"Schritte zum europäischen Hochschulraum - ohne Abgrenzung" - Jahresbericht 2002 des Präsidenten Professor Dr. Klaus Landfried


"Schritte zum europäischen Hochschulraum - ohne Abgrenzung" - Jahresbericht 2002 des Präsidenten Professor Dr. Klaus Landfried

vorgelegt dem 199. Plenum am 17./18. Februar 2003

Inhalt

Einleitung

I. Strukturelle Entwicklungen im Hochschulbereich
1. Quantitative Entwicklung
2. Reform von Studium und Lehre
3. Qualitätssicherung in Lehre und Studium
3.1 Festere Etablierung der Akkreditierung
3.2 Projekt Qualitätssicherung
4. Ranking als weiteres Verfahren der Qualitätssicherung
5. Frauen in der Wissenschaft
6. Vorbereitung auf Berufstätigkeit auch außerhalb der Wissenschaft - eine Aufgabe der Hochschulen

II. Neue rechtliche Rahmenbedingungen
1. Hochschulrahmengesetzgebung
2. Stärkung des Rechtes der Hochschulen, die Studiereignung von Studienbewerbern zu prüfen
3. Strafbarkeit der Drittmitteleinwerbung
4. Entwicklung des Urheberrechts

III. Forschung und Wissenstransfer
1. Auf dem Weg zu einem europäischen Forschungsraum
2. Wissenstransfer
3. Neuausrichtung des Informations- und Publikationssystems der deutschen
Hochschulen
4. Forschungsfinanzierung
5. Forschungspolitik
6. Forschung an Fachhochschulen

IV. Private Hochschulen

V. Internationale Beziehungen
1. Schaffung eines Europäischen Hochschulraums
2. Hochschulzusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transformationsländern
3. Regionalberichte
3.1 Westliches und südliches Europa
3.2 Nördliches und östliches Europa
3.3 Nord- und Südamerika
3.4 Asien, Australien und Ozeanien
3.5 Afrika
4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
4.1 HRK-Rahmenabkommen und Staatliche Äquivalenzvereinbarungen
4.2 Zulassung ausländischer Studierender
4.3 TESTDAF
5. Internationales Hochschulmarketing
6. Wohnraumversorgung für ausländische Studierende

VI. "HRK im Dialog" - Reform der Öffentlichkeitsarbeit
1. Relaunch des Internet-Auftritt
2. Einführung eines Online-Newsletters
3. Ausbau des Hochschulkompasses
4. Einführung der Publikations-Reihe "Forum der Hochschulpolitik"
5. Intensivierung der Pressearbeit
6. Umstrukturierung der Bibliothek zum modernen Dienstleister

VII. Interna
1. Neubau der HRK
2. Neuaufnahmen
3. Personalia

VIII. Dank

IX. Anhang

Eine Auswahl von Vorträgen und Grußworten des Präsidenten sehen Sie in der PDF-Datei.

 

Einleitung

Noch mehr als in den vergangenen Jahren überschnitten sich im Berichtszeitraum hochschulbezogene Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dies wird auch im vorliegenden Bericht deutlich. Der Übersichtlichkeit halber wurde die Unterscheidung in innerstaatliche und internationale Themen beibehalten, aber bei der Behandlung von Themen wie Studienstrukturreform, Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit, ganz zu schweigen vom Bologna-Prozess zeigt sich, dass eine überzeugende thematische Abgrenzung nicht mehr möglich ist.

Das Vorhaben, bis 2010 einen Europäischen Hochschulraum - in Verbindung mit einem Europäischen Forschungsraum - zu schaffen, beeinflusste und durchdrang die Arbeit der HRK in vielen Feldern. Dabei wurde immer die Offenheit für die wichtigen Kooperationen mit Partnern in Nicht-EU-Ländern außerhalb wie innerhalb Europas betont. Insbesondere die Reform von Studium und Lehre, die Diskussion über die Einführung von Bakkalaureus- und neuen Magistergraden und die dazu notwendige Akkreditierung müssen vor dem Hintergrund der Entwicklungen gesehen werden, die in ganz Europa derzeit stattfinden. Auch die Arbeit des Projekts Qualitätssicherung war im Berichtszeitraum mehr als in den zurückliegenden Jahren grenzüberschreitend ausgerichtet.

Die 5. wie die 6. HRG-Novelle haben u.a. mit der ganz ungenügenden Regelung befristeter Drittmittel-Arbeitsverträge nach der Qualifikationsphase sowie mit dem allzu starren Studiengebühren-Verbot öffentlich die Kritik der HRK ausgelöst. Ähnliches gilt für die unter dem Diktat rigider Kostenneutralität in bürokratisierte Umsetzungen in den Ländern mündende Reform der Professorenbesoldung.

Die Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern sowie die Forschung hatten schon immer eine grenzüberschreitende Dimension. Auch hier hatten die Entwicklungen auf europäischer Ebene - Europäischer Forschungsraum, Sechstes Rahmenprogramm - sowie der zunehmende internationale Wettbewerb um den besten wissenschaftlichen Nachwuchs und die besten Forscher direkte Auswirkungen auf die Positionen der HRK, etwa bei Fragen des Wissenstransfers.

Die steigende Zahl von Neugründungen "privater" Hochschulen in Deutschland war für die HRK Anlass, zu dieser Frage erneut differenziert Stellung zu nehmen. Die Entwicklung muss auch im Zusammenhang mit den derzeit stattfindenden Verhandlungen zum Handel mit Bildungsdienstleistungen im Rahmen des GATS gesehen werden. "Borderless education", das Aufkommen privater, oft ausländischer Bildungsanbieter, die zunehmend auch auf virtuelle Präsenz im Gastland setzen, ist ein Phänomen, mit dem sich auch Deutschland zunehmend befassen muss. Dies gilt umso mehr, als deutsche Hochschulen ihrerseits die Vorzüge einer aktiven Vermarktung ihrer Angebote im Ausland entdecken, wie die Entwicklung des Marketing-Konsortiums GATE Germany zeigt.

In der internationalen Arbeit der HRK wurden die bewährten Aktivitäten, etwa hinsichtlich der Rahmenabkommen zu Äquivalenzfragen, fortgesetzt. Zugleich zeigt sich eine Tendenz zu stärker gezielter Projektarbeit mit Partnerorganisationen in Nicht-EU-Ländern. Häufig auch mit internationalen Partnerorganisationen wurden gezielte Maßnahmen unterschiedlicher Art - Beratung in Struktur- und Qualitätssicherungsfragen und bei der Evaluation, Konferenzen zu Themen wie Brain Drain etc. - durchgeführt. Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen plant die HRK eine Verstärkung ihres Engagements in diesem Bereich.

Schließlich arbeitete die HRK im Berichtszeitraum erfolgreich an der Optimierung ihrer Dienstleistungsfunktionen für die Mitglieder: Unter der Überschrift "HRK - Stimme der Hochschulen" wurden Öffentlichkeitsarbeit und Serviceleistungen, etwa durch die Schaffung eines elektronischen Newsletters, völlig neu gestaltet.

I. Strukturelle Entwicklungen im Hochschulbereich

1. Quantitative Entwicklung

Im Wintersemester 2002/2003 ist die Zahl der eingeschriebenen Studierenden im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent angestiegen. Mit 1,945 Millionen Studierenden wurde eine neue Rekordmarke in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erreicht. Die Studienanfängerzahlen stiegen im Jahre 2002 ebenfalls um vier Prozent und haben mit 358.000 eine bisher nicht gekannte Höhe erreicht. Nachdem in der Mitte der 90er Jahre eine gewisse Studierunlust eingetreten war und sich diese zusammen mit etwas schwächeren Geburtenjahrgängen in rückläufigen Studienanfänger- und Studierendenzahlen niederschlug, hat in den letzten vier Jahren wieder eine deutliche Aufwärtsentwicklung stattgefunden, die sich jetzt verstetigt hat. Damit trägt die Diskussion über die notwendige Bildungsbeteiligung in einer modernen Wissensgesellschaft und über den längerfristigen "Bedarf" an akademisch gebildeten Arbeitskräften Früchte. Auch die HRK hat stets zu einem Studium ermuntert, auf das geringere Arbeitsmarktrisiko von Hochschulabsolventen ebenso wie auf die relativ besseren Einkommenschancen hingewiesen und die immateriellen Vorteile und Nutzen eines Studiums hervorgehoben. Dies hat sie u.a. durch ihre Beteiligung an dem Netzwerk "Wege ins Studium" deutlich gemacht.

