Leitfragen zur Hochschulkooperation mit der Volksrepublik China


Beschluss des HRK-Präsidiums vom 9.9.2020

I.    Hintergrund
Die VR China (im Folgenden: China) ist im internationalen Maßstab ein wichtiger Kooperationspartner der deutschen Hochschulen; knapp 1.400 Kooperationsvereinbarungen mit chinesischen Partnereinrichtungen belegen dies eindrucksvoll.[1] Auf vielen Gebieten ist die wissenschaftliche Kooperation mit China hochattraktiv, in einigen Wissenschaftsfeldern ist sie essenziell. Die bi- und multilaterale Kooperation zwischen deutschen und chinesischen Hochschulen deckt das gesamte Spektrum ab – angefangen mit individueller studentischer Mobilität über strukturierte Studienprogramme und Promotionsvorhaben bis hin zu gemeinsamen Forschungsprojekten. Eine hervorgehobene Rolle spielen deutsche Hochschulprojekte in China. Die Bandbreite dieser Projekte, für die deutsche Hochschulen die wesentliche akademische Verantwortung tragen, reicht von einzelnen Studiengängen, die mit Partnerhochschulen in China kooperativ angeboten werden, bis zu größeren Vorhaben wie zum Beispiel dem Deutsch-Chinesischen Hochschulkolleg (CDHK) und der Deutsch-Chinesischen Hochschule für Angewandte Wissenschaften (CDHAW) an der Tongji-Universität.

Während die Kooperationserfahrungen mit chinesischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen überwiegend positiv sind, sehen sich die deutschen Hochschulen gleichwohl in den vergangenen Jahren in wachsendem Maße mit rechtlichen Auflagen und organisatorischen Hürden auf chinesischer Seite konfrontiert. Darüber hinaus erschweren zunehmende staatliche Einflussnahme auf Inhalte und Abläufe an den chinesischen Hochschulen und eine wachsende Beschneidung der Wissenschaftsfreiheiten, wie sie sich nach kontinentaleuropäischem Verständnis definieren, die Kooperation; teilweise bringen sie sie vollständig zum Erliegen.[2] Hinzu treten in jüngerer Zeit Bestrebungen chinesischer Akteure, auf den internationalen wissenschaftlichen Diskurs und das hochschulische Geschehen im Ausland, darunter auch in Deutschland, einzuwirken.[3] Manche chinesische Studierende und Forschende im Ausland sehen sich dabei aufgrund ihrer potenziellen Multiplikatorenfunktion einem zunehmenden Druck ausgesetzt.[4] Neben den erheblichen Chancen und Möglichkeiten der deutsch-chinesischen Hochschulkooperation wissen die deutschen Hochschulen auch um diese Herausforderungen.

Die deutschen Hochschulen sind sich dem Wirken widerstreitender Kräfte innerhalb des chinesischen Wissenschaftssystems bewusst und wissen zwischen seinen verschiedenen Akteuren zu differenzieren. Die chinesischen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind Teil der globalen wissenschaftlichen Gemeinschaft. Der Austausch mit ihnen stellt eine fachliche und interkulturelle Bereicherung dar und ohne ihren Beitrag werden keine entscheidenden Fortschritte zur Lösung globaler Herausforderungen zu erzielen sein. Auch in Deutschland machen chinesische Studierende, Promovierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen wesentlichen Teil der Hochschulcommunity aus. Es liegt in der Verantwortung der deutschen Hochschulen, sie vor Pauschalisierungen, Vorurteilen und Diskriminierung zu schützen.[5] Ebenso liegt es im gesellschaftlichen Interesse, Studierende und Forschende vermehrt für eine vertiefte Beschäftigung mit China zu gewinnen und auf diesem Wege zum Aufbau von China-Kompetenz beizutragen. Bislang verbringt eine eher geringe Zahl deutscher Studierender einen Studienabschnitt an einer chinesischen Hochschule; auch entscheidet sich eine sinkende Zahl deutscher Studierender in den vergangenen Jahren für das Studium der Klassischen oder Modernen Sinologie oder vergleichbarer fachlicher Vertiefungen.[6]

Es ist aus Sicht der HRK von herausragender Bedeutung, Dialog und Kooperation mit chinesischen Partnern – auf Grundlage der eigenen klaren Haltung und Wertebasis und über die Breite der Fachdisziplinen hinweg – zu intensivieren. Es kann nicht darum gehen, die Wissenschaftskooperation mit China im Grundsatz zu hinterfragen. Vielmehr ist ein differenzierter Blick auf die konkreten Rahmenbedingungen, Ziele und Inhalte einzelner Kooperationen erforderlich. In einem Spannungsfeld von Chancen und Risiken gilt es, proaktiv Möglichkeitsräume aufzuzeigen, ohne dabei die eigenen Werte und Standards aufs Spiel zu setzen.


II.    Ziele
Vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen im globalen Umfeld hat die HRK im April 2020 Leitlinien und Standards in der internationalen Hochschulkooperationen formuliert.[7] Die vorliegenden Leitfragen zur Hochschulkooperation mit China ergänzen die Leitlinien und Standards, indem sie Handlungsnotwendigkeiten und -optionen speziell in der Kooperation mit China beschreiben. Sie sollen deutsche Akteure – sowohl die Hochschulen als Ganzes als auch die einzelnen Hochschulangehörigen – für zentrale Aspekte in der Wissenschaftskooperation mit China sensibilisieren, ihnen Anregung, Hilfestellung und Orientierung beim Aufsetzen und Aufrechterhalten tragfähiger Kooperationen mit chinesischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen bieten sowie lohnende Entwicklungspfade aufzeigen.

Die Leitfragen richten sich an die Mitgliedshochschulen der HRK, d. h. sie sind aus der Perspektive der deutschen Hochschulen heraus formuliert und adressieren im Sinne einer verstärkten Sensibilisierung Chancen und Risiken aus der Sicht der beteiligten deutschen Akteure. Unbenommen ist dabei, dass die deutschen Hochschulen – wie auch die HRK als ihre Interessenvertretung – in ihren internationalen Partnerschaften grundsätzlich einen kooperativen Ansatz verfolgen, der auf einen Mehrwert für alle Beteiligten abzielt, und dass sie in diesem Kontext auch ihr eigenes Handeln kontinuierlich kritisch hinterfragen müssen.

Einleitend ist auch hervorzuheben, dass nicht das gesamte Spektrum aufgeführter Leitfragen für jede Hochschulkooperation gleichermaßen relevant ist. So wie jede Hochschule ihre eigene profilgemäße Internationalisierungsstrategie verfolgt, unterscheiden sich naturgemäß auch die Ziele, Rahmenbedingungen und Ressourcen der Kooperation. Begrenzte Ressourcen sollten gleichwohl nicht dazu führen, dass als relevant erachtete Aspekte in der Kooperation außer Acht gelassen werden. Eine Vernetzung mit anderen Hochschulen – sei es innerhalb Deutschlands oder darüber hinaus – kann Synergien schaffen und Potenziale erschließen.

