Zur Zukunft des Europäischen Forschungsraums


Entschließung der 7. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz Leipzig, den 24.11.2009


Inhalt:


1. Die europäische Forschungs- und Technologiepolitik
1.1. Die neuen politischen Rahmenbedingungen
1.2. Leit- und Steuerungsfunktion europäischer Forschungspolitik
1.3. Die deutschen Hochschulen und die HRK im Europäischen Forschungsraum


2. Empfehlungen der HRK zur europäischen Forschungspolitik
2.1. Steuerung der Forschungspolitik
2.2. Wissenschaftsgetriebene Forschung und der Europäischen Forschungsrat (ERC)
2.3. Europäische Verbundforschung im spezifischen Programm "Zusammenarbeit"
2.4. Innovation und Interaktion mit der Wirtschaft
2.5. Wissenschaftlicher Nachwuchs für die öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen und für Industrie, Wirtschaft und Gesellschaft
2.6. Förderung der Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern
2.7. Hochschulaufbau und -entwicklung und die Strukturfonds der EU
2.8. Die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in Europa


3. Die Finanzierung der Hochschulen als Kontrollindikator europäischer Politik


4. Zusammenfassung: 17 Thesen


Fußnoten


 


1. Die europäische Forschungs- und Technologiepolitik


1.1 Die neuen politischen Rahmenbedingungen


Die Forschungs- und Forschungsförderpolitik der Europäischen Union ist im starken Wandel begriffen. Der voraussichtlich am 1. Dezember 2009 in Kraft tretende "Vertrag von Lissabon" über die Europäische Union und deren Arbeitsweise spiegelt dabei die Veränderungen, die sich bereits in den letzten Jahren im Zuge der Diskussion über das politische Konzept des "Europäischen Forschungsraumes" abzeichneten. Die Europäische Forschungspolitik wird von den Beschränkungen der früheren Verträge befreit. Sie war zuvor auf das Ziel begrenzt, "die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern".


Diese rein wirtschaftsbezogene und einzelne Politikfelder der EU unterstützende Aufgabenstellung wird bereits jetzt durch die aktuelle Praxis der europäischen Forschungsförderung und zukünftig durch den Vertrag von Lissabon erweitert. Die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union allgemein soll durch die politische Ausgestaltung des europäischen Forschungsraumes gesteigert werden. Er soll sich durch "Freizügigkeit für Forscher" (geographische und sektorielle Mobilität) in einem grenzenlosen europäischen "Forschungsbinnenmarkt" für die Unternehmen und die öffentlich geförderten Hochschulen und Forschungseinrichtungen auszeichnen.


Trotz des weiterhin starken Wirtschafts- und Innovationsbezugs öffnet sich die Europäische Union für ein breiteres Verständnis von Forschung und fördert auch die wissenschaftsgetriebene Grundlagenforschung als Mittel auf dem Weg zum propagierten "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum". Überkommene Grundprinzipien der europäischen Forschungsförderpolitik werden damit in Frage gestellt. Dies betrifft etwa den notwendigen Nachweis des europäischen Mehrwerts eines EU-geförderten Projekts und seines Nutzens für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Kohäsion) der heterogenen europäischen Gesellschaften. Dem 2007 gegründeten Europäischen Forschungsrat (ERC), der nur Einzelanträge von Wissenschaftlern annimmt und sie allein unter Exzellenzkriterien beurteilt, kommt hier eine besondere Pilotfunktion zu.


Die Rolle der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments in der Forschungspolitik wird durch den Vertrag von Lissabon gestärkt. Die Europäische Kommission erhält strategisch wichtige Initiativrechte, um die Koordinierung der nationalen Forschungspolitiken und -förderung voranzutreiben. Das Europäische Parlament wirkt zukünftig gleichberechtigt mit dem Europäischen Rat an der Aufstellung des Forschungsrahmenprogramms und an weiteren Maßnahmen zur Gestaltung des Europäischen Forschungsraumes mit.


Als Bestandteil der globalen Vernetzung der Forschung soll der Europäische Forschungsraum (ERA) so Vorbild für die regionale Integration von bisher nationalen Systemen sein. Mit 27 EU-Mitgliedstaaten und zehn zusätzlich in die Forschungsbudgets der EU einzahlenden assoziierten Staaten wie der Schweiz, Norwegen und Israel überschreitet der ERA immer weiter die bisherigen Grenzen der Union. Er wird allmählich mit dem Europäischen Hochschulraum (EHEA: 46 Mitglieder) deckungsgleich, da in absehbarer Zeit auch die Russische Föderation assoziiertes und damit in den EU-Forschungsetat einzahlendes Mitglied werden will.


1.2 Leit- und Steuerungsfunktion europäischer Forschungspolitik


Die Finanzausstattung der europäischen Forschungsrahmenprogramme ist von etwa 3,5 Milliarden Euro Jahresbudget im Jahre 2000 auf etwa 5,5 Milliarden im Jahre 2009 gestiegen und wird 2013 knapp 10 Milliarden Euro erreichen. Die von der EU vergebenen Mittel betragen zurzeit nur etwa sechs Prozent der gesamten öffentlichen Forschungs- und Entwicklungsbudgets innerhalb Europas. Ihr Anteil an den im Wettbewerb verfügbaren Forschungsfördermitteln ist jedoch wesentlich höher einzuschätzen. In den Drittmitteletats deutscher Universitäten nehmen die Förderungen aus den EU-Budgets zwischen fünf und zehn Prozent ein.


