Qualität durch Wettbewerb - Jahresbericht des Präsidenten Professor Dr. Klaus Landfried für das Jahr 2001


Vorgelegt dem 196. Plenum am 18./19.2.2002

Jahresbericht des Präsidenten Professor Dr. Klaus Landfried
für das Jahr 2001



I. Hochschulentwicklung 2001: Reform im Widerstreit der Meinungen

Wie unterschiedlich auch die Bewertungen der Hochschulentwicklung und der Hochschulpolitik im Jahre 2001 ausfallen mögen, so besteht doch sicher in einem Punkt Übereinstimmung: Das leidenschaftliche Ringen um zentrale Aspekte der Hochschulreform hat das Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit dafür geschärft, dass die Zukunft unserer Gesellschaft, die man zurecht als Wissensgesellschaft bezeichnet, ganz entscheidend von einer im internationalen Maßstab wettbewerbsfähigen Forschung und von einer hochwertigen Bildung wie Ausbildung unserer jungen Menschen abhängt. Naturgemäß bedeutet diese Zielsetzung auch für die Arbeit der Hochschulrektorenkonferenz eine besondere Herausforderung, der sie sich mit allen Kräften und auf vielen Schauplätzen gestellt hat. "Qualität durch Wettbewerb", so könnte man das Leitmotiv des Engagements der HRK auf vielen sehr unterschiedlichen Aktionsfeldern benennen; es durchzieht fast alle Empfehlungen, Beiträge und Anstöße der HRK im Rahmen von Reformvorhaben.

Freilich liegt es in der Natur von Reformen und Reformdiskussionen, dass das Suchen nach besseren Wegen nicht nur dazu führt, dass sich Argumente hart im Raume treffen, es werden gleichzeitig auch Emotionen freigesetzt. Alles andere wäre verwunderlich, da jede Veränderung von normativ verankerten und über lange Zeit sozial eingeübten Positionen, mit denen auch Interessen verbunden sind, selbst dann Sorgen und Ängste auslöst, wenn die Vertreter unterschiedlicher Richtungen wechselseitig die allerbesten Absichten bekunden. Jeder neue Weg ist auch ein Wagnis; wer aber nicht zum Wagnis bereit ist, riskiert seine Zukunftsfähigkeit. Dieser Gesichtspunkt gilt - ähnlich wie im Sport - besonders in einer international zusammenwachsenden Hochschullandschaft.

Der Mut zu Neuem verlangt auch die Bereitschaft zu einem fruchtbaren Streit über die Lösung der anstehenden Probleme. Alle wichtigen Felder der Hochschulpolitik sind von widerstreitenden Argumenten gekennzeichnet. In der Dienst- und Besoldungsrechtsreform, die noch vor Jahresende vom Gesetzgeber beschlossen wurde, sehen manche Experten nur eine geschickt getarnte Variante des staatlichen "Rotstift-Milieus", andere konzedieren den Urhebern der Reform, dass sich die Chancen erhöhen, hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Tätigkeit an deutschen Hochschulen zu gewinnen und dort zu halten. In diesem polarisierten Meinungsspektrum, das gelegentlich Merkmale eines Glaubenskrieges aufwies, wurde häufig verkannt, dass sich erst bei der Umsetzung in den Ländern klärt, ob die Ziele der Reformen, dass sich Leistung auch auf wissenschaftlichem Feld lohnt, erreicht zu werden. Das Risiko, dass stattdessen eine demotivierende Verteilungsbürokratie aufgebaut wird, ist nicht zu leugnen. Die HRK wird die Mitgliedshochschulen mit allem Nachdruck bei deren Bemühen unterstützen von den Ländern ausreichende Spielräume sowohl in finanzieller wie auch in konzeptioneller Hinsicht zu erhalten.

Ähnlich hart und unversöhnlich prallen die Auffassungen auch bei der Diskussion um Studiengebühren aufeinander. Die einen halten das im wesentlichen gebührenfreie Modell in Deutschland trotz der Tatsache, dass in den meisten anderen Ländern Beiträge zur Hochschulfinanzierung von den Studierenden bezahlt werden, für eine unverzichtbare und herausragende soziale Errungenschaft, die den Zugang zu hochqualifizierter Ausbildung in breitester Weise öffne. Die Befürworter von Studiengebühren, die im vertraulichen Gesprächskreis außerordentlich zahlreich sind, die sich aber häufig in der öffentlichen Diskussion zurückhalten, haben neben der von der Gebührenfreiheit ausgehenden sozialen Verzerrung vor allem die Steigerung der Qualität der Lehre im Interesse der Studierenden im Blickfeld. Da die staatliche Seite die seit Jahren erkannte und nachgewiesene Unterfinanzierung der Hochschulen nicht ausgleichen kann oder will, muss eine weltweit wettbewerbsfähige Ausbildung letztlich auf andere Weise gesichert werden. Die HRK hat sich auch hier im Spannungsfeld der Meinungen noch nicht neu positioniert, aber doch neue und zwischen den Extrempositionen vermittelnde Anstöße gegeben. Sie hat den Wettbewerbsgedanken auf diesem Feld konsequent weiter entwickelt und zur Diskussion gestellt, ob nicht die Hochschulen selbst freiwillig entscheiden können sollten, ob sie überhaupt und wenn ja in welchem Studienfach Studiengebühren verlangen. Sie hat dabei als unverzichtbare Voraussetzung gefordert, dass jeder Einstieg in Studiengebühren nur dann akzeptabel ist, wenn ein leistungsfähiges Ausbildungsförderungssystem soziale Abschreckungseffekte vermeidet. Diese Forderung würde im übrigen auch ein System der nachlaufenden Hochschulfinanzierung, bei dem die Beiträge an die jeweilige Hochschule erst nach dem Studium und dann einkommensabhängig geleistet werden, gewährleisten. Ob sich solche konsensorientierten HRK-Überlegungen auf diesem immer noch verminten Gelände durchsetzen können, auch in den Mitgliedshochschulen, muss freilich als offen bezeichnet werden.

Auf anderen Feldern der Hochschulreform scheint sich manches entschärft zu haben. Letztes gilt wohl nun - nach vielen Jahren des Stillstandes - für eine Neuordnung des Hochschulzulassungswesens. Eine Zulassungsbürokratie der bisherigen Art, bei der die Hochschulen keine ins Gewicht fallende Rolle spielen, wird immer mehr im Grundsatz als überholt angesehen. Zwischen Hochschulen und Studienbewerbern muss es ein besseres "Sich - wechselseitig - finden" geben, bei dem sowohl das Profil der Hochschule als auch die Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers mitwirkt.

Noch deutlicher sind die Signale auf dem Gebiet der Studienreform gestellt. Im Ausgangspunkt waren es die zu langen Studienzeiten und zu viele abgebrochene Studienverläufe, die zu einem strafferen und praxisorientierten Studienangebot mahnten. Inzwischen ist es der europäische Prozess einer Annäherung der Studienstrukturen, aus dem sich eine bemerkenswerte Schubkraft für die Studienreform ableitet. Auch dieser Prozess ist im Kern ein wettbewerblicher: Eine Institution, die sich dieser Reform verweigerte, müsste davon ausgehen, dass sie ihre internationale Vernetzung riskierte.

Wie der Saldo dieser Reformbewegungen zu bewerten ist, mag an dieser Stelle offen bleiben. Als positives Fazit bleibt allemal, dass Politik und Gesellschaft die Hochschulen als einen überragenden Zukunftsfaktor wenigstens nennen. Vom Lippenbekenntnis zur finanzpolitischen Priorität ist aber noch ein Stück Weg zu gehen. Die damit verbundenen kontroversen Diskussionen sind notwendig, deshalb gilt der Respekt der HRK auch denjenigen, die nicht mit ihr übereinstimmen. Gute Hochschulentwicklung ist ohne einen Wettbewerb der Gedanken und Konzepte nicht zu haben.

II. Schwerpunkte des Reformprozesses

1. Dienst- und Besoldungsrechtsreform
Ende des Jahres 2001 wurden die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Reform des Hochschulrahmengesetzes und der Professorenbesoldung - trotz anfänglicher Verzögerungen - beendet. Mit dem In-Kraft-Treten beider Gesetze ist wohl im ersten Quartal des Jahres 2002 zu rechnen. Verfassungsklagen einiger Länder wegen der faktischen Zurückdrängung der Habilitation sind aber angekündigt.

