Vorgeschichte

1903 erste "außeramtliche" Deutsche Rektorenkonferenz (erstes offizielles Treffen der Universitäten im deutschen Reich ohne staatliche Teilnahme/Aufsicht)
bis 1933 insgesamt 28 ordentliche Deutsche Rektorenkonferenzen (z.T. in Verbindung mit Hochschultagen des Verbandes Deutscher Hochschulen)
1936 Verbot der autonomen Rektorenkonferenzen durch Erlass des Reichs- und Preußischen Ministeriums für Wissenschaft
9/1945 Gründung der Nordwestdeutschen Rektorenkonferenz in der britischen Zone durch Beschluss der Hochschulrektoren auf Anregung der britischen Besatzungsmacht
12/1946 Gründung einer Rektorenkonferenz in der amerikanischen Zone
seit 1947 Hochschulen der sowjetischen Besatzungszone können an den gemeinsamen Beratungen nicht mehr teilnehmen
bis 1949 Zusammenwirken der Hochschulvertreter aus den drei westlichen Besatzungszonen und der staatlichen Vertretungen des Hochschulwesens teils getrennt, teils gemeinsam im Rahmen der Rektorenkonferenzen und der "Hochschulkonferenzen"

Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK)

21.4.1949 Gründung der Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) durch die Rektoren der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen aus den drei westlichen Besatzungszonen
1951 Einführung der einjährigen Präsidentschaft
seit 1952 Hinterzartener Arbeitstagungen zur Hochschulreform (gemeinsam mit Hochschulverband und dem amerikanischen Hohen Kommissar)
1953 Einrichtung eines Sekretariats in Göttingen
1953 Bildung eines Präsidialausschusses mit vier Mitgliedern
1955 Hochschultagung in Bad Honnef zur Studentenförderung ("Honnefer Modell") gemeinsam mit Hochschulverband und dem amerikanischen Hohen Kommissar
1956 Verlagerung des Sekretariats nach Bonn-Bad Godesberg (ab 1962 mit eigenem Dienstgebäude)
1965 Gründung der Stiftung zur Förderung der Westdeutschen Rektorenkonferenz als Rechtsträger der WRK
1965 Zentrale Registrierstelle für Medizin und Zahnmedizin bei der WRK zur Verwaltung des numerus clausus (bis 1973)
1968 Einführung eines dreiköpfiges Präsidiums (Präsident und zwei Vizepräsidenten)
1970 Aufnahme eines großen Teils der Pädagogischen Hochschulen
1973 Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten auf zwei Jahre; Erweiterung des Präsidiums auf vier Vizepräsidenten; Bildung des WRK-Senats
seit 1974 Aufnahme von Fach-, Kunst- und Musikhochschulen, Kirchlichen und Philosophisch-Theologische Hochschulen sowie der Bundeswehrhochschulen (seit 1985 Universitäten der Bundeswehr)
seit 1980 Vorsitzende der Landesrektorenkonferenzen ex officio Mitglieder des Senats
1984 Erweiterung des Präsidiums um einen weiteren Vizepräsidenten (alle mit zweijähriger Amtszeit)

Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

5.11.1990 Die WRK nimmt als erste Wissenschaftsorganisation 21 Hochschulen aus den fünf neuen Bundesländern und aus dem früheren Ost-Berlin auf und ändert ihren Namen in Hochschulrektorenkonferenz (HRK).
1.1.1994 Eine neue HRK-Ordnung tritt in Kraft, die eine Reihe von strukturellen Veränderungen enthält: Einführung der Mitgliedergruppen Universitäten und Fachhochschulen, deren Vorsitzende Mitglieder des Präsidiums sind, veränderte Zusammensetzung von Plenum und Senat mit stärkerer Repräsentanz der Fachhochschulen, Erweiterung der Amtszeit des Präsidenten auf drei Jahre (mit der Möglichkeit einmaliger Wiederwahl).
1.9.1999 Die HRK eröffnet mit zunächst zwei Mitarbeiterinnen ein Büro in Berlin.
1.1.2007 Die Mitgliederversammlung wird mit Inkrafttreten einer Neufassung der HRK-Ordnung eingeführt. Sie löst als oberstes beschlussfassendes Organ das Plenum ab. In der Mitgliederversammlung führt jede Mitgliedshochschule mindestens eine Stimme. Auch der Senat wird reformiert. Das Präsidentenamt ist von nun an hauptamtlich auszuüben.
1.3.2008 Die Außenstelle Brüssel wird eröffnet. Ab 1. Januar 2010 kann sie mit einem eigenen Referenten vor Ort besetzt werden.