Die Leit- und Steuerungsfunktion europäisch organisierter Forschungs- und Förderpolitik nimmt grundsätzlich an Gewicht zu. Der deutlich größere Anteil der Forschungsförderung wird immer noch von den Forschungsförderorganisationen sowie den Ministerien und ihren Durchführungsorganisationen in den Mitgliedstaaten vergeben. Indes nimmt aber auch hier der Anteil der bi- bzw. multilateralen Programme ("virtual pots" bzw. "common pots" wie z.B. die ERA-NETs) beständig zu, die von zwei oder mehreren Mitgliedstaaten oder nationalen Forschungsorganisationen gemeinsam finanziert werden. Hinzu kommen die multilateralen europäischen Forschungseinrichtungen wie u .a. CERN (Genf) und EMBL (Heidelberg). Etwa 15 Prozent der öffentlichen Forschungsfördermittel werden also bereits in europäischer Abstimmung vergeben.


Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie die Vereinigung der großen nationalen europäischen Forschungsförderer (EUROHORCs) in Kooperation mit der Europäischen Wissenschaftsstiftung (ESF) begleiten und gestalten diese zunehmende Strukturierung des Europäischen Forschungsraumes mit eigenen Programmen und Konzepten mit. Sie unterstreichen dabei die freiwillige Zusammenarbeit der Förderer "bottom up" und die Wissenschaftler- und Wissenschaftsorientierung der Förderung.


1.3. Die deutschen Hochschulen und die HRK im Europäischen Forschungsraum


Die Forschungs- und Ausbildungsleistung sowie der Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen haben eine zentrale Bedeutung für die Leistungsfähigkeit der europäischen Forschung, für die Technologieentwicklung und Innovationsfähigkeit, für die Entwicklung der Humanressourcen und nicht zuletzt für die kulturelle Entwicklung Europas. Dies wird im Kontext der EU-Politik immer stärker anerkannt, wenn auch verbunden mit starker Kritik am gegenwärtigen Zustand der europäischen Hochschulen und mit der Forderung nach "Modernisierung".


Die deutschen Universitäten und Hochschulen haben die europäischen Möglichkeiten in den vergangenen Jahren erkannt und ergänzend zu den nationalen Fördermitteln in wachsendem Maße EU-Förderungen eingeworben. Rund 90 Prozent der deutschen Universitäten und rund 34 Prozent der deutschen Fachhochschulen beteiligten sich am 6. Forschungsrahmenprogramm der EU mit der Laufzeit 2002-2006. In den Bundesländern regional verankert, richten sie sich inzwischen immer stärker global aus. Sie werden durch die die Internationalisierungsstrategie der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) von 2008 dabei unterstützt.


Innerhalb der HRK haben sich die deutschen Hochschulen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu den Fragen der europäischen Forschungs- und Hochschulentwicklung abgestimmt und Stellung bezogen. Die Hochschulen wollen jedoch eine aktivere und ihrer Bedeutung angemessene Rolle bei der anstehenden Strukturierung des Europäischen Forschungsraumes. Sie wenden sich deshalb mit der nachfolgenden Entschließung an die Adressaten, die für die weitere Entwicklung des Europäischen Forschungsraumes entscheidend sind und fordern sie zu Dialog und Zusammenarbeit sowie zur Umsetzung der Empfehlungen auf. Die HRK richtet sich an die Bundesregierung und die Länder, den Europäischen Rat, das EU-Parlament und die EU-Kommission, die nationalen und europäischen Forschungsförderer, die Wirtschaft und die europäischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Hieraus leiten sich auch Aufgaben für die Hochschulen vor dem Hintergrund ihrer unterschiedlichen Aufgaben und Profile ab, die ebenfalls im Folgenden genannt werden.


Die deutschen Hochschulen lassen sich bei ihrer Entschließung von einer Reihe von Prinzipien und Grundüberlegungen leiten. Sie halten die Vielfalt der wissenschaftlichen Zugänge, Forschungseinrichtungen und Fördermöglichkeiten in Europa für einen positiven Wert, der den Wettbewerb fördert, wenn er mit dem Abbau von bürokratischen und administrativen Hindernissen für die freie Zusammenarbeit von Wissenschaftlern und Institutionen der Forschung in Europa verbunden wird. Dieser Wettbewerb muss sich in der Forschung allein an wissenschaftlichen Exzellenzkriterien orientieren, die die Wissenschaftlergemeinschaft definiert. Die Steuerung der Forschungspolitik muss dabei die Aufnahme kreativer Forschungsideen und -konzepte der Hochschulen dem Gedanken des Subsidiaritätsprinzips folgend "bottom up" ermöglichen. An der Definition zentral koordinierter Forschungsprogramme muss die Wissenschaftlergemeinschaft beteiligt werden. Die administrative Programmgestaltung muss von Hochschulen koordinierte Anträge ermöglichen. Außerdem erfordern die unterschiedlichen Profile, Entwicklungsphasen und Finanzierungsgrundlagen europäischer Hochschulen neben den exzellenzorientierten Programmen des Forschungsrahmenprogramms auch kapazitätsbildende Aufbauprogramme. Sie sollten aus den Strukturfonds im Rahmen der Kohäsionspolitik der EU gefördert bzw. kofinanziert werden. Sie unterstützen damit die Leistungsentwicklungen von Hochschulen mit unterschiedlicher Ausgangsbasis und Aufgabenbereichen. Das würde die Leistungsbreite der europäischen Hochschulen erhalten und steigern sowie die Innovationsfähigkeit Europas stärken.


