Coronavirus-Pandemie: Maßnahmen der HRK

Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID-19-Infektion) gelten für die Arbeit der HRK seit Mitte März 2020 lageabhängig geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz. Dies geschieht im Interesse der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoeinschätzung durch die zuständigen Behörden und Fachinstitute. Besuche in der Geschäftsstelle einschließlich der Bibliothek, Veranstaltungen und interne Arbeitsabläufe stehen seither unter Maßgabe der wegen Pandemie jeweils erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln.