HRK zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes: Bildungsbiografien schützen, auf Leistungen der Hochschulen aufbauen
Kritik an dem heute von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur ersten Beratung in den Bundestag eingebrachten Entwurf einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes übte HRK-Präsident Peter-André Alt. Zwar sei es erfreulich, dass die Hochschulen im Entwurf Berücksichtigung finden. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes trage aber den bisherigen Leistungen der Hochschulen, ihren ganz unterschiedlichen Aufgaben und Ausprägungen und dem größtmöglichen Schutz der konkreten Bildungsbiografien junger Menschen nicht angemessen Rechnung.