Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat in seiner Sitzung heute die Bekanntgabe wesentlicher Eckpunkte für die geplante Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Anlass genommen, die hier vorgelegten Reformansätze eingehend zu diskutieren.
Mit Blick auf die unterschiedlichen Erwartungen an eine Überarbeitung des WissZeitVG erinnerten die im HRK-Senat vertretenen Hochschulleitungen aller Länder und Hochschultypen an Funktion und Geltungsbereich dieser Regelung. Eine Novellierung des bundesgesetzlichen Rahmens für das funktional notwendige Sonderbefristungsrecht der Wissenschaft schaffe nicht mehr unbefristete Stellen an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen und könne auch nicht die gebotene Ausdifferenzierung hochschulischer Karrierewege neben der Professur regeln. Mehr unbefristete Stellen für Wissenschaftler:innen nach der Promotion erforderten mehr dauerhafte Mittel für die Grundfinanzierung der Hochschulen und eine entsprechend nachhaltig veränderte Finanzstruktur.
Ein Ausgleich unterschiedlicher Interessenlagen bei wissenschaftsadäquat befristeten Arbeitsverträgen insbesondere für Postdoktorand:innen müsse wiederum im komplexen Zusammenspiel der einzelnen Regelungen des WissZeitVG erzielt werden. Einige der vom BMBF vorgelegten Eckpunkte, unter anderem die deutlich zu kurze Befristungsmöglichkeit in der Postdoc-Phase und der generelle Vorrang der Qualifizierungsbefristung im Drittmittelbereich, stießen im HRK-Senat auf deutliche Kritik.
Stellungnahme des Senats der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom 21.3.2023.