Akademische Prüfstellen

Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus China und aus Vietnam unterliegen bei der Vergabe von Studienvisa einer Vorprüfung ihrer Zeugnisse bei der Akademischen Prüfstelle. Deutsche Hochschulen haben allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf ein beschleunigtes, ein so genanntes „Vereinfachtes Verfahren“ zu stellen, wenn auf der Grundlage eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens die Qualität der Studieninteressierten gewährleistet ist. Mit einem besonderen Programm werden diese auf das Studium an deutschen Hochschulen vorbereitet.

Die erste Akademische Prüfstelle wurde wegen der hohen Zahl an chinesischen Studieninteressierten zur Arbeitserleichterung für die Visumstelle der Deutschen Botschaft im Juli 2001 in Beijing eingerichtet. Die APS ist eine Service-Einrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).

Sie überprüft die Richtigkeit der vorgelegten Nachweise, wie sie in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz für China festgelegt sind und führt mit den Studienbewerberinnen und -bewerbern ein Interview durch. Die Deutsche Botschaft vergibt Studienvisa nur an Bewerber mit dem Prüfsiegel der APS. Derzeit bestehen Akademische Prüfstellen in China und in Vietnam.

"Vereinfachtes Verfahren" zur APS

Die Regelungen zum Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern aus Staaten mit Akademischer Prüfstelle (APS) zu deutschen Hochschulen, durch Beschluss der KMK vom 17.03.2006 neu gefasst, sehen neben einem „allgemeinen Verfahren“ drei Fälle vor, in denen Bewerbungen für ein Studium an deutschen Hochschulen bei der APS in einem Vereinfachten Verfahren zur Erteilung eines Visum behandelt werden:

Die drei Fälle des „Vereinfachten Verfahrens“ betreffen Bewerbungen

  • für „Studienangebote“ mit hochschuleigenem Auswahlverfahren;
  • im Rahmen von Partnerschafts- und Austauschabkommen;
  • von Absolventinnen/Absolventen von Außenstellen deutscher Studienkollegs.

Dabei werden die häufigsten Anträge auf ein Vereinfachtes Verfahren mit der Begründung eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens gestellt.

Bei  dem „Vereinfachten Verfahren“ (Studienangebote mit hochschuleigenem Auswahlverfahren) ist die HRK in mehrfacher Weise beteiligt:

  •     Information/Beratung zur Antragstellung auf „Vereinfachtes Verfahren
  •     Adressat für Anträge von Hochschulen
  •     Koordination des Antragsverfahrens
  •     Entscheidung über die Anträge zusammen mit ZAB und DAAD
  •     Auflistung der Anträge in der APS-Referenzliste