HRK-Leitlinien zur institutionellen Zurechnung wissenschaftlicher Publikationen

24. April 2018

HRK-Mitgliederversammlung am 24.4.2018 in Mannheim, Bildnachweis Ye Fung Tchen

Welcher Institution wissenschaftliche Publikationen zugerechnet werden, hat großen Einfluss auf die Position der Institution in internationalen Rankings. Deshalb ist es den Hochschulen wichtig, dass die Zugehörigkeit („Affiliation“) zur jeweiligen Einrichtung von den wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren bei einer Publikation angegeben wird. Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat heute in Mannheim entsprechende Leitlinien verabschiedet.

Hintergrund ist, dass die Hochschule häufig nicht benannt wird, wenn Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mehreren Institutionen angehören. „Solche Konstellationen sind nicht selten“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler. „Wissenschaftler wechseln während eines Forschungsprojekts die Stelle oder forschen für einen längeren Zeitraum als Gast an einer anderen Einrichtung. Außerdem gehören einige Wissenschaftler dauerhaft mehr als einer Einrichtung an, etwa wenn Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gemeinsam auf eine Professur berufen. Ein anderes Beispiel sind Promotionen, in die neben der promotionsberechtigten Hochschule ein weiterer Partner eingebunden ist. Es darf dann nicht passieren, dass die Nennung der Hochschule regelmäßig unter den Tisch fällt.“  

Die Leitlinien der HRK machen nun deutlich, dass in solchen Fällen beide Einrichtungen als Affiliationen zu nennen sind. Bei Forschungsaufenthalten z.B. im Ausland oder bei dem Wechsel an eine andere Hochschule oder Forschungseinrichtung sollen alle Institutionen benannt werden, an denen eine für die jeweilige Publikation maßgebliche Forschungsleistung erbracht wurde. „Eine Umsetzung der HRK-Leitlinien nicht nur an den Hochschulen, sondern bei allen Forschungseinrichtungen, würde zu einem fairen Wettbewerb beitragen und auch die enge Kooperation der Wissenschaftseinrichtungen dokumentieren“, so der zuständige HRK-Vizepräsident, Prof. Dr. Ulrich Rüdiger.

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