Empfehlung zur Harmonisierung der Semester- und Vorlesungszeiten an deutschen Hochschulen im Europäischen Hochschulraum


Empfehlung der 1. HRK-Mitgliederversammlung am 4.5.2007



Die HRK hält es für auf Dauer nicht hinnehmbar, dass die Vorlesungs- und Prüfungszeiten des deutschen Wintersemesters im Februar/März mit fast allen Frühjahr-/Sommersemesterzeiten im Ausland kollidieren. Denn dies behindert die weiterhin zu fördernde internationale Mobilität der Studierenden.


Zur Verbesserung der internationalen Mobilität der Studierenden schlägt die HRK deshalb vor, die Vorlesungszeiten (Kernzeiten der Lehrveranstaltungen) bei Beibehaltung der geltenden Semesterwochenzahlen dem in Europa und den USA vorherrschenden Muster anzupassen und entsprechend vorzuverlegen. In einem Herbst/Wintersemester, das den Zeitraum vom 1. September bis 28. Februar des Folgejahrs umfasst, sollen diese Kernzeiten am ersten Montag des Septembers beginnen und spätestens Mitte/Ende Januar enden. In einem Frühjahrs/Sommersemester, das den Zeitraum vom 1. März bis 31. August umfasst, sollen diese Kernzeiten am ersten Montag des März beginnen und spätestens Ende Juni enden.


Die HRK ist sich bewusst, dass eine solche Umstellung Auswirkungen auf gängige Gepflogenheiten und rechtliche Vorgaben für die Durchführung von Prüfungen, von wissenschaftlichen Kongressen und Lehrtätigkeiten ausländischer Wissenschaftler in Deutschland und deutscher Wissenschaftler im Ausland sowie für die Zulassungsverfahren hat. Andere Probleme, wie die Reform der Studienstruktur und die Durchführung von Praktika, sind unabhängig von dem Harmonisierungsvorschlag entstanden und zu lösen, gleichwohl hier mit zu bedenken.


Die HRK geht davon aus, dass die Voraussetzungen für die Umsetzung des Harmonisierungsvorschlags nicht in jedem Fall schnell erfüllt werden können. Sie strebt deshalb die Umstellung der Vorlesungszeiten zum September 2010 an, sofern bis dahin zufrieden stellende Lösungen der Rechts- und Verfahrensfragen von ihr erreicht sind. Sie ruft die Länder auf, sich dieser Aufgabe nicht zu verschließen.


Die HRK beschränkt sich mit ihren Einzelvorschlägen auf die Lösung der mit den Zeitverschiebungen verbundenen Fragestellungen.


 


Anlage zum Beschluss


Erläuterungen


A. Vorgeschichte und Ausgangslage


Semesterbeginn und -ende sind, obwohl in den Ländern auf unterschiedliche Weise geregelt, innerhalb Deutschlands einheitlich. Hingegen variieren die Vorlesungszeiten sowohl hinsichtlich der Rechtsquellen (Landeshochschulgesetze, Verordnungen u.a.) als auch hinsichtlich der Anfangs- und Endtermine.


Die HRK hat mehrfach Initiativen zur Umstrukturierung und Harmonisierung der Semester- und Vorlesungszeiten unternommen. Während in den 70er Jahren die Bewältigung der erhöhten Studierendenzahlen durch eine gleichmäßigere Verteilung der Lehre über das Studienjahr im Vordergrund stand, hatten die letzten Initiativen (1999/2000 und 2005) die internationale Harmonisierung zur Erleichterung der Mobilität zum Ziel. Vorgesehen war zunächst ein Konsultationsprozess mit den Landesrektorenkonferenzen und den Ländern, allerdings vorbehaltlich der Ergebnisse einer Diskussion in der KMK-HRK-Arbeitsgruppe. Dort wurde jedoch keine Einigung erzielt, so dass der geplante Konsultationsprozess nicht eingeleitet wurde. Eine Initiative zur Harmonisierung der Bewerbungstermine für ausländische Studienbewerber scheiterte im Jahr 2005 am uneinheitlichen Votum der Hochschulen.