Auf Grundlage der Leitlinien und Standards in der internationalen Hochschulkooperation sowie den vorliegenden Leitfragen für die Hochschulkooperation mit China unterziehen die deutschen Hochschulen ihre Partnerschaften mit chinesischen Partnereinrichtungen regelmäßig einer Evaluierung. Sollte diese Evaluation den Schluss nahelegen, dass die Leitlinien und Standards im Rahmen der Kooperation nicht mehr garantiert werden können, so suchen die beteiligten Hochschulen das Gespräch mit ihren chinesischen Partnern, um eine Klärung der Sachlage herbeizuführen und auf dieser Grundlage angemessene Konsequenzen zu ziehen.


III.    Strategie und Governance
Nachhaltigkeit im Engagement und gleichberechtigte Partnerschaft:
In ihren Kooperationen mit chinesischen Partnern verfolgen deutsche Hochschulen einen partnerschaftlichen Ansatz und streben stabile Partnerschaften mit langfristiger Perspektive an. Innerhalb einer deutsch-chinesischen Partnerschaft definieren sie ihre Ziele und Interessen und verfolgen diese im Rahmen einer institutionellen Strategie.

  • Welcher institutionelle Ertrag bzw. Mehrwert ergibt sich für die Hochschule? Stehen Aufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis zueinander?
  • Wie passt sich die Kooperation in die langfristige strategische Planung der Hochschule ein? Sind Zielkonflikte im Hinblick auf andere Kooperationsprojekte oder allgemeine Zielvorstellungen der Hochschule erkennbar?
  • Wurde zu Beginn der Zusammenarbeit Einvernehmen über die Ziele der Kooperation hergestellt? Sind die Ziele der beteiligten Institutionen kompatibel?

Fundierte Kooperationsbasis und gegenseitiger Respekt: Fundierte Kenntnisse über den chinesischen Partner und sein Wissenschaftsumfeld sind für das Gelingen einer Partnerschaft wesentlich. Auch das gegenseitige Anerkennen unterschiedlicher kultureller Prägungen und Herangehensweisen ist dafür essenziell. Vertiefte Kenntnisse von chinesischer Sprache und Kultur tragen zur Vertrauensbildung bei. Zu gegenseitigem Respekt gehört, unterschiedliche Ansichten und Überzeugungen transparent zu machen und mögliche Friktionen frühzeitig zu adressieren.

  • Sind ausreichend Kenntnisse über die chinesische Partnerhochschule und ihr Umfeld vorhanden? Sind ausreichende Kenntnisse über die entsendenden Institutionen chinesischer Studierender und Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler vorhanden?[8]
  • Ist die Kooperation bzw. das Projekt auf chinesischer Seite in einen politischen Kontext eingebettet? Bestehen an der Hochschule Kenntnisse darüber, wie dieser politische Rahmen von relevanten deutschen Akteuren bewertet wird? Besteht innerhalb der Hochschule Einigkeit über die Bewertung dieses Rahmens?[9]
  • Ist der Zugang zu den Kooperationsaktivitäten für fachlich relevante Partner(institutionen) hinreichend garantiert? Welche Maßnahmen wird die Hochschule ergreifen, falls ein Ausschluss von einzelnen Personen oder Institutionen aufgrund von Herkunft, politischer oder konfessioneller Orientierung, Geschlecht oder geographischer Verortung erkennbar wird?

Stabile Governance und professionelles Management: Die wachsende Komplexität deutsch-chinesischer Kooperation muss mit einer verstärkten Professionalisierung der an den Hochschulen vorgehaltenen Strukturen und Prozesse einhergehen. Transparente Verantwortlichkeiten und eine klare Zuordnung von Aufgaben sind für erfolgreiche Kooperationen unerlässlich und ermöglichen es den Partnern, ihre spezifischen Stärken in der Partnerschaft zum Einsatz zu bringen. Ebenso unverzichtbar ist es, gemeinsam transparente Entscheidungsstrukturen zu definieren, die auch Verfahren für den Fall eines Dissenses sowie – im Sinne eines Risikomanagements – auch klar umrissene Ausstiegsstrategien umfassen.

  • Sind die Verantwortlichkeiten an der eigenen Hochschule sowie auch an der chinesischen Partnerhochschule definiert? Wurden resiliente Steuerungsmechanismen für die Kooperation etabliert? Wurden transparente Verfahren zur Auswahl von Personen bzw. Zulassung von Studierenden sowie Förderkriterien und Förderentscheiden fixiert?[10]
  • Bestehen an der Hochschule Prüfverfahren zum Umgang mit problematischen Vorkommnissen? Wie wird entschieden, welche Gründe für oder gegen eine Fortführung der Kooperation sprechen, wenn absehbar keine Einigung mit chinesischen Partnern erzielt werden kann? Wer sollte an dieser Entscheidung beteiligt sein? Welche Konsequenzen werden aus wiederkehrenden Problemstellungen gezogen? Wurden mögliche Ausstiegsstrategien für die Kooperation definiert?
  • Besteht innerhalb der Hochschule eine Austauschplattform oder ein Verfahren, die oder das einen hochschulinternen Austausch der in und mit China Lehrenden und Forschenden ermöglicht, einen hochschulinternen Konsens zu Chancen und Grenzen der Kooperation herstellt und somit die bestehenden Partnerschaften nachhaltig stabilisiert?[11]
  • Ist eine Anlaufstelle mit China-Kompetenz an der Hochschule oder ihrem Umfeld vorhanden, die die an der Kooperation beteiligten Hochschulangehörigen im Bedarfsfall berät und Sensibilisierungs- und Trainingsangebote vorhält?
  • Wurde innerhalb der Hochschule eine China-Beauftragte oder ein China-Beauftragter benannt und wird diese Verantwortlichkeit mit den erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen gestützt?

Transparente und ausgewogene Finanzierung: Den deutsch-chinesischen Kooperationsprojekten liegt ein Finanzierungsmodell zugrunde, das eine ausgewogene Verteilung der Lasten sicherstellt. Dies garantiert eine Partnerschaft auf Augenhöhe, in der Abhängigkeiten vermieden werden. Eine allzu einseitige Finanzierung kann die Projektdurchführung erschweren. Insofern sichert eine auskömmliche institutionelle Grundfinanzierung sowie eine hinreichende Forschungsförderung durch die staatlichen Akteure, insbesondere auch in zukunftsträchtigen Feldern der Spitzenforschung, die Unabhängigkeit der deutschen Hochschulen und der deutschen Wissenschaft insgesamt. In Einzelfällen kann ein Projekt in der Anlaufphase überwiegend oder gar ausschließlich von einer Seite finanziert werden, mittel- und langfristig sollte jedoch eine ausgewogene Verteilung der finanziellen Lasten angestrebt werden.

  • Ist das Finanzierungskonzept ausgewogen und beteiligt alle Partner angemessen? Wurden die mittel- und langfristigen finanziellen Implikationen der Kooperation bedacht? Werden langfristige finanzielle Abhängigkeiten vermieden?
  • Sind das Finanzierungskonzept und die einer Kooperation zugrundeliegenden Vereinbarungen transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar?
  • Besteht Konsens innerhalb der Hochschule, welche Arten chinesischer Förderung mit den eigenen institutionellen Grundsätzen vereinbar sind und welche Rahmenbedingungen der Zuwendung zugrunde liegen sollten?[12]
  • Ist nachvollziehbar, ob einzelne Hochschulangehörige persönlich – finanziell oder anderweitig – von der Kooperation profitieren?
  • Ist, falls erforderlich, die Frage der Erhebung von Studiengebühren in beiden Ländern diskutiert und einvernehmlich geregelt worden?

