Zu den am 17. März 2023 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgestellten Eckpunkten für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) erklärte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Peter-André Alt:
„Die heute vorgestellten Eckpunkte für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bemühen sich erkennbar, einerseits die Funktions- und Leistungsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems zu erhalten und andererseits dem berechtigten Interesse nach besserer beruflicher Planbarkeit von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen zu entsprechen. Einzelne der avisierten Neuerungen – etwa die eindeutig zu kurze Befristungsmöglichkeit in der Postdoc-Phase, der undifferenzierte Vorrang der Qualifikationsbefristung im Drittmittelbereich und die Öffnung der Tarifsperre –, geben allerdings klar Anlass zur Sorge, weil dem Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig Wettbewerbsnachteile entstehen können. In der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes wird es insbesondere im Zusammenwirken novellierter Regelungen daher sehr darauf ankommen, die Gesamtbalance der Interessen zu wahren.“