Zur Zukunft des Bund/Länderprogramms zur Förderung der Exzellenz im Hochschulbereich


Entschließung des Senats der HRK vom 15.2.2005


Der Senat kritisiert in aller Schärfe, dass das vom Bund zu Beginn des Jahres 2004 angekündigte "Programm zur Förderung von Exzellenz im Hochschulbereich" durch den "Wettbewerb für Spitzenuniversitäten" in der bisher vorgesehenen Form nicht zustande kommen soll. Eine von allen Beteiligten in Bund, Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft als sinnvoll erachtete Maßnahme wird offenbar politischen Machtinteressen im Kontext der Föderalismusdebatte geopfert. Hochschulleitungen und Fächer haben sich seit Monaten auf den angekündigten Exzellenzwettbewerb vorbereitet.


Während die Förderung von Graduiertenschulen und Exzellenzclustern weitgehend unumstritten bleibt, ist die Förderkomponente, mit der Spitzenuniversitäten durch substantielle Beträge in der Entwicklung ihrer internen Strukturen zu mehr Wettbewerbsfähigkeit gelangen sollen, mit einigen Ländern offenbar nicht konsensfähig.


Aus Sicht der HRK ist die Stärkung und Weiterentwicklung der bisher schon von der DFG betriebenen Förderstränge im Forschungs- und Nachwuchsbereich ohne Zweifel von großer Bedeutung. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen wird jedoch wesentlich von ihrer Fähigkeit mitbestimmt, Planungsprozesse, leistungsorientierte Mittelvergabe und interne Steuerung effizient und wissenschaftsgeleitet zu organisieren. Die Programmkomponente, die jetzt gefährdet ist, ist aus Sicht der Hochschulen dazu besonders wichtig. Die Beteiligung des Wissenschaftsrats an den Entscheidungsverfahren stellt eine geeignete Form der Begutachtung dar. Die Hochschulen fordern die Verantwortlichen auf, die Realisierung auch dieser Fördermaßnahme möglich zu machen. Die Stärkung der Strategiefähigkeit der Hochschulen ist ein zentrales und gemeinsames Ziel aller für den Wissenschaftsbereich Verantwortlichen.


Alternativ zu der Einführung des Programms zur Förderung von Exzellenz im Hochschulbereich wird die Verwendung der Mittel für die Einführung einer Vollkosten-Komponente bei der Forschungsförderung diskutiert. Hiermit wird einer lange von der HRK erhobenen Forderung Rechnung getragen. Nur wenn die Hochschulen auch für große Forschungsprojekte eine Finanzierung erhalten, die die tatsächlich entstehenden Kosten voll abdeckt, wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulforschung auf Dauer zu sichern sein. Die Entscheidung für die Durchführung eines Forschungsprojektes darf nicht durch die Tatsache gefährdet sein, dass wesentliche Infrastrukturmittel aus anderen Hochschulbereichen abgezogen werden müssen, um das Projekt zu realisieren.


Die Einsicht in die Notwendigkeit in einer solchen Vollkostenförderung ist seit langem bei allen Beteiligten vorhanden. Sie sollte realisiert werden, jedoch nicht zu Lasten des ebenso dringend benötigten Programms zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bei Spitzenuniversitäten. Die HRK drängt daher die Verantwortlichen, die Mittel für beide Aufgabenbereiche zur Verfügung zu stellen und keine in der Sache nicht zu begründenden Alternativen zu schaffen.


Im Interesse der Gesamtentwicklung der Wissenschaft in Deutschland ist die gemeinsame Verwirklichung des Paktes für Forschung und Innovation und des Exzellenzprogramms notwendig. Gerade die Hochschulen als Kristallisationskerne des Wissenschaftssystems müssen im Interesse des Gesamtsystems gestärkt werden. Nur wenige Bundesländer tragen die Verantwortung für das Scheitern des Exzellenzprogramms. Die HRK fordert gerade diese auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und die von den Hochschulen dringend benötigten Maßnahmen, die für ihre Entwicklung von zentraler Bedeutung sind, nicht länger zu blockieren.