Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts, Thesenpapier der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen der Bundesrepublik Deutschland


MUSIKHOCHSCHULEN AN DER SCHWELLE DES 21. JAHRHUNDERTS Thesenpapier der Rektorenkonferenzder Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland- Mitgliedergruppe Musikhochschulen in der HRK - vom 18. November 1999


INHALT


Präambel


Profilelemente der Musikhochschulen


Studienstrukturen der Musikhochschulen


1. Künstlerische Ausbildung
2. Musikpädagogische Ausbildung
3. Nachwuchsförderung durch postgraduale Studien
4. Weiterbildung
5. Frühausbildung und Hochbegabtenförderung
6. Modularisierung
7. Evaluation


Personal- und Leitungsstrukturen der Musikhochschulen


Einführung von Kennzahlensystemen


Finanzierung der Musikhochschulen


Präambel


Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat in ihrem "Konzept zur Entwicklung der Hochschulen in Deutschland" 1992 die Auffassung bekräftigt, daß nur ein durch Diversifikation bestimmtes Hochschulsystem sowohl den Erfordernissen der Wissenschaften und Künste als auch den unterschiedlichen Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt gerecht wird. Nachdem Universitäten und Fachhochschulen ihre Vorstellungen über "Profilelemente von Universitäten und Fachhochschulen" 1997 vorgelegt haben, sind dies-bezüglich nun die dort unter "Sonderstellungen" zu Recht ausgesparten Kunst- und Musikhochschulen gefordert.


Die Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland nehmen die Entwicklungen im Hochschulwesen, in Kultur und Gesellschaft zum Anlaß, grundsätzliche Fragestellungen der weiteren Entwicklung aus der gleichermaßen spezifischen wie integrierten und integrierenden Position ihrer Aufgabenstellung zu überdenken und Perspektiven zu artikulieren. Sie sehen sich dabei genauso als Bestandteil einer umfassenden Hochschullandschaft wie als Institutionen mit herausragenden Ausbildungsprofilen, als Mitvollzieher des allgemeinen Erneuerungsprozesses der deutschen Hochschulen wie als mögliche Impulsgeber dank ihrer zum Teil bereits weit über den allgemeinen Standard entwickelten speziellen Studienpraxis.


Profilelemente der Musikhochschulen


Die Musikhochschulen leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, gleichermaßen kunstideal-orientiert wie praxisnah, weltoffen und zukunftsorientiert den Kulturstandort Deutschland voranzubringen. In enger Gemeinsamkeit von Lehrenden und Studierenden realisieren sich Wege zu Erfüllung und Erfolg.


Die Musikhochschulen sind diejenigen Einrichtungen des deutschen Hochschulsystems, die ungeachtet unterschiedlicher Schwerpunkte und fachlicher Ausrichtungen durch die besondere Einheit von künstlerischer, musikpädagogischer und kunstwissenschaftlicher Ausbildung in Theorie und Praxis bestimmt sind. Dadurch entsprechen sie ihrer wesentlichen Aufgabe, im System der Disziplinen die Künste zu pflegen und zu entwickeln (§ 2 Abs. 1 Hochschulrahmengesetz) und die Reflexion dieser Prozesse zu stärken. Durch ihre musik- und kunstwissenschaftliche Grundlagenforschung sind die Musikhochschulen auch Träger des Promotionsrechtes.


Die Musikhochschulen konstituieren sich (jenseits der Ausrichtung der Hochschule auf ein Zusammenwirken mit Darstellender bzw. Bildender Kunst) durch ein Miteinander von unverzichtbaren Studiengängen: der künstlerischen Ausbildung im instrumentalen und vokalen Bereich, für Komposition, Dirigieren und Kirchenmusik und der Ausbildung für musikpädagogische Berufe an allgemeinbildenden Schulen, an Musikschulen und im privaten Bereich.


