Neue Möglichkeiten schaffen und nutzen: Empfehlungen zur wissenschaftlichen Weiterbildung


Empfehlung der 32. Mitgliederversammlung der HRK vom 16.11.2021

Inhaltsverzeichnis    

Zusammenfassung   

I. Einleitung       
II. Erster Teil: Empfehlungen   
1.     Empfehlungen an die Hochschulen 
2.     Empfehlungen an die Länder  
3.     Empfehlungen an den Bund 

III. Zweiter Teil: Darstellung der Herausforderungen  
1.     Ende des Programms „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“  
2.     Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Weiterbildung 
3.     Etablierung und Vernetzung von „hoch & weit – Das Weiterbildungsportal der Hochschulen“ 
4.     Nutzung der Gestaltungsräume der Wissenschaftsratsempfehlung   
5.     Modifikation bzw. Überwindung der rechtlichen Restriktionen  
6.     Positionierung zu diversen (Finanzierungs-)modellen für weiterbildende Bachelorstudiengänge  

Zusammenfassung
Die Entwicklung der wissenschaftlichen Weiterbildung ist von verschiedenen Meilensteinen geprägt: Dazu gehören etwa das Bund-Länder-Programm „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ von 2011 bis 2020, die Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 2019, die Nationale Weiterbildungsstrategie von 2019 und der Aufbau des Weiterbildungsportals „hoch & weit“ seit 2020. Aufbauend auf dieser Entwicklung legt die HRK ein zweiteiliges Papier zum Thema vor.

Im ersten Teil des Papiers werden Empfehlungen ausgesprochen, die sich an die Hochschulen, die Länder und den Bund richten und die jeweiligen Handlungsmöglichkeiten und Verantwortungen adressieren.

Im zweiten Teil des Papiers werden die aktuellen Herausforderungen detailliert erläutert. Darauf aufbauend wird eine Ableitung des entsprechenden Handlungsbedarfs vorgenommen:

    die Notwendigkeit neuer Impulse nach dem Ende des Programms „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“. Ein Anknüpfungspunkt könnte hierbei der Bereich der Zertifikate sein.

    die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Weiterbildung. In einer gemeinsamen Anstrengung von Hochschulen sowie BMBF und BMAS müssen bestehende Barrieren aufgehoben und durch adäquate Regelungen ersetzt werden.

    die Etablierung und Vernetzung im neuen Weiterbildungsportal „hoch & weit“. Hochschulen und BMBF bleiben aufgefordert, dieses Projekt nachhaltig zu begleiten.

    die Nutzung der Gestaltungsräume der Wissenschaftsratsempfehlungen zur hochschulischen Weiterbildung. Dies bezieht sich besonders auf die Ermäßigung oder Befreiung von Gebühren bei besonderem öffentlichen Interesse.

    die Modifikation bzw. Überwindung der rechtlichen Restriktionen. Dabei geht es um einheitliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen und die Beseitigung von bestehenden Wettbewerbsverzerrungen.

    die bei weiterbildenden Bachelorstudiengängen bestehenden sehr vielfältigen Konstellationen. Ungeachtet der jeweiligen Konstruktion muss gewährleistet sein, dass die Hochschulen ihren Mehraufwand erstattet bekommen.

I. Einleitung
Der wissenschaftlichen Weiterbildung[1] wird aus normativer Perspektive unverändert große Bedeutung beigemessen. Meilensteine sind das beendete Bund-Länder-Programm „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“, die Empfehlungen des Wissenschaftsrats, die „Nationale Weiterbildungsstrategie“ und der Aufbau des HRK-Weiterbildungsportals „hoch & weit“.

Dennoch stößt in praktischer Hinsicht die wissenschaftliche Weiterbildung nach wie vor auf problematische Rahmenbedingungen. So ist beispielsweise in einzelnen Ländern ein „Weiterbildender Bachelor“ eingeführt worden, wobei die damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen zum Teil unbeantwortet bleiben. Besondere Herausforderungen bleiben die Qualitätssicherung sowie die Anerkennung hochschulischer und Anrechnung außerhochschulischer Leistungen,[2] die gerade in der Weiterbildung eine herausragende Relevanz haben.

Ansatzpunkte zur Bewältigung von Herausforderungen könnten sich aus der verstärkten Digitalisierung aufgrund der Corona-Pandemie ergeben. So erscheint es möglich, dass in dieser Zeit entwickelte Teilkomponenten digitaler Lehre auch für die Weiterbildung transferiert werden können.