Die HRK hatte mit ihrem grundlegendem Beschluss "Zum Dienst- und Tarif-, Besoldungs- und Vergütungsrecht sowie zur Personalstruktur in den Hochschulen" vom 2. November 1998 Vorstellungen für diese Reformvorhaben entwickelt, die im wesentlichen auf die Einführung der Juniorprofessur in Ergänzung des Habilitationsverfahrens als Berufungsvoraussetzung auf eine Professur und auf eine stärker markt- wie leistungsorientierte Bezahlung des Personals abzielten.

Die HRK hat die Gesetzesvorhaben kritisch begleitet und durch mehrere Stellungnahmen kommentiert. Dabei kam es entscheidend darauf an, inhaltlich vernünftige Regelungen auf Bundesebene durchzusetzen und gleichzeitig die finanziellen Rahmenbedingungen in den Ländern so zu sichern, dass die mit dem Gesetzesvorhaben verfolgten Ziele auch tatsächlich erreichbar sind. Hier bestand das Problem, dass der Bundesgesetzgeber wegen der Finanzhoheit der Länder diese nicht zu den erforderlichen Mehrausgaben verpflichten konnte.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Reformgesetze in Politik und Wissenschaft zum Teil heftig - aus welchen Gründen und mit welchen Argumenten auch immer - kritisiert wurden und immer noch werden, soll an dieser Stelle nur festgehalten werden: Der Bundesgesetzgeber sieht keine strikte Kostenneutralität für die Umsetzung insbesondere des Professorenbesoldungsreformgesetzes vor, sondern ermöglicht es den Ländern, die von der Wissenschaft einhellig geforderten zusätzlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Es kommt also darauf an, dass bei der Umsetzung in Landesrecht und bei der Ausgestaltung des Landesrechts in den nächsten 2 Jahren Regelungen und Verfahren gefunden werden, die von dieser Option Gebrauch machen. Die Antworten, die der HRK-Präsident auf sein diesbezügliches Schreiben an die Regierungschefs der Länder und an alle in den 16 Landesparlamenten vertretenen Fraktionen erhalten hat, können einigermaßen optimistisch stimmen - jedenfalls für eine große Anzahl von Ländern.

Im übrigen geht es darum, auch in den anderen Punkten, in denen der Bundesgesetzgeber den Ländern Optionsmöglichkeiten für konkrete Regelungen eingeräumt hat, diese zugunsten der Hochschulen wahrzunehmen. Dabei geht es insbesondere neben den beiden Anpassungs(Erhöhungs-)optionen für die Vergaberahmen um die Möglichkeit, Leistungszulagen dauerhaft zu gewähren und die Erstellung von Kriterien und Verfahren für die Vergabe der Leistungsbezüge den Hochschulen selbst zu überlassen. Schließlich ist eine entsprechende Umsetzung der Besoldungsreform auch im Tarifbereich unverzichtbar. Die bisherigen Positionen der TDL hierzu sind nicht als der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Wissenschaft angemessen anzusehen. Hierzu gibt es eindeutige Positionen der HRK, die vom Bund und allen Bundesländern berücksichtigt werden sollten.

2. Hochschulfinanzierung

In ihrem 1992 verabschiedeten "Konzept zur Entwicklung der Hochschulen" hat die Hochschulrektorenkonferenz gefordert, zur Steigerung der Effizienz des Mitteleinsatzes die Elemente des Wettbewerbs im Hochschulsystem zu stärken. Wenn auch langsam und mit unterschiedlichem Tempo in den sechzehn Ländern gelingt dies schrittweise, zumindest was den Zufluss staatlicher Mittel und die Gestaltung der Haushaltsseite der Hochschulen angeht. Eine leistungs- und belastungsorientierte Mittelverteilung vom Staat auf die Hochschulen ist in einer Reihe von Ländern implementiert. Sie fördert nicht nur den Wettbewerb zwischen den Hochschulen eines Landes, sondern trägt ihn auch in die Hochschule hinein, da diese, wenn sie erfolgreich im Verteilungskampf bestehen will, die Anreize und Sanktionen an die Fachbereiche und Fakultäten weitergeben muss. Dass bei zuviel Indikatoren-"Mechanik" auch Risiken entstehen - z.B. für kleine Fächer und für Innovationen, die nicht dem "main stream" folgen, sei hier nur angemerkt.

Neben der staatlichen Finanzierung sind die Hochschulen mehr und mehr auf zusätzliche Mittel und auf effizientere Steuerungselemente angewiesen. In der Empfehlung zur "Finanzierung der Hochschulen" aus dem Jahre 1996 hat die HRK nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Diversifizierung der Einnahmequellen hingewiesen. Stiftungen, Hochschulsponsoring, die Erzielung von Einnahmen aus Dienstleistungen und Weiterbildung, die Zusammenarbeit mit privaten Anlegern und nicht zuletzt eine Kostenbeteiligung der Studierenden wurden damals als Möglichkeiten diskutiert. Die (staatliche) Studiengebühr als Einnahmequelle und steuerndes Preiselement wurde aber in der damaligen Entschließung verworfen, da die nicht unbegründete Furcht bestand, dass der Staat diese Einnahmen qua Mittelkürzung auf der anderen Seite in die eigene Tasche wirtschaften würde. Ferner wurde das System der Studienförderung als nicht ausreichend angesehen, um Studiengebühren ihren abschreckenden Effekt zu nehmen. Fundraising in Form von "capital campaigns", die Gründung von Alumni-Vereinigungen, Hochschulsponsoring, aber auch der Verkauf von wissenschaftlichen Dienstleistungen und von weiterführenden Ausbildungen haben zwischenzeitlich an Bedeutung für die Hochschulfinanzierung gewonnen. Dass die Hochschulen trotz nachlassendem finanziellen Engagement der Länder nicht über weniger Geld verfügen als vor einigen Jahren, ist allein auf das Bemühen zurückzuführen, vermehrt Mittel von dritter Seite (auch aus dem privaten Bereich) einzuwerben.

In den fünf Jahren seit Verabschiedung der Entschließung zur Finanzierung der Hochschulen ist die Diskussion über das Für und Wider von Studiengebühren nicht verstummt. Im Gegenteil, höchst unterschiedliche Institutionen haben sich an der Entwicklung sozial verträglicher Studiengebühren- und Studienförderungsmodelle versucht. Nachdem im politischen Raum Studiengebühren zunächst abgelehnt wurden, verständigte sich die Kultusminister-konferenz im Mai 2000 auf die Gebührenfreiheit des Erststudiums, hielt aber bei weiterführenden Studiengängen bzw. Weiterbildung Studiengebühren für sinnvoll. Im Gefolge von Baden-Württemberg, das Gebühren für Langzeitstudierende eingeführt hat, planen derzeit einige Länder sehr konkret entweder ebenfalls Langzeitgebühren oder die Einführung sogenannter Studienkonten, die die kostenlose Inanspruchnahme von Ausbildungsleistungen zeitlich limitiert, wobei die gebührenfreien Abschnitte jeweils großzügig bemessen sind. Besonders hervorzuheben ist aber, dass in den vergangenen Jahren eine Vielzahl neuer, privater Hochschulen gegründet wurde, z.T. auch als Ableger ausländischer Hochschulen in Deutschland, die einerseits staatliche Subventionen erhalten, andererseits aber durchweg Gebühren, z.T. in erheblicher Höhe, erheben und sich - wenn auch bei insgesamt kleinen Ausbildungskontingenten - starken Zuspruchs erfreuen. So geraten staatliche Hochschulen vor allem bei wirtschaftsnahen Fächern in Wettbewerbsnachteil zu privaten Einrichtungen, die über wesentlich höhere finanzielle Mittel pro Studierendem verfügen. Der allgemeine Trend zu Studiengebühren, die zunehmende Schieflage zwischen öffentlichen und privaten Hochschulen, die Vielzahl der interessanten Modelle, die in der Zwischenzeit entwickelt wurden und positive Erfahrungen im Ausland haben das Präsidium der HRK veranlasst, dieses Thema erneut aufzugreifen. Da zu Hochschulautonomie und Wettbewerb auch die Gestaltung der Einnahmenseite der Hochschule sowie die Verbesserung der Steuerungselemente gehört, wurde ein Optionsmodell entwickelt: Jede Hochschule, die Gebühren für einen oder mehrere Studiengänge erheben will, soll dies tun können und entsprechende Preise festsetzen. Sie muss jedoch gleichzeitig sicherstellen, dass niemand aus finanziellen Gründen vom Studium abgehalten wird. Das heißt, sie muss sich Partner in der Wirtschaft und bei Banken suchen, die entweder Stipendien für sozial schwächere Studierende bereitstellen oder Darlehen zu günstigen Konditionen anbieten. Hochschulen, die keine Gebühren erheben möchten, sollen nicht dazu gezwungen werden können.

