Durchlässigkeit

Durchlässigkeit zwischen beruflicher und Hochschulbildung

Der Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen gewinnt in den bildungspolitischen Diskussionen immer mehr an Bedeutung. Dahinter steht der Wunsch, den in den nächsten Jahren zunehmenden Fachkräftemangel durch die Öffnung der Hochschulen für neue Personenkreise zu verringern.

2014 wurde von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) der Expertenkreis „Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung“ gegründet. Der Expertenkreis ist eine Austauschplattform für ausgewiesene Bildungsexpertinnen und -experten aus Berufsbildung und Hochschulen, Forschung, Politik, Verbänden, Gewerkschaften  und Unternehmen und er befasst sich mit den neuesten Forschungsergebnissen zur Durchlässigkeit und deren Erhöhung im Bildungssystem. Die Ergebnisse der ersten drei Treffen sind in Form von „Zehn Empfehlungen zur Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung“ (2015) zusammengefasst. Diese Handlungsempfehlungen richten sich an alle Akteurinnen und Akteure im Bereich der beruflichen und akademischen Bildung.

Der HRK-Senat hat bereits in seiner Sitzung im Juli 2008 die wesentlichen Themenfelder diskutiert: die Bedingungen für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter ohne formale Hochschulzugangsberechtigung, die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf ein akademisches Studium und die Gewährleistung von Studienbedingungen, die dieser Personengruppe angemessen sind.

Auf dieser Grundlage hat das Präsidium der HRK am 14. Oktober 2008 gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Erklärung „Für mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung“ abgegeben. Gefordert werden länderübergreifend gültige und transparente Regeln für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter. Weiterhin wird empfohlen, lernergebnisorientierte Verfahren zur Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen einzusetzen. Die Akkreditierung stellt sicher, dass die Verfahren und Konzepte akademischen Standards genügen. Gleichzeitig verdeutlichen beide Organisationen, dass die Studienbedingungen so angepasst werden müssen, dass beruflich Qualifizierte ihr Studium auch bewältigen können. Hierzu gehören Teilzeitstudiengänge, Brückenkurse und andere familienfreundliche Infrastrukturen.

Durch die Diskussion um Lebenslanges Lernen, die steigenden Ansprüche an individuelle Qualifikationen sowie die Initiativen für nationale und europäische Qualifikationsrahmen wird die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bereichen des Bildungssystems immer wichtiger. In Bezug auf die Hochschulen wird insbesondere die Durchlässigkeit zur beruflichen Bildung thematisiert. Die Bedeutung wechselseitiger Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen unterstreichen auch die "Empfehlungen zur Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 1. September 2020.

Studieren ohne Abitur

Im Hinblick auf den Qualifikationsbedarf in der Wissensgesellschaft und auf die Eröffnung individueller Bildungschancen sollten unnötige Barrieren im Bildungssystem abgebaut werden. Vor diesem Hintergrund unterstützen die Hochschulen die neuen Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte und begrüßen den KMK-Beschluss vom 6.3.2009 „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“, in dem sich die Länder auf einen einheitlich geregelten Übergang von der beruflichen Bildung in die Hochschulen verständigt haben.

Demnach wird den Inhabern beruflicher Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleichgestellter Abschlüsse) der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.  

Überdies erhalten beruflich Qualifizierte, die eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung sowie einschlägige Berufserfahrung (i.d.R. drei Jahre) bzw. der beruflichen Beschäftigung gleichwertige Tätigkeit (z.B. selbstständige Führung eines Familienhaushaltes, Erziehung eines minderjährigen Kindes oder Pflege eines Angehörigen) vorweisen können, eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.

Einen Überblick über die Landesregelungen für das Studieren ohne Abitur finden Sie unter Studieren ohne Abitur – Informationen der Bundesländer.