Studium mit Behinderung: HRK verabschiedet Empfehlung zum Nachteilsausgleich
Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie somatischen und psychischen Erkrankungen stehen vor besonderen Herausforderungen. Etwa bei Prüfungen oder in der Studienorganisation treffen sie vielfach auf Bedingungen und Anforderungen, die ihnen eine barrierearme Teilhabe am Studienalltag erschweren oder unmöglich machen. Um dies zu verändern, haben die in der HRK zusammengeschlossenen Hochschulen eine Empfehlung zur Beantragung und Bewilligung von Nachteilsausgleichen verabschiedet.