Dieses einfache Modell hat die HRK in Zusammenarbeit mit dem Centrum für Hochschulentwicklung konkretisiert und Senat und Plenum zu einer ersten Beratung vorgelegt. In den ersten Diskussionen wurde vielfach die Sorge artikuliert, dass die soziale Öffnung des Hochschulbereichs durch Gebühren zunichte gemacht werde, dass Kinder aus niedrigeren Einkommensschichten, die in Deutschland ohnehin nur zu einem niedrigen Prozentsatz an die Hochschulen gelangen, abgeschreckt würden. Andererseits wissen wir aus international vergleichenden Berichten, z.B. der OECD, dass in Ländern mit Gebühren die Beteiligung unterer Einkommensschichten wesentlich stärker ausgeprägt ist als in Deutschland. Auch waren in den Ländern, in denen in den vergangenen Jahren Gebühren eingeführt wurden, keine nachteiligen Auswirkungen auf die soziale Struktur der Studierendenschaft zu verzeichnen. Sehr viel hängt von den Rahmenbedingungen, von Fördermöglichkeiten, Stipendien und Rückzahlungsbedingungen ab. HRK und CHE möchten die Diskussion deshalb zweigleisig fortsetzen. Zum einen erscheint es erforderlich, dass in den Hochschulen selbst unter Einschluss aller Beteiligten, nicht zuletzt auch der Studierenden, diese Diskussion über das Gebührenmodell unter Kenntnis aller Pro- und Kontra-Argumente geführt wird. Mindestens ebenso wichtig ist aber auch, dass einige Hochschulen einzelne Elemente des vorgeschlagenen Modells konkret erproben - sei es durch Einführung eines kostenpflichtigen Modellstudiengangs, durch Kooperation mit Unternehmen, durch Akquisition von Stipendien, durch Kooperation mit Banken oder durch Beispielrechnungen, die auch den Verwaltungsaufwand berücksichtigen. Die positiven Erfahrungen mit den vollständig von den Studierenden organisierten Gebühren an der Universität Witten-Herdecke sollten hierbei gewürdigt werden. Diese praktische Arbeit wird uns helfen, die ideologisch beladene Theoriediskussion zu verlassen und konkret zu beantworten, ob es in Deutschland die Möglichkeit gibt, ohne großen administrativen Aufwand ein sozial verträgliches Gebührenmodell zu implementieren. Als Variante des Optionenmodells sollten auch "nachlaufende", d.h. erst nach Verlassen der Hochschule auf Grund privatrechtlichen Vertrags mit Hochschule oder Förderverein zu zahlende (zinsfrei gestundete) Gebühren erörtert werden, die in Anteilen des erzielten Bruttoeinkommens für eine vereinbarte Zeit zurückgezahlt werden. Das Ergebnis dieser Diskussionen wird uns mit Sicherheit weiter beschäftigen.

3. Ablösung der Zulassungsbürokratie durch Auswahl
Die auf Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zielenden Hochschulreformen der letzten 12 Jahre haben fast alle Hochschulbereiche erfasst - mit Ausnahme des Zulassungsrechts. Dies ist völlig unverständlich: Wenn man den Wettbewerb ernst nimmt, so muss dieser doch schon beim Eintritt in die Hochschule beginnen. Die wettbewerbsorientierte und deshalb autonome Hochschule muss auch in der Lehre Profil zeigen. Dazu gehört auch, dass die Studienbewerberinnen und -bewerber sich vorrangig nach dem jeweiligen Profil ihre Hochschule aussuchen und die Hochschulen ihrerseits aus den Studienbewerberinnen und -bewerbern die ihr geeignet Erscheinenden auswählen können.

Die gemeinsamen Versuche des ZVS-Beirates und der HRK, das ZVS-Auswahlverfahren bei NC-Studiengängen in dieser Richtung zu modifizieren, scheiterten zunächst, da die Länder mehrheitlich nicht bereit waren, die Hochschulquote weiter zu verändern. Allerdings konnte zum Ende des Jahres eine Verständigung zwischen HRK und KMK dahingehend erzielt werden, dass alsbald eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet werden sollte, in der die Frage des alleinigen oder zumindest vorrangigen Rechts der Hochschulen zur Auswahl ihrer Studierenden nach eigenen Auswahlkriterien und -verfahren erörtert werden soll.

Die HRK hat dazu zwei Vorschläge unterbreitet, die sich nicht ausschließen, sondern ergänzen; sie können getrennt und auch schrittweise eingeführt werden:

Der erste Vorschlag sieht vor, dass die Hochschulen die Studierenden zwar zulassen, aber im ersten Studienjahr die Eignung für das gewählte Studienfach feststellen. Ein solches Verfahren hätte den Vorteil, dass auf der Basis mehrerer Studienleistungen und doch kurzfristig genug eine Entscheidung über die Fortsetzung des Studiums erfolgen könnte. Biographische Sackgassen könnten so vermieden werden. Bei NC-Studiengängen würde sich infolge des Ausscheidens eines Teils der Studierenden nach dem 1. Studienjahr die sogenannte "Schwundquote" erhöhen, d.h. für das 1. Studienjahr zu einer etwas vergrößerten Aufnahmequote führen.

Soweit es aus echten Kapazitätsgründen bei einem bundesweiten oder örtlichen Numerus clausus bleiben muss, so sollte die Auswahl der Studierenden - dies ist der zweite Vorschlag - ausschließlich nach transparenten und verbindlichen Kriterien und Verfahren der Hochschule erfolgen. Die ZVS sollte in diesen Zulassungsverfahren als Servicestelle für Studienbewerberinnen und -bewerber sowie der Hochschulen fungieren. Sie könnte z.B. als "Briefkasten" der Hochschulen dienen. Damit würden Mehrfachbewerbungen und unnötiger Aufwand für alle Beteiligten verhindert. Außerdem könnte die ZVS die Hochschulen zumindest bei einer notwendig werdenden Vorauswahl, die über ein EDV-gestütztes System erfolgt, unterstützen. Schließlich könnte die ZVS die von den Hochschulen nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber in einem einstufigen Verfahren (nach "Sozialkriterien") auf die Hochschulen verteilen, in denen noch freie Studienplätze gemeldet sind.

Es bleibt zu hoffen, dass im kommenden Jahr hier - endlich - die Weichen auf mehr Wettbewerb und Qualitätssicherung bzw. -steigerung gestellt werden. Die Vorschläge der HRK berücksichtigen durchaus, dass man gut funktionierende Institutionen wie die ZVS nicht einfach beseitigen darf. Sie sollten sich vielmehr in ihrer Funktion als Serviceeinrichtung neu orientieren.

4. Novellierung der Landeshochschulgesetze

Fast alle Länder haben im Berichtszeitraum in der Folge der HRG-Novelle aus dem Jahre 1998 ihre Landeshochschulgesetze novelliert. Dabei ist erfreulicherweise festzustellen, dass viele die Empfehlung der HRK zur Einführung neuer Leitungsstrukturen aufgegriffen haben.

An dem vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft auf Anregung der HRK unternommenen Vergleich der Landeshochschulgesetze wurde von einer Expertenkommission unter Beteiligung der HRK im Berichtszeitraum intensiv gearbeitet. Dabei geht es weniger um die schwer messbare "good practice" der Länder als um erkennbare Beispiele von "good law". Die Vorstellung der von der Kommission für gut befundenen Regelungsmodelle soll Mitte des Jahres 2002 erfolgen.

5. Juristenausbildungsreform

Die Reformvorschläge der vom Präsidium eingesetzten Arbeitsgruppe "Juristenausbildungsreform" sind im Januar vom Präsidium und am 19./20. Februar 2001 vom Plenum beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Sie sind vom Präsidenten sowohl der Bundesministerin der Justiz als auch dem Vorsitzenden der Justizministerkonferenz vorgestellt worden. Die Position der HRK ist auch vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angehört worden.

Die Vorschläge der HRK, die mit Vertretern des Deutschen Juristischen Fakultätentages abgestimmt waren, haben dann in vielen Punkten Aufnahme sowohl in einen von der Justizministerkonferenz am 12. Juni 2001 in Trier einstimmig gebilligten Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung als auch in einen Gesetzentwurf der Koalition, der im November 2001 folgte, gefunden.

