Die Schaffung eines Europäischen Raumes für Forschung und Innovation (später „Europäischer Forschungsraum" – ERA) wurde vom Europäischen Rat in Lissabon im Jahr 2000 auf Vorschlag der EU-Kommission als Zielvorgabe formuliert und am 15. Juni 2000 vom Europäischen Rat beschlossen. Heute gilt der Europäische Forschungsraum als im Grundsatz vollendet.
Die Europäische Kommission bereitet mit dem sogenannten European Research Area (ERA) Act erstmals einen verbindlichen europäischen Rechtsrahmen für den Europäischen Forschungsraum (ERA) vor. Bisher war der ERA vor allem durch freiwillige Koordination geprägt. Mit dem ERA Act sollen zentrale Themen künftig stärker europäisch gerahmt werden, etwa Investitionen in Forschung und Innovation, Mobilität von Forschenden, Open Science, Forschungssicherheit und die Abstimmung von Policy. Die HRK hat sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission beteiligt. Ziel war es, frühzeitig die Perspektive der deutschen Hochschulen einzubringen und deutlich zu machen, welche Erwartungen und Grenzen aus Sicht der Hochschulen bei einem solchen europäischen Rechtsrahmen bestehen. Der Kommissionsvorschlag wird derzeit für das zweite Quartal 2026 erwartet.
In ihrem Bemühen, das Berufsfeld „Wissenschaftler/Forscher“ attraktiver zu gestalten, die Wissenschaftlermobilität zu erhöhen und die Einstellung von Forschern transparenter und leistungsbezogener zu gestalten, hat die EU-Kommission 2005 eine „Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern“ (Charter & Code) veröffentlicht. Die HRK hat diese Empfehlungen mit einigen kritischen Anmerkungen nach Entschließung des Plenums der HRK vom 23.11.2005 für die deutschen Hochschulen unterzeichnet. Eine überarbeitete Europäische Charta für Forschende wurde im Dezember 2023 veröffentlicht.
Seit der Veröffentlichung von Charta & Kodex arbeitet die HRK an der Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität von Forschenden und beschäftigt sich darüber hinaus mit der Qualitätssicherung in der Personalpolitik an deutschen Hochschulen. Zu diesem Zweck und auf Empfehlung der Mitgliederversammlung der HRK vom 20.11.2012 hat die HRK eine Arbeitsgruppe zur HRS4R eingerichtet. Diese unterstützt und vernetzt interessierte Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele der Charta und bei der Erlangung des in diesem Zusammenhang von der Europäischen Kommission vergebenen Auszeichnung „HR-Excellence in Research Award“. Bei Interesse an der Arbeitsgruppe, bitte nehmen Sie mit Frau Dr. Zuzanna Gorenstein Kontakt auf.