Transparente Kommunikation: Zur Orientierung ihrer Hochschulangehörigen formulieren die Hochschulen in ihrer internen Kommunikation Leitgedanken und Rahmensetzungen ihres internationalen Handelns und ihrer Kooperation mit China. Im Rahmen ihrer externen Kommunikation bekennen sie sich zu ihrem internationalen Engagement in und mit China und den zugrundeliegenden Leitlinien.

  • Bestehen hochschulinterne Leitlinien, die einen Rahmen für die Kooperation mit China setzen? Gab bzw. gibt es eine hochschulinterne Diskussion, die alle relevanten Akteure einbezieht und einen institutionellen Konsens zu den für die Hochschule wesentlichen Fragen herbeiführt?
  • Existieren eine hochschulinterne Routine sowie eine Kommunikationsstrategie für Problem- und Krisensituationen, z. B. bei versuchter externer Einflussnahme? Sind die Verantwortlichkeiten innerhalb der Hochschule klar benannt?
  • Dokumentiert die Hochschule ihre Kooperationsaktivitäten mit China, die Ziele und auch die Grundlagen der Kooperation in einer für die allgemeine Öffentlichkeit nachvollziehbaren Weise?

Anerkennung institutioneller Grundregeln: Chinesische Studierende und Forschende sind Teil der Hochschulgemeinschaft. Sie haben dieselben Rechte, aber auch dieselben Pflichten wie alle Hochschulangehörigen. Zu den institutionellen Grundregeln, die für alle gleichermaßen bindend sind, gehören das geltende Recht zum Schutz geistigen Eigentums ebenso wie die Anerkennung der hochschulischen Grundordnung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands.

  • Werden allen an einer Kooperation oder einem Austausch beteiligten Studierenden und Forschenden ihre Rechte und Pflichten in geeigneter Weise vermittelt?
  • Wie werden chinesische Studierende und Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler auf dem Campus unterstützt? Gibt es fachliche Ansprechpersonen, an die sie sich mit Fragen wenden können? Gibt es eine Ombudsperson, an die sie sich mit Beschwerden wenden können und die bei Unstimmigkeiten innerhalb der chinesischen Studierendenschaft oder der chinesischen Wissenschaftlercommunity auf dem Campus einbezogen werden kann? Bestehen Angebote für Begleitpersonen einreisender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (z. B. dual career-Beratung)?
  • Gibt es ein hochschulinternes Monitoring zu wiederkehrenden Fragen und Problemfällen? Welche Konsequenzen werden aus wiederkehrenden Problemstellungen gezogen?

IV.    Gemeinsam Lehren, Lernen und Forschen
Freiheit von Forschung und Lehre: Auch in der Kooperation mit chinesischen Partnern gewährleisten die deutschen Hochschulen die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Freiheit der Lehre umfasst die inhaltliche und methodische Gestaltung von Lehrveranstaltungen, die Wahl der Themen und des Lehrmaterials (u. a. auch Kartenmaterials), die Wahl der Prüfformen sowie auch den Lehrkontext. Lehrende und Studierende haben das Recht, wissenschaftliche oder künstlerische Meinungen frei zu äußern. Die Freiheit der Forschung umfasst die Wahl von Fragestellungen und Forschungsgegenständen, die Methodik und Bewertung der Forschungsergebnisse sowie ihre Verbreitung, zum Beispiel im Rahmen von Publikationen.

  • Ist die akademische Freiheit der an der Kooperation beteiligten deutschen Studierenden, Lehrenden und Forschenden absehbar gewährleistet?
  • Steht zu befürchten, dass an einer Kooperation beteiligte Hochschulangehörige in ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit eingeschränkt sind?[13]
  • Wurden an der Hochschule Prüfverfahren für den Umgang mit problematischen Vorkommnissen (z. B. Versuchen der Einflussnahme, Aufzeichnung oder Überwachung von virtuellen oder Präsenz-Lehrveranstaltungen, Genehmigungsverfahren für Forschungsergebnisse) etabliert?
  • Wie wird hinsichtlich bestehender Kooperationen entschieden, wenn Entwicklungen nahelegen, dass die akademische Freiheit nicht mehr hinreichend garantiert werden kann? Wer sollte an dieser Entscheidung beteiligt sein? Welche Konsequenzen werden aus wiederkehrenden Problemstellungen gezogen?

Mehrwert gemeinsamen Lehrens, Lernens und Forschens: Gemeinsam mit chinesischen Partnern konzipierte und durchgeführte Lehre stellt hohe Ansprüche an die Lehrenden, aber auch an die Studierenden. Gleichzeitig stellen gemeinsam entwickelte Curricula und Studienprogramme eine attraktive Möglichkeit dar, Studierenden auch an der Heimathochschule internationale und interkulturelle Erfahrungen zu ermöglichen und sie zu kulturell sensiblen und fachlich breit ausgebildeten Weltbürgerinnen und -bürgern heranzubilden.

  • Forschung ist per se international, sie lebt und entwickelt sich über lokalen, nationalen oder globalen Austausch und Wettstreit von Hypothesen und fachlichen Erkenntnissen und Urteilen. Dieses Leitprinzip gilt nicht allein für Forschung an den großen globalen Herausforderungen, sondern ist allen Forschungsfragen immanent. Deutsch-chinesische Zusammenarbeit in der Forschung bewegt sich dabei stets im Spannungsfeld von Kooperation und Wettbewerb.Ist als Ergebnis der Lehr- oder Forschungskooperation ein wissenschaftlicher oder wirtschaftlicher Mehrwert für die beteiligten deutschen Akteure erwartbar? Welche weiteren Arten von Mehrwert erhoffen sie sich?
  • Ist als Ergebnis der Lehr- oder Forschungskooperation ein wissenschaftlicher oder wirtschaftlicher Mehrwert für die beteiligten deutschen Akteure erwartbar? Welche weiteren Arten von Mehrwert erhoffen sie sich?
  • Ist das Curriculum fachlich angemessen und entspricht es den Bedürfnissen aller beteiligten Studierenden? Ist der akademische Mehrwert des gemeinsamen Programms für die Absolventinnen und Absolventen klar erkennbar?
  • Welcher interkulturelle Mehrwert ist für die Absolventinnen und Absolventen zu erwarten? Werden im Sinne einer Internationalisierung der Curricula Lehrinhalte in das Curriculum integriert, die der internationalen bzw. globalen Dimension des fachlichenVermittlungsgegenstandes Rechnung tragen?