Nach beiden Gesetzesvorlagen soll, wie von der HRK gefordert, die Wahlfachprüfung vollständig auf die Universitäten verlagert werden. Eine Unterscheidung ergibt sich in der Gewichtung der universitären Wahlfachprüfung im Ergebnis der ersten Prüfung. Hier wird man in der weiteren Diskussion nochmals intensiv auf eine ausgewogene Gewichtung der Grundlagenfächer einerseits und der Wahlfächer andererseits drängen müssen. Der Vorschlag der HRK nimmt zwischen beiden Gesetzesentwürfen eine vermittelnde Stellung ein.

JMK und HRK stimmen im Grundsatz überein, dass für eine qualitätsbezogene Reform der Juristenausbildung eine spürbare Verbesserung der Betreuungsrelation unverzichtbar ist. Die Justizministerinnen und -minister halten eine Erhöhung des Curricularnormwerts von gegenwärtig 1,7 auf immerhin 2,65 für erforderlich, die HRK - durch ihr Konzept untermau-ert - auf 3,0. Die HRK sieht hierin das wichtigste Element der Reform und wird bei den Ländern, d.h. der KMK mit Nachdruck auf eine wissenschaftsadäquate Betreuung hinwirken.

6. Studienreform in nationaler und europäischer Perspektive
Auf lange Sicht werden möglicherweise viele der oben dargelegten Reformprozesse in ihrer Bedeutung überragt durch den für die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes so außerordentlich wichtigen sogenannten Bologna-Prozess. Hier hat die Entwicklung im Jahre 2001 einen sichtbaren Schritt nach vorne gemacht. Die HRK hat sich hierbei, auch nach der Einschätzung ihrer europäischen Partner, als treibende Kraft gezeigt. Die mit der Erklärung von 29 europäischen Staaten im Jahr 1999 verabredete Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes ist das wichtigste Projekt, das bisher zur Förderung der europäischen Hochschulzusammenarbeit beschlossen wurde. Die HRK unterstützte von Beginn an nachdrücklich die Umsetzung der Ziele des "Bologna-Prozesses":

  • Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch Einführung des Diplomzusatzes ("Diploma Supplement");
  • Einführung von gestuften Abschlussgraden in allen Ländern mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss nach frühestens drei Jahren;
  • ECTS-kompatible Leistungspunktsysteme, die auch auf den Bereich des lebenslangen Lernens anwendbar sind;
  • Beseitigung noch bestehender Mobilitätshemmnisse für Studierende, für den wissenschaftlichen Nachwuchs, für Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie Verwaltungsangehörige;
  • ein europäisches System der Qualitätssicherung mit vergleichbaren Methoden und Kriterien;
  • Förderung der erforderlichen europäischen Dimension im Hochschulbereich.


Diese Aktionslinien entsprechen überwiegend den Zielen der HRK zur Hochschulreform in Deutschland. Die darin enthaltenen Forderungen werden eine beschleunigende und vertiefende Wirkung auf die deutsche Hochschulreform haben.

Im Zentrum der Bemühungen um Maßnahmen zur Studienreform in Deutschland stand die Einführung von gestuften Studiengängen im Sinne der Bologna-Erklärung. Die deutschen Hochschulen haben ihr Angebot an Bakkalaureus-/Bachelor- und Magister-/Masterstudiengängen nach § 19 HRG erneut stark ausgedehnt. Für das Sommersemester 2002 weist der Hochschulkompass 544 Bachelor-Studiengänge und 367 Masterstudiengänge aus (1). Für Genehmigung und Akkreditierung dieser Studiengänge ist grundsätzlich nachzuweisen, dass sie modularisiert und mit einem Leistungspunktesystem versehen sind. Die HRK unterstützt die Mitgliedshochschulen durch verschiedene Dienstleistungen im Bereich von Information und Beratung bei der Einführung der gestuften Studiengänge. Inzwischen werden auch in der Lehrerbildung gestufte Studiengänge probeweise eingeführt. Ob die hier eingeschlagenen Wege die Lehrerausbildung verbessern, wird im laufenden Jahr (2002) zu diskutieren sein.

Die laufbahnrechtliche Zuordnung von Absolventen mit den neuen Abschlüssen im Öffentlichen Dienst hat noch immer Signalwirkung für viele Arbeitgeber. Daher hat sich die HRK nachhaltig gegen Pläne in der Innenministerkonferenz gewandt, die Master-Absolventen von Universitäten dem höheren Dienst, Master-Absolventen von Fachhochschulen aber nur dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Die HRK sah sich in dieser Frage im Einklang mit der KMK. Beide hatten schon im Jahr 2000 Empfehlungen verabschiedet, die eine hochschulartenspezifische Differenzierung der gestuften Abschlüsse ohne Prüfung der tatsächlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber ablehnten. Die HRK wird mit großem Nachdruck auf eine Gleichbehandlung drängen, da sonst nicht nur ein herber Rückschlag für die Hochschulreform in Deutschland droht, sondern Deutschland sich auch international lächerlich macht. Dabei geht es nicht darum, FH-Master Absolventen in den höheren Dienst zu "liften", sondern darum, die Automatik der auf die Hochschulart begründeten Berechtigungen zu beenden. Im Ergebnis kann dies auch zur Folge haben, dass Universitätsabsolventen in einem bestimmten Berufsfeld nach dem Vorbereitungsdienst dem gehobenen Dienst zugeordnet werden.

III. Wege ins Studium ebnen

1. Hochschulstudium im Trend

Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger im ersten Hochschulsemester ist im Studienjahr 2001 um 8,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr erneut angestiegen. Mit 342.000 Anfängerinnen und Anfängern wurde die höchste je erreichte Zahl von Neueinschreibungen festgestellt. Die erst im Sommer nach langen Diskussionen veröffentlichte Prognose der Kultusministerkonferenz, die für das Studienjahr 2001 von einem Prognosekorridor von 282.000 bis 318.000 Studienanfängern ausging, wurde bei weitem übertroffen. Der Trend zu höherer Qualifikation wächst, entgegen vielen sogenannten Experten-Prognosen.

Deutschlands Hochschulzugangsberechtigte sind nicht hochschulmüde. Es werden die Vorteile einer Hochschulausbildung erkannt: Neben einer für die Lebenszufriedenheit positiven Persönlichkeitsbildung deutlich höheres Lebenseinkommen und ein geringeres Risiko, arbeitslos zu werden. Die Hochschulrektorenkonferenz hat auf diese Vorzüge stets hingewiesen. Sie hat in dieser Argumentation mittlerweile in Wirtschaft, Gewerkschaften und Bundesanstalt für Arbeit starke Partner gefunden, mit denen sie gemeinsam für das Studium wirbt. Anlässlich eines Round-Table-Gesprächs von Spitzenvertretern von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerien der Länder, Bundesanstalt für Arbeit, Bundeselternrat, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Studentenwerks am 7. April 2001 ist zur Durchführung gemeinsamer bildungs- und arbeitsmarktpolitischer Aktivitäten das Netzwerk "Wege ins Studium" gegründet worden. Leitthema ist derzeit die Förderung der Studierneigung von Abiturienten, insbesondere in Fachrichtungen mit erheblichem Nachwuchsmangel. Das Netzwerk wendet sich über Informationsmessen und auch im Internet unter http://www.wege-ins-studium.de/ an Studieninteressierte, Eltern und Lehrer.

Allerdings können die Hochschulen den verstärkten Zuspruch der jungen Generation nur auffangen, wenn sie endlich ausreichende Mittel bekommen, um die große Zahl junger Menschen auch adäquat auszubilden. Während der Bund in den letzten Jahren verstärkt in den Hochschulbereich investierte, hat eine überwiegende Zahl der in erster Linie für die Finanzierung des Hochschulbereichs verantwortlichen Länder entgegen ihrem verbalen Bekenntnis zur Zukunftsfähigkeit durch Wissenschaft und Forschung ihr finanzielles Engagement weiter gedrosselt. Ein wahrlich grotesker Ausdruck dieser Haltung ist der einstimmig gefasste Beschluss der Finanzministerkonferenz vom September 2001, die Investitionen in den Hochschulbereich nicht zu steigern und wegen rückläufiger Studierendenzahlen langfristig sogar zurückzufahren. Wir können nicht für das Studium werben, gleichzeitig aber neue Zulassungsbeschränkungen einführen, weil wir dem Ansturm nicht gewachsen sind und die Qualität nicht garantieren können. Sieht eigentlich niemand in der Politik, dass wir den Anschluss an die internationale Entwicklung verlieren?

