HRK-Präsident zu den Eckpunkten für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Prof. Dr. Peter-André Alt, Präsident der HRK, zu den am 17. März 2023 vom BMBF vorgestellten Eckpunkten für eine Reform des WissZeitVG: „Die heute vorgestellten Eckpunkte für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bemühen sich erkennbar, einerseits die Funktions- und Leistungsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems zu erhalten und andererseits dem berechtigten Interesse nach besserer beruflicher Planbarkeit von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen zu entsprechen. Einzelne der avisierten Neuerungen – etwa die eindeutig zu kurze Befristungsmöglichkeit in der Postdoc-Phase, der undifferenzierte Vorrang der Qualifikationsbefristung im Drittmittelbereich und die Öffnung der Tarifsperre –, geben allerdings klar Anlass zur Sorge, weil dem Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig Wettbewerbsnachteile entstehen können. In der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes wird es insbesondere im Zusammenwirken novellierter Regelungen daher sehr darauf ankommen, die Gesamtbalance der Interessen zu wahren.“
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