Gemeinsame Leitlinien zur externen Qualitätssicherung an Hochschulen


Beschluss vom 23.9.2010


Die deutsche Hochschulrektorenkonferenz, die österreichische Universitätenkonferenz und die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten haben sich auf Leitlinien zur Gestaltung der externen Qualitätssicherung an ihren Mitgliedshochschulen verständigt.

  • Die Verantwortung für die Qualität von Lehre, Lernen, Forschung und unterstützenden Services liegt bei den Hochschulen selbst und muss auch von ihnen wahrgenommen werden können. Die Hochschulen bestimmen, wie sie die Qualität ihrer Leistungen im Rahmen ihrer strategischen Ziele aufrechterhalten und kontinuierlich verbessern. Dazu trägt eine externe, wissenschaftsgeleitete Begutachtung der hochschulinternen Qualitätssicherungs- und -entwicklungsprozesse bei.
  • Bei der Begutachtung hochschulinterner Qualitätssicherungs- und -entwicklungsprozesse sind die im Europäischen Hochschulraum als verbindlich anerkannten European Standards and Guidelines (ESG) maßgeblich. Den Hochschulen steht es frei, eine Agentur zu wählen, die in das Europäische Register (EQAR) eingetragen ist.
  • Die externe Qualitätssicherung wird als "Institutionelles Audit" durchgeführt. Dabei wird auf der Grundlage des angestrebten Profils und der festgelegten Ziele der Hochschule begutachtet, ob die implementierten bzw. konzipierten Strukturen und Prozesse der Qualitätssicherung und -entwicklung geeignet sind, die selbst gewählten Ziele insbesondere in Lehre und Studium zu erreichen.
  • Ein positiv verlaufenes Audit dient als wichtiges Instrument im Wettbewerb der Hochschulen um Studierwillige und Studierende, da es einen Nachweis für die hohe Qualität der Lehre und ihre wirksame laufende Weiterentwicklung darstellt. Darüber hinaus ist es wesentlicher Bestandteil der Rechenschaftslegung und rechtfertigt das Vertrauen des Staates in die autonome Einführung, Weiterentwicklung oder auch Aufhebung von Studiengängen durch die Hochschulen.

Die Österreichische Universitätenkonferenz, die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten und die deutsche Hochschulrektorenkonferenz sind überzeugt, dass eine diesen Prinzipien folgende externe Qualitätssicherung zur Profilierung der Hochschulen und zum gegenseitigen Vertrauen im Europäischen Hochschulraum beiträgt.