2. Zusammenarbeit Schule-Hochschule
Seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts sehen sich Schulen und Hochschulen mit einem abnehmenden Interesse junger Menschen für Naturwissenschaften und Technik konfrontiert. In der Schule werden Fächer wie Mathematik, Physik oder Chemie oftmals als "schwierig" oder "langweilig" eingeschätzt. Im Vergleich der OECD-Mitgliedstaaten hat das "Programme for International Student Assessment" (PISA) den 15jährigen Schülerinnen und Schülern in Deutschland bei den Leistungen in Naturwissenschaften nur einen unterdurchschnittlichen Tabellenplatz zugewiesen. Immer weniger Studienanfängerinnen und Studienanfänger haben sich für ein natur- oder technikwissenschaftliches Fach entschieden. Das gilt insbesondere auch für die Fächerwahl in den Lehramtsstudiengängen. Diese Entwicklung gibt, trotz gewisser positiver Trends, Anlass zu ernsthafter Sorge. Ein hochtechnisiertes Land wie die Bundesrepublik Deutschland braucht einen starken, qualifizierten Nachwuchs gerade in diesen Fächern. Die Gesellschaft hat daher ein vitales Interesse daran, dass Verständnis und Begeisterung junger Menschen für diese lebenswichtigen Disziplinen frühzeitig geweckt werden. Schulen und Hochschulen haben auf diese Entwicklung mit einer Vielzahl von Initiativen und Projekten reagiert, die darauf abzielen, das Interesse junger Menschen v.a. auch junger Frauen für Mathematik, Natur- und Technikwissenschaften zu stärken. Bei diesen Initiativen sollte jedoch nicht vergessen werden, dass wir weniger eine Unterversorgung mit Akademikern haben, sondern eher Disproportionalitäten in der Verteilung. Es geht auch nicht um eine Steigerung der Studierquote um jeden Preis, schon gar nicht um den geringerer Leistungsanforderung, sondern um gezielte Werbung für bestimmte Disziplinen, so z.B. für die Ingenieur­wissenschaften, wie dies im Rahmen des sogenannten "Ingenieurdialogs" von Bund und Ländern, Hochschulen, Wirtschaft und Verbänden geschieht.

Vor diesem Hintergrund gaben Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz eine Studie in Auftrag mit dem Ziel, positive Ansätze der Zusammenarbeit zwischen Schule und Hochschule zu systematisieren, um auf diese Weise im Sinne von "best practice" Anregungen für weitere Initiativen zu geben. Mit insgesamt 22 Projektformen, die in 6 Projektgruppen zusammengefasst sind, werden exemplarische Initiativen herausgestellt, die wertvolle Anregungen für Hochschulen bei der Zusammenarbeit mit Schulen geben können. Die Studie kann unter http://www.hrk.de/ von der homepage der HRK abgerufen werden.

3. Ausbildungsförderung
Nach dem Scheitern des Drei-Körbe-Modells zu Beginn des Jahres 2000 ist die im Laufe des Jahres 2000 vorbereitete Novelle des BAföG am 1.4.2001 in Kraft getreten. Diese bringt mehrere Verbesserungen, vor allem auch hinsichtlich der Mobilität der Studierenden innerhalb der EU. Gleichwohl steht eine Strukturreform, die nach den immer wieder vorgetragenen Forderungen der HRK elternunabhängig sein muss, immer noch aus. Dies und der Mangel an weiteren Stipendien und Darlehen hat nach der Auffassung des Präsidiums der HRK auch eine Bedeutung für die Diskussion um Studiengebühren. Diese können nur dann in Betracht kommen, wenn durch ein leistungsfähiges Ausbildungsförderungssystem das Risiko einer Abschreckung aus finanziellen Gründen vermieden wird.

4. Wohnraumversorgung

Bei der studentischen Wohnraumversorgung hat sich im vergangenen Jahr erneut eine Engpasssituation an vielen Hochschulstandorten gezeigt, teilweise haben Studierende ihren Studienplatz zurückgegeben, teils mussten Notunterkünfte eingerichtet werden. Auch vor dem Hintergrund des angelaufenen Marketings für den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland im Ausland gewinnt die Frage der Wohnraumversorgung an Dringlichkeit. An mehreren Standorten ist dies jedoch auch ein gravierendes Problem für deutsche Studierende. Das Plenum der HRK hat am 6. November 2001 auf Grund einer eigenen Umfrage Bund und Länder aufgerufen, zügig zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums beizutragen. Alle Haus- und Wohnungsbesitzer wurden aufgerufen, insbesondere an Standorten mit Engpasssituationen zusätzlichen Wohnraum für Studierende zur Verfügung zu stellen. Dabei wird darauf Wert gelegt, dass neben der Förderung des Wohnheimbaus auch Anreize für private Vermieter geschaffen werden.

IV. Qualitätssicherung in Lehre und Studium

1. Akkreditierung
Der von KMK und HRK gegründete und vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für eine dreijährige Pilotphase finanzierte Akkreditierungsrat hat inzwischen sechs Agenturen akkreditiert:

  • Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA)
  • Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA)
  • Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieur­wissenschaften und der Informatik e.V. (ASII)
  • Akkreditierungsagentur für die Studiengänge Chemie, Biochemie und Chemieingenieurwesen an Universitäten und Fachhochschulen (A-CBC)
  • Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut e.V. (ACQUIN)
  • Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V. (AHPGS)


Eine weitere Agentur ist im Antragsverfahren. Das Akkreditierungssystem befindet sich immer noch im Aufbau, mittlerweile haben 63(2) Studiengänge (21 Bakkalaureus-/Bachelor- und 42 Magister-/Master-Studiengänge) das Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen und sind damit berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zu tragen.

Gemäß Beschluss der KMK vom 3. Dezember 1998 zur "Einführung eines Akkreditierungsverfahrens für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge" wurde der Akkreditierungsrat zunächst probeweise eingerichtet und sollte zwei Jahre nach Arbeitsaufnahme evaluiert werden. KMK und HRK hatten hierzu eine Gutachtergruppe einberufen, die ihren Abschlussbericht im September 2001 fertig gestellt hat, im Internet der HRK unter http://www.hrk.de/ abrufbar. Die KMK hat am 19. Oktober 2001 in Stuttgart prinzipiell die Fortführung der Akkreditierung beschlossen. Die Gemeinsame Kommission zur Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen (GemKo) wurde von der HRK mit einem Moratorium versehen; lediglich laufende Arbeiten sollen abgeschlossen werden. Zur Zeit wird mit der KMK im Zusammenhang mit der zukünftigen Gestaltung der Akkreditierung über die Ablösung des bisherigen Verfahrens unter Wahrung der Länderverantwortung nach § 9 Abs. 2 HRG durch geeignete Akkreditierungsverfahren beraten. Dabei ist die Verantwortung der Länder (Gleichwertigkeit, Mobilität) in geeigneter Weise mit den Aufgaben der Hochschulen (Qualitätssicherung, Studienreform) zu verknüpfen.

2. Projekt Qualitätssicherung

Das Projekt Qualitätssicherung (Projekt Q), das die HRK von 1998 bis 2000 mit Mitteln und im Auftrag von Bund und Ländern (BLK) durchgeführt hat, wird seit Januar 2001 (bis Dezember 2003) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Das Projekt Qualitätssicherung versteht sich als die zentrale Informations- und Kommunikationsplattform für alle Fragen der Qualitätssicherung in der Hochschullehre auf nationaler Ebene. Es fördert und unterstützt in Zusammenarbeit mit den Qualitätssicherungs-Agenturen, -Netzwerken und -Verbünden die Qualitätsentwicklung an den Hochschulen. Projekt Q bündelt das Expertenwissen zu Qualitätssicherung und Evaluation im Hochschulbereich, bereitet es anwendungsbezogen auf und stellt es den Hochschulen sowie der hochschulpolitisch interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Als hochschulpolitische Schnittstelle für qualitätsbezogene Initiativen in Hochschulen führt Projekt Q die Erfahrungen aus der Qualitätssicherung im Hochschulbereich zusammen und stellt sie dem politischen Entscheidungsprozess zur Verfügung. Auf diese Weise trägt Projekt Q zur erfahrungsgestützten Weiterentwicklung der auf Qualitätssicherung bezogenen hochschulpolitischen Konzepte bei. Als länderübergreifende Einrichtung wirkt Projekt Q als nationale Koordinationsplattform gegenüber dem Europäischen Qualitätsnetzwerk (ENQA) sowie als Schnittstelle zu allen Kooperationspartnern im Bereich Qualitätssicherung auf internationaler Ebene.