Hinzu kommen als Akzente und entsprechend regionaler Gegebenheiten die Ausbildung für Musik- und Bildübertragungsberufe sowie die Ausbildung für Theater- und Medienberufe. Studium und Lehre werden geprägt durch das Miteinander des künstlerischen Einzelunterrichtes im Hauptfach und der Fächer des Hauptfachkomplexes, des Projektunterrichtes in größeren und kleineren künstlerischen Ensembles, des Unterrichtes in Musiktheorie / Gehörbildung / Nebenfach Klavier, von musikwissenschaftlichen und musikpädagogischen Unterweisungen, je nach Studiengang in verschiedener Kombination. Ein Studium generale oder Elemente davon weiten den Blick.


Um an Musikhochschulen studieren zu können, ist ein hohes Niveau der Vorbildung nötig, was eine in der Regel vieljährige zielgerichtete musikalische Spezialausbildung erfordert. Der Zugang zu Musikhochschulen ist daher vom Bestehen spezifischer Eignungsprüfungen abhängig. Die Musikhochschulen bemühen sich zumindest partiell selbst um die Qualität ihrer zukünftigen Eignungsprüflinge (Musikgymnasien, Vorbereitungsklassen u.a.).


Zentrum des Selbstverständnisses von Musikhochschulen ist die Einheit von Lehre und Forschung einerseits, andererseits die von Lehre und Kunstausübung im Sinne der zentralen Aufgabe, Kunst entstehen zu lassen und vielfältig zu fördern.


Künstlerische Lehre unterscheidet sich stark von der Lehre an Universitäten und Fachhochschulen. Sie verbindet Elemente dortiger Forschung und Lehre im künstlerischen Einzelunterricht am Gegenstand Kunstwerk, sie leistet gleiches überindividuell in der Ensemblearbeit. Künstlerische Lehre und die Zusammenarbeit in künstlerischen Entwicklungsvorhaben schaffen Musik der Vergangenheit und Gegenwart jeweils neu, über handwerkliche Grundlagen und stilistisch-ästhetische Einsichten weit hinaus. Damit ist dieses gemeinsame Lehr-Lern-Arbeit und Forschung gleichermaßen im Mikro- wie im Makrokosmos der Musik.


Künstlerische Lehre und Kunstausübung sind grundsätzlich frei. Das freie, also unabhängig von außerkünstlerischer Bestimmung angelegte Kunst-Interesse wird ergänzt durch die Ausbildung zur Berufsfähigkeit, aus Verantwortung der Lehrenden für die Studierenden und deren Lebenszeit. Musikhochschulen sind Zentren in der Auseinandersetzung von Kunst, Gesellschaft und Staat und den sich damit wandelnden Wert- und Leitbildern. Dabei sind sie in besonderem Maße zu Interdisziplinarität und Internationalität verpflichtet.


Die Spezifik der Musikhochschulen verlangt eigenständige Strukturen, um ihr Potential entfalten zu können. Begrenzte Kooperationen mit anderen Institutionen können gleichwohl sinnvoll und für alle Beteiligten von Nutzen sein. Strukturell-generell sind Hochschulen, die alle Künste unter ihrem Dach vereinen (Bsp.: HdK Berlin und HfK Bremen) ebenso sinnvoll wie an anderem Ort Hochschulen, die nur einer Kunst gewidmet sind.Angesichts knapper werdender Mittel sehen sich die Musikhochschulen im Wettbewerb zunehmend veranlaßt, Schwerpunktbildung und Profilschärfung zu betreiben.


Dies schließt eine den Kernbestand ergänzende Erweiterung und beständige Aktualisierung von Ausbildungsangeboten im Hinblick auf die Anforderungen der jeweiligen Berufsfelder ein. Die dazu notwendigen Strukturkonzepte bedürfen mittel- und langfristig verläßlicher Rahmenbedingungen, die von den Trägern in rechtlicher und finanzieller Hinsicht, von den Musikhochschulen selbst durch effizienten Mitteleinsatz und sachangemessene Organisation sicherzustellen sind. Die Musikhochschulen leben in Partnerschaft mit Stadt und Region. Diese Partnerschaft schließt den Anspruch und die Aufgabe ein, künstlerisches Zentrum von Stadt und Region zu sein und damit ein europaweit ausstrahlender Standortfaktor von Rang.