Qualitätsgesicherte Kooperation in Lehre und Lernen: Die in gemeinsamer Lehre engagierten deutschen Hochschulen gewährleisten die Qualität der von ihnen angebotenen Studienprogramme im Rahmen ihrer institutionellen Qualitätssicherungs-prozesse. Dazu gehören eine qualitätsgesicherte Auswahl aller beteiligten Studierenden, die auf der Basis transparenter und nachvollziehbarer Kriterien erfolgt, eine kontinuierliche Weiterentwicklung der den Programmen zugrundeliegenden Curricula sowie transparente und verlässliche Prüfungsabläufe. Beim Einsatz moderner Lehrtechnologien werden gemeinsame Standards für Zugang und Nutzung digitaler Lehrmodule formuliert. Das an gemeinsamer Lehre beteiligte Lehrpersonal erfüllt in seinen fachlichen Qualifikationen sowohl die Anforderungen der beteiligten deutschen Hochschulen als auch jene des chinesischen Partnerstandortes. Die beteiligten Hochschulen tragen gemeinsam für die Weiterbildung des Lehrpersonals Sorge und planen Zeit und Kapazität für fachliche, sprachliche und interkulturelle Fortbildungen der verantwortlichen Hochschullehrenden ein.

  • Sind die rechtlichen Vorgaben beider Länder in Bezug auf die Qualitätssicherung erfüllt und die formalen Genehmigungsverfahren für das gemeinsame Lehrangebot sowohl in Deutschland wie auch in China eingeleitet worden?
  • Besteht ein umfassendes Qualitätssicherungskonzept für das gemeinsame Lehrangebot und gibt es ein gemeinsames Gremium, das für Fragen der Qualitätssicherung zuständig ist? Sind die Studierenden sowie auch externe Beteiligte in ausreichendem Maße an den Verfahren der Qualitätssicherung beteiligt?
  • Sind die Mechanismen zur Auswahl der Studierenden ausreichend transparent und genügen sie den institutionellen Grundsätzen aller beteiligten Institutionen?
  • Werden die Möglichkeiten digitaler Lehre in das gemeinsame Lehrangebot integriert, um es auf diese Weise innerhalb der beteiligten Hochschulen breiter zugänglich zu machen und die Präsenzlehre auf fachlich sinnvolle Art und Weise zu ergänzen? Werden bei der Nutzung digitaler Lehr- und Lernplattformen die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt?

Qualitätsgesicherte Kooperation in Forschung und Innovation: Deutsch-chinesischen Projekten im Bereich von Forschung und Innovation liegt ein Governancemodell zugrunde, das einen beidseitigen Nutzen des Projektes und der in seinem Rahmen generierten Ergebnisse garantiert. Dazu gehören nicht nur transparente Regeln bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, sondern auch der ungehinderte Zugang zu gemeinsam generierten Forschungsdaten und die Achtung international anerkannter Publikationspraxis, etwa im Hinblick auf Autorenschaft und Qualitätssicherung durch Reviewverfahren.

  • Sind die rechtlichen Grundlagen der gemeinsamen Nutzung von Forschungsinfrastrukturen und Forschungsdaten sowohl in Deutschland als auch in China bekannt und wurden Aspekte adressiert, die sich als problematisch erweisen könnten?
  • Ist ein rechtlicher Rahmen schriftlich vereinbart, der den beidseitigen Nutzen der Forschungskooperation und seiner Ergebnisse (z. B. Zugang zu und Nutzung von Forschungsdaten durch einen Transferplan für den grenzüberschreitenden Datenverkehr) sicherstellt?
  • Wie wird entschieden, welche Gründe für oder gegen eine Fortführung der Kooperation sprechen, wenn der Zugang zu gemeinsam generierten Forschungsdaten absehbar eingeschränkt sein würde? Wer sollte an dieser Entscheidung beteiligt sein?[14]
  • Wurde bezüglich der Anwendung international üblicher Verfahren der Publikationspraxis ein einvernehmliches Vorgehen vereinbart?

Achtung wissenschaftlicher, ethischer und rechtlicher Standards: Die Freiheit von Forschung und Lehre geht mit einer besonderen Verantwortung der einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie auch der Hochschule insgesamt einher. In deutsch-chinesischen Kooperationsprojekten gewährleisten die Hochschulen die Einhaltung wissenschaftlicher und wissenschaftsethischer Standards und halten sich an die allgemeinen Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis. Dies umfasst auch die Beachtung und Durchsetzung des geltenden Rechts zum Schutz geistigen Eigentums sowie der Regelungen zum Umgang mit Fragen von sicherheitsrelevanter Forschung und Exportkontrolle (dual use).

  • Sind die hinter einer Kooperation stehenden Interessen beider Seiten für alle beteiligten Akteure transparent? Sind ausreichende Kenntnisse über die entsendenden Institutionen chinesischer Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler vorhanden?
  • Sind Prinzipien und Verfahren zu Fragen des Schutzes geistigen Eigentums etabliert? Sind Informationen zu den geltenden Bestimmungen und einschlägigen internen und externen Ansprechpersonen für alle forschenden oder forschungsunterstützenden Akteure leicht zugänglich? Bestehen Informations- und Trainingsangebote zu entsprechenden Fragen?
  • Sind hochschulinterne Regelungen und Strukturen für den Umgang mit Fragen von sicherheitsrelevanter Forschung und Exportkontrolle etabliert, die eine militärische Nutzung ziviler Forschungsergebnisse und den Transfer sensibler, geschützter Forschungstechnologien ausschließen?[15]
  • Sind Informationen zu den geltenden Bestimmungen bezüglich sicherheitsrelevanter Forschung und einschlägigen internen und externen Ansprechpersonen (z. B. des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) allen forschenden oder forschungsunterstützenden Akteuren leicht zugänglich? Sind die diesbezüglich in China geltenden Regelungen den an der Kooperation beteiligten Akteuren bekannt? Bestehen Informations- und Trainingsangebote zu Fragen sicherheitsrelevanter Forschung?[16]
  • Sind die Interessen an der Kooperation beteiligter wirtschaftlicher Akteure transparent dokumentiert? Ist sichergestellt, dass diese Interessen die eigentlichen Forschungsinteressen nicht behindern (z. B. Publikationsverbot)?
  • Ist sichergestellt, dass die Forschungskooperation mit den ethischen Grundsätzen der Hochschule konform geht und dass Forschungsdaten nicht unter ethisch problematischen Bedingungen erhoben werden? Ist eine hochschulinterne Ethikkommission etabliert, die sich bei Bedarf mit ethischen Fragestellungen im Kontext der fraglichen Projekte befasst?[17]

Förderung der Mobilität von Studieren, Lehrenden und Forschenden: Als weltoffene Einrichtungen haben die deutschen Hochschulen ein hohes Interesse an der Gewinnung von qualifizierten Studierenden, Promovierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus China, sei es für einen temporären Aufenthalt oder aber auf Dauer. Sie informieren chinesische Studienbewerberinnen und -bewerber über ihr Studienangebot, Regelungen für Zugang und Zulassung und anfallende Kosten und bieten auf zentraler und dezentraler Ebene fachliche Orientierung sowie soziale und kulturelle Begleitung. Umgekehrt fördern sie die Mobilität ihrer Studierenden nach China, sei es für ein Studium oder einen Praxisaufenthalt. Durch transparente Regelungen bezüglich Auswahl, Ablauf und späterer Anerkennung des Auslandsaufenthaltes erleichtern sie die Auslandsmobilität. Ebenso unterstützen die Hochschulen ihre Studierenden durch Angebote zur fachlichen und interkulturellen Vor- und Nachbereitung des Chinaaufenthaltes.