Das vorliegende Papier nennt in einem ersten Teil Empfehlungen, die an Hochschulen sowie Länder und Bund gerichtet sind. Der Hintergrund für diese Empfehlungen wird in einem zweiten darstellenden Teil erläutert.

II. Erster Teil: Empfehlungen

1. Empfehlungen an die Hochschulen

Den Hochschulen wird empfohlen,

–    auf der Grundlage des eigenen Profils die Chancen der wissenschaftlichen Weiterbildung zu bewerten und eine entsprechende Einbettung in die Hochschulstrukturen zu verfolgen. Bei solchen strategischen Überlegungen sollte vor allem das Zusammenspiel von Lehre und Forschung mit der wissenschaftlichen Weiterbildung berücksichtigt werden.

–    zu prüfen, inwieweit – soweit nicht bereits vorhanden – zentrale Organisationseinheiten für die wissenschaftliche Weiterbildung geschaffen werden können. Solche Organisationseinheiten können Serviceleistungen im Hinblick auf z.B. Konzeptionalisierung, Akquise, Anerkennungs- und Anrechnungsfragen, Qualitätssicherung und innovative digitale Formate bündeln und somit die Professionalisierung der Weiterbildung an Hochschulen weiter fördern.

–    nachhaltige Strukturen für erfolgreiche Weiterbildungsaktivitäten zu schaffen. Dazu zählt neben zentralen Organisationseinheiten auch die Prüfung, inwieweit unbefristete Arbeitsverhältnisse geschaffen werden können.

–    Anreizstrukturen für Lehrende zur Beteiligung an wissenschaftlicher Weiterbildung weiter auszubauen, sofern dies die rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen. In Frage kommende monetäre Anreize können Genehmigungen für Tätigkeiten im Haupt- und Nebenamt oder auch Zulagen[3] sein. Darüber hinaus sind auch immaterielle Faktoren wie Wertschätzung und Akzeptanz sowie die Berücksichtigung bei Karrierewegen von Bedeutung.
 
–    die Nachfrage nach wissenschaftlicher Weiterbildung in expandierenden Bereichen zu beobachten und entsprechende Angebote zu erstellen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Bereiche berufliche Weiterbildung, Gesundheit, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften im Schuldienst sowie Kunst und Musik. Insbesondere bei Kunst- und Musikhochschulen erscheint die Entwicklung von polyvalenten Angeboten sinnvoll. Auch Angebote im internationalen Bereich können sich für eine Expansion eignen.

–    das im Aufbau befindliche Weiterbildungsportal „hoch & weit“ konstruktiv zu begleiten, indem Weiterbildungsangebote umfassend eingestellt und laufend gepflegt werden.

2. Empfehlungen an die Länder
Den Ländern wird empfohlen,

–    einen alle 16 Länder umfassenden einheitlichen Rechtsrahmen für die wissenschaftliche Weiterbildung zu schaffen, um die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Die Regelungsbereiche beziehen sich vor allem auf Nebentätigkeitsregelungen, Deputatsanrechnungen, Vergütung der Lehrenden sowie zu kalkulierende Overheadsätze.

–    den Hochschulen ausreichende rechtliche Spielräume und Ressourcen aus der Grundfinanzierung für die Strategiebildung und deren Umsetzung in der Weiterbildung zu gewähren.

–    Regelungen zu schaffen, wonach bei besonderem öffentlichen Interesse die Gebühren in weiterbildenden Studiengängen ermäßigt oder erlassen werden können. Dies erscheint als wirksames Instrument gegen den Fachkräftemangel besonders in den Bereichen Gesundheit, Kunst und Musik sowie in der Weiterbildung von Lehrkräften im Schuldienst. Eine Gebührenermäßigung bzw. -befreiung muss mit einer finanziellen Kompensation seitens der Länder einher gehen.  

–    sicherzustellen, dass bei einer Berücksichtigung der wissenschaftlichen Weiterbildung im Rahmen einer leistungsorientierten Mittelzuweisung zusätzliche Mittel für die Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Förderung darf nicht zu Lasten anderer Hochschulbereiche gehen.

–    eine auskömmliche Finanzierung von weiterbildenden Bachelorstudiengängen sicherzustellen. Für den Fall, dass weiterbildende Bachelorstudiengänge aus Grundmitteln finanziert werden sollen, muss die Grundfinanzierung seitens der Länder entsprechend angehoben werden. Wenn die Finanzierung nicht aus Grundmitteln erfolgen darf, muss hilfsweise die Erhebung von Entgelten möglich sein.