2. Empfehlungen der HRK zur europäischen Forschungspolitik


Zum Jahreswechsel 2009/2010 steht die Neuformulierung der "Dekadenstrategie" der Europäischen Union in der Nachfolge der "Lissabonstrategie" auf der politischen Tagesordnung. Eine neue EU-Kommission, ein neues EU-Parlament und eine neue Bundesregierung werden sich im Zuge des "midterm-review" des 7. Rahmenprogramms mit der Zukunft der EU-Forschungs- und Technologiepolitik nach 2013 und mit Nachsteuerungsmöglichkeiten der bisherigen Politik beschäftigen. In diesem Kontext formulieren die Hochschulen ihre nachfolgenden Überlegungen und Forderungen.


2.1. Steuerung der Forschungspolitik


Die Forschungsminister der Europäischen Union haben im Wettbewerbsrat vom 1.-2.12.2008 festgehalten, dass "in zunehmendem Maße ein neuer, stärker strategiebezogener Ansatz" der Koordinierung von Forschung und Entwicklung notwendig ist. Er soll sich an den großen gemeinsamen gesellschaftlichen Herausforderungen ("grand challenges") orientieren, die "kein Mitgliedstaat als Einzelner lösen kann." Dieses Ziel soll durch gemeinsame Planung von Forschungsprogrammen ("Joint Programming") unter "Beteiligung der verschiedenen Bereiche von Wissenschaft und gegebenenfalls der Industrie" erreicht werden.


Die deutschen Hochschulen schließen sich der Stellungnahme der EUROHORCs (European Heads of Research Councils unter deutscher Mitwirkung der Präsidenten der DFG, MPG, HGF, FhG und Leibniz-Gemeinschaft) an, die grundsätzlich diese Ergänzung der stärker wissenschaftler- und industriegetriebenen Forschung begrüßen. Sie werfen jedoch aus methodischer Sicht die Frage auf, wie diese großen Herausforderungen "unter Einschluss aller einschlägigen regionalen, nationalen und europäischen Beteiligten" definiert und in Forschungsprogramme übersetzt werden.


Die deutschen Hochschulen sehen die Gefahr, dass aufgrund der Komplexität eines solchen politischen Abstimmungsprozesses nur bestimmte, gesellschaftlichen und politischen Konjunkturen entsprechende Themen in einem "top down" geprägten Verfahren als Herausforderungen definiert werden. Dies ist durch geeignete und sorgfältig zu erprobende Abstimmungsmechanismen und Pilotaktionen zu verhindern.


Gleichzeitig unterstreichen die deutschen Hochschulen in diesem Zusammenhang die Forderungen des so genannten Rietschel-Berichts, der im Auftrag der EU-Kommission Schlussfolgerungen aus den bisherigen Ergebnissen des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms gezogen hat. Der Bericht führt aus, dass die Konsultationsprozesse im Vorfeld der Entwicklung eines Forschungsrahmenprogramms dokumentiert und die Einbeziehung der Anspruchsgruppentransparenter werden sollte . Das gilt aus Sicht der Hochschulen ebenso für die jährlichen Arbeitsprogramme der Kommission, die die konkreten Förderthemen festlegen. Die Hochschulen möchten über Abfragen der EU-Kommission bzw. der Programmkommissionen, etwa über die nationalen Kontaktstellen (NKS) der Bundesregierung, die Chance erhalten, ihnen wichtig erscheinende Themen in einem transparentem Entscheidungsprozess für Förderprogramme vorzuschlagen.


Sie unterstützen deshalb auch die von der EU-Kommission initiierten und ebenfalls "bottom up" organisierten Europäischen Technologieplattformen (ETP), die unter Führung der Wirtschaft strategische Forschungsagenda für einzelne Wirtschaftssektoren erstellen und ein Mindestmaß an Transparenz und Mitwirkung ermöglichen. Hochschulvertreter sollten diese Mitwirkungsmöglichkeiten in den Technologieplattformen in Zukunft noch stärker nutzen. Die Hochschulleitungen sollten sie darin unterstützen.


2.2. Wissenschaftsgetriebene Forschung und der Europäische Forschungsrat (ERC)


Die deutschen Hochschulen haben die Gründung des Europäischen Forschungsrates (ERC) im Jahre 2007 sehr unterstützt. Sie begrüßen den geplanten Mittelaufwuchs auf bis zu 1,8 Milliarden Euro im Jahre 2013. Der ERC öffnet den Weg für eine europaweit gültige und global wettbewerbsfähige Qualitätskultur der Forschung und der Forschungsförderung, die von den Wissenschaftlern und der wissenschaftlichen Gemeinschaft selbst definiert wird.


