Registrierung von DSH-Prüfungsordnungen

(1) Allgemeine Hinweise zur Registrierung

Mit Beschlüssen der Hochschulrektorenkonferenz vom 23.07.2020 und der Kultusminister-konferenz vom 28.11.2019 ist eine Änderung der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)“ aus dem Jahr 2004 in Kraft getreten. Die RO-DT enthält in den Anlagen die DSH-Musterprüfungsordnung und die TestDaF-Prüfungsordnung.

Die RO-DT sieht vor, dass Hochschulen und Studienkollegs örtliche Prüfungsordnungen erlassen, die bei der Hochschulrektorenkonferenz registriert werden (§ 3 Abs. 3 RO-DT).

Das Registrierungsverfahren wird von der HRK in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF) durchgeführt. Mit der Registrierung wird die Übereinstimmung einer örtlichen DSH-Prüfungsordnung und des Prüfungsverfahrens mit den Bestimmungen der RO-DT und der DSH-MPO überprüft und festgestellt.

Mit Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz vom 11.03.2019 sowie mit Beschlüssen des Hochschulausschusses und des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz vom 16.07.2019 ist eine neue DSH-Musterprüfungsordnung (DSH-MPO) in Kraft getreten (Anlage 1 der RO-DT).

Die Sicherung der Qualität der DSH-Prüfung und des Prüfungsverfahrens gewährleistet die Vergleichbarkeit und Anerkennung der DSH-Prüfungen durch andere Hochschulen. Dazu ist es notwendig, Daten zu den Prüfungen zu erheben und Einsicht in das Prüfungsverfahren zu erhalten. Zur Gewährleistung der allgemeinen Qualität der DSH-Prüfungen führt der FaDaF eine Reihe von Maßnahmen durch:

  • Schulungen zur Entwicklung von DSH-Prüfungen etc.
  • Erhebung von Daten zu den DSH-Teilnehmern/innen (Anzahl), Bestehensquoten und DSH-Gebühren
  • Einsichtnahme in örtliche Prüfungen und Korrekturbeispiele
  • Angekündigte Prüfungshospitationen durch FaDaF-Vertreter
  • DSH-Qualitätszirkel (z.B. Begutachtung anderer DSH-Prüfungssätze)
  • Aufbau eines DSH-Prüfungsregisters

Zur weiteren Orientierung wurde eine Ordnung zur allgemeinen Qualitätssicherung der DSH-Prüfung verfasst.

Die Registrierung erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei zwischenzeitlichen Änderungen ist die Registrierung auch vor Ablauf dieses Zeitraums zu erneuern.

(2) Registrierungsverfahren

Die Registrierung erfolgt über die Website: Der Weg zur Registrierung – FaDaF. Dort finden Sie auch alle wichtigen Informationen zum Registrierungsprozess und zum weiteren Ablauf.

Zur (Re-)Registrierung einer DSH-Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an:

Astrid Popien
Berit Appel
DSH-Koordinierungsstelle
Fachverband Deutsch als Fremd- und Zweitsprache e.V. (FaDaF)
Telefon: 0551-39-24792 
E-Mail: dsh[at]fadaf.de