Ein sogeartetes künstlerisches Zentrum versteht sich - da nichtkommerziell und staatlich abgesichert handelnd - als Vorbild für heutige Musikkultur, als Labor zukünftiger Musik in ihren vielfältigen Ausprägungen. Kreative Potentiale werden weiterentwickelt, gesellschaftlicher Nutzen jenseits enger Anwendbarkeit wird gesucht und gefunden. Musikhochschulen heben sich so von anderen künstlerischen Zentren in Stadt und Region ebenso ab, wie sie andererseits mit ihnen in Projekten konstruktiv zusammenarbeiten.


Studienstrukturen der Musikhochschulen


1. Künstlerische Ausbildung


Die deutschen Musikhochschulen sind der Auffassung, daß die Regelstudienzeit für künstlerische Studiengänge mit instrumentalem Hauptfach bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß zehn Semester, für Studiengänge mit vokalem Hauptfach zwölf Semester betragen sollte. Die Möglichkeit für eine solche Festsetzung ist in § 11 Hochschulrahmen-gesetz vorgesehen.


Die Berufsanforderungen an Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Studiengänge sind mittlerweile so hoch und so vielfältig, daß eine kürzere Studienzeit nicht mehr ausreicht, um die verlangten Qualitäten und Fähigkeiten zu erwerben. Zu den verstärkt zu berück-sichtigenden Studieninhalten gehören: Aufführungspraxis Alter Musik, Interpretation Neuer Musik, Ensemblespiel in diversen Formationen, Improvisation. Wünschenswert erscheint, daß in die künstlerische Ausbildung pädagogische und fachmethodische Anteile integriert werden.


Ein zehn- bzw. zwölfsemestriger künstlerischer Diplomstudiengang führt zu einem Abschluß, dessen Wertigkeit dem Mastergrad entspricht. Das Diplomzeugnis soll einen entsprechenden Vermerk aufweisen.


Die vorgesehene Möglichkeit, Bachelorstudiengänge zur Erprobung einzurichten, wird von den Musikhochschulen in Bezug auf die künstlerische Ausbildung abgelehnt.


Ein wesentlicher Beweggrund für die Einführung von Bachelorgraden insbesondere an Universitäten ist die gegenüber früheren Jahrzehnten enorm gestiegene Zahl der Studierenden. Der Bachelorgrad soll den an einem längeren Studium nicht interessierten Studierenden einen frühzeitigen Abschluß ermöglichen. Dies ist für Musikhochschulen gegenstandslos, da durch ein strenges Auswahlverfahren im Rahmen der Zugangsprüfungen nur Bewerberinnen und Bewerber mit einem hohen Begabungspotential zum Studium zugelassen werden, weshalb die Studienabbrecherquote sehr niedrig ist.


In einer dreijährigen Studienzeit ist eine berufsqualifizierende künstlerische Ausbildung heute weniger denn je möglich. Eine vierjährige Studienzeit für den Bachelorgrad ist nicht empfehlenswert, weil dann der verbleibende Zeitraum von zwei Semestern für den Master-studiengang von Anfang an durch die Vorbereitung auf die nahe Abschlußprüfung bestimmt und belastet wäre.Ein weiterer Beweggrund für die Einführung von Bachelorgraden an deutschen Hochschulen ist die Absicht, das Studium für ausländische Studierende attraktiver zu machen. In diesem Punkt haben die Musikhochschulen keinen Nachholbedarf. Ein Musikstudium in Deutschland hat im Ausland eine hohe Attraktivität, und der Anteil ausländischer Studierender insbesondere in den künstlerischen Studiengängen ist beträchtlich.Die Unkenntnis über die Wertigkeit deutscher Hochschulabschlüsse im Ausland wirkt sich für Musikstudierende, die sich dort bewerben, insofern nicht negativ aus, als die künstlerische Qualität des Bewerbungsvorspiels/-vorsingens großes Gewicht besitzt.