–    das wissenschaftliche Profil der Bachelorabschlüsse im Bereich der Weiterbildung gegenüber dem vom 2020 für die berufliche Weiterbildung eingeführten sog. „Bachelor Professional“ abzugrenzen, um den akademischen Charakter der weiterbildenden Bachelorstudiengänge zu unterstreichen.

–    im Sinne einer ganzheitlichen Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit dem Akkreditierungsrat dafür zu sorgen, dass bei Akkreditierungen besondere Regelungen und Spezifika der Weiterbildung ohne das Erfordernis zusätzlicher Akkreditierungsverfahren berücksichtigt werden.

–    Fördermaßnahmen für die Entwicklung neuer Weiterbildungsangebote auch mit dem Bund zu initiieren.

3. Empfehlungen an den Bund

Dem Bund wird empfohlen,

–    zusammen mit den Ländern eine Handreichung für Ministerien und weitere Behörden zu erarbeiten, mit der die politischen Entscheidungsebenen und deren umsetzende Einheiten Rechtssicherheit erlangen, unter welchen Bedingungen Beauftragungen von Weiterbildung möglich sind, die ein öffentliches Interesse bedienen.

–    in Abstimmung mit den Ländern auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die Studiengänge der wissenschaftlichen Weiterbildung in Deutschland als hoheitliche Aufgabe deklariert werden. Somit könnte eine umfassende Anwendung des EU-Beihilferechts auf die wissenschaftliche Weiterbildung eingeschränkt werden.

–    sich den Ländern als Impulsgeber und ggf. Moderator für die notwendige Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen anzubieten.

–    sich nachdrücklich für die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Weiterbildung zu engagieren. Dies bezieht sich sowohl auf die innerministerielle Zusammenarbeit als auch auf die Kooperation zwischen BMBF und BMAS. Die Durchführung von Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter sollte für die Hochschulen weiter geöffnet werden.  

–    in Abstimmung mit den Ländern weitere Förderprogramme zu initiieren. Sinnvoll wäre dabei ein Anschluss an die Ergebnisse des Programms „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ und ein Programm, das auf die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Weiterbildung zielt. Für eine nachhaltige Wirkung dieser Programme ist eine enge Einbeziehung der Hochschulleitungen unerlässlich. Damit nach dem Auslaufen von Anschubfinanzierungen der dauerhafte Betrieb finanziert werden kann, bedarf es mittelfristiger Finanzbegleitung oder Entlastung.   

–    nach der Aufbauphase im Sinne der Dauerhaftigkeit eine gegebenenfalls notwendige Restfinanzierung des Weiterbildungsportals „hoch & weit“ sicherzustellen.

III. Zweiter Teil: Darstellung der Herausforderungen

1.     Ende des Programms „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“
Kurzfristig ist das Bund-Länder-Programm „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ erfolgreich gewesen: Es wurden zusätzliche und innovative Formate entwickelt, praxisrelevante Forschung durchgeführt, zahlreiche Kooperationen initiiert sowie eine große Zahl von zusätzlichem Personal mit ausgewiesener Expertise ausgebildet. Auch über den Förderungsrahmen hinaus hat allein die Existenz des umfangreichen Programms die Legitimation der wissenschaftlichen Weiterbildung gestärkt.

Trotz dieser inhaltlichen Erfolge hat das Programm nicht zu einem nachhaltigen Durchbruch für die wissenschaftliche Weiterbildung geführt. Ein Großteil der Maßnahmen war nur förderbezogen, so dass sowohl ausgebildetes Personal als auch aufgebaute Strukturen zu einem großen Teil verloren gehen. Gerade aufgrund der vielen auch in diesem Programm erfolgten Befristungen sind langfristige Karriereperspektiven im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung weiterhin außerordentlich unsicher. Selbst in struktureller Hinsicht erweist es sich bei gebildeten Netzwerken als schwierig, diese langfristig und gewinnbringend fortzuführen.[4] 

Eine vielversprechende Perspektive für die weitere Zukunft ist die Tatsache, dass im Rahmen des Programms insbesondere im Bereich der Zertifikate zahlreiche neue Weiterbildungsangebote erstellt worden sind. Dies könnte ein Anknüpfungspunkt für weitere Aktivitäten seitens der Länder oder des Bundes sein. In diesem Sinne verfolgt auch die HRK das Projekt eines Weiterbildungsportals „hoch & weit“.[5] Um die wissenschaftliche Weiterbildung besser und nachhaltiger strukturell in den Hochschulen zu verankern, ist es aber unbedingt erforderlich, dass die Hochschulleitungen als zentrale Ansprechpartner:innen einbezogen werden.  

2. Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Weiterbildung  
Bezogen auf die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Weiterbildung gibt es Erwartungen an die im Rahmen des Koalitionsvertrags festgelegte „Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS)“. Im Vordergrund des 2019 veröffentlichten Strategiepapiers stehen offenkundig die berufliche Weiterbildung und hier insbesondere die Maßnahmen, die sich an gering Qualifizierte richten. Dies ist nachvollziehbar, da es vor allem aus Sicht des BMAS darum geht, Arbeitslosigkeit zu verhindern bzw. abzubauen.

Dieser Hauptzielsetzung entsprechend spielt die wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen in der Nationalen Weiterbildungsstrategie nur eine untergeordnete Rolle. Lediglich zwei von insgesamt 70 Einzelvorhaben beziehen sich exklusiv auf die wissenschaftliche Weiterbildung: Zum einen das Informationsportal zur wissenschaftlichen Weiterbildung, das hier noch in allgemeiner Form beschrieben wird und bereits als HRK-Projekt „hoch & weit“ 2020 gestartet ist.[6] Zum anderen ein relativ kleiner Wettbewerb im Nachgang zum großen Bund-Länder-Programm „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“. In diesem Anschlussprogramm dürften die Zertifikatsangebote der wissenschaftlichen Weiterbildung im Mittelpunkt stehen.

Die deutschen Hochschulen können diverse Alleinstellungsmerkmale auch für die berufsfeldbezogene wissenschaftliche Weiterbildung einbringen: Dazu zählen der kurze Transferweg von Forschung und Lehre zur wissenschaftlichen Weiterbildung, die hohe Geschwindigkeit und Flexibilität von interessierten Hochschuleinheiten, die Erweiterung der Zielgruppe von akademischen hin zu nicht-traditionellen Teilnehmenden sowie zahlreiche skalierbare Formate, die sich von Einzelveranstaltungen über Zertifikatsangebote bis zu weiterbildenden Studiengängen inklusive der Vergabe von akademischen Graden erstrecken. Trotz konstruktiver Gespräche insbesondere zwischen BMAS und HRK konnte eine weitergehende kurzfristige Einbeziehung der wissenschaftlichen Weiterbildung und der Hochschulen nicht erzielt werden. Als besonders hinderlich erscheinen in diesem Zusammenhang diverse Zertifizierungsstandards, wie z.B. die (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) „AZAV“ der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter. Eine solche Zertifizierung ist aber für Hochschulen sehr aufwändig und i.d.R. auch nicht adäquat für Hochschulangebote.

Hochschulen und Politik – hier insbesondere BMBF und BMAS – bleiben aufgefordert, diese Barrieren zu beseitigen oder durch adäquate Regelungen zu ersetzen. Ein Ansatzpunkt hierfür könnte die Entwicklung eines neuen hochschulgerechten Qualitätssiegels sein, das gesetzlich festgelegt wird. Die Hochschulen könnten ihrerseits spezielle Module für die berufliche Weiterbildung entwickeln, die z.B. Nachfrage- oder Berufsfeldorientierung thematisieren. Für eine solche gegenseitige Öffnung gibt es bereits erste Gespräche in Nordrhein-Westfalen. Auch das HRK-Portal „hoch & weit“[7] verfolgt die Möglichkeit von Kooperationen oder Schnittstellen mit Portalen der beruflichen Weiterbildung. Diese ersten Versuche müssen vorangetrieben und bundesweit etabliert werden, da ansonsten die Synergien zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Weiterbildung nicht entstehen können.

3.     Etablierung und Vernetzung von „hoch & weit – Das Weiterbildungsportal der Hochschulen“

Seit 2020 läuft das auf vier Jahre angelegte HRK-Projekt ,,hoch & weit – Das Weiterbildungsportal der Hochschulen“. Ziel dieses vom BMBF geförderten Projektes ist es, ein bundesweit zentrales Informationsportal der Hochschulen für wissenschaftliche Weiterbildung zu etablieren. Das Projekt ist in die Nationale Weiterbildungsstrategie eingebettet und verfolgt das Ziel, Hochschulen als Orte lebenslangen Lernens zu stärken und einen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt zu leisten.