Gleichwohl sieht das Präsidium der HRK die stark pauschalisierende "Bildungsquotendiskussion", die aus der Veröffentlichung der OECD-Studien herrührt, eher kritisch. Zwar liegt die Studienanfängerquote im internationalen Vergleich im Durchschnitt bei über 40 Prozent, und einige Länder haben die 50-Prozentmarke deutlich überschritten, doch verfügen diese nicht über ein gleichermaßen ausgebautes System der Berufsausbildung und bieten daher auch Hochschulausbildungen in Sparten an, die in Deutschland aus guten Gründen der Berufsausbildung vorbehalten sind. Gegenwärtig liegt die Studienanfängerquote in Deutschland bei etwa 34 Prozent mit Aufwärtstendenz in den letzten Jahren. Wichtiger als die Vorgabe eines Ziels von zum Beispiel 40 Prozent, wie es etwa die amtierende Bundesregierung vorsieht, ist die Anpassung der Studienstrukturen an die breitere Bildungsbeteiligung. Nach wie vor haben wir es im Bereich der Hochschulausbildung mit einer auf dem Kopf stehenden Pyramide zu tun. Über zwei Drittel der Studierenden sind nach wie vor in den (zu) langen Studiengängen an Universitäten eingeschrieben, nur etwa ein Drittel an Fachhochschulen. Deren bislang begrenztes Fächerspektrum und Kapazitätsengpässe spielen hier eine wichtige Rolle.

Die Verkürzung der Studiendauer, die Planbarkeit des Studiums für die Studierenden durch den Umstieg auf die neuen Studiengänge und durch den Ausbau der Fachhochschulen sind daher wichtige Ziele. Dies erfordert jedoch einschlägige Investitionen. Die Konzepte und Empfehlungen u.a. des Wissenschaftsrates zur weiteren Entwicklung der Fachhochschulen nützen nichts, solange von Bund und von allen Ländern keine entsprechenden finanziellen Signale gesetzt werden. Erfreulich ist, dass der Anstieg der Studierenden- und Studienanfängerzahlen im Fachhochschulbereich mit sieben Prozent 2002 deutlich stärker ausgefallen ist als im Bereich der Universitäten mit zwei Prozent und somit das oben angesprochene Ungleichgewicht auch im Interesse der Universitäten wenigstens tendenziell verbessert wird.

Die Hochschulen der neuen Länder haben von dem Anstieg der Studierendenzahlen im Übrigen stärker profitiert als die in den alten. Auch das ist eine gute Nachricht. Die guten Studienbedingungen an den Hochschulen in den neuen Ländern und die Leistungen der Hochschulen in Forschung und Lehre verdienen eine weitere Steigerung des Bewerber-Interesses. Allerdings sind die in den meisten Ländern diskutierten oder schon beschlossenen Kürzungen der staatlichen Investitionen hier kein zukunftsorientiertes Handeln.

2. Reform von Studium und Lehre

Der sogenannte Bologna-Prozess, der im Jahr 1999 mit der Unterzeichnung des gleichnamigen Vertrages offiziell seinen Anfang nahm, bildete im Berichtszeitraum einen Arbeitsschwerpunkt. Die HRK hat ihre Mitgliedshochschulen weiterhin darin unterstützt, die bis 2010 zu realisierenden Ziele zu erreichen. Zu diesen gehören die Wiedereinführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen, die Modularisierung der Curricula sowie die Einführung eines ECTS-kompatiblen Leistungspunktesystems.

Die deutschen Hochschulen bieten im Sommersemester 2003 bereits 749 Bachelor-/Bakkalaureus- (davon 485 an Universitäten und 259 an Fachhochschulen) und 886 Master-/Magisterstudiengänge (davon 554 an Universitäten und 325 an Fachhochschulen) an. (www.hochschulkompass.de/ Stand: Januar 2003 ). Damit machen die neuen Studiengänge insgesamt gut 15 % des Studienangebots an deutschen Hochschulen aus. Die Mehrzahl der Studiengänge wurde zusätzlich zu dem bestehenden Regelangebot an den Hochschulen eingeführt. Von den neu eingerichteten Bachelor-/Bakkalaureusstudiengängen und Master-/Magisterstudiengängen sind mittlerweile 184 akkreditiert. In den neuen Studiengängen waren im Wintersemester 2001/2002 lediglich 2,7 % aller Studierenden eingeschrieben. Die ersten Absolventinnen und Absolventen eines Bakkalaureus-/Bachelorstudiengangs haben ihr Studium bereits abgeschlossen.

Die HRK hat im Sommer 2002 disziplinenspezifische Arbeitsgruppen einberufen, an denen jeweils Vertreter der Ständigen Kommission für Lehre und Studium bzw. der Internationalen Kommission einerseits sowie Vertreter der Fakultäten- und Fachbereichstage andererseits beteiligt sind. Ziel der disziplinenspezifischen Arbeitsgruppen ist es, die besonderen Erwartungen und Lösungsvorschläge der Fachdisziplinen zu nutzen, um mit Blick auf die europäischen Nachbarstaaten gemeinsam Strategien für die Erreichung der oben erwähnten Ziele bis 2010 zu entwickeln.

Auf nationaler Ebene unterstützte die HRK den Reformprozess durch eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen. Zum einen wurden auf Wunsch von Landesrektorenkonferenzen 10 "Bologna-Workshops" durchgeführt. Zum anderen fand im November in München eine Tagung zum Thema "Verbesserte Arbeitsmarktchancen für Geistes- und Sozialwissenschaftler durch Bachelor und Master" statt. Auch die Jahrestagung des Projektes Qualitätssicherung der HRK stand unter dem Motto "Qualitätssicherung im Zuge des Bologna-Prozesses: Deutschland ein Jahr vor Berlin 2003" (s. 3.2).

Überdies befasste sich die HRK mit der Reform der Lehrerbildung. Die Frage, inwieweit die Reform der Studiengangsstrukturen, wie sie im Bologna-Prozess vorgezeichnet ist, zu einer Steigerung der Kompetenz von (künftigen) Lehrerinnen und Lehrern beitragen kann, erhielt durch die Ergebnisse der PISA-Studie in der öffentlichen Diskussion besondere Brisanz. Öffentliches Interesse fand daher auch die Tagung "PISA als Chance - Für eine Reform der Lehrerbildung", die die HRK gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung im September 2002 in Bonn durchführte. Dabei wurde allerdings deutlich, dass nicht Studienstrukturen, sondern vor allem eine ausgewogene Stärkung der pädagogisch-diagnostischen wie der fachlichen Kompetenzen die Lehrerbildung verbessern wird. Die HRK hat sich darüber hinaus auch mit der Organisation der Lehrerbildung an den Hochschulen befasst, um die Zersplitterung der fachlichen Zuständigkeiten einzuschränken. Schließlich richtete die Mitgliedergruppe Fachhochschulen eine Arbeitsgruppe ein, die eine Empfehlung für die Beteiligung von Fachhochschulen an der Lehrerbildung für das berufliche Schulwesen erarbeiten soll. Das erfolgreiche Modell in Münster soll hierbei auf seine Übertragbarkeit geprüft werden.

Die HRK hat im Berichtszeitraum ihren Dialog mit der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nicht nur fortgeführt, sondern zugleich auch auf die Frage nach der Bedeutung des europäischen Hochschulraumes für einen zunehmend globalisierten deutschen Arbeitsmarkt zugespitzt. Die Akzeptanz der neuen Studienangebote ist in den Hochschulen selbst maßgeblich davon abhängig, wie die Absolventinnen und Absolventen der neuen Studiengänge - insbesondere des Bakkalaureats - ihrerseits vom Arbeitsmarkt akzeptiert werden. Diese Überzeugung floss ein in ein gemeinsames Positionspapier von HRK und BDA, das die Forderungen und Erwartungen an Politik und Gesellschaft für eine zukunftsorientierte und wettbewerbsfähige Hochschule beschreibt. In ähnlicher Weise wurde auch der Dialog mit dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) fortgesetzt. Der Präsident des BDI, Dr. Rogowski, war mit einem bildungspolitischen Vortrag Gast des Sommer-Plenums in Berlin.

Gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der BDA hat sich die HRK ferner mit dem Themenkomplex der wissenschaftlichen Weiterbildung befasst. Die Bedeutung der wissenschaftlichen Weiterbildung, Konzeptionen sowie die Voraussetzungen zu deren Umsetzung wurden in einem Positionspapier zusammengefasst, das zur Realisierung einer effektiven wissenschaftlichen Weiterbildung beitragen soll.