  • Sind die zur Verfügung gestellten Informationen zu Studienangeboten sowie zu Forschungs- und Arbeitsmöglichkeiten an der eigenen Hochschule hinreichend, gut verständlich und auch für chinesische Partner leicht zugänglich?
  • Bestehen in ausreichendem Maße sprachliche und interkulturelle Angebote für einreisende und ausreisende bzw. zurückkehrende Studierende und Forschende?
  • Sind Ansprechpersonen für die fachlichen wie sozialen Belange der einreisenden wie auch der ausreisenden bzw. zurückkehrenden Studierenden und Forschenden benannt?
  • Gibt es ein Monitoring des Studienerfolgs aller Studierender? Wie wird das Feedback der chinesischen Studierenden und Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler zu ihren fachlichen und sozialen Erfahrungen an der Hochschule gesammelt? Sind Routinen und Prozesse etabliert, mit denen die gewonnenen Erkenntnisse zu Anpassungen im Hochschulalltag führen?
  • Besteht für den Krisenfall ein Notfallplan, der auch Rückholmaßnahmen für die Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der eigenen Hochschule umfasst? Wurden diesbezügliche Absprachen mit der chinesischen Partnereinrichtung sowie ggf. weiteren Akteuren vor Ort getroffen? Werden ausreisenden Studierenden und Forschenden essenzielle Informationen nicht nur zum Alltag an der chinesischen Partnereinrichtung, sondern auch im Hinblick auf mögliche Risiken und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sowie das notwendige Verhalten und Verfahren im Krisenfall vermittelt?

V.    Hochschulen als transnationale Räume
Interkultureller Dialog und transnationaler Campus:
Im Rahmen ihrer deutsch-chinesischen Partnerschaften treten die deutschen Hochschulen für den offenen Dialog ein. Grundvoraussetzungen dafür sind sachorientierter Austausch und Toleranz unterschiedlicher Auffassungen bei gleichzeitiger Anerkennung der für alle Hochschulangehörigen gleichermaßen geltenden Regelungen. Begegnung und Austausch zwischen allen Studierenden und Forschenden eröffnen über kulturelle und sprachliche Barrieren hinweg Korridore für offene Kommunikation, die Denk- und Veränderungsprozesse bei allen Beteiligten anstoßen, das Voneinander Lernen ermöglichen und kulturelle Sensibilität und wechselseitiges Verständnis fördern. Eine solchermaßen transnational ausgerichtete Hochschule stellt für alle Hochschulangehörigen eine Bereicherung dar.

  • Gibt es Orte der formellen und informellen Begegnung und des Austauschs mit chinesischen Studierenden? Sind Programme etabliert, die studentisches Engagement hinsichtlich der Integration von und der interkulturellen Begegnung mit chinesischen Studierenden fördern, sei es curricular oder außercurricular (z. B. Buddy-Programme)?
  • Sind Programme und Formate etabliert, die chinesische Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ermutigen und darin unterstützen, ihre eigenen Erfahrungen mit den Hochschulangehörigen zu teilen?[18]
  • Besteht ein Kommunikationskorridor mit chinesischen Studierendenvereinigungen? Bestehen hinreichende Kenntnisse über die Aktivitäten dieser Studierendenvereinigungen?
  • Bestehen Angebote zur wissenschaftlichen und kulturellen Befassung mit China sowie zum Erlernen der chinesischen Sprache? Ist eine zentrale Anlaufstelle mit China-Kompetenz an der Hochschule oder ihrem Umfeld vorhanden?

Gelebte Willkommenskultur: Die an einer Kooperation beteiligten deutschen Hochschulen bieten chinesischen Studierenden und Forschenden vor Aufnahme ihres Studiums oder ihrer Forschungstätigkeit sowie auch im Studien- bzw. Projektverlauf Orientierung und Hilfestellung. Im Rahmen der Planung einer Kooperation wird die soziale Betreuung der chinesischen Studierenden, Lehrenden und Forschenden von Anfang an mitgedacht.

  • Bestehen an der Hochschule ausreichende Angebote zur sozialen Integration chinesischer Studierender und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler? Gibt es eine Ombudsperson, an die sich chinesische Studierende oder Forschende bei diskriminierenden Vorfällen wenden können?
  • Werden Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die von einem Aufenthalt in China zurückkehren, systematisch kontaktiert? Gerade aus der dieser Gruppe heraus können wichtige Ansprechpersonen für chinesische Studierende und Forschende vor Ort erwachsen.
  • Sind ausreichende Kapazitäten für die fachliche Betreuung der chinesischen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vorhanden? Gibt es feste Ansprechpersonen für beide Zielgruppen?
  • Besteht ein Alumni-Konzept für chinesische Absolventinnen und Absolventen und ehemalige Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus China?

Förderung von Sprachkompetenz und Mehrsprachigkeit: Die deutschen Hochschulen unterstützen chinesische Studierende und Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler beim Erlernen und Verbessern ihrer Deutschkenntnisse sowie, falls erforderlich, weiterer Lehr- oder Forschungssprachen. Ebenso unterstützen sie ihre eigenen Studierenden, Forschenden und das sonstige Hochschulpersonal beim Erwerb und Verbessern von Fremdsprachenkenntnissen. Neben der proaktiven Nutzung des Englischen als wissenschaftlicher Lingua franca setzen sich die Hochschulen bewusst für die Förderung der deutschen Sprache und der Mehrsprachigkeit ein, auch in Anerkennung der Tatsache, dass Sprachkompetenz eine wichtige Gelingensbedingung für einen erfolgreichen Aufenthalt in Deutschland bzw. im Partnerland ist und chinesischen Absolventinnen und Absolventen die lntegration in den hiesigen Arbeitsmarkt erleichtert.[19]

  • Mit welchen Mitteln wird die sprachliche Kompetenz der Studienbewerberinnen und -bewerber und Studierenden evaluiert? Ist ein entsprechender Prüfprozess etabliert?
  • Ist ein Sprachenkonzept zur Unterstützung und Begleitung der Kooperation entwickelt worden? Bestehen in ausreichendem Maße Angebote zum Erwerb oder Verbessern des Deutschen bzw. Chinesischen?
  • Bestehen ausreichende Möglichkeiten zur sprachlichen Fortbildung des an einer Kooperation beteiligten akademischen und nicht-akademischen Personals?

VI.    Schlussbemerkung
Angesichts der eingangs beschriebenen Entwicklungen ist es aus Sicht der HRK erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, die die deutsch-chinesische Hochschulkooperation zukunftsfest und für beide Seiten gewinnbringend gestalten.

Wie in den HRK-Leitlinien und Standards in der internationalen Hochschulkooperation dargelegt, gewinnt die Verankerung des grenzüberschreitenden Agierens der Hochschulen in festen und zugleich reflektierten Wertesystemen zunehmend an Bedeutung. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist unabdingbare Grundvoraussetzung für das erfolgreiche universitäre Wirken. Sie bezeichnet somit auch für das internationale Handeln der deutschen Hochschulen und ihre internationalen Kooperationen ein nicht verhandelbares Grundprinzip. Vor diesem Hintergrund sind die vorliegenden Leitfragen als Anregung zu verstehen, die bestehenden Kooperationen mit chinesischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu validieren und bei Bedarf zu rekalibrieren.

