Common joint statement from the CPU, VSNU, Universities UK and HRK on the Juncker Plan


Gemeinsame Erklärung der CPU, der VSNU, der Universitäten Großbritanniens und der HRK zum Juncker-Plan

(Deutsche Übersetzung der englischen Erklärung; englische Originalversion als Volltext und Download)

Februar 2015

In Europa werden langfristige, zuverlässige und bedarfsgerechte Finanzmittel für herausragende Forschungsarbeiten benötigt, die nachhaltig zu Wachstum, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verbesserung unserer Lebensbedingungen beitragen. Unsere Antwort auf den Vorschlag der Europäischen Kommission, einen Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) einzurichten, lautet: Wir bitten Parlamentsmitglieder und Regierungen dringend darum, umgehend und mit voller Entschiedenheit Maßnahmen zu ergreifen, um Investitionen im Rahmen des Horizont 2020 zu bewahren. Bei Horizont 2020 handelt es sich um ein bewährtes und hochgradig funktionales Wachstumsprogramm für Europa, welches nicht abgebaut werden darf.

Wie die letzte Erhebung von Ernst & Young unter 808 Geschäftsführern zum Thema Attraktivität Europas zeigt, werden ausländische Direktinvestitionen in Europa in den kommenden Jahren vornehmlich von Forschung und Entwicklung bestimmt. Es ist somit als kontraproduktiv zu bewerten, 2,7 Mrd. € aus dem Verfügungsrahmen des Horizont 2020 zu entnehmen, um stattdessen den EFSI zu finanzieren und darüber Investitionen gewinnen zu wollen. Einschnitte dieser Höhe reduzieren ein EU-Programm, welches entscheidend zur Erhaltung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann, um 3,5 Prozent.
Wir sind überzeugt, dass es unseren Wirtschaften des 21. Jahrhunderts bald an entscheidenden Innovationen fehlen wird, wenn die Mittel zur Erschließung neuer Wissensbereiche kurzfristigen Projekten zum Opfer fallen.

Auch der EFSI dient dem Zweck, Forschungs- und Innovationsprojekte zu finanzieren. Der Fokus von EFSI-Projekten zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung aber liegt notwendigerweise weit enger an Marktstrukturen - und vernachlässigt unentbehrliche und herausragende Grundlagenforschung, die zukünftiges Wachstum durch den Erwerb neuen Wissens überhaupt erst ermöglicht. Entsprechend sollten bereits garantierte EIB-Finanz- und Rechtsmittel zur Risikofinanzierung von Innovationsprojekten in den EFSI integriert werden. Leider lässt die vorgeschlagene Richtlinie Mechanismen vermissen, mittels derer das Innovationspotential von Projekten identifiziert werden kann. Ebenso ist keine Verpflichtung vereinbart, eine sachdienliche Nutzung der Mittel zu Forschungs- und Innovationszwecken zu gewährleisten. Eine ernstzunehmende Gefahr besteht darin, dass Finanzmittel, die eigentlich für Forschungszwecke vorgesehen sind, letztendlich anderweitig verwendet werden.

Innovation kann nur durch Forschung ermöglicht werden. Wird Forschung verhindert, bleibt der Weg zu Innovationen versperrt - und somit zu neuen Ideen, die durch den EFSI finanziert werden könnten. Forschung muss bedarfsgerecht gefördert werden können. Erfährt Horizont 2020 Einschnitte, schadet dies nicht nur dem europäischen Forschungs- und Innovationssystem, sondern auch der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Europas.

Wir bitten die Europäischen Parlamentsmitglieder daher eindringlich

• die Einschnitte in Horizont 2020 rückgängig zu machen.

• die Projekte "Excellent Science" und "Societal Challenges" im Rahmen des Horizont 2020 zu gewährleisten und Risikofinanzierungsmittel des Horizont 2020 umzuschichten, wenn Einschnitte nicht vermieden werden können.

• zu verhindern, dass der EFSI oder andere Wachstumsmaßnahmen automatisch durch immer weitere Kürzungen der Mittel von Horizont 2020 finanziert werden.

• zu gewährleisten, dass nicht in Anspruch genommene EFSI-Mittel wieder für den Horizont 2020 zur Verfügung gestellt werden und nicht in das allgemeine EU-Budget einfließen.

• zu garantieren, dass 30 Prozent der EFSI-Mittel in Projekte fließen, die ganz eindeutig unter Forschung und Innovation fallen.

• für Forschungs- und Entwicklungsprojekte des EFSI klare Forschungskriterien zu definieren und ein Auswahlverfahren sowohl für teilnehmende als auch leitende Universitäten zu schaffen.

• Experten für Forschung und Innovation an den Auswertungs- und Entscheidungsgebungsverfahren im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten des EFSI zu beteiligen.