3. Qualitätssicherung in Lehre und Studium

3.1 Festere Etablierung der Akkreditierung

In Bezug auf die Qualitätssicherung in Studium und Lehre verzeichnen wir im Jahr 2002 einen Meilenstein in der Hochschulreform. Mit Beschluss vom 1.3.2002 richtete die Kultusministerkonferenz (KMK) ein länder- und hochschulübergreifendes Akkreditierungssystem ein. Somit wurden der 1998 von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz zunächst zur Probe eingeführte Akkreditierungsrat und das Akkreditierungsverfahren für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/ Magisterstudiengänge dauerhaft etabliert. Gleichzeitig wurde das bereits im Vorjahr von der HRK ausgesetzte Verfahren zur Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen durch die Akkreditierung ersetzt. Am 25. und 26. September 2002 fand daher die 55. und letzte Sitzung der Gemeinsamen Kommission (GemKo) statt. Im Anschluss an die abschließende Beratung der noch laufenden Verfahren beschloss die GemKo auf Antrag des Vorsitzenden, HRK und KMK mitzuteilen, dass sie ihre Arbeit einstelle. Künftig werden neben sämtlichen Bachelor- und Masterstudiengängen auch neu einzurichtende Diplom- und Magisterstudiengänge in Studienrichtungen, in denen keine Rahmenprüfungsordnung vorliegt oder die geltende Rahmenprüfungsordnung überholt ist, in die Akkreditierung einbezogen.

Das am 24.5.2002 beschlossene Organisationsstatut des Akkreditierungsrats, welches zum 1. Januar 2003 in Kraft trat, regelt unter anderem Zusammensetzung und Aufgabenkreis des Akkreditierungsrates neu und sieht vor, die Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates bis auf weiteres bei der KMK anzusiedeln. Die Mitglieder des Akkreditierungsrates wurden zum Ende des Berichtsjahres neu bestellt. Auf dem Weg hin zu einer wissenschaftsadäquaten Form der Qualitätssicherung in Studium und Lehre und zur Stärkung der internationalen Kompatibilität des deutschen Hochschulsystems ist die Akkreditierung ein wichtiger Schritt. Dies war nicht zuletzt ein Verdienst des von der HRK bis zum 31.12.2002 betreuten und vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft finanzierten Akkreditierungsrates.

Nachdrücklich setzte sich die HRK für die hochschulartenunabhängige Gleichbehandlung der Studiengänge in Akkreditierungsverfahren ein. Nach einem zwischen Kultusminister- und Innenministerkonferenz zustande gekommenen Kompromiss können nunmehr auch Absolventen von Masterstudiengängen an Fachhochschulen zum Vorbereitungsdienst für den höheren öffentlichen Dienst zugelassen werden, sofern der Studiengang im Rahmen der Akkreditierung unter besonderer Beteiligung eines Vertreters der für das Dienst- und Tarifrecht zuständigen Landesministerien, dem ein Vetorecht zusteht, als für den öffentlichen Dienst geeignet anerkannt wird. Dies war zunächst von den Fachhochschulen zu Recht als diskriminierend empfunden worden. Das Problem hat sich aber inzwischen aufgrund des Verzichts der meisten Länder auf dieses Vetorecht entschärft.

Insgesamt befindet sich das Akkreditierungssystem aber noch immer im Aufbau. Im März 2002 wurde eine weitere Agentur (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen - AQAS) vom Akkreditierungsrat neu akkreditiert. Zwei Agenturen, FIBAA und ZEvA, wurden in 2002 bereits reakkreditiert. Im September fusionierten die beiden Fachagenturen ASII und A-CBC zur neuen Fachagentur für Ingenieur- und Naturwissenschaften ASIIN. Damit sind derzeit sechs Agenturen ermächtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zu vergeben. Mittlerweile haben 184 Studiengänge (86 Bakkalaureus-/Bachelor- und 98 Magister-/Master-Studiengänge, Stand per 15.1.2003) das Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen und sind damit berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zu tragen. Die derzeit in den Agenturen anhängigen Verfahren lassen hoffen, dass sich diese Zahl bis Ende 2003 erheblich erhöhen wird. Nur mit zügigen Akkreditierungsverfahren für die meisten BA/MA-Studiengänge - mit Ja/Nein-Entscheidungen - wird das Verfahren selbst international und national die wünschenswerte Anerkennung finden.

3.2 Projekt Qualitätssicherung

Das Projekt Qualitätssicherung bei der HRK (Projekt Q) wurde 1998 mit dem Ziel eingerichtet, den "länderübergreifenden Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre" zu organisieren. Nach einer ersten von Bund und Ländern gemeinsam geförderten Projektphase bis Ende 2000 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für den Zeitraum 2001 bis Ende 2003 die alleinige Finanzierung übernommen. Angesichts seiner zentralen Rolle bei der Etablierung wissenschaftsangemessener Qualitätssicherung ist eine weitere Fortsetzung des Projektes zu wünschen.

Das Projekt Qualitätssicherung versteht sich als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform für alle Fragen der Qualitätssicherung im Hochschulbereich auf nationaler Ebene. In enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen Qualitätssicherungs-Agenturen, -Netzwerken und -Verbünden fördert und unterstützt es die Qualitätsentwicklung an den Hochschulen, bündelt das Expertenwissen zur Thematik und stellt es den Hochschulen sowie der hochschulpolitisch interessierten Öffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung. Auf diese Weise trägt Projekt Q zur erfahrungsgestützten Weiterentwicklung der auf Qualitätssicherung bezogenen hochschulpolitischen Konzepte bei. Als länderübergreifende Einrichtung nimmt Projekt Q zudem eine koordinierende Funktion gegenüber dem Europäischen Qualitätsnetzwerk (ENQA) und weiteren Kooperationspartnern auf internationaler Ebene wahr.
Im Jahr 2002 war die Arbeit des Projektes noch stärker als im Vorjahr durch die Konzentration auf zwei inhaltliche Schwerpunkte gekennzeichnet. Neben der endgültigen Etablierung des Akkreditierungswesens in Deutschland war dies vor allem die inhaltliche Begleitung des Bologna-Reformprozesses und - in diesem Zusammenhang - die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Qualitätssicherung. Als besonderer Erfolg ist hier die Jahrestagung "Qualitätssicherung im Zuge des Bologna-Prozesses. Deutschland ein Jahr vor Berlin 2003" am 7./8.11.2002 in Bonn zu nennen, zu der über 250 Teilnehmer aus dem In- und Ausland begrüßt werden konnten.

Stand in der ersten Projektphase die Informations- und Überzeugungsarbeit gegenüber den Hochschulen über die Notwendigkeit qualitätssichernder Maßnahmen im Vordergrund, hat sich das Projekt Q in den letzten beiden Jahren zunehmend auch als "Denkfabrik" für neue, zukunftsweisende Entwicklungen im Bereich der Qualitätssicherung positioniert. Zu nennen ist hier z. B. die Wittenberger Tagung zum Verhältnis von Evaluationspraxis und Hochschulforschung.  Von großer Bedeutung war auch eine thematische Ausweitung vom eher engen Bereich "Evaluation der Lehre" hin zu einem umfassenden Verständnis der Qualitätssicherung an Hochschulen. Vor allem Strategien zur Umsetzung der Ergebnisse von Qualitätssicherungsmaßnahmen in Form von Zielvereinbarungen, der Arbeitsmarktbezug von Studiengängen (Employability) und neue Bereiche wie die Qualitätssicherung in der Promotionsphase und der Weiterbildung sowie weitere Instrumente wie Benchmarking und Untersuchung von Kompetenzen standen und stehen weiter im Mittelpunkt der Arbeit des Projekts.

4. Ranking als weiteres Verfahren der Qualitätssicherung

Mit dem Pilotprojekt "Profilbildung" hat die Hochschulrektorenkonferenz in den frühen neunziger Jahren Akzeptanz für einen Vergleich der Leistungsfähigkeit und der tatsächlichen Leistungen der Hochschulen in verschiedenen Fächern geschaffen. Überzeugt davon, dass ein modernes wettbewerblich organisiertes Hochschulsystem nur funktionieren kann, wenn die Transparenz der Angebote und Leistungen verbessert wird, hat die HRK seinerzeit mit der Bertelsmann-Stiftung das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) gegründet, damit diese Aufgabe unabhängig und mit Sachverstand in Angriff genommen werden konnte. Dem CHE ist es innerhalb weniger Jahre gelungen, ein methodisch fundiertes und mittlerweile auch international anerkanntes Hochschulranking zu entwickeln. Es verzichtet auf oberflächliche Hitlisten und teilt die Hochschulen, die bestimmte Fächer anbieten, lediglich in drei Kategorien ein. Für die Nutzer, d.h. für Studienberechtigte und Studierende, Wissenschaftler und Unternehmen, hält es eine Vielzahl von Informationen bereit, die diese bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. In Einzelfällen wurden immer wieder zum Teil berechtigte Einwände gegen einzelne Daten wie Bewertungen vorgetragen und methodische Modifikationen von den Hochschulen angeregt. Das CHE hat diesen Anregungen Rechnung getragen und auf diese Weise sein Verfahren weiterentwickelt. Eine Diskussion mit dem Geschäftsführer des CHE, Herrn Professor Müller-Böling, über das CHE-Ranking anlässlich des 198. Plenums am 5. November 2002 zeigte, dass die Hochschulen das Verfahren im Ganzen akzeptieren und es unterstützen.

