Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Die HRK fordert seit langem eine kontinuierliche Anhebung der BAföG-Bedarfssätze und -freibeträge, eine Anpassung der Ausbildungsförderung an die neue Studienstruktur und an das Lebenslange Lernen sowie die Berücksichtigung neuer Studienformen wie Brücken- oder Teilzeitstudien.

Im Sommer 2014 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des BAföG vorgelegt. Im anschließenden Gesetzgebungsverfahren hat die HRK hierzu Stellung genommen und viele Änderungen ausdrücklich begrüßt, zugleich jedoch darauf hingewiesen, dass weiterer Anpassungsbedarf besteht. Im Dezember 2014 passierte der Gesetzentwurf den Bundesrat, so dass die Änderungen 2015 in Kraft treten. Die neuen Bedarfssätze und Freibeträge gelten ab dem Wintersemester 2016/17. Unter anderem sind folgende Verbesserungen zu verzeichnen:

  • Die Einkommensfreibeträge der Eltern wurden heraufgesetzt, so dass künftig mehr junge Leute eine BAföG-Förderung erhalten.
  • Der Wohn- und Kinderbetreuungszuschlag wurde überproportional angehoben.
  • Die Förderungslücken im Übergangsbereich zwischen Bachelor- und Masterstudium wurden geschlossen, indem künftig für das Ende der BAföG-Förderung auf die Ausgabe der Zeugnisse abgestellt wird.
  • Die Förderungsberechtigung sowohl für Studierende aus Nicht-EU-Ländern als auch für Ausbildungsaufenthalte im Ausland wurde ausgedehnt.

Zudem wird ab 2015 das BAföG komplett in der Verantwortung des Bundes liegen. Bislang wurden 35 Prozent der BAföG-Kosten von den Bundesländern getragen. Der Bund übernimmt nun diesen Anteil und finanziert das BAföG zu 100 Prozent. Die in den Ländern frei werdenden Mittel sollen insbesondere zur Finanzierung der Schulen und Hochschulen verwendet werden.

Auch in den künftigen Novellierungen des BAföG wird sich die HRK weiterhin für eine kontinuierliche Anpassung der BAföG-Mittel an steigende Lebenshaltungskosten sowie für eine Flexibilisierung des BAföG einsetzen.

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