HRK-Senat: Ja zu mehr Präsenz an Hochschulen – Rechtssicherheit bei Maskenpflicht gefordert

23. März 2022

Nach mittlerweile vier „Corona-Semestern“, in denen Studium und Lehre ganz überwiegend in digitaler Form stattfinden mussten, begrüßte der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in seiner gestrigen Sitzung die Perspektive, Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2022 wieder weitgehend in Präsenz durchführen zu können. Er wies gleichzeitig nachdrücklich darauf hin, dass Präsenzveranstaltungen möglichst ohne Gefährdung von Studierenden und Lehrenden durchgeführt werden müssten.

„Die Hochschulen müssen und wollen für alle Studierenden sicherstellen, dass Lehre und Studium wieder in Präsenz zu erleben sind – ohne Abstände und Beschränkung der Raumkapazitäten“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt heute in Berlin. „Dies wird aber mit Blick auf den Gesundheitsschutz nur sicher durchführbar sein, wenn die Hochschulen gleichzeitig das Tragen von FFP2-Masken verbindlich vorsehen können. Diese Möglichkeit ist ihnen unter anderem im Hinblick darauf wichtig, dass auch die vulnerablen Gruppen unter den Studierenden die Möglichkeit haben sollen, vor Ort sicher zu studieren. Und nicht zuletzt müssen die Lehrenden, die etwa durch Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, geschützt werden.“

Der HRK-Senat erinnerte an die besondere Bedeutung von FFP2-Masken zur Dämpfung des Infektionsgeschehens. Er forderte deshalb die Länder auf, rechtssicher zu gewährleisten, dass Hochschulen im Rahmen ihrer Hygienekonzepte das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend anordnen können.

Im Übrigen appellierte der Senat an alle Hochschulmitglieder, auch unabhängig von der jeweiligen Rechtslage bis auf Weiteres am Tragen von FFP2-Masken in den Hochschulgebäuden und insbesondere bei den Lehrveranstaltungen festzuhalten, um die Pandemie weiter einzudämmen.