Die ersten Fächer sind nun nach einem Fünfjahreszeitraum wie geplant einem zweiten Ranking unterzogen worden. Damit können erstmalig auch die Auswirkungen von Rankings auf einzelne Hochschulen und Fächer beobachtet werden. Es mutet etwas seltsam an, dass die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt in ihrem Koalitionsvertrag vom November 2002 die Einführung eines Hochschulranking für die laufende Legislaturperiode in Aussicht stellt. Die HRK erwartet, dass mit Blick auf das privat finanziert Geleistete nicht das "Rad neu erfunden" wird, gar noch aus dem Haushalt des BMBF. Stattdessen sollte das CHE-Verfahren verbessert und weiterentwickelt werden.
 
Im Mittelpunkt des CHE-Ranking steht bisher vor allem die Hochschullehre. Im Winter 2002 hat das CHE erstmals eine auf die Forschungsdaten bezogene Sonderauswertung vorgelegt. Es hat dabei die ihm ohnehin aus seinem Ranking vorliegenden Daten zur Forschung an Hochschulen ergänzt und daraus eine eigene Auswertung erstellt. Dieser Ansatz ist, wenn es auch Probleme mit der Aufbereitung der Fülle von Daten gegeben hat, ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Transparenz muss auch hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungen in der Forschung an Hochschulen entwickelt werden. Dies gilt für den Vergleich der Hochschulen untereinander, längerfristig aber auch für den Leistungsvergleich von Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen. Hierfür muss allerdings noch eine geeignete Methodik entwickelt werden. Verschiedene Institutionen wenden sich derzeit dieser Frage zu. Die HRK wird zusammen mit den anderen Wissenschafts­organisationen und dem BMBF an der Entwicklung geeigneter Verfahren mitwirken.

5. Frauen in der Wissenschaft

Ein wichtiges Ziel im Rahmen einer umfassenden Hochschulreform ist die Chance zur gleichgewichtigen Beteiligung von Frauen an und in der Wissenschaft, sowohl um der verfassungsmäßigen Rechte der Frauen willen als auch wegen der Stärkung des Innovationspotentials der Wissenschaft. Zwar übersteigt die Zahl junger Frauen,die eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, die der jungen Männer, zwar nehmen mehr Frauen ein Hochschulstudium auf als Männer, doch dreht sich dieses Zahlenverhältnis im Studium und mit steigendem Lebensalter um. Mit einem Anteil von weniger als zehn Prozent Frauen an allen Professuren bleibt Deutschland weit hinter vielen anderen Ländern zurück. Dabei ist viel getan worden im vergangenen Jahrzehnt: Frauenförderpläne und -richtlinien, Anreize im Rahmen der Mittelverteilung, Förderprogramme für Nachwuchswissenschaftlerinnen, Mentorentätigkeit für Frauen. Im Vergleich hierzu nehmen sich die Erfolge noch eher bescheiden aus. Die Emeritierungswelle und die damit verbundene Neubesetzung der Mehrzahl der Professuren haben bisher noch nicht zu dem gewünschten Durchbruch geführt. Alte gesellschaftliche Leitbilder, das traditionelle Rollendenken, männliche Vorurteile und - gelegentlich - Seilschaften, aber vor allem die faktischen Probleme der Vereinbarung von Kindererziehung und wissenschaftlicher Qualifikation führen immer wieder dazu, dass begabte junge Frauen aufgeben oder nicht zu Professorinnen berufen werden. Die Folgen liegen auf der Hand: zu wenige Frauen in akademischen Führungspositionen, ein zahlenmäßig zu kleiner qualifizierter weiblicher Nachwuchs in manchen Disziplinen, zu wenige weibliche Vorbilder für die nachkommende Generation. Die Benachteiligung von Frauen, die in großer Zahl an die Hochschulen drängen und diese oft mit sehr guten Noten verlassen, stellt eine Vergeudung von Ressourcen und einen Verzicht auf wichtiges Humanpotenzial dar. Doch das ist nur die eine Seite. Untersuchungen zeigen, dass die Frauen, die trotz aller Hindernisse Karriere an Hochschulen oder auch in anderen Bereichen machen, mehr und mehr auf Kinder verzichten. 40 Prozent der Akademikerinnen sind heute kinderlos und die Zahl der Akademikerinnen steigt bekanntlich. Dieser Befund macht den Handlungsbedarf deutlich. Die meisten Hochschulen haben diese Entwicklung erkannt und sich mit der Förderung von Frauen und deren Potenzialen auseinandergesetzt. Sie wollen Frauen angemessen und entsprechend ihren Kenntnissen auf allen Ebenen beteiligen. Eine Frauen- oder Familienorientierung wird mehr und mehr als ein wichtiger Faktor im Wettbewerb mit anderen Hochschulen gesehen. Verschiedene Hochschulen haben ein Audit durchgeführt und sich als familienfreundliche Hochschulen zertifizieren lassen. Ihre Erfahrungsberichte sind von besonderem Wert, weil sie systematisch für alle Bereiche Defizite aufgedeckt und Handlungsvorschläge erarbeitet haben. Handlungsbedarf besteht hinsichtlich flexibler Betreuungsmöglichkeiten, der flexiblen Gestaltung von Lebens- und Wochenarbeitszeiten und der Information und Beratung an den Hochschulen. Ganz zentral ist aber auch ein veränderter Führungsstil. Vorgesetzte und Professoren müssen leistungsorientiert und gleichzeitig sensibilisiert für die Familienbelange von Wissenschaftlerinnen sein. Sie sollten um Probleme und Handlungsmöglichkeiten bei der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie wissen und in Kooperation mit den Beteiligten kreativ bei der Suche nach Lösungen helfen. Dazu wird viel Überzeugungsarbeit vonnöten sein.

Gute Ansätze sind vorhanden. Die HRK wird sich darum bemühen, diese kontinuierlich weiterzuentwickeln und dafür zu sorgen, dass sie in den Hochschulen verbreitet Anwendung finden. In diesem Zusammenhang wird die HRK ihre Jahresversammlung 2003 dem Thema "Frauen in der Wissenschaft" widmen. Langfristig müssen Frauenförderung und Familienorientierung in das Zielsystem der Hochschulen integriert werden.

6. Vorbereitung auf Berufstätigkeit auch außerhalb der Wissenschaft - eine Aufgabe der Hochschulen

Nicht nur durch eine Berücksichtigung der Anforderungen von Berufsfeldern im Curriculum, sondern auch durch eigens dafür geschaffene berufsvorbereitende Einrichtungen werden die Chancen insbesondere derjenigen Studierenden gestärkt, welche keine Berufstätigkeit in der Wissenschaft anstreben. Gleichzeitig leisten diese Einrichtungen einen Beitrag zu einem studentenfreundlichen Profil der Hochschulen. Im Rahmen ihrer Empfehlung zu den Absolventenvereinigungen hat die HRK und - ihr folgend - der Wissenschaftsrat bereits vor Jahren die Einrichtung von speziellen berufsvorbereitenden Einrichtungen wie "Career Services" empfohlen. Dies ist eine genuine Aufgabe der Hochschulen - wobei jedoch die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern wie den Organisationen der Wirtschaft, der Berufsberatung des Arbeitsamtes und dem Studentenwerk angeraten ist.

Um die Akteure vor Ort zu einer Zusammenarbeit zu ermutigen, hat der Präsident sich einer entsprechenden Empfehlung des Netzwerkes "Wege ins Studium" angeschlossen. Dem Netzwerk gehörten die Bundesanstalt für Arbeit, das BMBF, die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, das Deutsche Studentenwerk, der Bundeselternrat, die Kultusministerien der Länder sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund an. Außerdem wurde eine Empfehlung zur Verwendung von Prognosen zur Zukunft des Akademikerarbeitsmarkts verabschiedet, die sich an Studien- und Berufsberater, Lehrer, Journalisten und nicht zuletzt unmittelbar an Studieninteressenten und deren Eltern und Lehrer wendet (http://www.wege-ins-studium.de/).