Im Jahr 2001 wurde eine Ausweitung der thematischen Arbeit weg vom eher engen Bereich "Evaluation der Lehre" hin zu einem umfassenden Qualitätsbegriff angestrebt. Der Schwerpunkt der Projektarbeit lag daher auf den Konsequenzen von Evaluationsverfahren und dem Zusammenhang von Evaluation und Akkreditierung. Vor allem die Heranziehung von zeitnahen Evaluationsergebnissen für die Optimierung und Beschleunigung der Akkreditierungsverfahren wurde aufgezeigt. Ein besonderer Projekterfolg war die gemeinsam mit dem Hochschulkonsortium GATE Germany durchgeführte Veranstaltung "Hochschulmarketing im Aufbruch - Qualität und Wettbewerb" am 29./30.10.2001, zu der über 250 Teilnehmer begrüßt werden konnten.

3. Kapazitätsberechnung in der Lehre
Der Berichtszeitraum kann auf diesem Feld nur als "verlorene Zeit" bezeichnet werden, da weder hinsichtlich der lange überfälligen Anhebung der Curricularnormwerte noch im Hinblick auf die Einführung des "Kostennormwertes", der das bisherige Kapazitätsentwicklungssystem ablösen soll, Entscheidungen getroffen wurden. Eine generelle Anhebung der Curricularnormwerte auf wissenschaftsadäquate Werte mit der Folge international üblicher Betreuungsrelationen zwischen Lehrpersonal und Studierenden lehnen die Länder nach wie vor aus Kostengründen ab. Eine Anhebung des Curricularnormwertes für die Humanmedizin aufgrund der - leider immer noch nicht abgeschlossenen - Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte scheint in Grenzen möglich. Von den Bemühungen der HRK, die Curricularnormwerte auch im Rahmen der Juristenausbildungsreform zu erhöhen, war bereits die Rede.

Die HRK muss deshalb auch im Jahre 2002 ihre Bemühungen um die Festsetzung wissenschaftsadäquater Curricularnormwerte fortsetzen - zur Not durch Unterstützung gerichtlicher Verfahren von Mitgliedshochschulen.

V. Forschung und Wissenstransfer

1. Freiraum und Selbstverantwortung
Hochschulforschung braucht unbeschadet sinnvoller externer Vorgaben einen gewissen Freiraum, in dem kreative Forschung sozusagen "in Erwartung des Unerwarteten" vor sich geht. Je größer der Anteil der programmgesteuerten Drittmittelforschung wird, je stärker der grundsätzlich effizienzsteigernde Druck zur Ressourcenbündelung wird, desto unverzichtbarer wird indes auch die Bereitstellung eines Sockels zweckungebundener Forschungsmittel, damit die Forscher die Möglichkeit finden, sich im Alltagsgeschäft neu zu besinnen, d.h. selber neue Wege zu gehen oder auch als Gutachter neue Ideen würdigen zu können. Vor allem aber benötigen die Hochschulen eine Grundausstattung, die sie "drittmittelfähig" macht bzw. hält. Hier wird die HRK weiterhin bei den Ländern auf die schon lange bestehenden Defizite hinweisen.

Auch in dieser Überzeugung reagierte die HRK mit der Plenarentschließung "Positionen der HRK zur künftigen Entwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland" vom 19./20. Februar 2001 auf die "Thesen zur künftigen Entwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland" des Wissenschaftsrates vom 7. Juli 2000. Unter Hervorhebung der Selbstverantwortung der Hochschulen für Forschung und Lehre nahm die 193. Plenarversammlung vorrangig aus dem Blickwinkel der Forschung konkret und thesenartig Stellung zu einer Vielzahl von Themen: die Internationalisierung des Wissenschaftssystems, die Schwerpunkte künftigen Förderhandelns im Verhältnis zur Grundausstattung der Hochschulen, das Verhältnis der Hochschularten untereinander, die Vernetzung der Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, den Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Profilbildung, Autonomie und Wettbewerb der Wissenschaftseinrichtungen.

2. Effizienter Wissenstransfer
Ein Schwerpunkt der HRK-Forschungspolitik lag in der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die noch laufende Reform des Arbeitnehmererfindungsgesetzes, das seit 1957 im Prinzip unverändert geblieben ist und den Herausforderungen der Wissensgesellschaft nicht mehr genügt. Die BLK hatte Ende 2000 empfohlen die Reform des § 42 ArbEG, des sogenannten Hochschullehrerprivilegs, vorzuziehen. Ein zwischen Bund und Ländern in enger Zusammenarbeit mit der HRK und anderen Wissenschafts­organisationen abgestimmter Gesetzentwurf wurde vom Land Niedersachsen in den Bundestag eingebracht. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren hat die HRK zum einen betont, dass wissenschaftliche Erfindungen in aller Regel in größeren Teams gemacht werden. In solchen Teams arbeiten ggf. Angehörige deutscher Hochschulen, deutscher außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, ausländischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie gewerblicher Betriebe im Inland und im Ausland zusammen. Soll der Wissenstransfer und die Innovationskraft in Deutschland gefördert werden, kommt es also wesentlich darauf an, dass für die Angehörigen der verschiedenen Teams möglichst gleiche Rahmenbedingungen im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Dienstherrn herrschen. Auch die anderen Wissenschafts­organisationen und die mittelständische Industrie teilen diese Auffassung. Die HRK hat zum anderen darauf hingewiesen, dass die Hochschulen zwar bereit sind, im Sinne der Reform des § 42 ArbEG institutionell verstärkt Verantwortung für die Schutzrechtssicherung wissenschaftlicher Erfindungen und für deren Verwertung zu tragen, dass aber hierfür die geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, so dass die Hochschulen dieser zusätzlichen Aufgabe auch tatsächlich nachkommen können und nicht (weiter) versucht sind Erfindungen freizugeben. Ob den HRK-Petita durch die im Dezember 2001 zumindest vorläufig abgeschlossene Reform des § 42 ArbEG genügend Rechnung getragen wird, lässt sich noch nicht abschätzen. Zweifel sind angebracht, weil der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf in Abweichung von den BLK-Empfehlungen Schlupflöcher enthält, so dass die Hochschulen weniger als andere Dienstherren von Erfindungen vor allem der Professoren erfahren. Dies wäre nicht nur problematisch mit Blick auf den Aufbau von Verwertungseinrichtungen, sondern auch mit Blick auf das Ziel einem Trend zur Geheimforschung entgegenzuwirken. Wenn nämlich ein Hochschulerfinder dem Dienstherrn eine Erfindung, aus welchen Gründen und mit welchen Rechten auch immer, verschweigt, wird er sich in Forschung und Lehre auch nur eingeschränkt zu einer entsprechenden wissenschaftlichen Thematik äußern. Die HRK hat deshalb bereits eine Initiative gestartet, anlässlich der bevorstehenden Reform der §§ 1 bis 41 diese Gefahr so weit wie möglich einzudämmen. Sie wird darin von den in der ALLIANZ zusammenwirkenden Wissenschafts­organisationen (DFG, FhG, HGF, HRK, MPG, WGL und Wissenschaftsrat) nachdrücklich unterstützt.

Wesentliche Voraussetzung für eine institutionell erfolgreiche Transferpolitik im Sinne der HRK-Entschließung "Zum Patentwesen an den Hochschulen" von 1997 bleibt indes die juristisch eindeutige Ausgestaltung der Kooperationsverträge nach dem Grundsatz, dass Erfindungen keine geschuldeten Arbeitsergebnisse sind, sondern ihren spezifischen Wert besitzen, der gesondert zu vergüten ist (wie das zwischen Firmen üblich ist).