Gleichermaßen sind die Leitfragen als Ermutigung gedacht, das lohnende wissenschaftliche Engagement in China fortzuführen und die Kooperation mit chinesischen Partnern proaktiv zu gestalten. Die Leitfragen sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit mit dem bedeutsamen Wissenschaftsstandort China sowohl in Forschung und Innovation wie auch in Lehre und Lernen auf die Zukunft auszurichten, Studierende und Forschende für eine intensivierte Befassung mit China zu gewinnen und die für die gedeihliche Entwicklung der Weltgemeinschaft so wichtige transnationale Wissenschaftskooperation auch in komplexen Kontexten auf- und auszubauen.

Analog zu den Leitlinien und Standards folgen die Leitfragen den übergeordneten Dimensionen „Strategie und Governance“, „Gemeinsam Lehren, Lernen und Forschen“ und „Hochschulen als transnationale Räume“. In allen drei Handlungsdimensionen adressieren sie sowohl Voraussetzungen und Notwendigkeiten als auch Zielstellungen einer Kooperation auf Augenhöhe. Zu den Erfolgsfaktoren für eine fruchtbare Kooperation gehört eine gezielte Auswahl von Themen und Partnern. Mehrwert und Nachhaltigkeit von internationalen Partnerschaften liegen aber ebenso in den hochschuleigenen Strukturen und Prozessen begründet. Sie sind darüber hinaus aufs engste mit Selbstbild, Mission und Profil der Hochschule sowie ihren institutionellen Wertvorstellungen verknüpft.

Die HRK wird sich nach Kräften dafür einsetzen, ihre Mitglieder in dem bevorstehenden Entwicklungsprozess zu unterstützen und zu einer Vernetzung interessierter Akteure beizutragen. Eine wichtige Rolle können hier die bereits bestehenden oder im Aufbau befindlichen China-Zentren an den deutschen Hochschulen spielen, für die die verantwortlichen Akteure angemessene Ressourcen bereitstellen sollten. Darüber hinaus bietet u. a. das DAAD-Kompetenzzentrum Internationale Wissenschaftskooperationen Beratungsleistungen im Kontext von internationaler Hochschulkooperation an.[20]

Zu den dargelegten Leitfragen wird die HRK das Gespräch mit ihren Partnern in Deutschland, Europa und darüber hinaus suchen. Ebenso wird sie die Leitfragen vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Gegebenheiten der Hochschulsysteme weltweit einem fortlaufenden Veränderungsprozess unterworfen sind und die Realität deutsch-chinesischer Kooperation komplex und vielschichtig ist, in regelmäßigen Abständen prüfen.[21]