Neben den technischen stellen sich „hoch & weit“ viele inhaltliche und politische Herausforderungen. Im Zentrum steht die Weiterentwicklung der kollegialen Zusammenarbeit mit den Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulkompasses. Danach können Mitarbeitende der Hochschulen selbstständig die Informationen über wissenschaftliche Weiterbildungsangebote mittels browserbasierten Eingabemasken in eine Datenbank eintragen. Die Konzeption der Eingabemasken und der für alle Nutzenden sichtbaren Internetseite erfolgt in Abstimmung mit der DGWF. Über eine Schnittstelle zum Hochschulkompass wird sichergestellt, dass die Studiengänge aus dem Hochschulkompass bereits in der Datenbank enthalten sind und keinen Mehraufwand auf Seiten der Hochschulen verursachen. In diesem Zuge werden digitale Einführungsveranstaltungen angeboten, auf denen eine detaillierte Einführung der Hochschulmitarbeitenden in die Eingabemasken erfolgt.

„hoch & weit“ unterstützt die Hochschulen dabei, ihre Weiterbildungsangebote bundesweit bekannter zu machen. Dazu dient die Ansprache von Personalverantwortlichen sowie eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit. Dieses allen Internetnutzenden zugängliche Informationsportal mit einem kostenlosen Weiterbildungs-Interessentest soll Anfang 2022 online gehen und wird von einer öffentlichkeitswirksamen Kick-Off-Veranstaltung flankiert werden.

Das Portal soll auch die Durchlässigkeit für Weiterbildungsinteressierte ohne akademischen Hintergrund erhöhen, indem eine differenzierte Suchmöglichkeit über alle Weiterbildungsangebote sowie Informationen rund um das Thema wissenschaftliche Weiterbildung angeboten werden. Zudem soll ein Beitrag zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Weiterbildung erbracht werden. Dazu sind auch Kooperationen mit der Bundesagentur für Arbeit, mit Landesportalen, mit Verbänden und Kammern angedacht.

Für den Erfolg von „hoch & weit“ ist es entscheidend, dass die Hochschulen das im Aufbau befindliche Weiterbildungsportal konstruktiv begleiten, insbesondere indem Weiterbildungsangebote umfassend eingestellt und laufend gepflegt werden. Ebenfalls sollte die Kooperation mit den Handelnden der beruflichen Weiterbildung weiterentwickelt werden. Zur dauerhaften Etablierung des Portals bleibt das BMBF aufgefordert, eine gegebenenfalls notwendige Restfinanzierung sicherzustellen.

4.     Nutzung der Gestaltungsräume der Wissenschaftsratsempfehlung
Der Wissenschaftsrat hat am 28. Januar 2019 die „Empfehlungen zu hochschulischer Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens“ veröffentlicht.[8] Ein Großteil dieser Empfehlungen erscheint für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen hilfreich und muss daher im Sinne einer unmittelbaren Umsetzung verstärkt werden.  

Die Empfehlung nach „Ermäßigung oder Befreiung von Gebühren im Fall von weiterbildenden Studiengängen in besonderem öffentlichen Interesse“ ist uneingeschränkt zu unterstützen. Gleiches gilt für die damit zusammenhängende Empfehlung, „gezielte Fördermaßnahmen (zu) entwickeln, mit denen der Ausbau von Weiterbildungsangeboten in Bereichen unterstützt wird, für die ein besonderes öffentliches Interesse besteht und in denen Fachkräfte fehlen.“

Die Notwendigkeit zur Ermäßigung oder Befreiung von Gebühren ergibt sich aus individueller und gesellschaftlicher Sicht: Aus der individuellen Perspektive erfolgt in den Bereichen Gesundheit, Kunst und Musik sowie bei der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Schuldienst die Teilnahme an Weiterbildung meist ohne klare Aussicht auf eine finanzielle Besserstellung. Dies gilt insbesondere bei den Gesundheitsberufen (z.B. Pflegekräfte, Hebammen), in denen mit akademischer Weiterbildung zurzeit weitgehend kein sozialer Aufstieg einhergeht.

Aus gesellschaftlicher Betrachtung handelt es sich insbesondere bei den Bereichen Gesundheit sowie Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte um Berufsfelder, in denen aufgrund Mangelkonstellationen und erhöhtem Qualifizierungsbedarf bei gleichzeitig zukunftsweisender Bedeutung ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Eine Ermäßigung oder ein Erlass von Gebühren für wissenschaftliche Weiterbildung kann nur erfolgen, wenn in diesen Fällen staatliche Finanzierung teilweise oder ganz individuelle Beiträge ersetzt. Daher muss öffentliches bzw. staatliches Interesse immer auch mit zusätzlichen Finanzmitteln verbunden sein.

