Bestimmungen im Sommersemester 2020
Zur Unterstützung der bundesweiten Maßnahmen gegen die gegenwärtige Coronavirus-Pandemie (COVID-19-Infektion) haben die Bundesländer Mitte März 2020 in Absprache mit dem Bund und den Hochschulen verschiedene Auflagen und Regelungen verfügt oder empfohlen, die darauf abzielen, einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken. Zentrale Maßnahme war dabei die sofortige Aussetzung des laufenden bzw. die Verschiebung des anstehenden Vorlesungsbetriebs als Präsenzlehre im Sommersemester 2020 bis mindestens nach Ostern (d.h. in den meisten Ländern bis 20.4.2020; im Saarland, in Sachsen und Thüringen bis 4.5.2020). Danach wurden bei Aufrechterhaltung grundlegender Bestimmungen des Infektionsschutzes schrittweise Lockerungen dieser Beschränkungen auf den Weg gebracht.
Am 2.4.2020 verständigten sich die Länder in einer Sitzung der Amtschefs der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) zudem auf folgende Eckpunkte für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21:
- Die Semesterzeiten für das Sommersemester 2020 werden nicht verschoben.
- Die Vorlesungszeiten für das Sommersemester 2020 können flexibel ausgestaltet werden.
- Die Termine für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für grundständige Studiengänge für das Wintersemester 2020/2021 werden angepasst.
- Die Vorlesungen an Universitäten und Fachhochschulen sollen im Wintersemester 2020/2021 einheitlich am 1.11.2020 beginnen.
Das Sommersemester 2020 werde "ein ungewöhnliches, es soll jedoch kein verlorenes Semester sein." Es werde angestrebt, für die Hochschulen die erforderlichen Rahmenbedingungen für einen möglichst reibungslosen Lehr- und Forschungsbetrieb im Sommersemester 2020 zu schaffen. (mehr)
Am 15.4.2020 beschlossen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin und Mitgliedern der Bundesregierung erste Erleichterungen im Vergleich zur bislang geltenden Kontaktbeschränkungen; die beschriebenen Schritte gelten zunächst bis zum 3.5.2020. Für die Hochschulen wurde im Hinblick auf Studium/Lehre und Forschung im Sommersemester 2020 folgendes vereinbart:
- "In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene -und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden."
- Großveranstaltungen spielten in der Infektionsdynamik eine große Rolle, "deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt."
- Ferner wurde festgestellt: "Neben der Impfstoffentwicklung leistet die Forschung noch weitere wichtige Beiträge zur Bewältigung der Pandemie. Mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS-CoV-2- Datenbank aufgebaut, in der stationäre Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden. In Verbindung mit Studien zu verschiedenen Medikamenten können so die besten Ansätze zur Vermeidung und Behandlung schwerer Krankheitsverläufe gefunden werden."
Für die kommende Zeit sei die Leitschnur des Handelns von Bund und Ländern, alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor der Infektion schützen zu wollen. "Deshalb stehen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt." (mehr)
Demnach finden die Lehrveranstaltungen an den deutschen Hochschulen im Sommersemester 2020 bis auf Weiteres vor allem in digitaler, webbasierter Form statt. Die Vorlesungszeit kann in den August hinein ausgeweitet werden; das Sommersemester endet – wie üblich – mit dem 30. September.
Im Zuge der von Bund und Ländern Anfang Mai 2020 begonnenen Lockerungen der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen werden auf Ebene der Bundesländer bzw. im Rahmen der Hochschulautonomie gegenwärtig Regelungen für Prüfungen und Lehrveranstaltungen getroffen, die lageabhängig eine physische Präsenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer voraussetzen. Unter Maßgabe der besonderen Abstands- und Hygieneanforderungen und des Infektionsschutzes dürfen diese stattfinden; die Hochschulen entwickeln hierfür passgenaue Konzepte. Grundsätzlich soll der Vorlesungsbetrieb im Sommersemester weiter digital durchgeführt werden.