Brexit: Folgen für die Hochschulen

Nachdem sich eine knappe Mehrheit der britischen Bevölkerung im Rahmen des Referendums vom 23. Juni 2016 für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ausgesprochen hat, stellt sich nun die Frage nach den konkreten Folgen dieser Entscheidung. Unmittelbar nach dem Referendum stufte HRK-Präsident, Prof. Dr. Horst Hippler, die Entscheidung als „schmerzhafte Zäsur“ ein und appellierte zugleich „an die politisch Verantwortlichen, trotz der anti-europäischen Entscheidung zu tragfähigen Vereinbarungen zu kommen, um den Schaden für den europäischen Hochschulraum so gering wie möglich zu halten.“ (HRK-Presseerklärung vom 24.6.16)

In einer ersten offiziellen Reaktion vom 28. Juni 2016 bekräftigte Jo Johnson, britischer Staatsminister für Universitäten und Wissenschaft, dass das Vereinigte Königreich bis zu seinem Austritt aus der EU seiner Verpflichtungen umfassend nachkommen werde. Die unmittelbaren Auswirkungen auf die Bereiche EU-Staatsangehörige und Studienfinanzierung in England, Status von Studierenden / Hochschulmitarbeitern aus EU-Ländern, Erasmus+ und Forschungsförderprogramm 2020 skizzierte Johnson wie folgt:

„Großbritannien hat einige der besten Universitäten und Forscher weltweit, und ausländische Studierende, Lehrende und Forscher haben beträchtlichen Anteil an diesem Erfolg.

Wie der Premierminister letzte Woche angekündigt hat, wird die Regierung die wichtigen Gesetz­gebungsvorhaben, die dem Parlament in der Eröffnungsrede der Königin vorgestellt wurden, weiter voranbringen, u.a. den Gesetzentwurf zu Hochschulbildung und Forschung.

Wir sind uns bewusst, dass es Fragen zu den Auswirkungen des Referendum-Ausgangs auf die Hochschulbildung und Forschung geben wird. Viele dieser Fragen werden erst im Kontext der Gesamtdebatte über das zukünftige Verhältnis Großbritanniens zur EU zu erörtern sein, doch wo es uns möglich ist, nähere Informationen zu geben, werden wir das tun. Großbritannien ist weiter EU-Mitglied, wir werden weiter unsere Pflichten erfüllen und entsprechende Finanzierung erhalten.

Studierende aus EU- und Drittstaaten leisten einen wichtigen Beitrag zu unseren Universitäten, die Weltrang genießen, und unsere europäischen Nachbarn zählen zu unseren engsten Partnern in der Forschung.

Es ist klar, dass es umfangreiche Gespräche mit unseren europäischen Partnern geben muss, und ich werde in enger Zusammenarbeit mit dem Bildungs- und Forschungssektor dafür sorgen, dass dieser Bereich angemessen vertreten wird und weiterhin erfolgreich ist.

EU-Staatsangehörige und Studienfinanzierung in England

Studierende aus EU-Ländern, die gemäß den geltenden Regeln berechtigt sind, Darlehen oder Zuschüsse von der Student Loans Company (SLC) in Anspruch zu nehmen, können dies für die Studiengänge, in die sie derzeit eingeschrieben sind oder die sie im kommenden Jahr aufnehmen wollen, auch weiter tun. Das heute gestartete Darlehensprogramm für Master-Studiengänge steht anspruchsberechtigten Studierenden aus EU-Staaten ebenfalls weiterhin offen. Studierende aus EU-Staaten erhalten ihre Stipendien für die Dauer ihres Studiengangs weiter. Informationen zu den Anspruchsberechtigungskriterien, einschließlich der Aufenthaltsbestimmungen, stehen zur Verfügung. Die SLC hat weitere Informationen unter ‘EU Nationals and Student Finance in England’ zusammengestellt.

Die weiteren Vereinbarungen über künftige Finanzierungsregelungen werden im Rahmen der Gespräche Großbritanniens mit der EU über das künftige Verhältnis zueinander geregelt werden, und sobald es neue Informationen oder Klarstellungen gibt, werden wir diese weitergeben.

Status von Studierenden / Hochschulmitarbeitern aus EU-Ländern

Wie der Premierminister bekanntgegeben hat, wird es nach dem EU-Referendung keine unmittelbaren Veränderungen geben. Das gilt für den Status britischer Staatsangehöriger, die in einem anderen EU-Land leben, ebenso wie für Staatsangehörige anderer EU-Länder, die in Großbritannien leben. Darin eingeschlossen sind Personen, die an britische Universitäten studieren oder arbeiten.

Für Studierende, Touristen, Unternehmer und Existenzgründer, die sich bereits in Großbritannien aufhalten oder ihren Aufenthalt dort nehmen möchten, wird es keine unmittelbare Änderung in unserer Visapolitik geben.

Erasmus+

Das Referendum-Ergebnis hat keine Auswirkungen auf Personen, die derzeit in der EU studieren oder durch Erasmus+ gefördert werden, und Personen, die 2017 eine entsprechende Förderung beantragen wollen. Großbritanniens künftiger Zugang zu Erasmus+-Förderung wird im Kontext der britischen Verhandlungen mit der EU zu klären sein.

Generell gilt, dass britische Staatsangehörige, die derzeit in der EU studieren, und solche, die im nächsten Studienjahr ein Studium in der EU aufnehmen möchten, weiter unter die derzeit geltenden Regelungen fallen.

Forschungsförderprogramm Horizont 2020

Der Ausgang des Referendums hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf diejenigen, die derzeit an Horizont 2020 teilnehmen oder dies beantragen wollen. Britische Teilnehmer können weiter auf dem üblichen Weg ihre Anträge stellen. Großbritanniens künftiger Zugang zu europäischer Forschungsförderung wird in späteren Verhandlungen zu klären sein. Die Regierung ist entschlossen dafür zu sorgen, dass Großbritannien auch in Zukunft eine führende Rolle in der europäischen und der internationalen Forschung spielt.

(Übersetzung ins Deutsche durch die britische Botschaft Berlin)

Den englischen Originalwortlaut der Erklärung finden Sie hier.