Die rechtliche Form des ERC sollte diese Zielsetzung unterstützen. Die Abwicklung seiner administrativen Arbeit in und nach den Regeln einer Exekutiv-Agentur der Europäischen Kommission begrenzt den Bewegungsfreiraum des ERC in der Personalentwicklung und bei der finanziellen Gestaltung der Förderungen, die mit der Exekutiv-Agentur als "contracts" auszuhandeln sind, statt pauschal als "grants" vergeben zu werden. Es sind die allgemeinen Verwaltungsregularien der EU-Kommission anzuwenden, die der Entwicklung einer weltweit konkurrenzfähigen Forschungsförderungseinrichtung nicht angemessen sind. Die Trennung der politischen Steuerung des ERC durch den unabhängigen Forschungsrat von der Umsetzung durch eine Exekutivagentur erscheint nicht im ausreichenden Maße zukunftsfest zu sein, um die autonome Arbeitsfähigkeit des ERC langfristig sicher zu stellen. Die deutschen Hochschulen unterstützen in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Schlussfolgerungen des Berichts der hochrangigen unabhängigen Expertengruppe zu den Strukturen und Arbeitsweisen des ERC vom Juli 2009, den die EU-Kommission in Auftrag gegeben hatte.


Angesichts der beschriebenen Probleme, des vorgesehenen finanziellen Aufwuchses und der damit verbundenen Ausweitung der Förderangebote des ERC in der Zukunft erscheint es deshalb sinnvoll, die Möglichkeiten zu prüfen, die Art. 171 EG-Vertrag bietet: "Die Gemeinschaft kann gemeinsame Unternehmen oder andere Strukturen schaffen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für gemeinschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration erforderlich sind." Dieser Schritt würde die Fortentwicklung des ERC stärker in die Verantwortung der europäischen Mitgliedstaaten legen. Die deutschen Hochschulen würden eine Prüfung dieser Handlungsoption begrüßen, wenn der weitere finanzielle Aufwuchs über 2013 hinaus und die Unabhängigkeit des Forschungsrats in seinen wissenschaftlichen Entscheidungen und in seiner administrativen Entwicklung und Fördertätigkeit so noch besser gewährleistet wird.


2.3. Europäische Verbundforschung im spezifischen Programm "Zusammenarbeit"


Im so genannten spezifischen Programm "Zusammenarbeit" werden zurzeit jährlich mehr als 60 Prozent der Mittel des 7. Forschungsrahmenprogramms in Höhe von etwa 4,6 Milliarden Euro von der EU-Kommission vergeben. Der Förderbereich "Zusammenarbeit" führt die den deutschen Hochschulen aus früheren Rahmenprogrammen wohl bekannte "Verbundforschung" in transnationalen Konsortien aus Industrie und öffentlich geförderter Forschung fort. Trotz der immer wieder auch von den Hochschulen geäußerten Kritik an der Aufwändigkeit der Antragstellung und der administrativen Abwicklung erlauben diese Projekte dem einzelnen Hochschulvertreter, sich aus eigener Initiative an der europäischen Forschung zu beteiligen. Die Verbundprojekte haben zur Europäisierung der Forschung und zur Entwicklung europaweit akzeptierter Qualitätsstandards beigetragen. Mit diesem Programm identifizieren die meisten Wissenschaftler die europäische Zusammenarbeit. Sie sollten im Interesse der für die Wissenschaftler und Hochschulen wichtigen Kontinuität fortgeführt werden.


Die Projektausschreibungen müssen dabei von ihrer Größe und Partnerzahl her für die Hochschulen handhabbar bleiben und dürfen nicht aufgrund wissenschaftsferner Erwägungen "aufgebläht" werden. Dabei bleibt das Thema der "Vereinfachung" der administrativen Prozesse, der Einheitlichkeit der Verfahren und der Verlässlichkeit administrativer Entscheidungen des Förderers auf der Tagesordnung. Die zurzeit im ERC-Kontext geforderte Übergang von Förderverträgen zur Auszahlung von Förder-Pauschalsummen ("grants"/"lump sums") weist hier in die richtige Richtung.


2.4. Innovation und Interaktion mit der Wirtschaft


Die Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft hängt von der gelingenden Interaktion von Hochschulen und Wirtschaft ab. Diese Interaktion vollzieht sich insbesondere über die Ausbildungs-, Forschungs-, Beratungs- und Technologietransferleistungen der Hochschulen. Die Hochschulen sind in noch stärkerem Maße als früher die geborenen Partner der forschenden Wirtschaft, die von der Forschung "intra muros" zur Methodik der "Offenen Innovation" übergeht. Die Wirtschaft zeigt dabei ein wachsendes Interesse an den Grundlagenergebnissen der Forschung, deren Grenzen zur anwendungsorientierten Forschung immer fließender werden.


Die EU trägt dem durch die Schaffung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) Rechnung. Die im 7. Forschungsrahmenprogramm neu geschaffenen Gemeinsamen Technologieinitiativen (JTI) haben sich dabei bisher als für die Hochschulen nur schwer zu handhabende Förderformen erwiesen. Insbesondere hat das ihnen zugebilligte Recht, eigene Beteiligungsregeln aufzustellen, teilweise zu einer Verschlechterung der Bedingungen für mitwirkende Hochschulen geführt. Dies gilt für die Arzneimittelforschung (JTI-IMI) wie auch die Brennstoffzellenforschung (JTI-FCH) und betrifft sowohl die finanziellen Beteiligungsregeln als auch die Behandlung des geistigen Eigentums der beteiligten Hochschulen. So werden den Hochschulen in den genannten Technologieinitiativen nur 75 Prozent der direkten und 20 Prozent der indirekten Kosten erstattet, was keine Kostendeckung erlaubt.


