Beschluss der Mitgliedergruppe Universitäten der Hochschulrektorenkonferenz (Osnabrück, 3.11.2025)
Die Mitgliedergruppe Universitäten in der Hochschulrektorenkonferenz fordert Bund und Länder im Vorfeld der Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftsministerkonferenz am 28. November 2025 nachdrücklich auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und die DFG-Programmpauschale zu erhöhen und zu entfristen. 
Drittmittel ermöglichen Forschungsprojekte von höchster wissenschaftlicher Qualität. Der Anteil von Drittmitteln an den Haushalten der Universitäten liegt seit über zehn Jahren bei rund 30 Prozent. Die Projektförderung deckt nicht die an den Universitäten entstehenden Kosten der Drittmittelprojekte ab. Die Programmpauschale ist daher unverzichtbares Element der Drittmittelfinanzierung. Eine 2024 durch das BMBF in Auftrag gegebene empirische Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Overhead-Bedarf sogar bei rund 45 Prozent liegt. 
Ohne Erhöhung und Verstetigung drohen schwerwiegende Folgen für Forschungsbeiträge, Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der deutschen Universitäten: Denn je erfolgreicher die Universitäten im Einwerben von Drittmitteln sind, desto stärker belasten diese ihre Grundhaushalte. Erfolg im Drittmittelbereich darf nicht auf Kosten anderer Leistungsbereiche wie Studium und Lehre, Transfer und Internationalisierung geschehen.
Durch die neuen Leitlinien der DFG ist sichergestellt, dass die geförderten Universitäten die DFG-Programmpauschale im allgemeinen Haushalt vereinnahmen und transparent und überprüfbar einsetzen.
Die Erhöhung einer entfristeten Programmpauschale auf 30 Prozent im Sinne des Koalitionsvertrages ist der richtige Schritt in einer Entwicklung, die die realen Aufwendungen der Universitäten für Drittmittelprojekte schrittweise berücksichtigt.
Beschluss der 87. Sitzung der Mitgliedergruppe Universitäten in der Hochschulrektorenkonferenz vom 3. November 2025
Sprecherin der Mitgliedergruppe Universitäten in der Hochschulrektorenkonferenz ist Professorin Dr. Anja Steinbeck. 
Kontakt: mguhrk.de 
    
Hintergrund
„Die Programmpauschale wurde 2007 eingeführt und zunächst wurden 20 % der direkten Projektmittel als Programmpauschale gefördert – ab dem 1.1.2016 wurde die Programmpauschale auf 22 % erhöht. Von Beginn an ist in allen Vereinbarungen zur Programmpauschale bis heute festgelegt, dass die Programmpauschale nicht zur Verstärkung von direkten Projektausgaben verwendet werden darf, sondern ausschließlich zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten, variablen Projektausgaben dient, die bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung durch die Forschungsprojekte verursacht sind.“* 
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* Deutsche Forschungsgemeinschaft, „Leitlinienmodell DFG-Programmpauschale in Verwendungsrichtlinien ab 1.1.2023“, www.dfg.de/de/foerderung/antrag-foerderprozess/programmpauschale, zuletzt aufgerufen am 30.10.2025.