II. Neue rechtliche Rahmenbedingungen

1. Hochschulrahmengesetzgebung

Das Hochschulrahmengesetz wurde im Berichtszeitraum durch ein 5. und ein 6. Änderungsgesetz novelliert. Das im Frühjahr des Berichtsjahres in Kraft getretene 5. HRG-Änderungsgesetz enthält die Reform des Dienstrechts und des Qualifikationsweges zur Professur, dessen Inhalte bereits Gegenstand des Rechenschaftsberichts für das Jahr 2001 waren. Für den Regelungsbereich der befristeten Beschäftigungsverhältnisse konnte die HRK in Abstimmung mit anderen Wissenschafts­organisationen eine Übergangsregelung für die nach altem Recht bestehenden Befristungen erreichen, welche im Rahmen der 6. HRG-Novelle verabschiedet wurde.

Die Hochschulrektorenkonferenz sieht weiterhin in einem Wissenschaftstarifvertrag oder einem "Wissenschaftsfenster" im BAT einen notwendigen Schritt in Richtung auf ein wissenschaftsadäquates Beschäftigungsrecht. Insofern wurde die im Koalitionsvertrag der im Herbst 2002 neu gebildeten Regierungskoalition verankerte Unterstützung eines Wissenschaftstarifvertrags nachdrücklich begrüßt. Damit würde auch die Möglichkeit eröffnet, die von der HRK wiederholt geforderten befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Drittmittelbereich auch nach der 12- bzw. 15jährigen Qualifikationsphase auf eine tragfähige Rechtsgrundlage zu stellen. Die HRK ist bereit, zusammen mit den anderen Wissenschafts­organisationen an der Ausarbeitung mitzuwirken.

Das rechtliche Schicksal einiger Teile der 5. HRG-Novelle ist noch offen: Thüringen, Bayern und Sachsen haben Verfassungsklage gegen das Gesetz eingereicht, u.a. mit der Begründung, die Habilitation werde faktisch abgeschafft. Auch die HRK hat von Anfang an den Wettbewerb mehrerer Qualifikationswege zur Professur gefordert.

Bei ersten Schritten zur Umsetzung der Besoldungsrechtsreform (für Professorinnen und Professoren) in den Ländern waren in der zweiten Jahreshälfte genau jene Entwicklungen zu beobachten, vor denen schon früh die HRK gewarnt hatte: Die von der Finanzseite geforderte Kostenneutralität kann über die Hebel des Vergaberahmens und des Besoldungsdurchschnitts zu einer Erdrosselung der Spielräume für wirkliche Konsequenzen aus einer Leistungsbewertung führen. Die HRK wird bei der Umsetzung in den Ländern mit allem Nachdruck darauf hinwirken, dass diese sich als verreguliert und überbürokratisiert darstellende Maßnahme in allen Bereichen, wo dies noch möglich ist, flexibel gehalten wird.

Das im August 2002 in Kraft getretene 6. HRG-Änderungsgesetz enthält rahmenrechtliche Vorgaben zum Verbot von Studiengebühren bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, zur verpflichtenden Einführung verfasster Studierendenschaften (als Zwangskorporationen) sowie die Ermöglichung einer Übernahme der gestuften (BA/MA) Studiengänge in das Regelangebot (unter Wegfall der Erprobungsklausel) und die erwähnte Übergangsregelung für die befristeten Beschäftigungsverhältnisse. Die Frist zur schriftlichen Anhörung der HRK durch den Bundestag im Rahmen der Verbändeanhörung war sehr kurz bemessen. Im Rahmen der parlamentarischen Ausschuss-Anhörung hat der Präsident zu den verschiedenen Regelungsbereichen schriftlich und persönlich Stellung genommen. Dabei wurden das rahmenrechtliche Studiengebührenverbot und die verpflichtende Einführung von verfassten Studierendenschaften als überflüssig kritisiert. Wegen Eingriffs in die Kulturhoheit der Länder bereiten Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Hamburg eine Verfassungsklage gegen das Gesetz vor.

2. Stärkung des Rechts der Hochschulen, die Studiereignung von Studienbewerbern zu prüfen

Die Kultusministerkonferenz befasste sich im Berichtszeitraum mit der Frage einer Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen im bisherigen ZVS-Auswahlverfahren. Das geltende Verfahren war wegen der nachrangigen und deswegen wirkungslosen Hochschulauswahlquote von 20 % von der HRK kritisiert worden. Die Nachfrage bei den Hochschulen war wegen der mangelnden Attraktivität des Verfahrens gering. Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Hamburg haben die Bereitschaft erklärt, den Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen zu kündigen, falls eine Einigung über eine deutliche strukturelle Veränderung nicht zustande kommt.

Von den beiden vom Plenum der KMK im Dezember 2002 als Beratungsgrundlage zur Kenntnis genommenen Modellen bevorzugte das HRK-Präsidium das von Baden-Württemberg und Bayern vorgeschlagene, welches eine feste Quote (mindestens 50%) vollständig aus dem ZVS-Verfahren herausnimmt, um einen möglichst großen Bewegungsspielraum der Hochschulen nach Landesrecht zu erreichen. Das von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Modell sieht eine Modifizierung des geltenden Verfahrens vor, bei dem eine Hochschulauswahlquote von 25 % nach einer Abiturbestenquote von 25 % platziert ist. Ein Gespräch der entsprechenden Amtschef-Arbeitsgruppe mit dem Präsidium der HRK wird nach Befassung des Senats Anfang des Jahres 2003 stattfinden. Eine Experimentierklausel im Hochschulrahmengesetz soll beide Modelle ermöglichen. Unabhängig von dem im ZVS-Verfahren befindlichen Studiengängen hat das Präsidium seinen Vorschlag erneuert, auch in nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen die Studiereignung während des ersten Studienjahres durch Tests festzustellen. Insgesamt darf nicht vergessen werden, dass der administrative Aufwand der Hochschulen für die Selbstauswahl je nach Methode hoch sein kann. Dieser Aufwand sollte bei der Allokation von Mitteln Berücksichtigung finden.

3. Strafbarkeit der Drittmitteleinwerbung

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 23. Mai 2002, welches Mitte des Jahres veröffentlicht wurde, grundsätzlich zur Frage der Strafbarkeit bestimmter Formen der Drittmitteleinwerbung geäußert und für den Tatbestand der Vorteilsannahme eine bedeutende Einschränkung des Straftatbestandes bei der als Dienstaufgabe hochschulrechtlich erwünschten Einwerbung von Drittmitteln für Lehre und Forschung vorgenommen. Eine strafbare Vorteilsannahme liegt in solchen Fällen dann nicht vor, wenn das im Hochschulrecht vorgeschriebene Verfahren für die Mitteleinwerbung mit Anzeige- und Genehmigungspflicht eingehalten wird. Zu Grunde lag dabei Landesrecht von Baden-Württemberg.

Da bundeseinheitliche Regeln fehlen, empfiehlt sich eine Orientierung der einschlägigen Drittmittelregeln der Länder und Hochschulen an den inhaltlichen Anforderungen des Bundesgerichtshofs unter Beiziehung der vom Gericht geprüften und positiv bewerteten Drittmittelrichtlinien des Landes Baden-Württemberg.

Der Bundesgerichtshof hat zudem derjenigen Rechtsauffassung eine Absage erteilt, die schon in der bloßen Befriedigung des Ehrgeizes oder der Erhaltung oder Verbesserung von Karrierechancen einen tatbestandlichen Vorteil setzen will. Es sei den Drittmitteleinwerbenden nicht anzulasten, dass sie ihre forschungs- und klinikbezogenen Aufgaben möglichst gut zu erfüllen suchten. Eine solche Betrachtung würde den Bereich der objektiven Messbarkeit oder Darstellbarkeit eines Vorteils verlassen und ins Unbestimmte abgleiten. Dem BGH ist Dank geschuldet für die Korrektur dieser Auslegung einiger Untergerichte und Staatsanwaltschaften.

4. Entwicklung des Urheberrechts

Die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist bis zum 21. Juni 2003 in deutsches Recht umzusetzen. Diesem Zweck dient der  Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Gegenstand des Gesetzes ist die Einbringung des neuen Rechts der "drahtgebundenen und drahtlosen öffentlichen Zugänglichmachung" (§19 UrhG), dass heißt das Recht zur Wiedergabe in Netzen. Im Dialog mit den in der Allianz zusammengeschlossenen Wissenschafts­organisationen und den Bibliotheksverbänden wurde dieser Prozess von der HRK begleitet. Die Entwicklung war bislang grundsätzlich zu begrüßen, da der Regierungsentwurf in Form von § 52 a einen Tatbestand enthielt, welcher den Unterricht und die Forschung bei der "drahtgebundenen und drahtlosen öffentlichen Zugänglichmachung" von Werken privilegiert. Entsprechend sind im bereits geltenden Urheberrecht Bibliotheken bei der Nutzung von gedruckten Medien privilegiert.