Die deutschen Hochschulen fordern deshalb auch hier die Anwendung der in einem umfassenden Abstimmungsprozess für das Rahmenprogramm festgelegten Beteiligungsregeln. Diese Regeln sind gerade von der EU-Kommission für die gesamte Laufzeit des 7. Forschungsrahmenprogramms bis 2013 bestätigt worden. Die Hochschulen warnen deshalb vor der Schaffung einer Vielzahl mit eigenen Regelwerken arbeitenden Öffentlich-Privater Partnerschaften. Dies schadet der Transparenz und der Qualität des Wettbewerbs.


Außerdem sind die deutschen Hochschulen auf dem Weg, die im Rahmenprogramm geforderte Vollkostenrechnung umzusetzen. Sie führen die im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation der EU geforderte Trennungsrechnung ein. Sie können deshalb vom Prinzip der Kostendeckung in der Kooperation mit der Wirtschaft nicht abgehen, die in den einzelnen Forschungsprojekten gewährleistet sein muss.


Die deutschen Hochschulen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die einseitige Regelung des geistigen Eigentums im Fall der Auftragsforschung zu Gunsten der Wirtschaft, wie sie in der "IP-Charta" der EU-Kommission formuliert und vom Wettbewerbsrat angenommen worden ist, nicht akzeptiert werden kann. Die Hochschulen fordern stattdessen, die Formulierung der Beteiligungsregeln des 7. Rahmenprogramms zu berücksichtigen, die von "fairen und angemessenen Bedingungen" sprechen. Sie weisen darauf hin, dass die deutsche Wissenschaft und Wirtschaft auf Bitte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gemeinsam einen Leitfaden für die Zusammenarbeit erarbeitet haben. Hier sind für die Auftragsforschung sowohl die Vertragsvariante "Übertragung" des geistigen Eigentums als auch die Variante "Lizenz" als Möglichkeit vorgesehen. Hier verbleiben die Ergebnisse der Forschung als "Neurechte" bei der Hochschule. Vergleichbare Lösungen müssen auch auf europäischer Ebene jederzeit möglich sein.


2.5. Wissenschaftlicher Nachwuchs für die öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen und für Industrie, Wirtschaft und Gesellschaft


Die deutschen Hochschulen begrüßen die vielfachen Bemühungen auf europäischer Ebene, zur Modernisierung der Promotionsphase an den Hochschulen beizutragen. In der Tat müssen mögliche Arbeitsfelder und erforderliche Fähigkeiten für den Arbeitsmarkt außerhalb von Hochschulen und weiteren öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen berücksichtigt und vermittelt werden. Sie sehen aber weiterhin die Forschungsleistung im Mittelpunkt der Promotionsphase und betrachten die Promotion als ersten Abschnitt der wissenschaftlichen Laufbahn. Sie begrüßen die im Programm "Menschen" bzw. "Marie-Curie" des 7. Forschungsrahmenprogramms angebotenen "Initial Training Networks", die sich großer Nachfrage bei den Hochschulen und Wissenschaftlern erfreuen, und fordern, mehr Mittel für dieses stark überzeichnete Förderprogramm zur Verfügung zu stellen.


2.6. Förderung der Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern


Eine europäische Dimension im Bildungswesen im Allgemeinen und der Europäische Hochschulraum im Besonderen sind nur durch länderübergreifende Mobilität von Lernenden und Lehrenden zu verwirklichen. Deshalb ist es auf Ebene der EU notwendig, Mobilitätshindernisse abzubauen und Anreize für Mobilität zu setzen. Die finanzielle Förderung akademischer Mobilität muss aus Sicht der deutschen Hochschulen deutlich erhöht und den weiteren Erfordernissen des lebenslangen Lernens angepasst werden. Der Ausbau und die weitere Diversifizierung des ERASMUS-Programms sind notwendig, um den Mobilitätsbedürfnissen einer zunehmend heterogenen Studierendenschaft gerecht zu werden.


Dies gilt ebenso für das Marie-Curie-Programm, das der Mobilität von Wissenschaftlern in Europa wichtige Impulse gibt. Die europäische Situation im Bereich der Sozialversicherung und Besteuerung, die Angelegenheit der Mitgliedstaaten ist, erweist sich hier allerdings oft als ein Hindernis für Mobilität. Die deutschen Hochschulen fordern deshalb neue politische Initiativen, wie sie sich z. B. im Bereich der Alterssicherungssysteme für Wissenschaftler abzeichnen. Die HRK hat dazu im April 2009 die Empfehlung "Mobilität von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen in Europa" mit Aufgaben und Forderungen an die Versicherungs- und Versorgungsträger, die Tarifpartner und die Bundes- und Länderregierungen verabschiedet.