Die Zusammenarbeit der Wissenschaft mit der Wirtschaft war auch vielfach Gegenstand von Beratungen der ALLIANZ. Die Wissenschafts­organisationen haben am 13.11.2001 eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt auf das "Gemeinsame Thesenpapier" von BDI und DIHT "Die öffentliche Forschungslandschaft in der Wissensgesellschaft: Mehr Wettbewerb - weniger Regulierung" vom Sommer 2001. Die Wissenschafts­organisationen wollen wie die Wirtschaftsverbände eine Intensivierung des Dialogs und fordern die Wirtschaft auf, sich beratend und empfehlend daran zu beteiligen, neue Forschungsgebiete zu identifizieren und zu fördern. Auch in staatlichen Förderprogrammen sollen die Belange der Wirtschaft angemessen berücksichtigt und durch diese selbst vertreten werden. Die Wissenschafts­organisationen stellen aber auch fest, dass industrielle Bedürfnisse nicht immer mit einer langfristigen Forschungsperspektive harmonieren. Es muss deshalb sichergestellt sein, dass die Breite der Forschung gewährleistet bleibt und technologische Alternativen nicht aufgrund von kurzfristigen wirtschaftlichen Überlegungen außer Acht bleiben. Der Einfluss der Wirtschaft auf die staatliche Förderung der Forschung sollte daran bemessen werden, in welchem Maße sich die Wirtschaft mit eigenen finanziellen Zuschüssen an den jeweiligen Aufgabengebieten beteiligt. Alle Allianzorganisationen sind der Auffassung, dass längerfristige, vertraglich geregelte Kooperationen zu einer erhöhten Transparenz, Qualitätssicherheit und zu effektiverem Technologietransfer führen. Andererseits müssen die bisherigen Formen der Kooperation bei der Kommerzialisierung von Patenten und Lizenzen so verbessert werden, dass die Wissenschaftseinrichtungen ihre Erkenntnisse und Erfindungen nicht (weiter) unter Wert abgeben.

Eine große Übereinstimmung zwischen den Wissenschafts­organisationen war auch festzustellen bei den Konsultationen zur Ausgestaltung des 6. EU-Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung. Schwerpunkt der einschlägigen HRK-Aktivitäten ist hier die Sicherung und möglichst auch die Optimierung der Teilnahmebedingungen für die deutschen Hochschulen an den EU-Programmen durch mehr Transparenz bei Begutachtung und Vergabe.

3. Beschaffung wissenschaftlicher Information

Angesichts der dramatischen Finanzkrise der Hochschulbibliotheken - hervorgerufen durch desaströse Preissteigerungen bei den wissenschaftlichen Zeitschriften aber auch Monographien - hat das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz in seiner Entschließung vom 19./20. Februar 2001 eine Abstimmung der Erwerbungspolitik der Bibliotheken auf Bundesebene empfohlen. Das Präsidium der HRK setzte eine Arbeitsgruppe "Beschaffung wissenschaftlicher Information" ein, um hierfür geeignete Strukturen zu schaffen. Sie soll das Modell einer bundesweiten Konsortialstruktur für eine preisgünstigere Beschaffung und Bereitstellung wissenschaftlicher Information, vor allem bei Zeitschriften, ausarbeiten und mittel- und längerfristige Strategien zur Überwindung der Etatkrise wissenschaftlicher Bibliotheken entwickeln.

Es ist bereits jetzt klar, dass kurzfristige Lösungen nicht genug weiterhelfen, sondern dass strukturell zum einen der Aufbau von parallelen Veröffentlichungsstrukturen in der Wissenschaft selbst, vor allem getragen von Fachgesellschaften, erforderlich ist. Zum anderen ist es besonders wichtig, dass sich die Wissenschaftler ihr eigenes Gewicht bei der Lösung des Problems bewusst machen. Ohne die überwiegend unbezahlte Mitwirkung von renommierten Wissenschaftlern im Herausgeberkreis kann eine seriöse wissenschaftliche Zeitschrift bekanntlich nicht bestehen. Parallele Veröffentlichungsstrukturen und gemeinsam ausgeübte Verhandlungsmacht könnten auch bei den Großverlagen die Einsicht in den Nutzen wissenschaftsfreundlicher Preise stärken helfen.

4. Forschung an Fachhochschulen
Die Mitgliedergruppe Fachhochschulen der HRK und die DFG haben den im Jahr 2000 begonnenen Dialog in 2001 verstärkt. Im Juni und November des Berichtsjahres fanden auf Einladung der DFG konstruktive Arbeitsgruppensitzungen statt mit dem Ziel, die DFG-Fördermöglichkeiten verstärkt auch Forscherinnen und Forschern der Fachhochschulen zugute kommen zu lassen. Die DFG wird in Zusammenarbeit mit der Mitgliedergruppe Fachhochschulen der HRK eine Reihe von spezifischen Veranstaltungen für Fachhochschulen durchführen und ihre Verfahren mit dem Ziel überprüfen, die spezifische Qualität von Anträgen aus Fachhochschulen angemessen begutachten zu können. In diesen Prozess werden auch die positiven Erfahrungen der Fachhochschulen mit dem BMBF-Programm "Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen" eingespeist, dessen Gutachterpool von der HRK (mit)betreut wird. Die Arbeitsgruppe der HRK zur Betreuung des aFuE-Programms ist von der Mitgliedergruppe Fachhochschulen im Berichtsjahr neu und förmlich auf drei Jahre bis Ende 2004 besetzt worden.

VI. Internationale Beziehungen


1. Internationale Offenheit
Die Verbesserung der Rahmenbeziehungen für die internationale Zusammenarbeit der deutschen Hochschulen steht für die HRK im Zentrum ihrer umfangreichen internationalen Aktivitäten. Dabei wurden in den vergangenen Jahren beachtliche Erfolge erzielt. Die terroristischen Akte am 11. September in den Vereinigten Staaten warfen jedoch durch den zeitweisen Aufenthalt einiger der beteiligten Attentäter an deutschen Hochschulen einen Schatten auf diese Erfolge. Das Augenmerk der Hochschulen richtete sich in den Tagen nach den Terroranschlägen zunächst auf die Unterstützung der Sicherheitsbehörden im Rahmen der Gesetze. Gleichzeitig galt es aber die Offenheit der deutschen Hochschulen für ausländische Studierende und Wissenschaftler jeglicher Herkunft zu bewahren. Die deutschen Hochschulen brauchen - auch und gerade angesichts der terroristischen Akte in den USA - weiterhin ein Klima der offenen internationalen Begegnung. Das persönliche Kennenlernen und die gemeinsame Arbeit von Studierenden und Wissenschaftlern fördern den Dialog der Kulturen und sind Grundlage für ein dauerhaft friedliches Zusammenleben.

In diesem Sinne äußerte sich der Senat der HRK am 9. Oktober in Paderborn. Er unterstrich insbesondere, dass die geplanten sicherheitspolizeilichen Maßnahmen nicht zu einer Erschwerung des Studiums ausländischer Studierender und der Tätigkeit ausländischer Wissenschaftler in Deutschland führen dürften. Die Hochschulen seien aufgrund ihres wissenschaftlichen Potentials prädestiniert, zu einer sachlichen und differenzierten Diskussion über die von den Terroranschlägen aufgeworfenen Fragen beizutragen.

Vor diesem Hintergrund erhielt die Verleihung des "Preises für herausragende Leistungen in der internationalen Hochschulzusammenarbeit" durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Edelgard Bulmahn, eine Woche nach den Anschlägen in den USA am 18. September 2001 in Berlin besonderes Gewicht. Der Preis wurde verliehen an Herrn Professor Dr.-Ing. Heinrich Oettel, Professor für Metallkunde und Direktor des Instituts für Metallkunde an der Technischen Universität/Bergakademie Freiberg und an Herrn Professor Dr. Robert Richert, Professor für Wirtschafts­wissenschaften an der Fachhochschule Schmalkalden. Frau Professor Dr.-Ing. Aylâ Neusel, Hochschulforscherin im Wissenschaftszentrum für Berufs- und Hochschulforschung an der Universität Gesamthochschule Kassel und Präsidentin der Internationalen Frauenuniversität Hannover wurde mit einem Sonderpreis ausgezeichnet. Der Preis für herausragende Leistungen in der internationalen Hochschulzusammenarbeit ist (ohne den Sonderpreis) mit DM 30.000,- ausgestattet und wird von der HRK administriert.

Auch die Bemühungen im Rahmen der Konzertierten Aktion "Internationales Marketing für den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland" gewinnen vor dem Hintergrund der terroristischen Anschläge vom 11. September an Dringlichkeit. Der internationale Austausch, den die Hochschulen ermöglichen, ist dadurch noch wichtiger geworden. Diese Erkenntnis muss sich auch in den aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Regelungen für ausländische Studierende und Wissenschaftler niederschlagen.