Inzwischen hat jedoch die Bundesregierung in dem geänderten Entwurf diese Privilegierung entscheidend eingeschränkt. Wenn aber keine Ausnahmetatbestände zu Gunsten der Bibliotheksbenutzer in das Urheberrecht Eingang fänden, würde für jede Netzwiedergabe, auch wenn die Medien käuflich erworben wurden, eine zusätzliche ausdrückliche Rechteeinräumung notwendig werden. Um die Position der Hochschulen zu verdeutlichen, hat der Präsident an die Bundesministerin der Justiz und an die Berichterstatter im Bundestagsausschuss geschrieben.

III. Forschung und Wissenstransfer

1. Auf dem Weg zu einem europäischen Forschungsraum

Im Zentrum der HRK-Jahresversammlung 2002 unter dem Motto "Grenzenloser Hochschulraum? - Studieren und Forschen in der Welt" stand das Zusammenwachsen des "Europäischen Studienraums" mit dem "Europäischen Forschungsraum", der wesentlich durch das Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung der EU-Kommission geprägt wird. Das 6. EU-Forschungsrahmenprogramm, das im Frühjahr 2003 anläuft, wird wesentliche Neuerungen mit sich bringen, weil sich die EU-Kommission immer weiter aus der Betreuung der Projekte zurückziehen will und weil politisch immer größere Verbundprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gewollt werden. Deshalb steigen die Anforderungen an die Managementkompetenz der Projektpartner, insbesondere der Konsortialführer. Auch die Fähigkeit zur Bildung von Netzwerken exzellenter Einrichtungen der Forschung und Nachwuchsförderung wird durch das Rahmenprogramm herausgefordert. Die HRK hat sich im Berichtszeitraum deshalb stark für die Schaffung bestmöglicher Bedingungen für die Hochschulen eingesetzt, zumal bei der Ausgestaltung der Beteiligungsregeln und der Mobilitätskriterien.

Das von der HRK mit Nachdruck unterstützte Zusammenwachsen des europäischen Studienraums mit dem europäischen Forschungsraum im Zuge des Bologna-Prozesses und die Herausbildung europaweiter Exzellenzzentren wird es nicht zuletzt mit sich bringen, zukünftig das Angebot an strukturierter Förderung und Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden zu erhöhen, um die Attraktivität der deutschen Universitäten an dieser Schnittstelle von Forschung und Lehre im internationalen Wettbewerb um die besten Nachwuchswissenschaftler zu gewährleisten.

Der Europäische Gerichtshof hat im Berichtsjahr entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen EU-Recht verstoßen hätte, indem sie Forschungsleistungen gegen Entgelt von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen hat. Die HRK wird dieses Thema auch weiterhin in enger Absprache mit den Kanzlern von Universitäten und Fachhochschulen begleiten. Dass hier faktisch Steuergelder von der einen in die andere öffentliche Tasche geschoben würden, zu hohen Verwaltungskosten und ohne echten Gewinn für die öffentlichen Hände, ist ebenso richtig wie die Feststellung, dass steuerrechtlich der EUGH Recht hat.

2. Wissenstransfer

Dieselbe gute Zusammenarbeit zwischen Kanzlerkreisen und HRK besteht auch im weiten Gebiet des Wissenstransfers, der im November des Berichtsjahres vom NRW-Landtag als "dritte Mission" der Hochschule neben Forschung und Lehre bezeichnet wurde. Von nachhaltiger Wirkung dürfte die Novellierung des § 42 ArbEG (sog. "Hochschullehrerprivileg") sein, die am 7.2.2002 in Kraft trat. Die HRK hatte sich in dieser Thematik jahrelang intensiv engagiert, um ein Ergebnis zu erzielen, das sowohl der Institution Hochschule wie auch den einzelnen Forscherinnen und Forschern gerecht wird.
Jede Erfindung, die ein Hochschulbeschäftigter in dienstlicher Eigenschaft (auch im Zusammenhang einer entsprechenden Nebentätigkeit) gemacht hat, ist nunmehr vom Erfinder dem Dienstherrn zu melden. Die Diensterfindung kann vom Dienstherrn in Anspruch genommen, im eigenen Namen schutzrechtlich gesichert und auf Rechnung der Hochschule verwertet werden. Der Erfinder hat in einem solchen Fall Anspruch auf Erfindervergütung in Höhe von mindestens 30 % der Bruttoverwertungseinnahmen. Insofern bleibt der Hochschulerfinder gegenüber anderen Diensterfindern besonders privilegiert. Für die Hochschulen ist es somit zukünftig von besonderer Bedeutung, bei einschlägigen Verträgen sicherzustellen, dass die Rechte an einer Erfindung unzweifelhaft beim Erfinder bzw. dessen Dienstherrn liegen und nicht an Kooperationspartner abgegeben werden.

Im Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung hat das Plenum der HRK Einvernehmen erzielt, Verwertungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Sitzländern und unter Beachtung einer branchenspezifischen Vermarktungsstrategie zu unterstützen. Hierbei kommt der Verwertungsoffensive des BMBF, die bislang aus den Erlösen der Versteigerung der UMTS-Lizenzen finanziert wird, besondere Bedeutung zu. Die HRK hat beratend und moderierend beim Aufbau einiger Patentverwertungsagenturen mitgeholfen, der von den Hochschulen bereits in der Plenarentschließung "Zum Patentwesen an den Hochschulen" von 1997 gefordert worden war. Einige Länder hatten solche Agenturen schon vorher eingerichtet.

In jener Entschließung hatte die HRK auch die (Wieder-)Einführung einer Neuheitsschonfrist im Patentrecht gefordert. Eine solche Frist schwächt das Kriterium der absoluten Neuheitserfordernis bei eigenem Offenbaren der Erfindung ab, was im Interesse des wissenschaftlichen Arbeitens liegt. Im Berichtsjahr hat die HRK in dieser Hinsicht intensive Anstrengungen bei Wirtschaftsverbänden, Ministerien und auch ausländischen Partnern unternommen, wobei sie von den anderen Wissenschafts­organisationen unterstützt wurde.

Die in der Allianz zusammenwirkenden Wissenschafts­organisationen haben im Berichtsjahr unter Federführung der MPG Leitlinien zum Technologietransfer im Sinne eines "Code of Conduct" erarbeitet, die im November 2002 vom Plenum befürwortet wurden.

3. Neuausrichtung des Informations- und Publikationssystems der deutschen Hochschulen

Die Etatkrise der Hochschulbibliotheken hat das Plenum der HRK zum Gegenstand zweier Stellungnahmen in den Jahren 2001 und 2002 gemacht. Die vom Präsidium im Jahre 2001 eingesetzte und aus Rektoren/Präsidenten, Kanzlern und Bibliotheksdirektoren bestehende Arbeitsgruppe "Beschaffung wissenschaftlicher Information" schloss ihre Arbeit in der ersten Jahreshälfte 2002 ab. Die Empfehlung "Zur Neuausrichtung des Informations- und Publikationssystems der deutschen Hochschulen" wurde vom HRK-Plenum im November 2002 verabschiedet.

Die Empfehlung enthält die Feststellung, dass der Etatkrise ganz wesentlich strukturelle Probleme zu Grunde liegen, die neben einer begrüßenswerten Bildung von Konsortien langfristig wirksame Strukturveränderungen erfordern. Die Hochschulen müssen sich in der Wertschöpfungskette der wissenschaftlichen Publikation neu positionieren. Sowohl bei der Erstellung der Zeitschriftenartikel als auch beim Begutachtungssystem der Verlage wird auf die Ressourcen der Hochschulen zurückgegriffen. Aber um die Ergebnisse dieser staatlich finanzierten Forschung und Begutachtung Wissenschaftlern und Studierenden zugänglich zu machen, müssen die Hochschulen für Zeitschriften teilweise exorbitante Beträge zahlen. Das Plenum empfahl daher, alternative Publikationswege in Form von Hochschulschriftenservern einzelner oder mehrerer Hochschulen nachdrücklich zu fördern. Erleichtert wird dies dadurch, dass die Informationen elektronisch vorliegen. Die Nutzung kann auch in gedruckter Form erfolgen (z.B. print on demand). Im Vergleich zu traditionellen, verlagsgebundenen Zeitschriften haben Hochschulschriftenserver bisher den Nachteil, dass die darin zur Verfügung gestellten Informationen nicht von einem unabhängigen Gutachtergremium bewertet worden sind. Der Mehrwert, den Zeitschriftenverlage schaffen, liegt daher im Wesentlichen in der von ihnen organisierten Begutachtung der Artikel. Die Begutachtung kann jedoch im Wettbewerb mit Verlagen ebenso von den wissenschaftsnahen Fachgesellschaften organisiert werden. Das Plenum empfahl daher die Förderung neuer Begutachtungsstrukturen und -verfahren einschließlich eines staatlichen Förderprogramms. Es empfahl außerdem die europäische Vernetzung bei der Entwicklung eines neuen Informations- und Publikationssystems.

