Die Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordern die Bundesregierung, den Bundestag und die Länder dazu auf, rasch und entschlossen die notwendige Sanierung und Modernisierung der Hochschulinfrastrukturen anzustoßen. In einer am 13. Mai in Magdeburg gefassten Entschließung beziehen sich die HRK-Mitglieder auf die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Schnellbauinitiative zum Hochschulbau. Vorgeschlagen wird eine Umsetzung, die nach Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Forschungs- und Lehrbetriebs auch ein Verfahren zu der langfristigen Auflösung des Sanierungs- und Modernisierungsstaus durch Bund und Länder vorsieht.
Angesichts des kritischen Zustands, in dem sich aktuell ein maßgeblicher Teil der hochschulischen Gebäudeinfrastrukturen befindet, müsse in einem ersten, sofort erforderlichen Schritt deren Funktionsfähigkeit erhalten, wiederhergestellt oder der Hochschulbetrieb durch beschleunigte Ersatzbaumaßnahmen aufrechterhalten werden. Um in einem zweiten Schritt dringend notwendige Maßnahmen der energetischen Sanierung und Modernisierung langfristig und verlässlich zu ermöglichen, fordern die HRK-Mitglieder Bund und Länder überdies auf, einen dauerhaft angelegten Zukunftspakt „Transformative Hochschulen“ zu schließen.
„Wir begrüßen es sehr, dass die neuen Koalitionspartner den aufgrund fehlender Finanzmittel seit vielen Jahren dringend bestehenden Bedarf der Modernisierung und energetischen Sanierung von Hochschulbauten anerkennen. Den Ankündigungen müssen nun schnell Taten folgen“, sagt HRK-Präsident Prof. Dr. Walter Rosenthal. „Vorrangig sind im Rahmen der angekündigten Schnellbaumaßnahme bereits gesperrte oder von der Schließung akut bedrohte Hochschulgebäude zu sanieren oder zu ersetzen, die für die laufende Forschung sowie für Studium und Lehre zwingend benötigt werden. Zugleich dürfen Bund und Länder es nicht bei dieser Nothilfe bewenden lassen. Wir müssen die Gebäudeinfrastruktur der Hochschulen schrittweise auch fit für die Zukunft machen, um im internationalen Wettbewerb um die besten Wissenschaftler:innen und Studierenden bestehen zu können“, fordert Rosenthal.
Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl, Vizepräsidentin der HRK für Hochschulsystem und Organisation, erläutert: „Die Hochschulen entwickeln sich im Bauwesen hochaktiv und mit Pioniergeist weiter, um im Sinne der Nachhaltigkeit Ressourcen zu schonen und um flexibel auf künftige Ansprüche an Hochschulgebäude reagieren zu können. Was wir im Hochschulbau jetzt also brauchen, sind einerseits rasch und unbürokratisch zur Verfügung gestellte Mittel in Höhe von mindestens 38 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastrukturinvestitionen und ist andererseits der Einstieg in ein kontinuierliches, gemeinsames Engagement von Bund und Ländern mit transformativen Investitionen von jeweils 2,6 Milliarden Euro jährlich.“
„Der Gesamtfinanzierungsbedarf für die Bestandssicherung und insbesondere die energetische Sanierung und Modernisierung bzw. Erneuerung der baulichen Zukunftsinfrastruktur der Hochschulen wird gegenwärtig auf mindestens 90 Milliarden Euro geschätzt – ohne die weiteren Erfordernisse der digitalen Transformation, der Universitätskliniken oder der Studierendenwerke“, legt Menzel-Riedl unter Verweis auf einschlägige Modellrechnungen dar.
Über diese Investitionen durch Bund und Länder hinaus seien auf Landesebene zwingend Erleichterungen in der Bauregulierung erforderlich, um zeitnah Fortschritte bei der Auflösung des Sanierungs- und Modernisierungsstaus im Hochschulbau zu erzielen. „Vor allem die Verfahrensdauer zwischen Planung und Inbetriebnahme muss deutlich verkürzt und zugleich die Planungssicherheit erhöht werden. Die Hochschulen sollten bei der Sanierung und Modernisierung ihrer baulichen Infrastruktur in allen Phasen stärker eingebunden werden“, so Susanne Menzel-Riedl. Eine Neuregelung der Bund-Länder-Verantwortung für die Finanzierung des Hochschulbaus biete die einmalige Chance, auch die bestehenden baurechtlichen Vorgaben und Vorschriften kritisch zu hinterfragen.
Zum Text der Entschließung