Davon unberührt ist die Rechtsunsicherheit hinsichtlich des gesetzlichen Leitprinzips der Kostendeckung und des EU-Beihilferechts. Eine Beauftragung bzw. Finanzierung durch Land und Bund bei besonderem öffentlichen Interesse scheitert in der Praxis oft auch an der Rechtsunsicherheit, wie eine direkte Beauftragung oder eng geführte Ausschreibung haushaltsrechtlich einwandfrei geschehen kann. Bei der Beseitigung dieser Rechtsunsicherheit bleiben die Länder und der Bund weiter gefordert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Gewährung von größerem Gestaltungsspielraum bei hausinternen (Anschub-)Förderungen.

Auch die Wissenschaftsratsempfehlung nach Anpassung der bestehenden Förderinstrumente ist zu unterstreichen. Dies bezieht sich vor allem auf die Instrumente BAföG, Stipendien und Studienkredite. Zudem soll der in der nationalen Weiterbildungsstrategie vorgesehene Ausbau der Weiterbildungsförderung nach Ansicht des Wissenschaftsrates grundsätzlich auch hochschulische Weiterbildungsangebote einschließen. Für die Umsetzung erscheint insbesondere der Bund gefragt, aber auch die Länder und die Hochschulen könnten zur Verbesserung der Förderinstrumente beitragen.

Die vom Wissenschaftsrat hervorgehobenen Vorteile von zentralen Organisationsstrukturen für die Weiterbildung an Hochschulen sind nachvollziehbar. Die Hochschulen sollten prüfen, inwieweit sie durch zentrale Strukturen die Bündelung von Expertise, Koordination, Serviceleistung, Professionalität, Sichtbarkeit, Zielgruppenansprache und Strategiefähigkeit optimieren können.

An die Länder richtet der Wissenschaftsrat die Empfehlung, „neben Fördermaßnahmen für die Entwicklung neuer Angebote den Hochschulen auch ausreichend Spielräume und Ressourcen für ihre Strategiebildung und deren Umsetzung zu gewähren.“ Dem schließt sich die HRK im Sinne von grundfinanzierten Zuwendungen für Strategiebildung und
-umsetzung an.

5. Modifikation bzw. Überwindung der rechtlichen Restriktionen

Ein rechtliches Grundsatzproblem besteht in der Frage, ob die wissenschaftliche Weiterbildung hoheitliche Aufgabe der Hochschulen ist. Dafür spricht die Tatsache, dass die wissenschaftliche Weiterbildung in allen Landeshochschulgesetzen als Aufgabe der Hochschulen erwähnt wird.[9] Auch aus gesellschaftspolitischer Sicht kommt der wissenschaftlichen Weiterbildung wegen des Erfordernisses zu lebenslangem Lernen immer größere Bedeutung zu.

Daher sollten die Länder wissenschaftliche Weiterbildung in ihren Landeshochschulgesetzen möglichst ausdrücklich als hoheitliche Aufgabe deklarieren,[10] während der Bund im Rahmen des EU-Rechts eine entsprechende Definition hoheitlicher Aufgaben anstrebt und vornimmt. Dann käme es zu keiner umfassenden Anwendung des EU-Beihilferechts, und man könnte zur Finanzierung von wissenschaftlicher Weiterbildung auch Grundmittel heranziehen.

Unabhängig von dieser Grundsatzfrage sind die Länder zudem aufgefordert, einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern zu beseitigen. Dies gilt vor allem bei Nebentätigkeitsregelungen, bei der Deputatsanrechnung, bei der Vergütung der Lehrenden sowie bei den Vorgaben für die zu kalkulierenden Overheadsätze, die zu marktunüblichen Preisen führen. Gerade bei den Overheadsätzen können Regelungen zur Umlage von Gemeinkosten auf einzelne Weiterbildungsformate dazu führen, dass die errechneten Kosten sogar die Preise privater Weiterbildungsangebote übersteigen.

Diese Wettbewerbsverzerrungen können dazu führen, dass im Sinne von Umgehungsstrategien Kooperationen zwischen Hochschulen verschiedener Bundesländer und mit außerhochschulischen Institutionen zumeist im Rahmen von Franchising erfolgen. Solche Strategien stellen nicht nur die Qualitätssicherung vor große Herausforderungen, sondern führen insgesamt dazu, dass die wissenschaftliche Weiterbildung zunehmend aus den Hochschulen herausverlagert wird.[11] Wenn Kooperationen mit außerhochschulischen Einrichtungen qualitätsgesichert sind, können diese nach wie vor sinnvoll sein.[12]

Die Qualitätssicherung und entsprechende Anrechnungsverfahren für außerhalb der Hochschule erworbene Qualifikationen stellt ein wesentliches Merkmal für die Weiterbildung an Hochschulen dar. Im Sinne einer ganzheitlichen Qualitätssicherung müssen bei Akkreditierungen besondere Regelungen und Spezifika der Weiterbildung ohne das Erfordernis zusätzlicher Akkreditierungsverfahren berücksichtigt werden.