4. Forschungsfinanzierung

Die großen Wissenschafts­organisationen und die großen Wirtschaftsverbände haben sich im Dezember 2002 in einer bislang beispiellosen Aktion gemeinsam mit dem BDI an den Bundeskanzler gewandt, um den Bund davon abzubringen, gegen das Votum der Länder den Bundesforschungsetat in 2003 zu überrollen und damit die im Sommer 2002 gemachten Zusagen zur Aufstockung der Haushalte der Forschungsorganisationen zurückzunehmen. Für Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland ist es inakzeptabel, dass der Forschungsetat in Deutschland gemessen an der Kaufkraft real abgesenkt wird, während in anderen Industriestaaten die Forschung im Sinne einer Zukunftssicherung prioritär finanziert wird. Besonders problematisch ist auch die Tatsache, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler somit zunehmend weniger Gelegenheit erhielten, Innovationen in der Wissenschaft voranzutreiben.

5. Forschungspolitik

Mit der Allianzstellungnahme vom Januar 2002 "Forschung an menschlichen Stammzellen" hat auch die HRK ihren Beitrag zur Herbeiführung eines Gesetzes geleistet, das unter Wahrung hoher ethischer Standards die Wettbewerbsposition der biomedizinischen Forschung in Deutschland wahrt.

Die im Berichtsjahr erfolgte Satzungsänderung der deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. wurde von deren Mitgliedern nach intensiver Diskussion in der Mitgliedergruppe Universitäten der HRK beschlossen, die dabei ein Forum bieten konnte, um Kriterien und Verfahren des Begutachtungswesens angemessen zu erörtern.

Das Thema Forschungsevaluation hat nunmehr auch in die politische Diskussion und Planung Eingang gefunden: Der Koalitionsvertrag der im Bund regierenden Parteien erklärt die Einführung eines "Hochschulrankings" zum ausdrücklichen Ziel. Bei den Hochschulen hat dieses politische Signal Verwunderung hervorgerufen, weil damit der Eindruck entstehen konnte, als müsse hiermit erst begonnen werden (s. I.4).

6. Forschung an Fachhochschulen

Zur Stärkung der Forschung an Fachhochschulen hat die HRK-Arbeitsgruppe zur Betreuung des BMBF-Programms "Angewandte Forschung und Entwicklung" einen Neuzuschnitt der Gutachterfachgebiete des Programms vorgenommen. Die Gutachter des aFuE-Programms wurden der DFG förmlich übermittelt, so dass die DFG in Zukunft bei der Begutachtung von Anträgen aus Fachhochschulen auch auf einen Pool aus Wissenschaftlern der Fachhochschulen zurückgreifen kann. In bester Zusammenarbeit mit der Mitgliedergruppe Fachhochschulen hat die DFG im Berichtsjahr begonnen, spezielle Workshops zur Beratung von Fachhochschulprofessorinnen und -professoren durchzuführen. Hierfür gebührt der DFG besonderer Dank.

Zum Jahresende schien auch das aFuE-Programm von Haushaltsrestriktionen bedroht. Der HRK-Präsident hat deshalb gegenüber Frau Bundesministerin Bulmahn schriftlich die Bedeutung des Programms für die Drittmittelfähigkeit der Fachhochschulen und für die Herausbildung einer scientific community innerhalb der Fachhochschulen hervorgehoben.

IV. Private Hochschulen

Ungebrochen ist die Gründungswelle neuer privater Hochschulen. Neben den knapp 50 kirchlichen Hochschulen, die es bereits seit geraumer Zeit gibt und die einen Großteil der Ausbildungskapazität im Bereich Sozialwesen anbieten, gibt es mittlerweile eine ebenso große Zahl privater Hochschulen neuen Typs. Damit befindet sich der Zahl der Einrichtungen nach etwa ein Drittel aller Hochschulen in Deutschland in privater Trägerschaft. Allerdings handelt es sich vornehmlich um sehr kleine Einrichtungen, die überwiegend Studiengänge im Bereich des Management anbieten. Tatsächlich sind an privaten Hochschulen - kirchlichen und privaten Hochschulen neuen Typs - weniger als drei Prozent aller Studierenden eingeschrieben.

Kennzeichnend für die neuen privaten Hochschulen ist, dass sie, meist als Gründungen der Wirtschaft oder einzelner Interessengruppen, z. T. erhebliche Studiengebühren erheben und vor allem mit ihrer internationalen Ausrichtung, der kleinen Zahl von Studierenden und einem straff organisierten und erfolgsorientierten Studium werben. Auch wenn die Nachhaltigkeit dieser Angebote zweifelhaft ist, ist doch davon auszugehen, dass die Diversifizierung der Trägerschaft von Hochschulen künftig weiter zunehmen wird: Die Länder eröffnen in ihren Landesgesetzen den Hochschulen neue Rechtsformen, zum Beispiel Stiftungen des öffentlichen Rechts als Träger, wobei die staatliche Verantwortung weiter wahrgenommen wird. Einige Länder fördern private Hochschulen, manche in der zweifelhaften Hoffnung, sich selbst finanziell zu entlasten. Hinzu kommt die Freizügigkeit für Dienstleistungsangebote in der Europäischen Union, deren Mitglieder "Filialen" in der Bundesrepublik gründen können. Entsprechende Niederlassungen aus dem außereuropäischen Raum sind ebenfalls bereits möglich und könnten künftig im Rahmen des GATS vermehrt etabliert werden.

Auf diese Entwicklung müssen sich die staatlichen und kirchlichen Hochschulen einstellen. Durch die privaten Hochschulen ist ein neues Wettbewerbselement im Hochschulbereich eingeführt, dem sie sich stellen müssen. Angesichts der globalen Entwicklung und des gesellschaftlich vorherrschenden Trends zur Privatisierung vormals öffentlich erbrachter Leistungen wäre eine Haltung, die nur auf die administrative Zurückdrängung der privaten Hochschulen abzielt, verfehlt und angesichts der Vielgestaltigkeit privater Hochschulen und der damit verbundenen flexibleren Organisationsformen auch nicht empfehlenswert.

Stattdessen müssen die staatlichen Hochschulen sich auf ihre Stärken besinnen. Ihr Potenzial ist viel größer als das der privaten Hochschulen. Sie verfügen neben einem wesentlich breiteren Fächerspektrum über umfangreichere Vertiefungsmöglichkeiten im Studium, eigenständige Forschung, größere Entwicklungsfähigkeit, weitreichende internationale Kooperationen in Lehre und Forschung und gesicherte Qualitätsstandards. Im Wettbewerb mit den privaten Hochschulen, die sich gut zu vermarkten verstehen, müssen sie sich jedoch auch in der Öffentlichkeit wirksam positionieren. Insbesondere die Universitäten sollten dabei ihr Forschungspotential offensiv vertreten.

Wenn für den Wettbewerb von staatlichen und privaten Hochschulen Regeln gelten, kann dieser sich belebend auf den Wissenschaftsstandort Deutschland auswirken und im Interesse der Studierenden Transparenz und Vergleichbarkeit bei Angeboten und Abschlüssen schaffen. Die HRK hat bereits 1998 in einer Entschließung "Zur Zusatzfinanzierung privater Hochschulen aus öffentlichen Mitteln" u.a. darauf hingewiesen, dass private Hochschulen ihre Aufgaben nur mit einer hinreichenden eigenen Personal-, Raum- und Sachmittelausstattung in qualitativ vertretbarer Weise erfüllen können. Sie sollten prinzipiell privat finanziert werden. Eine öffentliche Subventionierung ist nur dann vertretbar, wenn sie einen Zusatznutzen für die öffentliche Hand erbringt, z.B. durch Anbieten eines neuartigen Studienangebots. Die erhebliche öffentliche Start-Subventionierung der IUB Bremen und der sich noch im Gründungsstadium befindlichen EMTS in Berlin zeigt jedoch, dass dies keineswegs überall so gesehen wird. Die Mitgliedergruppe Fachhochschulen innerhalb der HRK hat sich dieser Thematik im Jahre 2002 angenommen und eine entsprechende Empfehlung verabschiedet. Da der Themenkomplex jedoch für alle Hochschularten gleichermaßen aktuell ist, wird die Diskussion innerhalb der HRK auf breiter Ebene fortgesetzt werden.