2. Musikpädagogische Ausbildung


Die Musikhochschulen lehnen die Einführung eines Bachelor-Studienganges auch für die musikpädagogische Ausbildung ab.


In einer dreijährigen Studienzeit ist eine berufsqualifizierende Ausbildung in musikpädagogischen Studiengängen heute weniger denn je möglich. Dieser Tatsache haben die Hochschulen in den vergangenen beiden Jahrzehnten in einer mühsamen Umwandlung der dreijährigen zur staatlichen Musiklehrerprüfung führenden Studiengänge in vierjährige Diplomstudiengänge Rechnung getragen.Ein vierjähriges Bachelor-Studium hingegen erscheint als paralleler Studiengang zu einem gleichlangen Diplomstudium nicht sinnvoll.


3. Nachwuchsförderung durch postgraduale Studien


Die Musikhochschulen halten postgraduale Studien als wichtige Form der Förderung des Nachwuchses für unverzichtbar. Postgraduale Studien dienen der Vertiefung der bisherigen Studien mit dem Ziel einer solistischen Laufbahn (Abschluß: Solisten- bzw. Konzertexamen) oder des Erwerbs zusätzlicher Qualifikationen, wie z.B. Historische Aufführungspraxis, Neue Musik, Neue Medien, Kammermusik, Chor- und Ensembleleitung, Musikmanagement, Musiktherapie.Ein postgraduales Studium setzt eine Eignungsprüfung voraus, deren Anforderungen dem besonderen Anspruch der weiterführenden Ausbildung entsprechen. Postgraduale Studien können unmittelbar im Anschluß an das vorangegangene Diplomstudium oder nach Phasen beruflicher Tätigkeit aufgenommen werden.


4. Weiterbildung


Die Musikhochschulen widmen sich stärker als bisher der Weiterbildung.Aufgrund der zunehmend spezifizierten Berufsanforderungen und der sich ständig ändernden Berufsfelder auch auf dem Gebiet der Musik werden in Zukunft Möglichkeiten geschaffen, einzelne Fächer oder Fächerbereiche auch durch Kontaktstudien und Weiterbildungsangebote qualifiziert berufsbegleitend anzubieten.


5. Frühausbildung und Hochbegabtenförderung


Es gehört zu den unverzichtbaren Aufgaben der Musikhochschulen, die künstlerische Ausbildung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen zu übernehmen. Das besondere Gewicht dieser Aufgabe ergibt sich daraus, daß die Entwicklung musikalischer Höchstleistungen einen sehr frühen Beginn der professionellen Betreuung voraussetzt und daß in vielen anderen Ländern die musikalisch-künstlerische Berufsausbildung erheblich früher beginnt als in den deutschen Musikhochschulen.


6. Modularisierung


Studiengänge gliedern sich in obligatorische und wahlobligatorische Module. Module sind inhaltlich definierte Segmente des Studiums, die in Form von Lehrveranstaltungen angeboten und in Studienpunkten quantifiziert werden. Module sind Fächern bzw. Themenbereichen von Fächern zugeordnet.Die Studienordnungen bestimmen, in welchem Umfang die einzelnen Module zu studieren sind. Die absolvierten Module werden in Studienpunkten verrechnet.


Modularisierung des Studiums bedeutet, daß die Wahl des Zeitpunkts der Belegung einzelner Studienfächer, Kurse und Projekte sowie ihrer Abschlüsse, gegebenenfalls eine Auswahl alternativer Angebote innerhalb bestimmter Fächergruppen im Rahmen eines Studienplanes weitgehend den Studierenden überlassen ist.


