HRK-Senat kritisiert BAföG-Pläne der Bundesregierung


Stellungnahme des 89. Senats vom 25. Januar 2000


Die Hochschulrektorenkonferenz sieht in der von der Bundesregierung am 20.Januar 2000 vorgestellten BAföG-Novelle noch keinen adäquaten Ersatz für die bis dahin zugesagte strukturelle Reform der Ausbildungsförderung. Diese ist nach wie vor erforderlich, denn

  • Ausbildungsförderung muss elternunabhängig erfolgen, um den Studierenden eine ihrem Alter angemessene Eigenverantwortung zu übertragen;

  • der abschreckende Effekt einer hohen Darlehensbelastung für voll geförderte d.h. besonders bedürftige Studierende muss reduziert werden. Hierzu muss entweder der Darlehensanteil reduziert oder die Rückzahlung stärker als bisher an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Hochschulabsolventen gekoppelt werden;

  • nicht geförderte Studierende müssen die Möglichkeit erhalten, Bildungskredite in Anspruch nehmen zu können, damit Ihnen nicht aus finanziellen Gründen ein Studium versagt bleibt, wenn sie keine oder keine ausreichende elterliche Förderung erhalten.

Die verfassungskonform gestaltbare Realisierung des Drei-Körbe-Modells würde mit der Sockelförderung die Chance eröffnen, Elternunabhängigkeit zu garantieren, den Kreis der Geförderten zu erweitern und die Darlehensbelastung für (voll geförderte) Studierende zu reduzieren.


Die HRK nimmt gleichwohl zur Kenntnis, dass die Bundesregierung die Aufwendungen für die Ausbildungsförderung deutlich erhöhen und - sofern die Länder bereit sind, zusätzliche 350 Millionen DM aufzubringen - die Ausbildungsförderung mit jährlich insgesamt einer Milliarde DM mehr ausstatten will. Die in Aussicht gestellte Anhebung der Elternfreibeträge mit der Nichtanrechnung des Kindergeldes, der Erhöhung der Fördersätze und der Förderung der internationalen Mobilität der Studierenden bringt spürbare Verbesserungen. Immerhin kann damit der Kreis der Geförderten erstmals seit langem deutlich vergrößert werden. Das Fördervolumen wird aber lediglich auf den Stand von 1994/95 zurückgebracht. Eine hinreichende Chancengleichheit unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern der Studierwilligen und -fähigen ist damit aber noch immer nicht erreicht.