Studienreform

Mit der europäischen Studienreform haben die am Bologna-Prozess teilnehmenden Staaten ihren Willen bekundet, einen gemeinsamen Hochschulraum zu schaffen, der den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen in einer global vernetzten Welt gerecht wird. Damit verbinden sich durchaus widersprüchliche Anforderungen:
Die Studienangebote sollen die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes im Blick haben, dabei aber ihren Anspruch auf Wissenschaftlichkeit nicht preisgeben. Lehre, Lernen und auch Beratung sollen individuell und intensiv sein; zugleich müssen die Hochschulen den steigenden Studierendenzahlen gerecht werden und mit einer unzureichenden Ausstattung auskommen.

Die politischen Entwicklungen in Europa haben dazu geführt, dass im ministeriellen Kommuniqué 2020 über die ursprünglichen Ziele hinaus Anforderungen an die Rahmenbedingungen für Studium und Lehre formuliert wurden: Wissenschaftsfreiheit, akademischen Werte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit werden als Voraussetzungen dafür benannt, dass die Hochschulen den angestrebten Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung durch eine umfassende Bildung der Studierenden leisten können. Darüber hinaus wurde die  soziale Dimension (Diversität, Inklusion) der europäischen Hochschulsysteme weiter in den Mittelpunkt gerückt.

Die Umsetzung der Reformziele wird begleitet von einer Vielzahl von Studien, Befragungen und Analysen. Die HRK wertet diese Publikationen aus und bereitet die Ergebnisse auf.

Die Weiterentwicklung der Studienreform ist auch regelmäßiges Thema im Arbeitskreis Hochschule-Wirtschaft, den die HRK zusammen mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA und dem Bundesverband der Deutschen Industrie BDI unterhält. Im Jahr 2021 stellten die beiden Vorsitzenden des Arbeitskreises, Herr Dr. Gerhard F. Braun (Mitglied des BDA-Präsidiums) und Prof. Oliver Günther (HRK-Vizepräsident) ein Positionspapier mit Forderungen an die Politik vor. Darin unterstreichen die beiden Vorsitzenden die Wichtigkeit der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen für den Innovationsstandort Deutschland und fordern hierfür die Unterstützung der Politik durch förderliche Rahmenbedingungen. Dabei heben sie drei Kooperationsbereiche besonders hervor:

•    Wissenschaftliche Weiterbildung
•    Praxisbezüge im Studium
•    Digitalisierung, inkl. Lehrerbildung

Das Papier (s. hier sowie rechts im Download-Bereich) wurde den politischen Entscheidungsträger:innen auf Bundes- und Länderebene zur Kenntnis gegeben.

Weiterentwicklung der Studienreform

Gemeinsame Erklärung der KMK/HRK zur Europäischen Studienreform

Die Kultusministerkonferenz (08.07.2016) und die Hochschulrektorenkonferenz (10.11.2015) haben sich in ihrem gemeinsamen Beschluss klar zur Europäischen Studienreform bekannt. Die gemeinsame Erklärung geht auf die Handlungsempfehlungen ein, die die Mitgliederversammlung der HRK im November 2013 verabschiedet hat.

KMK und HRK verweisen auf die beeindruckenden Reformanstrengungen der Hochschulen, dank derer der Bologna-Prozess inzwischen in Deutschland nahezu flächendeckend umgesetzt ist. Für die weitere Entwicklung benennen die beiden Konferenzen mehrere, ihrer gemeinsamen Auffassung nach sinnvolle Schritte.

• Zur weiteren Steigerung der Mobilität werden die Hochschulen aufgefordert, die Anerkennungsverfahren nach den Grundsätzen der Lissabon-Konvention und auf Grundlage eines breiten Kompetenzverständnisses in der Praxis transparenter zu gestalten und zu standardisieren, sofern sie dies nicht bereits getan haben.

• KMK und HRK sprechen sich nachdrücklich dafür aus, das bestehende Kapazitätsrecht weiterzuentwickeln und den Hochschulen mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Studienverläufen zu ermöglichen.

• KMK und HRK begrüßen es ausdrücklich, dass die Systemakkreditierung von immer mehr Hochschulen angewandt wird.

• Die ländergemeinsamen Strukturvorgaben sowie die Akkreditierung haben unter Wahrung der Hochschulautonomie zur Entstehung einer institutionellen Qualitätskultur, besonders in Bezug auf die Lehre, beigetragen. HRK und KMK weisen aber darauf hin, dass die ländergemeinsamen Strukturvorgaben bereits heute Spielräume bieten, die von den Hochschulen stärker genutzt werden sollten.

