Hochschulmedizin und Gesundheit

Das Präsidium der HRK hat seit dem 1. August 2014 ein Ressort Hochschulmedizin und Gesundheit. Ziel ist es, Stellungnahmen und Positionspapiere zu den aktuellen Entwicklungen in der Hochschulmedizin und im Gesundheitswesen zu erarbeiten. In einer Entschließung hat sich die HRK mit den zunehmend aufkommenden Franchising-Modellen in der Medizin befasst und einheitliche Qualitätsstandards für das Medizinstudium in Deutschland gefordert. Im Mai 2016 hat die 20. Mitgliederversammlung der HRK eine weitere Entschließung "Universitätsmedizin als integraler Bestandteil der Universität" verabschiedet. Darin bekräftigt die HRK, dass Universität, Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum eine Verantwortungsgemeinschaft bilden, deren Zusammenarbeit durch tragfähige Vereinbarungen über Ziele und Leistungen im Rahmen von klaren Governancestrukturen zu gewährleisten ist. Ferner werden Fragen der Finanzierung der Universitätsmedizin, der Infrastruktur und Bausubstanz sowie von Studium und Lehre thematisiert.

In ihrer Empfehlung "Qualitätssicherung der Promotion in der Medizin" (21. HRK-Mitgliederversammlung) vom 8. November 2016 legt die HRK Eckpunkte für eine hochwertige, wissenschaftsgeleitete und qualitätsgesicherte medizinische Promotion vor, die auch international als PhD-äquivalent anerkannt wird.

Mit den Erfordernissen und Auswirkungen von primärqualifizierenden Studiengängen in den Pflege-, Therapie- und Hebammenwissenschaften befasst sich eine Entschließung der 23. HRK-Mitgliederversammlung vom 14. November 2017. Hierin konstatiert die HRK, dass infolge eines qualitativ veränderten, anspruchsvolleren Versorgungsbedarfs und einer komplexer werdenden Struktur im Gesundheitswesen ein relevanter Teil der in den Gesundheitsfachberufen Tätigen eine akademische Primärqualifikation erhalten sollte.

In Weiterführung ihrer in der 18. Mitgliederversammlung veröffentlichten Forderungen zur Einrichtung sogenannter Franchising-Modelle in der Medizin hat die HRK auf ihrer 26. Mitgliederversammlung am 14.5.2019 in Rostock eine Entschließung zu "Zweitcampus-Modellen in der Medizinausbildung" verabschiedet. Hierin werden Leitlinien für die Einrichtung von Studiengängen, die in Kooperation zwischen Universitäten und kommunalen oder privaten Kliniken durchgeführt werden, formuliert.