Ein besonderes Phänomen der wissenschaftlichen Weiterbildung ist das Dilemma der fremdfinanzierten Daueraufgabe. Es entsteht, wenn das Aufkommen von Weiterbildungsangeboten konstant auf solidem Niveau ist, aber aufgrund der Fluktuation der extern finanzierten Angebote keine Dauerstellen geschaffen werden dürfen. Hier wird den Hochschulen empfohlen zu prüfen, ob für den konstanten Sockel des Angebotsaufkommens unbefristete Arbeitsverhältnisse geschaffen werden können. Damit die Schaffung solcher Dauerstellen möglich ist, sind zugleich die Länder gefordert, noch existierende Stellenpläne aufzuheben.[13] 

Als Förderinstrument für die wissenschaftliche Weiterbildung können die Länder eine Berücksichtigung bei der leistungsorientierten Mittelzuweisung vorsehen. Dieses Instrument erscheint grundsätzlich als hilfreich. Dabei sollte es sich aber um zusätzliche Mittel für die wissenschaftliche Weiterbildung handeln, da es sonst zu einem Nullsummenspiel kommt und die Weiterbildung als Konkurrenz zu bereits existierenden Teilbudgets der Hochschulen wahrgenommen wird.


6.     Positionierung zu diversen (Finanzierungs-)modellen für weiterbildende Bachelorstudiengänge

Sonderfälle rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen stellen die weiterbildenden Bachelorstudiengänge dar. Weiterbildende Bachelorstudiengänge sind in den Hochschulgesetzen einiger Länder ausdrücklich vorgesehen.[14] Indirekt ermöglicht werden weiterbildende Bachelorstudiengänge, indem allgemein von „Weiterbildenden Studiengängen“ gesprochen wird.[15] Dem Wesen nach weiterbildende Bachelorstudiengänge sind berufsbegleitende Bachelorstudiengänge in wenigen Ländern.[16] Eine spezifische Landesregelung sieht „berufsbegleitende, grundständige, der Weiterbildung dienende Bachelorstudiengänge“ vor.[17] Schließlich wird in einzelnen Ländern die Einführung von weiterbildenden Bachelorstudiengängen erwogen.

Diese heterogenen Erscheinungsformen von weiterbildenden Bachelorstudiengängen bewertet die HRK wie folgt: Weiterbildende Bachelorstudiengänge oder auch berufsbegleitende Bachelorstudiengänge erfordern wegen des zusätzlichen methodisch-didaktischen Aufwandes und zusätzlicher Flexibilität bei Raum und Zeit höhere Ressourcen. Diese höheren Ressourcen können durch Entgelte refinanziert werden.

Wenn weiterbildende Bachelorstudiengänge durch die Grundfinanzierung der Hochschulen bereitgestellt werden sollen, so muss die Grundfinanzierung seitens der Länder entsprechend angehoben werden. Für weiterbildende Bachelorstudiengänge ohne Einnahmen aus zusätzlichen Entgelten oder zusätzlicher Grundfinanzierung entfällt der Anreiz für die Hochschulen, diese anzubieten. Eine solche Finanzierungskonstellation gefährdet die wissenschaftliche Weiterbildung.

Für den Fall, dass Länder keine weiterbildenden Bachelorstudiengänge vorsehen, sollte die Einrichtung berufsbegleitender Bachelorstudiengänge insbesondere für Studierende mit Berufserfahrung möglich sein. Der höhere Aufwand für die Hochschulen sollte vorzugsweise durch eine Erweiterung der Grundfinanzierung kompensiert werden. Hilfsweise könnten für den höheren Aufwand auch Entgelte bei den Studierenden erhoben werden. Dies sollte aber mit entsprechenden finanziellen Förderungsmöglichkeiten für insbesondere nicht-traditionelle Studierende verbunden sein.

Im Zusammenhang mit den weiterbildenden Bachelorstudiengängen ist es notwendig, dass Bachelorabschlüsse aus weiterbildenden Studiengängen eindeutig gegenüber dem 2020 für die berufliche Weiterbildung eingeführten sog. „Bachelor Professional“ abgegrenzt werden. Dies ist aufgrund der Alleinstellungsmerkmale der wissenschaftlichen Weiterbildung, die sich u.a. aus wissenschaftlichem Arbeiten, der Einheit von Forschung und Lehre und den akademischen Abschlüssen ergeben,[18]  zwingend erforderlich.