• Zusätzlich zur absoluten Note soll bei Bachelorzeugnissen ein Prozentrang aller vergebenen Noten aufgeführt werden. Dies dient der Transparenz und der Fairness gegenüber Studierenden, Hochschulinstitutionen und potentiellen Arbeitgebern.

Handlungsempfehlungen der Mitgliederversammlung

Im November 2012 hatte die Mitgliederversammlung der HRK eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine Bestandsaufnahme der bisherigen Umsetzung der Bologna-Reformen in Deutschland erarbeiten sollte. Als Zwischenbilanz legte die Arbeitsgruppe bei der Mitgliederversammlung der HRK im April 2013 einen Bericht vor.

Der Bericht war anschließend in einem Blog zur Diskussion gestellt worden, zu der neben Hochschulleitungen auch Fakultäten- und Fachbereichstage sowie Studierendenverbände eingeladen worden waren. Die AG erörterte den mit den Bologna-Reformen verbundenen Handlungsbedarf zudem mit den Sozialpartnern, dem Deutschen Studentenwerk und Bologna-Experten des DAAD.

Im Oktober 2013 stellte Vizepräsident Burckhart den Entwurf der Handlungsempfehlungen dem HRK-Senat, Vertreterinnen und Vertretern der Landesrektorenkonferenzen sowie des BMBF und der KMK vor. Auf der Grundlage dieser sehr breit angelegten Konsultationen erarbeitete die Arbeitsgruppe schließlich die Handlungsempfehlungen zur weiteren Umsetzung der europäischen Studienreform in Deutschland, die die Mitgliederversammlung der HRK am 19.11.2013 in Karlsruhe verabschiedet hat.

Die Empfehlungen richten sich sowohl an die Regierungen von Bund und Ländern als auch an die Hochschulen selbst. Dabei betont die HRK die enormen Leistungen, die die Hochschulen im Zusammenhang mit der Studienreform erbracht haben. Die Empfehlungen beziehen sich auf die Gestaltung der gestuften Studiengänge, die Ausrichtung der Hochschullehre an den Bedürfnissen der Studierenden und den Umgang mit studentischer Vielfalt, Fragen der Mobilität und Anerkennung sowie der Notwendigkeit, eine eigene institutionelle Qualitätskultur zu entwickeln.

Europäische Studienreform: Bisherige Entwicklungen

Die Bologna-Erklärung vom Juni 1999 leitete eine Reihe von Reformen ein, die darauf zielten, die europäischen Hochschulsysteme kompatibler und vergleichbarer, wettbewerbsfähiger und attraktiver zu machen, und zwar für die Europäer ebenso wie für Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus anderen Kontinenten. Mittlerweile haben 49 Länder die Erklärung unterzeichnet und sich zur Durchführung ähnlicher Reformen verpflichtet. Die drei wichtigsten Ziele waren von Anfang an diese:

  • Einführung einer zweistufigen Studienstruktur (Bachelor/Master)
  • Qualitätssicherung im Hochschulwesen
  • bessere Vergleichbarkeit und damit leichtere Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen

Die Ministerinnen und Minister für Hochschulbildung der Bologna-Staaten treffen sich regelmäßig, um die erzielten Fortschritte zu messen und das weitere Vorgehen abzusprechen. Nach Bologna (1999) trafen sie sich in Prag (2001), Berlin (2003), Bergen (2005), London (2007), Leuven/Louvain-la-Neuve (2009), Budapest und Wien (2010), Bukarest (2012), in Eriwan (2015) und in Paris (2018). Die Sitzung in Rom (19.11.2020) wurde wegen der Covid-19-Pandemie als Online-Veranstaltung durchgeführt. Das nächste Treffen ist für 2024 in Albanien geplant.

Im Lauf der Jahre wurden einige der ursprünglichen Ziele konkretisiert und neue kamen hinzu, etwa

  • die soziale Dimension
  • Lebenslanges Lernen
  • Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen
  • studierendenzentrierte Lehre
  • die internationale Dimension von Bologna
  • Transparenzinstrumente usw.

Hintergrundstudien zu den Fortschritten, die seit 2012 gemacht wurden, können Sie auf den Internetseiten der European University Association (EUA) und von Eurydice finden.

