HRK: Hochschulpaktmittel sichern – Zulassungsbeschränkungen verhindern

24. April 2018

HRK-Mitgliederversammlung am 24.4.2018 in Mannheim, Bildnachweis Ye Fung Tchen

Eine zügige Einigung von Bund und Ländern über die künftige Bereitstellung der Gelder des „Hochschulpakts“ hat die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) heute in Mannheim gefordert. Der im Jahre 2020 auslaufende Pakt habe eine immense Bedeutung für die Hochschulfinanzierung gewonnen. Er stelle sicher, dass trotz der stark gestiegenen Nachfrage nach einem Studium bislang keine umfänglichen Zulassungsbeschränkungen hätten eingeführt werden müssen. Deshalb sei eine Verstetigung der Mittel – in der bisherigen Höhe – wie im Koalitionsvertrag vereinbart, der richtige Schritt.

Etwaigen Überlegungen, die Mittel in Zukunft im Wettbewerb zu vergeben, erteilte die Mitgliederversammlung eine Absage. HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler im Anschluss an die Sitzung: „Wenn man auch hieraus jetzt einen Konkurrenzkampf machen wollte, dann stünde das im Widerspruch zum Charakter und zur Funktion dieser Mittel. Denn der Pakt schließt in den Hochschulen Lücken in deren Grundfinanzierung. Hier geht es also nicht um Zusatzmittel für besondere Leistungen, sondern um die Finanzierung langfristig nachgefragter Studienangebote.“

Diese Kapazitäten müssten entsprechend den Studienanfängerzahlen und nach keinem anderen Vergabemodus gesichert werden.

„Der Versuch, zum Beispiel Absolventenzahlen als Indikatoren für die Qualität der Lehre und Grundlage für die Mittelzuweisung zu nutzen, wäre kontraproduktiv. Unter dem Druck des Mangels wäre die Versuchung groß, die Anforderungen im Studium zu senken, um möglichst viele Absolventen zu produzieren“, sagte Hippler.