Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes: HRK begrüßt Ergebnisse und verweist auf Grenzen gesetzlicher Regelungen
Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen der Evaluation der Auswirkungen des 2015/2016 novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) äußerte sich der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Peter-André Alt in Berlin: „Die Ergebnisse der vom Gesetzgeber geforderten und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes liegen auf dem Tisch – jetzt muss eine gründliche Bewertung durch das Ministerium in enger Abstimmung mit den betroffenen Interessengruppen erfolgen. Auf dieser Basis kann der Bundestag über weitere mögliche Anpassungen befinden.“