V. Internationale Beziehungen

1. Schaffung eines Europäischen Hochschulraums

Viele Aktivitäten der HRK auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene waren im Berichtszeitraum geprägt vom sogenannten Bologna-Prozess, d.h. der Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes und den damit verbundenen Diskussionen. Die HRK unterstützt, zusammen mit dem DAAD, das BMBF bei der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung der nächsten Konferenz der europäischen Bildungsminister, die am 18./19. September 2003 in Berlin stattfinden wird. In diesem Zusammenhang war sie an allen Treffen der beiden mit der weiteren politischen Umsetzung des Prozesses beauftragten europäischen Gruppen, der Bologna Follow-up Group sowie der Bologna Preparatory Group, beteiligt, außerdem an den meisten offiziellen Vorbereitungskonferenzen, den sogenannten Bologna-Seminaren.

Die HRK hatte Gelegenheit, zusammen mit der European Association of International Education (EAIE) bei der Jahreskonferenz der NAFSA (Association of International Educators) im Mai in San Antonio/Texas sowie zusammen mit dem DAAD und der EUA bei der Jahreskonferenz der EAIE in Porto im September über den Fortgang des Bologna-Prozesses und die Vorbereitungen für Berlin zu berichten. Wichtigstes Sprachrohr der europäischen Hochschulen im Bologna-Prozess ist die European University Association. Auch aus diesem Grund hat sich die HRK an den im Berichtszeitraum durchgeführten Treffen des EUA-Council sowie den beiden themenorientierten Konferenzen ("Qualität und Autonomie", Roskilde, April 2002 sowie "ECTS", Zürich, Oktober 2002) aktiv beteiligt. Die HRK hat die EUA darüber hinaus bei der Durchführung einer Studie zu Mastergraden in Europa unterstützt. Leider haben bislang Einladungen der EUA zu ihren Tagungen wie auch Umfragen zur Einschätzung des Bologna-Prozesses in den Hochschulen eine geringe Resonanz gefunden.

Auf nationaler Ebene hat die HRK ihre Mitgliedshochschulen in dem Prozess mit vielfältigen Informations- und Beratungsangeboten unterstützend begleitet (s. II.2). Auch die Jahresversammlung der HRK, die am 2. und 3. Mai 2002 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn stattfand, stand unter dem Motto "Grenzenloser Hochschulraum? - Studieren und Forschen in der Welt". In seinem Festvortrag ermutigte Bundespräsident Rau die Hochschulen, die sich bietende Chance zur Mitgestaltung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes wahrzunehmen. Schließlich war die HRK mit Vorträgen an einer großen Zahl Bologna-orientierter Veranstaltungen des BMBF, der Sozialpartner sowie anderer deutscher und europäischer Verbände und Netzwerke, u.a. in Lettland, Frankreich, Belgien, Österreich, Schweiz und Ungarn vertreten.

Von besonderem Interesse im Zusammenhang mit dem Europäischen Hochschulraum ist die Frage der Einbeziehung von Hochschulbildung in das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der Welthandelsorganisation, über dessen Neugestaltung derzeit diskutiert wird. Die HRK hält in dieser Frage engen Kontakt einerseits mit dem BMBF, andererseits mit der EUA, die die Position der europäischen Hochschulen gegenüber der Europäischen Kommission vertritt. Ungeachtet der Langfristigkeit der Verhandlungen, die auf mehrere Jahre angesetzt sind, hat das HRK-Plenum auf seiner 197. Sitzung im Juli grundsätzliche Überlegungen und Leitlinien zur Einbeziehung von Hochschulbildung in das GATS verabschiedet.

2. Hochschulzusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transformationsländern

Neben vielfältigen Aktivitäten innerhalb Europas hat sich die HRK im Berichtszeitraum besonders in der Hochschulzusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern engagiert. Damit trägt sie der Tatsache Rechnung, dass durch die zunehmende Bedeutung von Bildung auch der Hochschulzusammenarbeit in der Entwicklungspolitik eine wichtigere Rolle zukommen muss. Gemeinsam mit dem DAAD hat die HRK die Konferenzreihe "Dialogue on Innovative Higher Education Strategies" (DIES) begründet, die sich an Universitätsleitungen und -administratoren richtet und sich auf Fragestellungen im Bereich Hochschulmanagement, Qualitätssicherung und Internationalisierung konzentriert.

Unter dem Titel "South-North-Dialogue on Innovative Strategies in International Post-Graduate Education: Challenges, Obstacles and Best Practices" fand im Februar 2002 die erste DIES-Konferenz in Bonn und Berlin statt. Ziel der Konferenz war es, bereits existierende innovative Strukturen der postgradualen Ausbildung und der internationalen Zusammenarbeit in Industrie-, Transformations- bzw. Schwellen- und Entwicklungsländern vorzustellen und einen Erfahrungsaustausch anzuregen. Die Konferenz brachte deutsche Hochschulrektoren und -professoren, Institutionen und Einzelpersonen, die bereits im Bereich der Implementierung neuer Hochschulstrukturen tätig sind, mit Hochschuladministratoren aus Europa, Asien, Afrika und Lateinamerika zusammen. Im Anschluss daran wurden die Ergebnisse des Austauschs und daraus resultierende politische Forderungen, die vor allem die nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen für solche Aktivitäten betrafen, parlamentarischen Vertretern vorgestellt.

In Zusammenarbeit mit dem Bulgarischen Ministerium für Bildung und Forschung fand im Oktober 2002 die zweite DIES-Konferenz unter dem Titel "Attracting Young Scientists - Strategies against Brain Drain" in Sofia statt. Sie richtete sich an Hochschul- und Ministerialvertreter aus Südosteuropa und widmete sich der Frage, wie Anreize für Nachwuchswissenschaftler geschaffen werden können und wie der Anschluss der Region an die internationale Wissensgemeinschaft gefestigt werden kann, um eine dauerhafte Abwanderung von Nachwuchswissenschaftlern zu verhindern.

3. Regionalberichte

3.1 Westliches und südliches Europa

Wie in den vergangenen Jahren waren die Beziehungen zwischen der HRK und ihren französischen Partnerorganisationen besonders eng. Es kam zu zwei Begegnungen mit dem Präsidenten und dem Generalsekretär der Conférence des Présidents d’Université (CPU), auf denen insbesondere eine enge Zusammenarbeit bei der Förderung der Forschungskooperation vereinbart wurde. Außerdem wollen beide Rektorenkonferenzen gemeinsame Bachelor- und Master-Programme anregen. Der Bedarf an Beratung bezüglich binational betreuter Promotionen (Cotutelle-Verfahren) stieg stark an. Mit einiger Verzögerung setzt sich das in mehreren Rundschreiben bekannt gemachte Verfahren als häufig nachgefragtes Instrument der Forschungskooperation durch. Auch bezüglich anderer Länder (Italien, Spanien, Skandinavische Staaten) gingen Nachfragen ein.

Aktiv beteiligte sich die HRK am 4. Forum Franco-Allemand in Mainz, welches trotz ungünstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ein Erfolg war. Die HRK ist Gründungsmitglied des Forum-Vereins, welcher die Veranstaltung in den kommenden Jahren in Straßburg ausrichten wird. Die HRK beteiligte sich ferner an der Organisation der 2. Deutsch-Französischen Hochschultage in Straßburg und bot dort eine Informationsveranstaltung zu Bachelor- und Master-Studiengängen an. Aufgrund des Anklangs, den die Hochschultage auch bereits im Jahr 2000 gefunden haben, werden HRK und DAAD am 3./4. Juli 2003 gemeinsam mit niederländischen Partnern die ersten deutsch-niederländischen Hochschultage veranstalten.

Mit der Conferenza dei Rettori delle Università Italiane (CRUI) und der Universität Trient konnten HRK und DAAD in diesem Jahr die Gründungsvereinbarung zum Deutsch-Italienischen Hochschulzentrum unterzeichnen. Mit einem zwischen DAAD und HRK abgestimmten Aktionsprogramm wird dieses Zentrum im Jahr 2003 seine Arbeit