---------------------------------------------------------------------------------------------
[1] Aktuelle Zahlen sind unter www.internationale-hochschulkooperationen.de zu finden.
[2] Chinesische Lehrende sind angehalten, sich in ihren Vorlesungen an die Linie der Partei zu halten und „schädliche Ideen und Ausdrucksweisen” zu vermeiden. Auch wenn die Realität sich vor Ort unterschiedlich darstellen wird und innerhalb der chinesischen Wissenschaftscommunity unterschiedliche Wahrnehmungen und Einschätzungen zu diesen Fragestellungen bestehen, so ist der potenziell einschüchternde Effekt dieser Anweisung unverkennbar: „In August 2016, the Ministry of Education issued guidelines on the performance appraisal of academic personnel that can be seen as illustrative of the tightening of the political space in China. They include measuring staff compliance with ‘the basic line of the Party’ and further specify that academics who tolerate ‘the illegal spread of harmful ideas and expressions in the classroom will be dealt with severely according to regulation and law’. What is understood as ‘harmful ideas and expressions’ is widely held to correspond with the ‘Seven Prohibitions’ that were listed in a leaked secret Party commu¬niqué popularly known as ‘Document 9’. These prohibitions concern: promoting Western constitutional democracy, promoting universal values, promoting Western conceptions of media independence and civil society, promoting pro-market neoliberalism, promoting ‘nihilist’ criticisms of past errors of the Party, and questioning China’s political course.” Ingrid d’Hooghe et al., Assessing Europe – China collaboration in higher education and research, Leiden 2018, S. 11; leidenasiacentre.nl/wp-content/uploads/2018/11/LeidenAsiaCentre-Report-Assessing-Europe-China-Collaboration-in-Higher-Education-and-Research.pdf, Zugriff am 9.9.2020. Für eine englischsprachige Übersetzung des Dokuments No. 9 vgl. ChinaFile, Document 9: A ChinaFile translation, 8 November 2013; www.chinafile.com/document-9-chinafile-translation, Zugriff am 9.9.2020.
In einer Analyse des Status quo der akademischen Freiheiten in Hochschulsystemen weltweit rangierte China im Jahr 2019 in der niedrigsten von fünf Kategorien (zusammen mit z. B. Aserbaidschan, Bangladesch, Eritrea, dem Iran oder auch Turkmenistan). Vgl. Katrin Kinzelbach et al., Free universities. Putting the Academic Freedom Index into action, GPPI / SaR 2020, S. 24. Beispiele für staatliche Einflussnahme und Beschneidung der akademischen Freiheiten sind in einem Bericht von Scholars at Risk nachzulesen: The Scholars at Risk Freedom Monitoring Project, Obstacles to excellence. Academic freedom & China’s quest for academic excellence. New York 2019, S. 22 ff.; www.scholarsatrisk.org/wp-content/uploads/2019/09/Scholars-at-Risk-Obstacles-to-Excellence_EN.pdf, Zugriff am 9.9.2020.
[3]  Vgl. Bundestagsdrucksache 19/20346 (S. 63 ff.); dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/203/1920346.pdf, Zugriff am 9.9.2020 und 19/11839; dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/118/1911839.pdf, Zugriff am 9.9.2020. Beispiele für Einflussnahme auf ausländische Hochschulen sind ferner einem Bericht von Scholars at Risk zu entnehmen: The Scholars at Risk Freedom Monitoring Project, Obstacles to excellence. Academic freedom & China’s quest for academic excellence. New York 2019, S. 80 ff. Zur Debatte um akademische Freiheit in der Kooperation mit internationalen Partnern in illiberalen Kontexten vgl. auch Catherine Owen, The ‚internationalisation agenda‘ and the rise of the Chinese university: Towards the inevitable erosion of academic freedom?, The British Journal of Politics and International Relations 2020, Vol. 22(2), S. 238 – 255.
[4]  Bezüglich des im Sommer 2017 verabschiedeten Nationalen Nachrichtendienstegesetzes der VR China (NDG) analysiert Markus Fisch: „Auch Unternehmen und Einzelpersonen sind gemäß § 7 Absatz 1 und § 14 NDG zur Kooperation und Unterstützung der Sicherheitsbehörden sowie zur Geheimhaltung bzgl. erlangter Informationen verpflichtet.“ Markus Fisch, Chinas neues Nationales Nachrichtendienstegesetz, ZChinR 2018, S.16; www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/1896/1922, Zugriff am 9.9.2020.
Innerhalb der chinesischen Wissenschaftscommunity bestehen unterschiedliche Wahrnehmungen und Einschätzungen zu diesen Fragestellungen; aktuelle Studien deuten auf negative Effekte in Teilen der Community hin: „Our interviewees often pointed to the increasing political scrutiny that is being given to teaching and research in China as a major issue hindering the full and free exchange of ideas. […] They also raised the issue of Chinese students being watched. They said they were aware that Chinese students – both at home and abroad – might have a fellow student monitoring them and that, if a student is heard making a critical remark about Chinese politics, they might be reprimanded.” Ingrid d’Hooghe et al., Assessing Europe – China collaboration in higher education and research, Leiden 2018, S. 29; leidenasiacentre.nl/wp-content/uploads/2018/11/LeidenAsiaCentre-Report-Assessing-Europe-China-Collaboration-in-Higher-Education-and-Research.pdf, Zugriff am 9.9.2020.
[5]  Deutlich über zehn Prozent der Bildungsausländerinnen und -ausländer an deutschen Hochschulen stammen aus China, rund fünfzehn Prozent aller ausländischen Promotionen an deutschen Hochschulen werden von chinesischen Promovendinnen und Promovenden verfasst und etwa 3.000 chinesische wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an den Hochschulen in Deutschland. Aktuelle Zahlen sind unter www.wissenschaft-weltoffen.de zu finden.
[6]  Matthias Stepan et al., China können, China kennen. Ausgangspunkte für den Ausbau von China-Kompetenz in Deutschland. MERICS 2018, S. 53 ff.; merics.org/de/china-kompetenz, Zugriff am 9.9.2020.
[7]  Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Leitlinien und Standards in der internationalen Hochschulkooperation. Beschluss des HRK-Präsidiums vom 6.4.2020; www.hrk.de/themen/internationales/strategische-internationalisierung/leitlinien-und-standards/, Zugriff am 9.9.2020.
[8]  Die Deutsche Vereinigung für China-Studien weist darauf hin, dass bei Delegationsbesuchen eine Überprüfung der übermittelten Funktionsbezeichnungen angebracht sein kann. „Insbesondere sollen Parteikader in ihrer Funktion wahrgenommen und von chinesischer Seite vorgegebene Standardübersetzungen von Titeln und Ämtern nicht ungeprüft übernommen werden. Sofern die gastgebende deutsche Einrichtung über keine ausreichende China-Kompetenz zur Beurteilung der Sachlage verfügt, steht die Deutsche Vereinigung für Chinastudien e. V. (DVCS) im Rahmen ihrer Möglichkeiten beratend zur Seite.“ DVCS, Handlungsempfehlungen zum Umgang deutscher akademischer Institutionen mit der VR China vom 1.12.2018.
[9]   So hat die Bundesregierung jüngst entschieden, keine Vereinbarungen im Rahmen der Belt and Road-Initiative (BRI) zu unterzeichnen (Vgl. Bundestagsdrucksache 19/17395 vom 26.2.2020; dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/173/1917395.pdf, Zugriff am 9.9.2020 und Bundestagsdrucksache 19/11471 vom 10. Juli 2019; dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/114/1911471.pdf, Zugriff am 9.9.2020.
[10]  Beachtet werden sollte u. a. der deutsche Gerichtsstand im Falle der Notwendigkeit, strittige Fragen vor Gericht zu klären.
[11]  Innerhalb der deutschen Hochschullandschaft bestehen beispielsweise unterschiedliche Einschätzungen hinsichtlich der Konfuzius-Institute, die seit 2006 an neunzehn deutschen Hochschulen angesiedelt wurden. Während einige Hochschulen keine Versuche der unbotmäßigen Einflussnahme beobachten und die Kooperationserfahrung uneingeschränkt positiv ist, haben sich andere Hochschulen dazu entschlossen, die den Instituten zugrundeliegenden Verträge auslaufen zu lassen oder zu beenden. Anlass zu Diskussionen bot u. a. der sogenannte ‚Portugal incident‘ im Jahr 2014, bei dem Xu Lin, die damalige Hanban-Vorsitzende, bei der Eröffnungsveranstaltung der Konferenz der European Association for Chinese Studies (EACS) in Braga eine Seite aus dem Konferenz-Programm trennen ließ, auf der sie eine Stipendien-Werbung der taiwanischen Chiang Ching-kuo Foundation gefunden hatte. Hartig verweist in seiner Studie auf die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtungsweise (vgl. Falk Hartig, Chinese public diplomacy. The rise of the Confucius Institute, New York 2016, S. 146/147). Kritisch erscheinen ihm die Bestrebungen des Hanban, dem [damaligen, Anm. der Red.] Träger der Konfuzius-Institute, zukünftig verstärkt kreditierte akademische Kurse an auslän¬dischen Hochschulen anzubieten (Ebd., S. 183/184). Im Jahr 2020 wurden die weltweit eingerichteten Konfuzius-Institute in die Stiftung ‚The Chinese International Education Foundation‘ überführt. Eine umfassende Analyse der Konfuzius-Institute findet sich auch in Jennifer Hubbert, China in the World: An anthropology of Confucius Institutes, soft power, and globalization, Honolulu 2019. Zur Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtungsweise vgl. ferner Kerry Brown, China and self-censorship. In: Michael Natzler (Hg.), UK Universities and China, HEPI Report 132, Oxford 2020, S. 27-35; www.hepi.ac.uk/wp-content/uploads/2020/07/UK-Universities-and-China_HEPI-Report-132_FINAL.pdf, Zugriff am 9.9.2020.
