HRK-Präsident zu den Eckpunkten für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

17. März 2023

Zu den am 17. März 2023 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgestellten Eckpunkten für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) erklärte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Peter-André Alt:

„Die heute vorgestellten Eckpunkte für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bemühen sich erkennbar, einerseits die Funktions- und Leistungsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems zu erhalten und andererseits dem berechtigten Interesse nach besserer beruflicher Planbarkeit von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen zu entsprechen. Einzelne der avisierten Neuerungen – etwa die eindeutig zu kurze Befristungsmöglichkeit in der Postdoc-Phase, der undifferenzierte Vorrang der Qualifikationsbefristung im Drittmittelbereich und die Öffnung der Tarifsperre –, geben allerdings klar Anlass zur Sorge, weil dem Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig Wettbewerbsnachteile entstehen können. In der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes wird es insbesondere im Zusammenwirken novellierter Regelungen daher sehr darauf ankommen, die Gesamtbalance der Interessen zu wahren.“