Durch die Modularisierung geeigneter Studiengänge sollen Möglichkeiten geschaffen werden für

  • eine inhaltlich und zeitlich individuell ausgerichtete Studienstruktur,
  • eine individuelle Wahl von Prüfungsfolgen,
  • einen leichteren Hochschulwechsel,
  • den Wechsel von Studienrichtungen,
  • Teilzeitstudien,
  • Verbindungen von Berufstätigkeit und Studium
  • sowie Qualifizierung durch Weiterbildung.

Eine hochschulübergreifende Modularisierung setzt voraus, vergleichbare Studieninhalte und -anforderungen in Fächern und Studiengängen der betreffenden Hochschulen anzubieten.


7. Evaluation


Die Musikhochschulen halten Evaluationsverfahren für ein geeignetes Mittel, um die Qualität der Hochschulausbildung zu sichern und zu verbessern.


Die Musikhochschulen vertreten allerdings die Auffassung, daß die für wissenschaftliche Hochschulen erarbeiteten Evaluationsverfahren nur bedingt auf Musikhochschulen übertragbar sind.


Es ist hervorzuheben, daß zahlreiche Elemente der Evaluationsverfahren, die in der allgemeinen Hochschuldiskussion als wichtig angesehen werden, aufgrund der Spezifik von Musikhochschulen bereits integrierte gängige Praxis darstellen:

  • Zulassung zum Studium nur bei nachgewiesener künstlerischer Eignung
  • durch den Einzelunterricht bedingte regelmäßige persönliche Zusammenarbeit von Lehrenden und Studierenden und damit ständige gegenseitige Information über die Qualität der Lehre und den Ausbildungsstand
  • Vorstellung der Ausbildungsergebnisse innerhalb der Klasse
  • Nachweis der Ausbildungsergebnisse durch in der Regel jährlich mehrere Vortragsabende vor externem Publikum
  • Dokumentation des Ausbildungsstandes durch das obligatorische Mitwirken im Hochschulorchester einschließlich der öffentlichen Konzerte.

Evaluationsverfahren an Musikhochschulen haben sich an den oben geschilderten Kriterien zu orientieren. Es wird daher Aufgabe der Musikhochschulen sein, diesen Kriterien entsprechende eigene Evaluationsverfahren für den künstlerischen Unterricht zu entwickeln.


Personal- und Leitungsstrukturen der Musikhochschulen


Die Musikhochschulen erkennen die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuregelung des Dienst- und Besoldungsrechts im Hochschulwesen in der Bundesrepublik Deutschland an. Sie verbinden dabei mit den umfassend erstrebten Verbesserungen wie z. B. erhöhter Flexibilität und Leistungsbezogenheit vor allem auch nachdrückliche Erwartungen in Bezug auf größere Spielräume für die Gestaltung von musikhochschulspezifischen Gegebenheiten.


Professuren


Die Musikhochschulen folgen den Empfehlungen der HRK "Zum Dienst- und Tarif-, Besoldungs- und Vergütungsrecht sowie zur Personalstruktur in den Hochschulen". Sie sprechen sich demzufolge für die Einführung eines Basisgrundgehalts für Professoren an Musikhochschulen mit weiteren Vergütungen in Form von Zulagen für Leistung, Belastung und Funktionen aus. Dabei muß das Basisgrundgehalt dem der Universitäten entsprechen.Neben der Vollzeit-Professur soll verstärkt von der Teilzeit-Professur Gebrauch gemacht werden, da diese die Kooperationsmöglichkeiten mit Bereichen außerhalb der Hochschule erhöht und den spezifischen Belangen einer Musikhochschule entgegenkommt.


Ebenso sind Professuren auf Zeit wünschenswert, um auf aktuelle Entwicklungen im Kultur- und Musikleben möglichst flexibel reagieren zu können.Bei Erstberufungen soll die Möglichkeit von Befristungen generell gegeben sein.Ein Kernbereich hauptberuflich tätiger Professorinnen und Professoren muß erhalten bleiben. Er bildet im Zusammenwirken mit befristeten und Teilzeit-Professuren das gleichermaßen stabile wie flexible Profil des Lehrkörpers.


Künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter


Die Musikhochschulen halten die Einrichtung zeitlich befristeter Qualifikationsstellen für erforderlich. Wichtig ist, daß, auch bei relativ gering anzusetzenden Größenordnungen, die zur Ausbildung des akademischen Nachwuchses erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.Daß seit langem die Hochschulen weitgehend auf Qualifizierungsstellen verzichten müssen, um trotz knapper Stellenausstattungen ihrem Ausbildungsauftrag nachzukommen, gibt nicht nur zur dringenden Mahnung auf Abhilfe Anlaß, sondern es sind die folgenschweren Mangelerscheinungen bei der Suche nach hochqualifiziertem künstlerisch-akademischem Nachwuchs bereits allenthalben festzustellen.


Lehrkräfte für besondere Aufgaben / Künstlerische Lehrkräfte


Lehrkräfte für besondere Aufgaben/Künstlerische Lehrkräfte erbringen einen unverzichtbaren Anteil in der künstlerischen Lehre an den Musikhochschulen. Sie arbeiten in Pflichtfächern, für Korrepetition und für den Unterricht in bestimmten speziellen zugeordneten Bereichen (z. B. fachbezogener Sprachunterricht).


Lehrbeauftragte


Freiberuflich tätige Lehrbeauftragte sind an den Musikhochschulen nicht lediglich zur Ergänzung des Lehrangebotes tätig, sondern decken einen wesentlichen Teil der Lehrkapazität ab. Dem ist im Interesse der Erhaltung tragfähiger Lehrangebote in angemessener Weise Rechnung zu tragen.


Gliederung der Musikhochschulen


Größe und Spartenvielfalt der Musikhochschulen sind unterschiedlich. Die Differenziertheit gehört zu den Grundlagen der Leistungsfähigkeit der deutschen Musikhochschulen; sie ist Bedingung für die Schärfung der Profile der einzelnen Institutionen, für die optimale Integration in landesspezifische Gegebenheiten und nicht zuletzt für ein bundesweit stimmiges Gefüge musikalischer Ausbildung.Innerhalb von Rahmenrichtlinien sollen dafür die Hochschulen ihre innere Gliederung selbst optimal realisieren können.


Unter dieser Voraussetzung werden im Rahmen der vom HRG gegebenen Möglichkeiten einfache, zahlenmäßig unaufwendige, überschaubare und den praktischen Erfordernissen tatsächlich entsprechende Gremienstrukturen angestrebt. Diesbezügliche Reformen im Hochschulwesen müssen eine Verschlankung auch entsprechend den Belangen der Musikhochschulen bewirken; denn oft verlangen die gesetzlichen Auflagen immer noch über-dimensionierte Apparate, die der eigentlichen Aufgabe der akademischen Selbstverwaltung nicht nur unangemessen, sondern sogar hinderlich sind.


Als Schwerpunkte bei der Modernisierung der Leitungs- und Organisationsstrukturen werden gesehen:

  • die Reduzierung der Anzahl von Gremien und Funktionen,
  • die Stärkung der Leitungsebenen und der Verantwortlichkeit von Personen,
  • die Schaffung flacher Hierarchien.

Die Musikhochschulen sind als relativ kleine Einheiten besonders auf das gute Zusammenwirken von Lehrkörper und Verwaltung angewiesen.


Hochschulräte, Kuratorien


Hochschulräte bzw. Kuratorien können auch für Musikhochschulen sehr hilfreich sein. Sie sollen in die Entscheidungsmechanismen von grundsätzlicher Bedeutung eingebunden sein. Dazu müssen sie bei grundsätzlicher Unabhängigkeit eng mit den Leitungsebenen der Hochschulen und den Ministerien zusammenarbeiten.


Einführung von Kennzahlensystemen


Die Musikhochschulen halten die Einführung von Kennzahlensystemen auch in ihrem Bereich für realisierbar.