Die HRK empfiehlt den Ländern zu prüfen, ob diese zur Funktionsfähigkeit der genannten Bachelorstudiengänge unerlässlichen Kriterien erfüllt werden, und ggf. die Regelungen anzupassen.

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[1] Wissenschaftliche Weiterbildung wird im Folgenden definiert als ausschließlich an Hochschulen oder getragen von hochschulischen Kooperationen angebotene Weiterbildung auf akademischem Niveau. Dazu zählen nicht interne Fortbildungsangebote für Hochschulangehörige. Dieser Definition entspricht der Begriff der „hochschulischen Weiterbildung“ des Wissenschaftsrats. Vgl. Wissenschaftsrat: Empfehlungen zu hochschulischer Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens, Berlin 25.1.19, www.wissenschaftsrat.de/download/2019/7515-19.pdf, S. 36.
[2] Der Begriff Anerkennung bezieht sich auf hochschulische Leistungen und Qualifikationen aus dem In- und Ausland, während der Begriff Anrechnung auf die individuelle und pauschale Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen zielt, siehe HRK-Projekt nexus „Anerkennung von im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen. Ein Leitfaden für Hochschulen“, Bonn, 2013, www.hrk-nexus.de/uploads/media/nexus_Leitfaden_Anerkennung_Lang_03.pdf.  [3] § 62 Landesbesoldungsgesetz NRW, § 62 LBesG NRW, Forschungs- und Lehrzulage für Professorinne... - Gesetze des Bundes und der Länder (lexsoft.de)
[4] Dies bezieht sich sowohl auf das „Netzwerk Offene Hochschulen“ inklusive eines Netzwerkes von Hochschulleitungen als auch die Institutionalisierung und Zusammenarbeit mit DGWF sowie DZHW.
[5] Siehe Punkt 3.
[6] Siehe Punkt 3.
[7] Siehe Punkt 3.
[8] Wissenschaftsrat: Empfehlungen zu hochschulischer Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens, Berlin 25.1.19
(https://www.wissenschaftsrat.de/download/2019/7515-19.pdf;jsessionid=3EEE7495C295BF78C3CCB6234E73B2DD.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=7).
[9] Lediglich in Bayern wird unverbindlicher argumentiert, dass Hochschulen wissenschaftliche Weiterbildung anbieten „können“, § 56 Abs. 3 Bayerisches Hochschulgesetz, www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHSchG/True.
[10] In § 3 Abs. 5 Berliner Hochschulgesetz wird bereits davon gesprochen, dass „im Regelfall von einer hoheitlichen Wahrnehmung auszugehen (ist)“, gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-HSchulGBE2011V11P4.
[11] Maschwitz, Annika; Schmitt, Miriam; Hebisch, Regina; Bauhofer, Christine: Finanzierung wissenschaftlicher Weiterbildung. Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Implementierung und Umsetzung von weiterbildenden Angeboten an Hochschulen Thematischer Bericht der wissenschaftlichen Begleitung des Bundes-Länder-Wettbewerbs "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen", 2017, S. 11, 18.
[12] Vgl. dazu „Franchising von Studiengängen“, Empfehlung der 15. HRK-Mitgliederversammlung am 19.11.2013 (https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/franchising-von-studiengaengen/) u. „Franchising-Modelle in der Medizin und Medical Schools“, Entschließung der 18. HRK-Mitgliederversammlung am 12.5.2015 (https://www.hrk.de/positionen/position/beschluss/detail/franchising-modelle-in-der-medizin-und-medical-schools/).
[13] Länder, die Stellenpläne formal abgeschafft haben: Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen.
[14] Baden-Württemberg (LHG §31(2)), Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V §31(3)), Saarland (SHSG §61(3)), Rheinland-Pfalz (HochSchG §35(3)).
[15] §16(2) HSchulG Sachsen-Anhalt, siehe auch weiterbildendes Bachelorstudium der HS-Magdeburg-Stendal, siehe www.hs-magdeburg.de/studium/berufsbegleitendes-studium/betriebswirtschaftslehre.html.
[16] Niedersachsen: Nennung berufsbegleitender BA (LHG §6 (3); Bayern (z.B. HS Landshut, berufsbegleitender BA, nicht im LHG verankert)
[17] Thüringen (HG §57(1)).
[18] Vgl. dazu den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse, www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-03-Studium/02-03-02-Qualifikationsrahmen/2017_Qualifikationsrahmen_HQR.pdf