Studium für Geflüchtete

Immer mehr Menschen fliehen aus ihren Heimatländern vor Krieg, Gewalt und politischer Verfolgung nach Deutschland. Unter den Geflüchteten sind viele, die im Heimatland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium begonnen oder gar abgeschlossen haben. Wie können die Geflüchtete, die hier in Deutschland studieren wollen, von den Hochschulen unterstützt werden?
Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu Hochschulzugang, Studienvorbereitung und finanzieller Unterstützung.

Hochschulzugang

Können Geflüchtete in Deutschland studieren?

Grundsätzlich dürfen Geflüchtete ein Hochschulstudium aufnehmen, sofern sie sich legal in Deutschland aufhalten. Dies gilt insbesondere für anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigung, Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes etc.) und bezogen auf die Ukraine für Geflüchtete, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 erhalten haben (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz). Gleiches gilt auch für Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder die einen Duldungsstatus haben.

Hochschulzugangsberechtigung
In der Regel gelten die Bewertungsvorschläge der KMK-ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz) bei der Prüfung der Hochschulzugangsqualifikationen.

Wenn ein Geflüchteter studieren möchte, aber keine Dokumente wie etwa Schulzeugnisse oder Immatrikulationsbelege vorlegen kann, sollte dennoch die Eignung eines Studieninteressierten geprüft und bewertet werden.

Flüchtlinge haben Anspruch auf angemessene Prüfung ihrer Eignung
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich in einem Beschluss am 3. Dezember 2015 auf ein gemeinsames Vorgehen in Fällen verständigt, in denen eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber fluchtbedingt eine im Heimatland erworbene Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht oder nur unvollständig mit Dokumenten nachweisen kann. In einem dreistufigen Verfahren soll die Studienberechtigung überprüft werden.

Grundlage hierfür ist die „Lissabon-Konvention“ (Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, Abschnitt VII, Artikel VII), die von 49 europäischen und nicht europäischen Staaten unterzeichnet wurde. Deutschland ist seit 2007 Mitunterzeichner. Dem Abkommen zufolge müssen „angemessene Schritte“ entwickelt werden, um die Hochschulqualifikation von Flüchtlingen zu bewerten – auch wenn diese durch Urkunden nur teilweise oder gar nicht nachgewiesen werden können.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Kultusministerkonferenz (KMK), Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Deutsches Studentenwerk (DSW) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) veröffentlichen gemeinsame Handreichung „Hochschulzugang und Studium von Flüchtlingen“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hochschulen und Studentenwerken.

Studienvorbereitung

Wie können Geflüchtete fachlich und sprachlich auf ein Studium vorbereitet werden?

Gasthörer, Schnupperstudium, Brückenkurse
Um studierwillige Geflüchtete an ein Studium heranzuführen, bieten Hochschulen die Möglichkeit, als Gasthörer oder im Rahmen eines Schnupperstudiums Veranstaltungen zu besuchen, die teilweise für ein eventuell folgendes reguläres Vollstudium angerechnet werden können. Manche Hochschulen öffnen auch ihre Brückenkurse bzw. Orientierungsprogramme.

Studienkolleg: Vorbereitung auf Zugangsprüfung
Wenn aufgrund der Qualifikationen kein direkter Zugang zum Studium gewährt werden kann, können sich Geflüchtete– wie andere internationale Studierende auch – in einem Studienkolleg auf die sogenannte Feststellungsprüfung vorbereiten.

Voraussetzung Deutschkenntnisse
Für Geflüchtete mit direktem oder auch nicht direktem Hochschulzugang sind ausreichende Deutschkenntnisse eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Wie andere internationale Studierende auch müssen sie bestimmte Nachweise erbringen:
•    eine bestandene „deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“, kurz DSH, auf der Niveaustufe 2 oder
•    eine Prüfung im Rahmen eines „Test Deutsch als Fremdsprache“, kurz TestDaF, mit der Niveaustufe TDN 4.
Die DSH Prüfung wird von den Hochschulen bzw. Studienkollegs angeboten. TestDaF kann in den entsprechenden TestDaF-Zentren abgelegt werden.

Finanzielle Unterstützung

Wie können Geflüchtete finanziell unterstützt und gefördert werden?

Erlass von Gebühren, Stipendien
Um Geflüchtete zu unterstützen, erlassen oder übernehmen verschiedene Hochschulen die Gebühren für Gasthörerstatus, Semesterticket, Verwaltungs- und Zulassungsgebühren, Gebühren für Prüfungen oder Deutschkurse etc. Verschiedene Stiftungen und Organisationen gewähren Stipendien und besondere Unterstützung beim Spracherwerb im Rahmen der Studienvorbereitung.

Stipendien

AVICENNA Studienwerk

Baden-Württemberg Stipendienprogramm für syrische Flüchtlinge

Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H)

Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI

Deutsche Universitätsstiftung

Deutschlandstipendium

Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung Brot für die Welt

EVONIK-Stiftung/Ruhr-Universität Bochum

FernUniversität Hagen

Friedrich Ebert Stiftung

Hans Böckler Stiftung

Heinrich Böll Stiftung

Hessen Fonds

HOPES – EU funded project

 Konrad Adenauer Stiftung (KAS)

BAföG für Geflüchtete
Anerkannte Geflüchtete (anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidiärem Schutz, BAföG § 8 Abs.2 Nr.1) können BAföG beantragen, unabhängig davon, wie lange sie bereits in Deutschland sind.

Als BAföG-Empfänger können sie darüber hinaus 4800 € im Jahr dazu verdienen. Gleiches gilt ab 1.1.2016 für Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel, wenn sie sich bereits 15 Monate in Deutschland aufhalten (Voraufenthalt).

Asylbewerber und -bewerberinnen, deren Asylantrag  noch nicht entschieden ist, können kein BAföG beantragen. Sie erhalten Unterstützung nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Nach drei Monaten besteht die Möglichkeit zu arbeiten, allerdings erst nach Vorrangprüfung.

Links zu Hochschulprojekten

Die HRK bietet den Hochschulen eine Plattform für Vernetzung, Erfahrungs- und Informationsaustausch. In der vorliegenden Linksammlung von Hochschulen, die bereits einen Websiteauftritt realisiert haben, kann so schnell zu anderen Hochschulen Kontakt aufgebaut werden. Die einzelnen Projektbeschreibungen sollen zusätzlich Informationen über Beispiele guter Praxis geben.
Die Hochschulen sind aufgefordert, sich aktiv an der Erweiterung dieser Sammlung zu beteiligen und Links bzw. Projektbeschreibungen an uns senden
(Ursula Brandt: brandthrk.de).

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Zahl der Neuimmatrikulationen von Geflüchteten stabil auf hohem Niveau

Die Zahl der neu immatrikulierten Geflüchteten an deutschen Hochschulen bleibt im Jahr 2020 bei einem leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr weiterhin hoch: Seit dem vergangenen Wintersemester 2018/19 mit der sehr hohen Zahl von 3.700 neu eingeschriebenen Geflüchteten lagen die Zahlen im Wintersemester 2019/20 bei fast 3.000. Allerdings haben sich auch spürbar weniger Hochschulen an der neuerlichen HRK-Befragung beteiligt. Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen auch, dass die Hochschulen mit ihrem Engagement insbesondere in der Studienvorbereitung große Expertise erworben haben. Synergien zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für internationale Studierende werden nun stärker genutzt und die unterstützenden Programme auf die Begleitung während des Studiums ausgeweitet.