Dabei sind folgende Bezugsgrößen denkbar:

  • Anzahl der Studienbewerbungen
  • Anzahl der Studienanfänger
  • Anzahl der Studierenden insgesamt
  • Anteil der Studentinnen
  • Anteil der ausländischen Studierenden
  • Anteil der Studierenden in der Regelstudienzeit
  • Anzahl der Absolventinnen und Absolventen
  • Anzahl der Musikhochschulwechsler
  • Anzahl der Studienabbrecher
  • Anzahl der Lehrkräfte insgesamt
  • Anteil der weiblichen Lehrkräfte
  • Anzahl der Hochschulkonzerte/-veranstaltungen
  • Anzahl der Hochschulveröffentlichungen

Diese beispielhafte Aufstellung quantifizierbarer Kriterien macht gleichzeitig deutlich, wie problematisch es ist, die Leistungen von Musikhochschulen tatsächlich adäquat darzustellen, da sie von Quantifizierungen nur zu einem Teil erfaßt werden.


Finanzierung der Musikhochschulen


Um die Aufgaben der Zukunft bewältigen zu können, halten die Musikhochschulen es für unumgänglich, die Haushalte der Hochschulen so weit wie irgend möglich zu flexibilisieren bis hin zur Einführung eines Globalhaushaltes. Dabei empfehlen sie, die Jährlichkeit der Haushalte abzuschaffen und eine uneingeschränkte Rücklagenbildung zu ermöglichen und Planungssicherheit für mehrere Jahre zu erlangen.


Soweit ein Globalhaushalt eingeführt wird, müssen hierin Tarif- und Besoldungserhöhungen, die Pensionslasten und weitere durch Tarifverträge und Rechtsvorschriften festgelegte von den Hochschulen nicht steuerbare Ausgaben ausfinanziert werden.


Ohne Reformen wie vorstehend genannt wird keine Lösung des Problems zu erreichen sein, das entsteht, wenn die staatliche Finanzierung nicht ausreichend ist und andererseits die Hochschulen ihre Geschicke autonomer gestalten sollen, da dieses lediglich auf eine Mangelverwaltung der Hochschulen hinausliefe für Sachverhalte, die sie nicht, jedenfalls nicht ausschließlich, zu verantworten haben.


Die Rektorenkonferenz der Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland - Mitgliedergruppe Musikhochschulen in der HRK


 


Hochschule der Künste Berlin


Hochschule für Musik "Hanns Eisler" Berlin


Hochschule für Künste Bremen


Hochschule für Musik Detmold


Hochschule für Musik "Carl Maria von Weber" Dresden


Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf


Folkwang Hochschule Essen


Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt/Main


Staatliche Hochschule für Musik Freiburg


Hochschule für Musik und Theater Hamburg


Hochschule für Musik und Theater Hannover


Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Heidelberg-Mannheim


Staatliche Hochschule für Musik Karlsruhe


Hochschule für Musik Köln


Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig


Musikhochschule Lübeck


Hochschule für Musik und Theater München


Hochschule für Musik und Theater Rostock


Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater


Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart


Staatliche Hochschule für Musik Trossingen


Hochschule für Musik "Franz Liszt" Weimar


Hochschule für Musik Würzburg


 


Redaktion


Prof. Wilfried Krätzschmar (Dresden; Vorsitz)


Prof. Dr. Klaus-Ernst Behne (Hannover),


Prof. Dr. Wolfram Huschke (Weimar),


Prof. Edmund Illerhaus (Essen),


Manfred Klimanski (Freiburg),


Prof. Thomas Krämer (Saarbrücken),


Prof. Dr. Ulrich Mahlert (Berlin HdK),


Prof. Rudolf Meister (Heidelberg-Mannheim),


Prof. Dr. Mirjam Nastasi (Freiburg),


Prof. Martin Redel (Detmold),


Prof. Lothar Romain (Berlin HdK),


Jürgen Schleicher (Berlin HdK),


Prof. Dr. Michael von Troschke (Hamburg)