HRK-Plenum zur Reform der Professorenbesoldung: Länder sollen Hochschulautonomie respektieren


Stellungnahme des 196. Plenums vom 18./19. Februar 2002


Das HRK-Plenum hat zur Kenntnis genommen, dass einige Länder schon vor In-Kraft-Treten des Professorenbesoldungsreformgesetzes mit den Vorbereitungen der Umsetzung in Landesrecht begonnen haben. Das HRK-Plenum begrüßt dieses unter der Voraussetzung, dass die staatlichen Stellen die hochkomplexen und sensiblen Themenbereiche zusammen mit den Hochschulen erörtern und dabei von dem Grundsatz ausgehen werde, so viele Entscheidungen wie möglich in die Verantwortung der Hochschulen zu übergeben. Als völlig inakzeptabel wird das Vorgehen der Innen- und Finanzminister angesehen, in einem bundesweit koordinierten Verfahren ohne Beteiligung der Wissenschaftsseite besoldungs- und haushaltsrechtliche Präjudizien - nach althergebrachten beamtenrechtlichen Grundsätzen - zu schaffen.


Dies kann nur zum Scheitern der Reform führen. Das Plenum der HRK begrüßt den Vorschlag des Präsidiums, auch im Zusammenwirken mit dem CHE in mehreren Stufen eine Materialsammlung im Sinne von Handreichungen für die Hochschulen anzufertigen, um den Willensbildungsprozess in den Hochschulen und gegenüber Parlamenten und Regierungen in den Ländern zu unterstützen. Hierzu ist als erster Schritt ein Workshop zu Vergabeverfahren und Kriterien der Vergabe der Leistungsbezüge geplant, der am 22. April 2002 mit Unterstützung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft in Bonn stattfinden soll.