Hochschulräte

Hochschulräte sind inzwischen in fast allen Bundesländern als Gremien der Hochschulen vorgesehen, die externe Mitglieder einbeziehen und die Hochschulen bei ihrer gewachsenen Selbststeuerung unterstützen sollen. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede von Land zu Land, was ihre Kompetenzen und Strukturen angeht.

Die 11. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz hat im November 2011 eine Entschließung für eine sinnvolle Gestaltung der Hochschulräte und ihrer Arbeit verabschiedet. 

Die HRK begrüßt darin grundsätzlich, dass staatliche Kompetenzen an Hochschulräte delegiert werden, wenn dadurch ein realer Zuwachs an Autonomie für die Hochschulen erwächst. Leitbild für die Räte sei das eines „strengen Freundes“. Bei aller föderalen Vielfalt brauche es für alle gültigen Leitlinien, die das Ziel der eigenverantwortlichen Entwicklung einer Hochschule unterstützten.

Unter dieser Prämisse fordert die HRK-Mitgliederversammlung einen Hochschulrat, der eine strategische Funktion in der Hochschule übernimmt, aber nicht in das operative Geschäft der Hochschulen eingreift. Zu seinen Funktionen sollen die Beteiligung an der langfristigen Entwicklung und Finanzplanung der Hochschule und an der Wahl und Abwahl der Hochschulleitung gehören.

Der Hochschulrat sollte mindestens zur Hälfte externe Mitglieder haben, die akademische Kompetenz mitbringen sollen.

Die Hochschulleitung sei dem Hochschulrat gegenüber rechenschaftspflichtig, damit dieser seine Aufgaben informiert wahrnehmen könne. Umgekehrt müsse die Arbeit des Hochschulrates für die Hochschule transparent und nachvollziehbar sein.

Als Schlussfolgerung aus den bisherigen Erfahrungen wandte sich das Gremium grundsätzlich gegen einen gemeinsamen Hochschulrat für mehrere Hochschulen, der keine eindeutige Rolle als Förderer der Hochschule spielen könne.