Soweit die Wissenschaft betroffen ist, unterstützen die Hochschulen den Gesetzentwurf des Bundes zur Zuwanderung. Positiv hervorzuheben ist insbesondere die mögliche Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Studierende für die gesamte Regelstudienzeit sowie die Einführung eines zeitlichen Spielraums für Absolventen, um ihre in Deutschland erworbene Qualifikation in einer Erwerbstätigkeit zu erproben. Eine weitere begrüßenswerte Erleichterung enthält der Entwurf durch die für Studierende geschaffene Möglichkeit, auch während des Studiums etwas Geld zu verdienen. Die vorgesehene Neuregelung des Daueraufenthaltsrechts hochqualifizierter Arbeitskräfte würde für die Beschäftigung von Wissenschaftlern und Forschern ebenfalls eine erhebliche Verbesserung der geltenden Regelungen bedeuten, von der nicht nur die ausländischen Wissenschaftler, sondern wesentlich auch Wirtschaft und Wissenschaft in Deutschland profitieren würden.

2. Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes
Die europäische Hochschulentwicklung war im Berichtszeitraum vor allem vom "Bologna-Prozess" geprägt, der zugleich die meisten Länder Mitteleuropas (sowie mittlerweile die Türkei) umfasst. Vorläufiger Höhepunkt dieses Prozesses war die Ministerkonferenz im Mai in Prag, bei der die HRK vertreten war. Die Bildungsminister bestätigten dabei die zentralen Zielsetzungen der Bologna-Erklärung und setzten zusätzlich die Themen Lebenslanges Lernen, Kreditpunktsysteme, Europäische Curricula und Doppeldiplome auf die Agenda der kommenden Jahre. Die Minister beschlossen ferner, Kroatien, Zypern und die Türkei formell in den Bologna-Prozess aufzunehmen. Für die deutsche Delegation war es ein bemerkenswerter Erfolg, dass die nächste Ministerkonferenz an Berlin (September 2003) vergeben wurde. In der hochschulpolitischen Begleitung der Konferenz-Vorbereitungen sieht die HRK eine besondere Herausforderung.

Die HRK war aktiv an mehreren den "Prag-Gipfel" vorbereitenden Konferenzen (z.B. im Januar in Helsinki und im Februar in Malmö) und insbesondere an der Versammlung der Europäischen Universitäten im März in Salamanca beteiligt, bei der der Präsident der HRK eine der Hauptreden hielt. Die Ergebnisse des Prager Gipfels und insbesondere die Entscheidung für Berlin als nächsten Konferenzort wurde vom Senat der HRK am 29.5. ausdrücklich begrüßt. Zugleich bot die HRK dem federführenden Bundesministerium für Bildung und Forschung Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Konferenz an. Nach einer entsprechenden Ausschreibung des BMBF erging Ende des Jahres der Zuschlag für die Vorbereitung der Berliner Konferenz an ein Konsortium von HRK und DAAD.

Von besonderer Bedeutung für die europäische Zusammenarbeit war ferner die Gründung der European University Association in Salamanca im Anschluss an die Versammlung der Europäischen Universitäten Ende März. Die EUA ging aus einer Vereinigung der CRE (Association of European Universities) und der Confederation of EU Rectors' Conferences hervor. Entscheidend für die Vereinigung war der Wunsch die Interessen der Hochschulen auf europäischer Ebene künftig mit einer einzigen Stimme zu vertreten, wobei die Aktionsfelder der bisherigen Organisationen - politische Stellungnahmen und Beratung der EU-Kommission sowie des EU-Parlaments, Durchführung von Projekten auf europäischer Ebene sowie Dienstleistungen (Beratung, Weiterbildung) für Mitgliedshochschulen auch in Zukunft im Mittelpunkt der Arbeit stehen werden. Die HRK vertritt die Interessen der deutschen Hochschulen in der EUA als institutionelles Mitglied. Zusätzlich gehören etwas über 60 deutsche Universitäten der EUA als individuelle Mitglieder an. Für die Zukunft bedeutsam ist die Mitgliedschaft nicht nur von Hochschulen und Hochschulvereinigungen aus den Beitrittskandidaten-Ländern (zur EU), sondern auch aus Russland, der Ukraine, Aserbaidschan und der Türkei. Die Kooperation mit türkischen Hochschulen und ihrer Dachorganisation YÖK stand im Mittelpunkt eines Besuches einer vom Präsidenten geleiteten HRK-Delegation im Mai.

3. Regionalberichte

3.1 Das westliche und südliche Europa
Wie in den vergangenen Jahren traf sich die HRK mit den französischen Partnerorganisationen CPU und CGE (in Würzburg) sowie im Rahmen des 20. trilateralen Treffens mit der Schweizerischen Rektorenkonferenz CRUS und der Österreichischen Rektorenkonferenz in Basel.

Die bewährt intensive Zusammenarbeit mit Frankreich wurde fortgesetzt, v.a. was die Beratung bei der grenzüberschreitenden gemeinsamen Betreuung von Promotionsverfahren (co-tutelle de thèse) und die Beteiligung am 3. Deutsch-Französischen Forum, dieses Mal in Straßburg, betraf.

3.2 Das östliche Europa
Auch für die Beziehungen zu den Hochschulen im östlichen Teil Europas gilt die Arbeit der HRK zunächst der Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen für die bilaterale Hochschulzusammenarbeit. Die früher als MOE-, SOE- und GUS-Staaten bezeichneten Länder stehen heute kurz vor dem Beitritt in die Europäische Union, haben eine Beitrittsperspektive oder sind wie die Russische Föderation durch ein dichtes Vertragsnetz mit Europa verbunden. Der hochschulpolitische Rahmen der HRK-Arbeit wurde jedoch insgesamt durch den Bologna-Prozess entscheidend definiert, unabhängig davon, ob ein Land offiziell der Bologna-Erklärung beigetreten war oder nicht. Die Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten der Union wurden deshalb vorwiegend im Rahmen der europäischen Hochschulverbünde gepflegt.
Neben den allgemeinen verbandspolitisch definierten Zielsetzungen baute die HRK ihre Beteiligung an konkreten strukturpolitisch wichtigen Projekten im östlichen Europa konsequent aus und warb dafür für sich und ihre Mitgliedshochschulen umfangreiche Drittmittel ein. Der Schwerpunkt lag auf der Region Südosteuropa, da der Imperativ der Friedenssicherung und -bewahrung gerade in dieser Region einen energischen Beitrag auch der deutschen Hochschulen im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa erforderte. Sobald es die sicherheitspolitische Lage erlaubte, wurden z.B. Delegationsreisen von Hochschulangehörigen nach Serbien (März 2001) und Mazedonien (November 2001) durchgeführt, um frühere Hochschulverbindungen aufzunehmen und zu beleben. Als konkrete Projekte konnten u.a. die von der Weltbank finanzierte Reformunterstützung für das kosovarische Hochschulwesen fortgeführt und neue inhaltliche Schwerpunkte durch zwei grenzüberschreitende Hochschulprojekte an der bulgarisch-rumänischen und an der montenegrisch-albanischen Grenze gesetzt werden. Orientiert an erfolgreichen Beispielen der Euro-Regionen verfolgt die HRK mit der Initiierung der grenzüberschreitenden Projekte das Ziel, die geographisch benachbarten, aber faktisch voneinander isolierten Hochschulen zu einem Dialog zu bewegen und diesen durch gemeinsame Lehr- und Forschungsprogramme mit deutschen Partnerhochschulen zu institutionalisieren.

Im Rahmen der bilateralen Aktivitäten sind besonders der erste Besuch einer HRK-Delegation in der Türkei im Mai 2001 hervorzuheben, bei dem Absprachen zur Intensivierung der Hochschulzusammenarbeit getroffen wurden. Zur Stabilisierung und Intensivierung der Hochschulbeziehungen zur Ukraine wurde im Februar 2001 mit dem Ukrainischen Rektorenverband und den Hochschulministerien beider Länder in Bonn eine sehr erfolgreiche Hochschulbörse mit rund 200 Teilnehmern veranstaltet. Eine Tagung mit Vertretern der polnischen staatlichen Fachhochschulen im November 2001 in Zittau war den Beziehungen zu diesem seit 1997 im Aufbau befindlichen Hochschultyp in dem Nachbarland gewidmet.

Das Programm "Stiftungsinitiative Johann-Gottfried-Herder" zur Vermittlung emeritierter/pensionierter deutscher Hochschullehrer an Hochschulen in Mittel- und Osteuropa wurde gemeinsam mit dem DAAD erfolgreich fortgesetzt und zu einem eigenständigen Instrument der nachhaltigen Förderung bestehender Hochschulbeziehungen ausgebaut.

3.3 Naher und Mittlerer Osten