2.7. Hochschulaufbau und -entwicklung und die Strukturfonds der EU


Aus den EU-Budgets für die so genannte Kohäsionspolitik (Regional- und Sozialfonds) sind auf Wunsch der Mitgliedsstaaten in der Haushaltsperiode 2007-2013 etwa 25 Prozent für die Bereiche Forschung & Entwicklung und Innovation vorgesehen. Das sind etwa 86 Milliarden Euro für den Gesamtzeitraum bzw. durchschnittlich 12 Milliarden Euro pro Jahr, die für die europäische Kofinanzierung in diesem Bereich zur Verfügung gestellt werden. Dies ist eine bedeutende Steigerung, aber immer noch ein geringer Anteil für eine Gemeinschaft, die anstrebt, die Avantgarde der Wissensgesellschaften zu sein.


Die deutschen Hochschulen fordern deshalb eine weitere Steigerung dieses Anteils in Zukunft und flexiblere Möglichkeiten, Hochschulentwicklungsprojekte in Forschung, Aus- und Weiterbildung sowie Wissens- und Technologietransfer zu formulieren. Vor Ort in den Regionen lassen sich oft besser die geeigneten Maßnahmen und Instrumente definieren. Sie müssen dafür von den zuständigen Ländern stärker in die zukünftigen Strukturplanungen einbezogen werden. Die Hochschulen ihrerseits sind aufgefordert, sich eigenständig bzw. über ihre Vertretungen aktiv und rechtzeitig an den Diskussionen um die Strukturplanungen der Länder zu beteiligen.


2.8. Die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in Europa


Die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in den Universitäten bilden eine wichtige kulturelle Basis für die europäische Zusammenarbeit. Sie bedürfen einer Förderung, die ihnen mehr Freiheiten als bisher lässt, nämlich passgenaue Forschungsdienstleistungen für die EU-Kommission zu erbringen. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der interdisziplinären Lösung wichtiger Herausforderungen der europäischen Gesellschaft, wie der Alterung der Gesellschaften oder der Energiepolitik. Außerdem reflektieren sie den technischen Fortschritt in den Gesellschaften.


Die Europäische Kommission sollte deshalb die Initiative dazu ergreifen, den Mitteleinsatz für Projektanträge der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in der Verbundforschung deutlich zu erhöhen. Sie sollte auch ihren größeren Freiraum nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nutzen, um im Dialog mit den Mitgliedstaaten und Regionen, mit dem Rat und mit dem EU-Parlament über die komplementäre Unterstützung nationaler Zentren der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in Hinblick auf ihre europäische Zusammenarbeit nachzudenken.


3. Die Finanzierung der Hochschulen als Kontrollindikator europäischer Politik


Die Universitäten und Hochschulen bilden in ihrer Vielfalt alle drei Ecken des Wissensdreiecks (Forschung, Bildung, Innovation) ab und spielen eine Schlüsselrolle für die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die künftige kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung. Sie bedürfen deshalb auch nach Auffassung der EU-Kommission einer besseren Förderung. Die deutschen Hochschulen unterstützen deshalb die EU-Kommission und die Europäische Universitätsvereinigung (EUA) in ihrer Forderung, dass zwei Prozent des Bruttosozialprodukts der Mitgliedstaaten zur Finanzierung der Hochschulen bereitgestellt werden sollten. Dieses Ziel sollte Ende 2020 in allen Mitgliedsstaaten erreicht sein. Es sollte deshalb vom Europäischen Rat als politischer Kontrollindikator und Evaluierungskriterium in der zukünftigen Dekadenstrategie (2010-2020) der Europäischen Union fixiert und anschließend umgesetzt werden.


4. Zusammenfassung: 17 Thesen


Die zentralen politischen Forderungen und Empfehlungen der deutschen Hochschulen


Die Hochschulen bilden den Kern des öffentlichen Wissenschaftssystems. In Zusammenhang mit der Diskussion um die Gestaltung des Europäischen Forschungsraums und das zukünftige Forschungsrahmenprogramm der EU erheben sie folgende Forderungen an die europäischen Entscheidungsträger sowie Bund und Länder:


Die Steuerung der Europäischen Forschungspolitik


1. Die geplante bessere Koordinierung der Forschungspolitik und -förderung der EU und der Mitgliedsstaaten durch die Ausrichtung auf die "großen Herausforderungen" (z.B. die "Joint Programming"-Initiative der EU), bedarf der gründlichen Erprobung von geeigneten Abstimmungsmechanismen. Die deutschen Hochschulen wollen an den notwendigen und sorgfältig zu evaluierenden Pilotaktionen beteiligt werden.


2. Die Transparenz der Entscheidungsprozesse der EU über die Gestaltung der zukünftigen Forschungsrahmenprogramme, aber auch der jährlichen Arbeitsprogramme und der konkreten Förderausschreibungen muss erhöht werden. Nur dann können die Hochschulen und die Wissenschaftlergemeinschaft ihre Initiativen und Beiträge abstimmen und in den Prozess einbringen.


Der Europäische Forschungsrat (ERC)


3. Die Verwaltungsregularien des ERC müssen internationalen Standards angepasst werden, da der ERC auf Spitzenforschung ausgerichtet ist und im globalen Wettbewerb steht. Die für die gesamte Europäische Kommission formulierten administrativen Regelwerke eignen sich in wichtigen Punkten nicht für den ERC.


4. Die Schaffung einer autonomen, vereinten Struktur für den Forschungsrat und seine Förderverwaltung, z. B. als gemeinsames Unternehmen nach § 171 des bestehenden EU-Vertrages, ist zu prüfen. Die Trennung des unabhängigen Forschungsrats von der administrativen Umsetzung des Fördergeschäfts durch eine Exekutivagentur, die der EU-Kommission untersteht, muss überwunden werden.