Ausführliche Informationen zu den Zielen und der Geschichte des Bologna-Prozesses finden sich auf der offiziellen Website des Europäischen Hochschulraums

Die HRK hat die deutschen Hochschulen seit vielen Jahren in diesem europäischen Reformprozess unterstützt, und zwar durch mehrere vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekte:

 

 

Studienreform in Zahlen

Im Wintersemester 2023/2024 bieten die deutschen Hochschulen 21.958 Studiengänge an. Davon waren 9.893 Bachelor- und 10.333 Master-, 1.365 Studiengänge mit staatlichem und kirchlichem Abschluss sowie 367 übrige Studiengänge. Die Bachelor- und Masterstudiengänge machen 92 % des Studienangebotes an deutschen Hochschulen aus.

Der Anteil der zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge ist im Vergleich zum Vorjahr bundesweit um vier Prozentpunkte gesunken (von 39,1 % auf 35,1 %). Allerdings ist das Verhältnis von zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

62,9 % der Masterstudiengänge waren zulassungsfrei.

Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom Wintersemester 2022/2023 waren 2,9 Mio. Studierende an deutschen Hochschulen immatrikuliert. Davon haben sich 1.649.845 in einen Bachelor-, 589.916 in einen Master-  und 680.502 in einen anderen Studiengang eingeschrieben.

Die Zahl der Erstsemester im Studienjahr 2022 (Sommersemester 2022 und Wintersemester 2022/2023) lag bei 473.665, das waren 0,3 % mehr als im Studienjahr 2021.

Die Studienanfängerquote blieb in 2022 bei dem hohen Wert von 54,7 %.

Im Prüfungsjahr 2022 (Wintersemester 2021/2022 und Sommersemester 2022) erwarben 477.958 Absolvent:innen (ohne Promotionen) einen Hochschulabschluss an deutschen Hochschulen. Dies waren 2,4 % weniger als im Prüfungsjahr 2021. 

Bachelor- und Masterabsolvent:innen machten 82,2 % der Gesamtabsolventenzahl (ohne Promotionen) aus.

Die Hochschulrektorenkonferenz stellt jeweils zum Wintersemester die wichtigsten Zahlen und Entwicklungen zu Studienangeboten an deutschen Hochschulen sowie zu Studierenden, Absolventinnen und Absolventen zusammen. 

Die aktuelle HRK-Ausgabe „Statistische Daten zu Studienangeboten an Hochschulen in Deutschland Studiengänge, Studierende, Absolventinnen und Absolventen, Wintersemester 2023/2024“ steht als Download zur Verfügung.

 

 

 

Projekt "MODUS"

Projekt "MODUS"

Mobilität und Durchlässigkeit stärken – für diese Ziele arbeitet seit August 2020 das vom BMBF geförderte HRK-Projekt „MODUS – Mobilität und Durchlässigkeit stärken: Anerkennung & Anrechnung an Hochschulen”. Das Projekt will die Anerkennungs- und Anrechnungspraxis an Hochschulen weiter verbessern und dadurch mehr Transparenz, Flexibilität, Mobilität und institutionelle Durchlässigkeit ermöglichen. Gemeinsam mit den Hochschulen sollen Standards für Anrechnung und Anerkennung erarbeitet werden. Bei der Umsetzung sollen digitale Möglichkeiten verstärkt genutzt und Pilotanwendungen erprobt werden. Außerdem wird das Projekt ein breites Veranstaltungs- und Beratungsangebot bieten.

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Projekt "nexus"

Um die Hochschulen bei der Lösung dieser Fragen zu unterstützen, führte die Hochschulrektorenkonferenz seit August 2014 mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Projekt „nexus – Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern“ durch.

Das Projekt „nexus - Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern“ endete am 30. April 2020.

Im Zentrum des Projekts standen die Optimierung der Studieneingangsphase, die Förderung der Mobilität während des Studiums sowie der Übergang in das Beschäftigungssystem. 

Das Projekt arbeitetete gezielt mit ausgewählten Fachgruppen in den Ingenieur-, Wirtschafts- und Gesundheits­wissenschaften/Medizin zusammen, um exemplarische Lösungen zu entwickeln. Dafür wurden „Runde Tische“ einberufen, die sich vertieft mit Problemen und Lösungsansätzen aus fachspezifischer Perspektive befassten.

Die Inhalte, Materialien und Publikationen bleiben für Sie weiterhin verfügbar. Sie repräsentieren den Stand bei Projektende und werden nicht weiter aktualisiert.

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