In einer Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) haben sich Bund und Länder heute darauf verständigt, die Programmpauschale für DFG-geförderte Forschung von bislang 22 auf künftig 25 % zu erhöhen. Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Walter Rosenthal, begrüßte dies ausdrücklich. Zugleich erfordere der von allen Seiten anerkannte Bedarf der Hochschulen eine deutlich höhere Programmpauschale.
„Die Hochschulen sind Bund und Ländern dankbar, dass es jetzt zu dieser für sie bedeutsamen Einigung gekommen ist. Vor dem Hintergrund klammer öffentlicher Kassen ist die Erhöhung der Programmpauschale auf 25 % ein wichtiger Erfolg und ein Schritt in die richtige Richtung“, so Rosenthal. „Angesichts der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angekündigten Erhöhung auf 30 % kann dies allerdings nicht das letzte Wort sein. Wie eine Studie im Auftrag des BMFTR 2024 festgestellt hat, sind eigentlich 45 % erforderlich. Der Wissenschaftsrat hatte bereits 2023 betont, dass die seit langem strukturell zu gering ausgestaltete Programmpauschale die Hochschulen in ihrer strategischen Handlungsfähigkeit einschränkt.“
Der HRK-Präsident warnte davor, zur Finanzierung der nun getroffenen Vereinbarung an anderer Stelle bei den Hochschulen zu kürzen. „Die HRK wird die Ausgestaltung der Regelung aufmerksam verfolgen und darauf drängen, dass die leichte Erhöhung der Programmpauschale nicht durch eine Verschlechterung an anderer Stelle aufgezehrt wird.“ An der Programmpauschale werde das Problem der nicht auskömmlichen Grundfinanzierung der Hochschulen besonders sichtbar, so Rosenthal. Diese seien in der Forschung in einem deutlich zu hohen Ausmaß von Drittmitteln abhängig.
Hintergrund: Programmpauschale
Die 2007 eingeführte DFG-Programmpauschale ist ein Zuschuss für zusätzliche Ausgaben, die Hochschulen bei der Umsetzung und Verwaltung von Drittmittelprojekten entstehen und die nicht durch die Fördermittel gedeckt sind. Sie wurde 2016 von 20 auf 22 % erhöht. Mit der Programmpauschale soll vermieden werden, dass Hochschulen diese sogenannten indirekten Kosten aus ihrer Grundfinanzierung bestreiten müssen. Die Übernahme indirekter Kosten führt zu der paradoxen Situation, dass Hochschulen umso stärker in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt sind, je erfolgreicher sie Forschungsgelder einwerben.