Nach Länder-Beschluss zur Akkreditierung: HRK warnt vor uneinheitlichen oder kleinteiligen Umsetzungsregeln

9. Dezember 2016

Als einen "ersten Schritt für die notwendigen Veränderungen" hat der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Horst Hippler die gestrige Einigung der Kultusministerkonferenz (KMK) auf einen Staatsvertrag über das Akkreditierungssystem bezeichnet. Eine Neugestaltung des rechtlichen Rahmens für die Verfahren war nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Februar notwendig geworden.

Prof. Dr. Horst Hippler weiter: „Bedauerlicherweise ist es der KMK allerdings nicht gelungen, alle Länder in den Staatsvertrag einzubinden, so dass wieder mit landesspezifischen Sonderregelungen zu rechnen ist. Das kann nicht im Sinne der Wissenschaft und der Studierenden sein.“
 
„Nun kommt es darauf an, wie der Staatsvertrag durch eine ländergemeinsame  Rahmenverordnung für die Akkreditierungsverfahren umgesetzt wird “, so HRK-Vizepräsident für Lehre und Studium, Lehrerbildung und Lebenslanges Lernen, Prof. Dr. Holger Burckhart. „Wir bauen darauf, dass die Rahmenverordnung den Hochschulen die erforderlichen Freiheitsgrade sichert, um Studium und Lehre qualitativ hochwertig und in weitgehend eigener Verantwortung zu gestalten. Kleinteilige Regelungen sind hier fehl am Platz und dürften dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts widersprechen. Wir hielten schon immer die signifikante Beteiligung der Wissenschaft bei der Gestaltung der Rahmenverordnung für unverzichtbar und sind bereit, daran konstruktiv mitzuwirken.“