Weitere Entwicklung der Systemakkreditierung


Empfehlung des 104. HRK-Senats vom 12.6.2007



Der Akkreditierungsrat hat am 8.5.2007 der Kultusministerkonferenz empfohlen, das derzeitige System der Akkreditierung von Studiengängen durch ein System zur Überprüfung der hochschulinternen Qualitätssicherungssysteme probeweise zu ergänzen. Es wird erwartet, dass die KMK bei ihrer Sitzung am 14./15.6.2007 diese Empfehlung in einen Beschluss umsetzen und das als "Systemakkreditierung" bezeichnete Verfahren als Alternative zur Programmakkreditierung einführen wird.


Inzwischen gibt es in einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen) Bestrebungen, im Anschluss an die KMK-Sitzung den Hochschulen das Verfahren zu sofortigen Umsetzung zu empfehlen. Bei den angedachten Verfahren wird zum Teil auf eine Begutachtung durch eine vom Akkreditierungsrat hierzu bevollmächtigte Akkreditierungsagentur völlig verzichtet. Die Kriterien für die Systemakkreditierung befinden sich noch in Diskussion. Die Programmakkreditierung soll gleichzeitig ausgesetzt werden.


Die HRK sieht die Gefahr, dass

  • Standards der Qualitätssicherung durch eine beschleunigte Einführung der Systemakkreditierung in einigen Bundesländern unterlaufen werden;
  • das von der HRK unterstützte System der staatsfernen Akkreditierung durch Agenturen und den Akkreditierungsrat stark geschwächt und
  • die von der KMK vorgesehene Entwicklung von Akkreditierungskritierien durch den Akkreditierungsrat in Frage gestellt wird;
  • der Staat wieder in die Rolle einer Genehmigungsbehörde für die Qualität der Studiengänge eintreten könnte;
  • die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und der Akkreditierung behindert wird;
  • eine irreparable Schwächung des Akkreditierungsrats in einer für die weitere Entwicklung kritischen Phase eintritt;
  • Deutschland den Anschluss an die für den Bologna-Prozess konstitutive unabhängige Qualitätssicherung verliert.

Der Senat der HRK fordert daher:

  1. Die weitere Ausgestaltung des Verfahrens einschließlich der Festlegung von Kriterien zur Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen für die Durchführung einer Systemakkreditierung sowie der Kriterien für die Systemakkreditierung selbst muss dem Akkreditierungsrat obliegen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass der Akkreditierungsrat als Vertretung aller relevanten Interessensgruppen sowie staatsunabhängige Organisation die Verfahrenshoheit behält. Die HRK fordert die KMK und die Länder daher auf, diesem Grundsatz in ihren weiteren Überlegungen und Beschlüssen weiterhin zu folgen. Darüber hinaus fordert die HRK den Akkreditierungsrat auf, die angesprochenen Kriterien wie geplant zügig zu entwickeln.
  2. Verfahrensgrundsätze und Kriterien müssen vor dem Beginn der Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung verbindlich festgelegt und veröffentlicht werden. Nur so können die Hochschulen eine informierte Entscheidung für oder gegen eine Systemakkreditierung treffen. Auch ist dies eine unverzichtbare Voraussetzung der Hochschulautonomie.
  3. Die HRK betont die Notwendigkeit, die Programmakkreditierung konsequent weiterzuentwickeln, da sie auch weiterhin ein Verfahren der Qualitätssicherung bleiben wird. Dazu gehört auch eine kritische Bestandsaufnahme der Effektivität der bisherigen Verfahrensweisen.
  4. Die HRK plädiert für eine Einführung der Systemakkreditierung, warnt allerdings davor, von diesem Verfahren Einsparungen in großem Umfang zu erwarten.
  5. Zusätzlich unterstreicht die HRK nochmals die Notwendigkeit, die internationale Anschlussfähigkeit, Kompatibilität und Anerkennung des Verfahrens der Systemakkreditierung sicherzustellen.
  6. Abschließend fordert die HRK die Länder auf, den Hochschulen, die über bereits laufende, noch nicht akkreditierte Studiengänge verfügen, großzügige Übergangsfristen bei der Durchführung beziehungsweise Anmeldung einer Systemakkreditierung einzuräumen, um die gesamtstaatliche Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Verfahren hinsichtlich der Verfahrensgrundsätze und der angewendeten Kriterien sicherzustellen.

Die HRK ist davon überzeugt, dass das Verfahren der Systemakkreditierung eine sinnvolle Ergänzung zur Programmakkreditierung sein kann und den Hochschulen die Wahl eines auf ihr jeweiliges Profil abgestimmten Akkreditierungsverfahrens eröffnet. Dafür sind eine sorgfältige Vorbereitung und eine eindeutige Festlegung anzuwendender Kriterien und Verfahrensgrundsätze durch den Akkreditierungsrat - nicht zuletzt mit Blick auf gesamtstaatliche Einheitlichkeit und internationale Anschlussfähigkeit - von zentraler Bedeutung. Die in der HRK organisierten Hochschulen betonen vor diesem Hintergrund ihren Willen, an der weiteren Ausgestaltung und Erprobung aktiv teilzunehmen.