HRK-Senat: Veröffentlichungen in „Raubzeitschriften“ verhindern

2. Oktober 2018

In einer heute verabschiedeten Stellungnahme des Senats der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zu sogenannten Raubverlagen bekennen sich die Hochschulen zu ihrer Verantwortung für die wissenschaftliche Qualitätssicherung.

Zwar sei die Anzahl von Publikationen in solchen Zeitschriften in Deutschland wie in Gesamteuropa und den USA gering. Dennoch könnten sie die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft schädigen, fürchtet der HRK-Senat. „Raubverlage“ ermöglichen gegen Gebühren Publikationen ohne die notwendige wissenschaftliche Qualitätskontrolle oder führen scheinwissenschaftliche Konferenzen durch.

Der Senat betont, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler das Recht haben, jeweils eigenständig über den Publikationsort zu entscheiden, und damit auch die primäre Verantwortung für diese Wahl tragen. Er zeigt aber auf, wie die Hochschulen dazu beitragen können, Standards des wissenschaftlichen Publizierens zu verteidigen und Qualitätssicherungsprozesse zu verbessern.

Insbesondere junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen systematisch informiert und beraten werden.

Der Publikationsdruck soll reduziert werden, bei Berufungen, Begutachtungen und personenbezogenen Evaluationen konsequent Qualität vor Quantität gelten. Bei Berufungsverfahren soll deshalb die Anzahl der Publikationen, die in der Bewerbung angegeben werden können, begrenzt werden.  

Auflistungen fragwürdiger Zeitschriften oder auch Positivlisten, wie sie bereits verschiedentlich existieren, tragen zur Transparenz bei und sollen unterstützt werden. Allerdings können sie, betont der HRK-Senat, nie Aktualität und Vollständigkeit garantieren und daher nicht die genaue Prüfung des Publikationsmediums durch Autorinnen und Autoren, Gutachterinnen und Gutachter ersetzen.

Zur Stellungnahme des HRK-Senats