Die europäische Verbundforschung im Forschungsrahmenprogramm


5. Die europäische Verbundforschung im Rahmen des spezifischen Programms "Zusammenarbeit" muss als Kern der EU-Forschungsförderung in Zukunft fortgesetzt werden.


6. Dabei muss der von der EU-Kommission initiierte Prozess der Vereinfachung der administrativen Verfahren für die Antrag stellenden Forscher und Einrichtungen energisch fortgesetzt sowie in diesem Zusammenhang die Verlässlichkeit administrativer Entscheidungen der Kommission und ihrer Agenturen gesteigert werden.


7. Die Projektgrößen dürfen in den Förderaufrufen nicht überdimensioniert werden, um für Hochschulen und andere Wissenschaftseinrichtungen handhabbar zu bleiben.


8. Die Einführung von Förder-Pauschalsummen, die zurzeit im Rahmen des ERC vorangetrieben wird, sollte auch auf andere EU-Förderprogramme übertragen werden.


Innovation und Interaktion mit der Wirtschaft


9. Öffentlich-Private Partnerschaften auf EU-Ebene wie die Gemeinsamen Technologieinitiativen (JTI) müssen eine kostendeckende Mitwirkung für Hochschulen ermöglichen. Sie dürfen nicht das Recht erhalten, finanzielle Sonderbeteiligungsregeln aufzustellen, da sie öffentliche Mittel aus dem Forschungsrahmenprogramm erhalten.


10. Den Hochschulen, die Auftragsforschung für die Wirtschaft leisten, muss neben der vollständigen Übertragung der Rechte an die Auftraggeber auch die grundsätzliche Möglichkeit zur Lizenzierung eingeräumt werden.


Wissenschaftlicher Nachwuchs für die Forschung in Industrie, Wirtschaft und Gesellschaft


11. Die Förderung der europaweit sehr geschätzten Kooperations- und Trainingsnetzwerke für Nachwuchswissenschaftler im 7. Forschungsrahmenprogramm (Marie Curie-Initial Training Networks) sollte deutlich ausgeweitet werden. Nur so kann die niedrige Erfolgsquote der Anträge erhöht werden.


Förderung der Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern in Europa zur Entwicklung der europäischen Humanressourcen


12. Die wachsenden Mobilitätsbedürfnisse, die zunehmend heterogene Studierendenschaft und die Anforderungen des Lebenslangen Lernens (LLL) erfordern den finanziellen Aufwuchs und die weitere Diversifizierung des Erasmus-Programms.


13. Die Hochschulen fordern politische Initiativen auf nationaler wie europäischer Ebene zur Überwindung der Mobilitätshindernisse für Wissenschaftler in Europa. Diese ergeben sich aus den Problemen der mangelnden Koordinierung von Teilen der Sozialversicherungssysteme (z.B. der Zusatz-/Betriebsrenten) bzw. der mangelnden Portabilität (z.B. bei der deutschen Beamtenversorgung).


Hochschulaufbau und -entwicklung und die Strukturfonds der EU


14. Der bereits wachsende Anteil der Ausgaben für Forschung & Entwicklung und Innovation in den Strukturfonds der EU muss weiter gesteigert werden. Dabei muss programmatisch und administrativ der Hochschulaufbau und die Hochschulentwicklung als Teil der regionalen Entwicklungsplanung förderfähig sein.


15. Die Hochschulen müssen noch intensiver in die entsprechenden Strukturplanungen der Regionen/Länder einbezogen werden.


Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in Europa


16. Die Förderung der geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Forschung durch die EU muss verstärkt werden da sie eine zentrale Rolle bei der interdisziplinären Lösung wichtiger Herausforderungen der europäischen Gesellschaft spielt. Die Wissenschaftler müssen dabei mehr wissenschaftlichen Freiraum als bisher erhalten.


Die Finanzierung der europäischen Hochschulen als Kontrollindikator europäischer Politik


17. Die Hochschulen fordern, dass die Mitgliedsstaaten der EU zwei Prozent ihres Bruttosozialprodukts für die Hochschulen und ihre Leistungen im Bereich der Ausbildung und Forschung sowie des Wissens- und Technologietransfers investieren. Dies ist als Kontrollindikator in die neue Dekadenstrategie der Europäischen Union (2010-2020) aufzunehmen.


 


Fußnoten


Titel XVIII "Forschung und technologische Entwicklung", Artikel 163, in: Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 24.12.2002, S. 105: eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/12002E/pdf/12002E_DE.pdf


Vgl. Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 13.Dezember 2007, in: Amtsblatt der Europäischen Union, 50. Jahrgang, 17. Dezember 2007: eur-lex.europa.eu/JOHtml.do und die Vision 2020: ec.europa.eu/research/era/pdf/era_vision_2020_de.pdf


Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 181 und 182, Rat der Europäischen Union, Brüssel 30.04.2008, 6655/1/08 Rev 1, S. 169-170. Außerdem sieht der Vertrag die Einbeziehung der Raumfahrt in die politischen Aufgaben der EU in Zusammenhang mit Forschung und Technologischer Entwicklung vor.


