Stipendien

Neben dem BAföG sind Stipendien eine Möglichkeit der Studienfinanzierung.
Die Stipendienkultur ist in Deutschland bislang wenig ausgeprägt und die Quote der
durch Stipendien geförderten Studierenden verharrt auf einem konstant niedrigen Niveau. Lediglich 5 Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen erhalten demnach ein Stipendium. Die meisten Stipendien werden derzeit von den dreizehn vom BMBF unterstützten Begabtenförderungswerken vergeben.

Um in Deutschland dauerhaft eine Stipendienkultur zu etablieren, hat der Bund im Jahr 2010 sein nationales Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium) aus der Taufe gehoben. Ziel des Programms ist es, ein weiteres Instrument der Studienfinanzierung einzuführen, das bisher bestehende Instrumente wie BAföG, Studienkredite sowie die bereits bestehenden Stipendien ergänzt. Langfristig sollen somit bis zu 10 Prozent der an deutschen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden mittels Stipendien gefördert werden.

Die Mittel für ein Deutschlandstipendium in Höhe von monatlich 300 Euro akquirieren die Hochschulen zur Hälfte von privaten Spendern, die andere Hälfte wird durch Bundesmittel finanziert. Den Hochschulen werden dabei jährlich Kontingente an Stipendien zugewiesen. Eine Gegenfinanzierung des Bundes findet nur in Höhe des jeweils zugewiesenen Kontingents statt.

Die Hochschulen vergeben die Deutschlandstipendien nach selbst festgelegten Kriterien. Neben Leistungskriterien sollen vor allem auch soziale Aspekte bei der Vergabe berücksichtigt werden. Aufgrund der gesetzlich eingeräumten Freiheiten haben sich vielfältige Auswahlverfahren an den Hochschulen etabliert, die sowohl den Bedürfnissen und jeweiligen Profilen der Hochschulen als auch der zunehmend heterogenen Studierendenschaft entgegenkommen.

Die HRK begrüßt daher das Deutschlandstipendium ausdrücklich und sieht es als sinnvolle Ergänzung zu den bisher bestehenden Instrumenten der Studienfinanzierung an. Dennoch sieht die HRK in einigen Punkten auch Nachbesserungsbedarf, so etwa bei der Erhöhung der deutlich zu niedrig angesetzten Overhead-Pauschale oder bei der bislang nicht möglichen Übertragung von Kontingenten auf andere Hochschulen, sofern eine Hochschule ihr Kontingent nicht ausschöpfen kann.

Diese Desiderate hatte die HRK bereits im Gesetzgebungsprozess und den entsprechenden Anhörungen im Bundestag eingebracht und wird weiterhin gegenüber den politisch verantwortlichen Akteuren für entsprechende Änderungen werben.

Weiterführende Informationen

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutschlandstipendium