Zur Mitteilung der Europäischen Kommission an den Europäischen Rat über ein Europäisches Technologieinstitut (EIT)


Entschließung des 568. Präsidiums vom 21.3.2006



Die Europäische Kommission hat am 22.02.2006 mit ihrer Mitteilung an den Europäischen Rat - Implementing the renewed partnership for growth and jobs: developing a knowledge flagship: The European Institute of Technology (EIT) - eine bedeutende Initiative zur Stärkung der europäischen Forschung dem Europäischen Rat zur Entscheidung vorgelegt.


Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) als Vertretung der deutschen Hochschulen begrüßt nachdrücklich die zentrale Bedeutung, die die Europäische Kommission und der Europäische Rat den Hochschulen für die wirtschaftliche und soziale Zukunft Europas beimessen. Die vorgelegte Mitteilung unterstreicht diese Bedeutung. Sie setzt auf die enge Vernetzung bestehender exzellenter Universitäten mit der Industrieforschung und kritisiert zu Recht Defizite im europäischen Wissenschaftssystem.


Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz hält in diesem Zusammenhang folgende fünf Punkte fest:

  1. Die HRK begrüßt den Grundgedanken des EIT-Konzepts, der Netzwerkbildung der europäischen Universitäten eine neue Qualität zu geben. Die HRK erachtet die angestrebte intensivere Zusammenarbeit zwischen Hochschulforschung und Wirtschaft als den eigentlichen Mehrwert des Konzepts. Die HRK lehnt jedoch eine europäische Netzwerkbildung ab, die auf der rechtlichen Herauslösung der leistungsfähigsten Einheiten aus bestehenden Institutionen beruht. Sie fordert eine Vernetzung, die auf einer Vertiefung der Zusammenarbeit europäischer Universitäten und Unternehmen basiert. Sie muss allerdings durch zusätzliche staatliche Fördermittel und private Investitionen finanziell attraktiver und organisatorisch verbindlicher gestaltet werden, als dies in den bisher von der EU geförderten Exzellenznetzwerken (NoE) der Fall ist.

  2. In Europa muss beides passieren: die Stärkung der Grundlagenforschung und die beschleunigte Umsetzung von Forschungsergebnissen in innovative Produkte. Die HRK fordert jedoch, dass keine neue Initiative den von der europäischen Wissenschaftlergemeinschaft seit langem erwarteten Start des Europäischen Forschungsrates (ERC) und seine der gesamteuropäischen Aufgabe angemessene Finanzierung aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm in Frage stellen darf.

  3. Die HRK ist sich mit den großen deutschen Wissenschafts­organisationen und der Bundesministerin für Bildung und Wissenschaft darin einig, dass die Auswahl von teilnehmenden Forschungseinrichtungen an diesem Netzwerk nur in einem streng wissenschaftsgeleiteten Wettbewerb erfolgen darf. Hierzu liefert die deutsche Exzellenzinitiative ein gutes Beispiel.

  4. Die HRK erwartet, dass eine bedeutende Initiative wie für ein Europäisches Technologieinstitut von einem überzeugenden und soliden Finanzierungskonzept begleitet werden muss, das andere wichtige EU-Programme im Bereich der Bildung und Forschung nicht einschränkt. Dieses Konzept liegt bis heute nicht vor.

  5. Das EIT sollte zumindest in seiner ersten Phase keine Aufgaben in der Ausbildung übernehmen und sich an den bereits bewährten europäischen Netzwerkprogrammen wie Erasmus Mundus orientieren.