HRK stellt hohe Anforderungen an Zweitcampus-Modelle in der Medizin

15. Mai 2019

Bei der Kooperation zwischen Universitäten und kommunalen oder privaten Kliniken in der Medizinerausbildung darf es keine Qualitätsabstriche geben. Dies betonte die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gestern auf ihrer Mitgliederversammlung in Rostock. Sie forderte die Länder auf, solche „Zweitcampus-Modelle“ sorgfältig zu überprüfen.

Zweitcampus-Modelle werden in jüngerer Zeit verstärkt etabliert, vor allem um die Zahl der Medizin-Studienplätze zu erhöhen. Damit zusätzlich verbunden ist oft die Hoffnung, der drohenden medizinischen Unterversorgung ländlicher Räume entgegen zu wirken.

HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: „Es geht der HRK nicht darum, Zweitcampus-Modelle per se auszuschließen. Sie müssen aber denselben hohen Ansprüchen genügen wie die klassische universitätsmedizinische Ausbildung. Dafür sind die Voraussetzungen bei den Partnerschaften, die gegenwärtig auf den Weg gebracht werden, oft nicht gegeben. Wir wenden uns gegen die fälschliche Annahme, hier könne man eine Medizinerausbildung zu günstigen Preisen etablieren oder strukturelle Probleme in der ärztlichen Versorgung lösen.“

Die Mitgliederversammlung betont in ihrem Papier, dass die beteiligten Klinken die Voraussetzungen für wissenschaftliche und praktische Ausbildung erfüllen und sich insbesondere auch in der patientenorientierten klinischen Forschung engagieren müssen. Vor allem müsse das leitende Personal über eine ausreichende Forschungserfahrung verfügen und den allgemeinen Standards für wissenschaftliche Leistungen im Rahmen der Berufung von Professorinnen und Professoren genügen.

Die HRK verweist außerdem auf das im Masterplan 2020 formulierte Ziel, die klinische und theoretische Ausbildung künftig vom ersten Semester bis zum Ende der Ausbildung miteinander zu verzahnen. Diese „vertikale Integration“ bedeute schon aufgrund der räumlichen Distanzen besondere Herausforderungen für Zweitcampus-Modelle.

Pläne zur Ausbildung eines neuen Typs von Arzt oder Ärztin im Rahmen solcher Kooperationen, bei dem im Hinblick auf eine spätere berufliche Tätigkeit im ländlichen Raum Abstriche bei der wissenschaftlichen Qualifikation und bei der Einbindung in die aktuelle Forschung gemacht werden, lehnt die HRK strikt ab. "Die Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Räumen stellt keine geringeren Anforderungen als anderswo. Im Gegenteil: die komplexen Versorgungsprozesse sind angesichts der hohen Innovationsgeschwindigkeit in der Medizin eher noch anspruchsvoller", so HRK-Präsident Alt.

Um den Mangel an niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum zu bekämpfen, seien Zweitcampusmodelle weniger tauglich als eine gezielte Bekämpfung der Ursachen. Durch Schaffung von Versorgungszentren, Teamlösungen und ein verbessertes Zusammenwirken der Gesundheitsberufe müsse man angehenden Ärztinnen und Ärzten die Angst vor familienfeindlichen Arbeitszeiten und Überbelastung nehmen.

Zum Text der Entschließung

Die HRK hat sich in den letzten Jahren verschiedentlich mit der Medizin und den Gesundheitsberufen befasst:
Primärqualifizierende Studiengänge in Pflege-, Therapie- und Hebammenwissenschaften (MV, November 2017)
Zur Qualitätssicherung der Promotion in der Medizin (MV November 2016)
Universitätsmedizin als integraler Bestandteil der Universität (MV Mai 2016)
Franchising-Modelle in der Medizin und Medical Schools (MV, Mai 2015)