Pressemitteilung zu den Ergebnissen des "Wettbewerbsrates" vom 28.-29.05.2009 zur, S. 26: www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/intm/108158.pdf


Vgl. Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF, Multilaterale Forschungszusammenarbeit (Hg.): Beteiligung der Schweiz am 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramm, Zwischenbilanz 2007-2008, S. 8: www.sbf.admin.ch/htm/dokumentation/publikationen/international/frp/frp7-d.pdf


Leibniz Universität Hannover (Hg.): Die Beteiligung der deutschen Hochschulen am 6. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Abschlussbericht. Hannover, 2008, S. 1: www.eu.uni-hannover.de/fileadmin/template/main/Downloads_Doks/Dt-HES_6FRP-EU_01.pdf


Vgl. hier als Spitzenreiter der deutschen Hochschulen die Universität Stuttgart, die im 6. Forschungsrahmenprogramm in absoluten und auf die Professorenzahl herunter gebrochenen Zahlen am erfolgreichsten war und die 10% ihres Forschungsbudgets aus EU-Mitteln einwirbt: www.uni-stuttgart.de/ueberblick/bilder_zahlen/statistik/drittmittel.html Vgl. hierzu auch DFG-Förder-Ranking 2009, S. 16, 198


So wurden gemäß einer aktuellen Untersuchung der EU-Kommission zwischen 2003 und 2007 bereits 500 Millionen Euro über gemeinsame Aufrufe von ERA-NETs vergeben. Vgl. Survey on joint activities in individual ERA-NETs (Winter 2006/2007). Aggregated results with comments. DG RTD, Unit B1 (Juni 2009), S.11: rp7.ffg.at/era-net_konzept


Vgl. Die DFG im Europäischen Forschungsraum - Position und Perspektiven, Bonn 2009; EUROHORCs and European Science Foundation (ESF): EUROHORCs and ESF Vision on a Globally Competitive ERA and their Road Map for Actions, 17.07.2009


Vgl. Gerhard Duda, The European Research Area and the European Higher Education Area: where do they meet and produce synergies? EUA Bologna Handbook: making Bologna work, S. 5-7


Vgl. Leibniz Universität Hannover (Hg.): Die Beteiligung der deutschen Hochschulen am 6. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Abschlussbericht. Hannover 2008, S. 166. Es gibt keine Zusammenstellungen über die Mittel, die aus den von den Mitgliedsstaaten gemeinsam koordinierten Programmen akquiriert wurden.


"Die deutschen Hochschulen in der Welt und für die Welt." Internationale Strategie der Hochschulrektorenkonferenz - Grundlagen und Leitlinien. Entschließung der 4. Mitgliederversammlung am 18.11.2008: www.hrk.de/de/beschluesse/109.php


Schlussfolgerungen des Rates zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme in Europa als Reaktion auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen, Beratungsergebnisse des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) vom 1.-2.12.2008, Brüssel 3.12.2008, 16775/08, S. 3-4: ec.europa.eu/research/era/pdf/programming_st16775_de.pdf


EUROHORCs" view on Joint Programming, 14.11.2008: www.eurohorcs.org/SiteCollectionDocuments/EUROHORCS_Statement_Joint_Programming_20081411.pdf


Evaluation of the Sixth Framework Programme for Research and Technological Development 2002-2006. Report of the Expert Group; Chairman: Ernst Th. Rietschel, February 2009, S. v-vii: www.forschungsrahmenprogramm.de media/EPEG_Final_090217.pdf


Vgl. das Schaubild zum vorgesehen Mittelaufwuchs bis 2013, in: Funding top research leaders for Europe flyer: erc.europa.eu/pdf/Leaflet_ERC.pdf


Towards a world class Frontier Research Organisation. Review of the European Research Council"s Structures and Mechanisms, 23 July 2009, vgl. erc.europa.eu/PDF/final_report_230709.pdf


In absoluten Zahlen beläuft sich der Anteil von "Zusammenarbeit" für die Gesamtlaufzeit des 7. FRP (2007-2013) auf 32.413 Mio. € von insgesamt 53.272 Mio., vgl. www.forschungsrahmenprogramm.de/budget.htm


"Im Fall der Auftragsforschung gehören die neuen Kenntnisse, die von der öffentlichen Forschungseinrichtung geschaffen werden, der Partei des privaten Sektors. Die Eigentumsrechte an bestehenden Kenntnissen sollten von dem Projekt nicht betroffen sein." In: Empfehlung der Kommission zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen, K(2008) 1329, 10.04.2008, S. 8: http://ec.europa.eu/invest-in-research/pdf/ip_recommendation_de.pdf und Beratungsergebnisse des Wettbewerbsrates von seiner Tagung vom 29.-30.05.2008 (10323/08): register.consilium.europa.eu/pdf/de/08/st10/st10323.de08.pdf


Vgl. Verordnung Nr. 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2013), S. 16: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do


Vgl. BMWi, Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Ein Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Berlin, September 2008, S. 32: www.bmwi.de/Dateien/BMWi/PDF/foerderdatenbank/mustervereinbarungen-fuer-forschungs-und-entwicklungskooperationen,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf


Vgl. Mobilität von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen in Europa. Aufgaben und Forderungen. Empfehlung der 6. Mitgliederversammlung der HRK vom 21.4.2009: www.hrk.de/de/beschluesse/109.php