HRK-Empfehlung: Gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuellen Missbrauch an Hochschulen

24. April 2018

HRK-Mitgliederversammlung am 24.4.2018 in Mannheim, Bildnachweis Ye Fung Tchen

Jede Hochschule müsse ihre Mitglieder bestmöglich vor sexualisierten Diskriminierungen, sexueller Belästigung und sexueller Gewalt schützen, betont eine heute in Mannheim verabschiedete Empfehlung der Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

„Wegen der Vielzahl von Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnissen brauchen wir in den Hochschulen eine große Aufmerksamkeit für das Thema und konkrete Vorsorgemaßnahmen“, sagte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler im Anschluss an die Sitzung. „Die Mitgliederversammlung hat unmissverständlich klar gemacht, dass sexualisierte diskriminierende und degradierende Handlungen und Verhaltensweisen nicht toleriert werden dürfen.“

„An einigen Hochschulen gibt es bereits hochschulweite Richtlinien, die einen respektvollen Umgang miteinander verlangen. Das ist beispielgebend“, so die zuständige HRK-Vizepräsidentin Professorin Dr. Ulrike Beisiegel. Die Hochschulen müssten ihre Mitglieder für die Problematik sensibilisieren, Verstöße klar sanktionieren und Anlaufstellen für Betroffene schaffen und bekannt machen. „Für die Prävention geben wir konkrete Anregungen – von Führungskräftetrainings über Mentoring- und Coaching-Angebote bis hin zu adäquaten Räumlichkeiten für Sprechstunden oder Einzelunterricht.“

Die HRK-Empfehlung betont die Bedeutung einer im Alltag gelebten Kultur des Respekts und der Wertschätzung der Studierenden, des wissenschaftlichen Nachwuchses und des wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Personals. In einer späteren Stellungnahme soll die Gefahr von Machtmissbrauch in Hochschulen noch weitergehend thematisiert werden.


Text der Empfehlung