[12]  Ist die Hochschule zum Beispiel bereit, staatliche Mittel der chinesischen Seite oder auch Unternehmensförderung anzunehmen? Zu chinesischen Digitalplattformen, die international tätig sind, s. z. B. Kai Jia et al., Global competitors? Mapping the internationalization strategies of Chinese digital platform firms, Progress in International Business Research 2019, Vol. 13, S. 187–215.  
[13]  Angesichts der z. T. schwierigen Grenzziehung zwischen gebotener wissenschaftlicher Objektivität, im internationalen Wissenschaftsaustausch erforderlicher kultureller Sensibilität und beginnender Selbstzensur sind tiefergehende Studien zu dieser Thematik wünschenswert. Zur Komplexität der Thematik vgl. Kerry Brown, China and self-censorship. In: Michael Natzler (Hg.), UK Universities and China, HEPI Report 132, Oxford 2020, S. 27-35; www.hepi.ac.uk/wp-content/uploads/2020/07/UK-Universities-and-China_HEPI-Report-132_FINAL.pdf, Zugriff am 9.9.2020.
Nach einer neueren Studie zeigen sich von 562 im Jahr 2018 befragten China-Forscherinnen und -Forschern aus den Sozial­wissenschaften (im weiteren Sinne) 68% besorgt (concern) hinsichtlich möglicher Selbstzensur unter Forschenden, die sich mit China beschäftigen. Repressive Erfahrungen (repressive experiences) kommen laut der Abfrage nur selten vor, aber sie geschehen: 9% berichten von Vorladungen durch chinesische Behörden, 26% wurde Zugang zu Forschungsquellen verweigert und 5% hatten Probleme bei der Visaerteilung. Vgl.: Sheena Chestnut Greitens and Rory Truex, Repressive experiences among China scholars. The China Quarterly 242 (June 2020), S. 349-375; www.cambridge.org/core/journals/china-quarterly/article/repressive-experiences-among-china-scholars-new-evidence-from-survey-data/C1CB08324457ED90199C274CDC153127, Zugriff am 9.9.2020.
[14]  Insbesondere das am 1.6.2017 in Kraft getretene Cybersicherheitsgesetz der VR China erschwert Austausch und Transfer von wissenschaftlichen Daten. So besagt Artikel 37 des Gesetzes, dass ‚wichtige Daten‘, die ‚Betreiber kritischer Informationsinfrastrukturen‘ (zu denen die Forschungseinrichtungen nach Expertenmeinung gehören) inner¬halb der VR China erheben oder sammeln, auf dem Territorium der VR China gespeichert werden müssen und erst nach Freigabe staatlicher Stellen ins Ausland transferiert werden dürfen. Vgl. englische Übersetzung des Gesetzestextes unter www.newamerica.org/cybersecurity-initiative/digichina/blog/translation-cybersecurity-law-peoples-republic-china/, Zugriff am 9.9.2020.
Eine Analyse des LeidenAsiaCentre bestätigt dies und weist auf die Implikationen, insbesondere für die wissenschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Natur- und Ingenieur­wissenschaften hin: „The new rules primarily concern data in the fields of natural science and engineering. Authors of government-funded papers, who need to hand over their data for publication in foreign journals, are obliged to get permission to do so first. It is as yet unclear if and how these regulations that apply to government-funded research by organizations such as the NSFC and the CSC will be implemented and if they will influence Chinese-foreign projects.” Ingrid d’Hooghe et al., Assessing Europe – China collaboration in higher education and research, Leiden 2018, S. 34; leidenasiacentre.nl/wp-content/uploads/2018/11/LeidenAsiaCentre-Report-Assessing-Europe-China-Collaboration-in-Higher-Education-and-Research.pdf, Zugriff am 9.9.2020.
[15]  Der Strategie der sogenannten zivil-militärischen Integration folgend wurde im Jahr 2017 eine Arbeitsgruppe unter Leitung des chinesischen Staatspräsidenten (Central Commission for Integrated Military and Civil Development) etabliert, die sich der Verzahnung des zivilen mit dem militärischen Sektor widmet. Der Wissenschaft wird in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle zugewiesen; Angehörige chinesischer Hochschulen werden dazu angehalten, die Nutzungsmöglichkeiten ihrer Forschungs-tätigkeit für militärische Zwecke zu prüfen. „Military–civil fusion is tied to the government’s Double First-Class University Plan to build 98 of China’s best universities into world-class institutions by 2050. A 2018 policy document about the plan states that universities should integrate into ‘the military–civil fusion system’ and ‘advance the two-way transfer and transformation of military and civilian technological achievements’. The importance of international collaboration and foreign talent to the Double First-Class University Plan means that military–civil fusion, the improvement of China’s universities and research collaboration are becoming inextricable.” Alex Joske, The China defence universities tracker. Exploring the military and security links of China‘s universities, ASPI Policy Brief, Report No. 23/2019, S. 4; www.aspi.org.au/report/china-defence-universities-tracker, Zugriff am 9.9.2020. Schätzungen des Australian Strategic Policy Institute (ASPI) zufolge hat die chinesische Volksbefreiungsarmee seit 2007 mehr als 2.500 dem Militär zugehörige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Studien- und Forschungszwecken an ausländische Hochschulen und Forschungseinrichtungen entsandt, insbesondere in die USA sowie nach Großbritannien, Kanada, Australien und Deutschland. Vgl. Alex Joske, Picking flowers, making honey. The Chinese military’s collaboration with foreign universities, ASPI Policy Brief, Report No. 10/2018, S. 3 / S. 8; www.aspi.org.au/report/picking-flowers-making-honey, Zugriff am 9.9.2020.
[16]  Im Regelfall zeichnet die Hochschulleitung persönlich für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften verantwortlich. Wenn Professorinnen oder Professoren eigenverantwortlich (z. B. im Rahmen einer Nebentätigkeit) Ausfuhrvorhaben betreiben, sind wiederum sie selbst als Ausführer im Sinne des Außenwirtschaftsrechts anzusehen. Vgl. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Handbuch Exportkontrolle und Academia, Berlin 2019, S. 81/82; www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_aca_broschuere_handbuch.html, Zugriff am 9.9.2020.
[17]  Es zeigt sich, dass institutionelle Regelungen in manchen Fällen im Rahmen von internationalen Projekten unterlaufen werden: „Although European universities expect their employees to adhere to codes of research ethics in all their work, including in international cooperation projects, it seems that in practice researchers do not always adhere to this rule. […] Criticizing a lack of academic freedom or infringement of intellectual property rights in China, for instance, while condoning the dodging of our own rules by working in China would squander whatever grounds we have to criticize Chinese practices that do not conform to our rules and values.“ Ingrid d’Hooghe et al., Assessing Europe – China collaboration in higher education and research, Leiden 2018, S. 22; leidenasiacentre.nl/wp-content/uploads/2018/11/LeidenAsiaCentre-Report-Assessing-Europe-China-Collaboration-in-Higher-Education-and-Research.pdf, Zugriff am 9.9.2020.  
[18]  Umfragen zeigen, dass chinesische Studierende häufig Schwierigkeiten haben, soziale Kontakte an der deutschen Hochschule aufzubauen und Anschluss zu Studierenden anderer Nationalitäten zu finden: „After going abroad, Chinese students are not sufficiently integrated into the local society. Limitations in their language skills and the lack of an adequate orientation leads students to use social media from China as a main source of information. Moreover, a majority believed that Western media reporting about China is biased. […] Institutions in Germany should adopt communication strategies to better inform and integrate Chinese students and create environments in which students feel comfortable to debate even contentious issues.” Mao Yishu, Conflicted hearts and minds: A survey of political attitudes of Chinese students in Germany, MERICS 26.3.2020, S.2; merics.org/en/report/conflicted-hearts-and-minds, Zugriff am 9.9.2020.
[19]  „In 2018, over 80 percent of overseas students returned after graduation. Germany is a major target for China’s “Youth Thousand Talents Plan,” a strategy to lure highly skilled young scholars and researchers to return home. According to the Chinese embassy in Germany, among the talents selected 171 graduated in Germany, making the country the first biggest contributor in Europe and second globally after the US. Some recent returnees have become movers and shakers of China’s digital economy. […] With a view to aging societies, it seems sensible to strengthen support for Chinese talents coming in. Germany in particular would be well-advised to convince at least some to stay to benefit more strongly from this workforce educated at its own schools.” Ebd., S.10. Vgl. dazu auch Alex Joske, Hunting the Phoenix. The Chinese Communist Party’s global search for technology and talent. ASPI Policy Brief, Report No. 35/2020; www.aspi.org.au/report/hunting-phoenix, Zugriff am 9.9.2020.  
[20]  Vgl. z. B. Verbund der Chinazentren an deutschen Hochschule
(http://chinazentren.de/) oder auch Projekte der BMBF-Fördermaßnahme „Ausbau der China-Kompetenz an deutschen Hochschulen“ (https://www.internationales-buero.de/de/china_kompetenz_an_deutschen_hochschulen.php) sowie
www.daad.de/kompetenzzentrum (Zugriff jeweils am 9.9.2020).
[21]  Die vorliegenden Leitfragen wurden in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von HRK-Vizepräsident Professor Dr.-Ing. Bernd Scholz-Reiter erstellt. Die HRK dankt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe herzlich für ihr Engagement.