Zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Graduierten im Rahmen des Bologna-Prozesses


Empfehlung des Senats der HRK vom 15.2.2005


Im Rahmen der Umsetzung des Bologna-Prozesses, insbesondere im Hinblick auf die Einführung gestufter Studiengänge und der Modularisierung, ergeben sich Veränderungen in den Rahmenbedingungen der internationalen Mobilität von Studierenden und Graduierten. Weitere Veränderungen werden sich aus der möglichen Einführung von Studiengebühren ergeben. Es muss das Ziel der HRK sein, gemeinsam mit dem DAAD diese Rahmenbedingungen so zu beeinflussen, dass die Möglichkeiten der internationalen Mobilität nicht eingeschränkt werden, sondern sich möglichst verbessern.


Dies muss auch die Qualität des Studienangebotes für ausländische Studierende betreffen. Die im internationalen Vergleich zu niedrige Erfolgsquote ausländischer Studierender muss dringend verbessert werden. Dazu sind erhebliche zusätzliche, notfalls auch kostenpflichtige, Anstrengungen zur besseren fachlichen, sprachlichen und sozialen Betreuung erforderlich und eine weitere Professionalisierung der entsprechenden Dienste wünschenswert (vgl. dazu auch das 3. Aktionsprogramm des DAAD 2004).


Die HRK wird sich kontinuierlich mit den Bedingungen der internationalen Mobilität in dem sich derzeit rasch verändernden Kontext befassen. Unmittelbar besteht die Möglichkeit, konkrete Empfehlungen aufzugreifen, die die Leiterinnen und Leiter der Akademischen Auslandsämter auf ihrer Jahrestagung am 26.11.2004 in zwei Resolutionen verabschiedet haben. Auf der Grundlage dieser Resolutionen hat der HRK Senat folgende, zusammen mit dem DAAD erarbeitete Empfehlungen verabschiedet:


1. Empfehlungen für das Studium von Ausländern in Deutschland

a. Vorverlegung der Bewerbungstermine:
Die im internationalen Vergleich viel zu späten Bewerbungstermine für Ausländer sollten deutlich nach vorne verlegt werden, und zwar für das Wintersemester von 15. Juli auf den 15. März (genauer Termin wird derzeit noch durch eine Umfrage bei den deutschen Hochschulen geklärt) und für das Sommersemester von 15. Januar auf den 15. September (genauer Termin wird derzeit noch durch eine Umfrage bei den deutschen Hochschulen geklärt). Ausländische Bewerber, die die erforderlichen Formalqualifikationen (insbes. Sekundarschulabschluss oder Bachelor-Zeugnis, sowie Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse) erst zwischen Bewerbung und Studienantritt erwerben können, sollten in einem solchen Verfahren aufgrund von Gutachten und/oder Prognosen mit entsprechenden Auflagen bedingt zugelassen werden.

b. Die Hochschulen sollten faire und transparente Kriterien und Verfahren für die Auswahl und Einstufung ausländischer Masterkandidaten und Promotionsbewerber entwickeln; insbesondere sollte, ebenso wie für deutsche Bewerber, für höchstqualifizierte Bachelor-Absolventen ein Zugang zur Promotion auch ohne vorherigen Masterabschluss (ggf. nach Absolvierung eines entsprechenden "propädeutischen" Jahres) eröffnet werden, wie das in den USA und manchen anderen Ländern üblich ist

c. Die verbindliche Zulassungsentscheidung der Hochschule sollte spätestens 2 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen, um dem Bewerber eine hinreichende Reaktionszeit (für Visa u.a.m.) zu geben und der Hochschule im Falle der Nicht-Inanspruchnahme eine Nachbesetzung zu erlauben.

2. Empfehlungen für das Studium Deutscher im Ausland

a. Individuelle Variante:
Die schon bisher vorhandene Möglichkeit der Beurlaubung zum Zwecke des Auslandsstudiums soll auf jeden Fall erhalten bleiben, auch im Fall einer Einführung von Studiengebühren. Dabei sollte, wie im BAFöG bereits vorgesehen, ein Auslandsstudium von bis zu einem Jahr nicht zum Nachteil für die Betroffenen auf Höchst-Studien- und Förderzeiten (BaFög, Freischuss und Studienkonten) angerechnet werden. Diese Empfehlung kann derzeit noch nicht alle Implikationen erfassen, die den Austausch von Studierenden und die gegenseitige Anerkennung von Studiengebühren an der jeweiligen Heimatuniversität betreffen. Die HRK wird zu gegebener Zeit hierzu eine Empfehlung aussprechen.

b. Curriculare Variante:
Auslandsaufenthalte sollten auch in den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen als reguläre, ggf. sogar obligatorische internationale Module eingeplant werden. Dabei spricht die Erfahrung für einen mindestens halbjährigen, möglichst ganzjährigen Aufenthalt, bei dem ganz bewusst auch andere (fachliche und interkulturelle sowie fremdsprachliche) Inhalte studiert werden können als im heimischen Curriculum vorgesehen. Den Hochschulen wird empfohlen, dies in Planungen für Studiengänge zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die Forderung an die zuständigen Ministerien, hierfür eine entsprechend längere Regelstudienzeit anzuerkennen. (z. B. nach dem Muster der britischen auslandsbezogenen Studiengänge, die sich dann von drei auf vier Jahre verlängern, etwa "Law and German Law".