Förderprogramm Spitzenuniversitäten


Entschließung des 99. Senats vom 5.10.2004



Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz nimmt mit größter Sorge Kenntnis davon, dass der zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, den Wissenschaftsministern der Länder und der Allianz der Wissenschafts­organisationen seit dem Frühjahr 2004 ausgearbeitete Gestaltungsvorschlag für den "Wettbewerb für Spitzenuniversitäten" durch die Konferenz der Ministerpräsidenten aus gänzlich wissenschaftsfremden Gründen blockiert wurde. Er appelliert mit Nachdruck an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, diese Blockade zu überwinden, den erarbeiteten Vorschlag schnellstmöglich auf den Weg der Umsetzung zu bringen und die dafür erforderlichen Mittel in den Haushalten vorzusehen.


Das deutsche Hochschulsystem braucht dringend eine verstärkte Förderung im Interesse der wissenschaftlichen Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Die Hochschulen sehen die Herausforderungen, vor denen sie stehen, und sind bereit, sie anzunehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Staat seine Verantwortung wahrnimmt, die hierfür erforderliche Unterstützung zu leisten. Um zusätzlich zu dem breiten Leistungsspektrum der deutschen Hochschulen weltweit sichtbare Spitzenleistungen in Forschung und Lehre zu ermöglichen, bedarf es erheblicher zusätzlicher Mittel. Eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern ist daher unumgänglich.


Der vorliegende, von Bund, Ländern und Wissenschafts­organisationen weitgehend konsentierte Vorschlag zur Förderung von Spitzenuniversitäten ist dafür ein geeigneter Weg. Er darf nicht durch politische Auseinandersetzungen über die Reform föderaler Strukturen und Zuständigkeiten in Frage gestellt werden. Die Wissenschaftslandschaft außerhalb Deutschlands hat mit größter Aufmerksamkeit die Ansätze zu einer neuen Anstrengung im Interesse von Wissenschaft und Hochschulen in Deutschland beobachtet. Auch diese durch den "Wettbewerb für Spitzenuniversitäten" geweckten hohen Erwartungen dürfen nicht verspielt und das Vertrauen in die Fähigkeit der Politik zur Umsetzung einer zukunftsorientierten Initiative nicht enttäuscht werden.


Eine nachhaltige Wirkung des Exzellenz-Wettbewerbs kann nur eintreten, wenn neben der Förderungen von Projekten und Kooperationen auch die wissenschaftsorganisatorische Kompetenz der Hochschulen gestärkt wird. Dies kann nur gelingen, wenn - der Wettbewerb langfristig angelegt ist,- der Wettbewerb für alle potenziellen Bewerber offen gestaltet ist und die Universitäten als federführende Zentren von Anträgen fungieren,- die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (z.B. durch Graduiertenschulen) sowie die Vernetzung von Hochschul- und außeruniversitärer Forschung (etwa durch sog. Exzellenzclusters) die zentralen Strukturen der Förderung bilden sollen,- die Bewertung von Anträgen nach ausschließlich wissenschaftsadäquaten Kriterien erfolgt.