Befristungsregelung

Nach der Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durch die HIS GmbH hat sich die Allianz der Wissenschafts­organisationen in einer Stellungnahme im Dezember 2011 zu planbaren und verlässlichen Karriereperspektiven für das wissenschaftliche Personal bekannt.

Die 12. Mitgliederversammlung hat im April 2012 die Befristungspraxis an deutschen Hochschulen diskutiert und einstimmig eine Empfehlung zu dieser Thematik gefasst.

Diese Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal stellen ein Bekenntnis zu planbaren und verlässlichen Karriereperspektiven für das wissenschaftliche Personal dar. Dabei sind auch der wissenschaftliche Auftrag der Hochschulen auf der einen Seite und ihre soziale Verantwortung auf der anderen Seite angemessen zu berücksichtigen. Im Sinne einer wohlverstandenen, verantwortungsbewussten Personalentwicklung sind danach dem wissenschaftlichen Nachwuchs Karrierewege innerhalb und außerhalb der Wissenschaft aufzuzeigen und er ist für diese Wege zu qualifizieren.

Da befristete Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal zugleich der Qualifikation dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Innovationskraft der Hochschulen dienen, müssen diese Arbeitsverhältnisse planbar sein und die Befristungen transparent und die Grundsätze der Gleichstellung berücksichtigt werden. Die Hochschulen sollen sich hochschulspezifische Standards setzen, um diesen Ansprüchen gerecht zu werden.

Darüber hinaus müssen die Hochschulen den Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern Möglichkeiten überfachlicher Fortbildung und Unterstützung in der Karriereplanung gewähren.

Im Rahmen von Führungskräftetrainings sind Vorgesetzte für die besonderen Bedürfnisse von befristet beschäftigten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern zu sensibilisieren.