Trotz dieser gescheiterten Versuche hielt das HRK-Präsidium Anfang 2006 eine neue Initiative zur Harmonisierung der Semester- und Vorlesungszeiten innerhalb Deutschlands, insbesondere unter internationaler Perspektive, für notwendig. Nicht zuletzt auch wegen der EUA - Erklärung von Glasgow zur "Synchronisierung der akademischen Kalender" soll das Thema behandelt werden. In der Zwischenzeit hat das Thema an Bedeutung gewonnen, da mehrere Hochschulen entschieden haben oder ernsthaft beabsichtigen, die Semester- bzw. Vorlesungszeiten aus Gründen der internationalen Kompatibilität vorzuverlegen. Diese Initiativen haben in den Medien große Aufmerksamkeit gefunden.


Damit wächst auf nationaler Ebene der Abstimmungsbedarf, da die Harmonisierung mit den vorherrschenden Zeiten im Europäischen Hochschulraum, aber auch die innerdeutsche Studierendenmobilität und die Zulassungsverfahren keine nationale Heterogenität bei der Festlegung von Semesterbeginn und -dauer bzw. den Vorlesungszeiten zulassen. Die Schweiz, wo die CRUS unter den Hochschulen, aber auch mit anderen Akteuren einheitliche Termine ab dem Wintersemester 2007/2008 ausgehandelt und festgelegt hat, kann als jüngstes Beispiel dienen.


B. Notwendigkeit der Harmonisierung von Semester- und Vorlesungszeiten


Die Glasgow-Erklärung thematisiert die "Synchronisierung der akademischen Kalender" als Element zur Erleichterung internationaler Mobilität. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Auslandsaufenthalte zunehmend kürzer als ein Studienjahr sind und deshalb eine Rückkehr im Laufe des Studienjahres möglich sein soll.


Die deutsche Semestereinteilung und der Zeitraum der Vorlesungen behindert diese internationale Mobilität der Studierenden in erheblichem Maße, denn die Vorlesungszeiten des deutsche Wintersemesters kollidieren bis auf wenige Ausnahmen mit fast allen Frühjahr-/Sommersemesterzeiten im Ausland, da dort die Vorlesungszeiten - bis auf Luxemburg, Schweiz, Kroatien, Italien, Österreich und die Slowakei - im Januar, spätestens in der dritten Februarwoche beginnen (vgl. Übersicht im Anhang).


Diese Asymmetrie führt dazu, dass deutsche Studierende ohne Probleme nur zu einem Wintersemester ins Ausland, ausländische Studierende hingegen ohne zeitliche Kollisionen nur zu dem Sommersemester an eine deutsche Hochschule wechseln können. Studierende, die einen Studienplatz im Ausland für das Sommersemester erhalten, können (Studien begleitende) Prüfungen des Wintersemesters nicht ablegen. Deutsche Studierende haben im Sommersemester Probleme, an Sommerkursen, Sprachkursen usw. an ausländischen Hochschulen teilzunehmen, da diese Veranstaltungen regelmäßig im Juni/Juli stattfinden. Ausländische Studierende, die ein Wintersemester in Deutschland studieren und im folgenden Sommersemester wieder in ihrem Heimatland studieren wollen, verpassen dieses Semester, wenn sie Deutschland nicht vor Semesterschluss und damit zum Teil ohne abschließende Prüfungen vorzeitig verlassen. Ein Auslandssemester verlängert damit das Studium regelmäßig um ein bis zwei Semester, möglicherweise verstärkt im BA-/MA-System, das enger strukturierte Studienpläne vorsieht und deshalb weniger Spielraum für individuelle Entscheidungen ermöglicht.


International harmonisierte Vorlesungszeiten erleichtern den Wechsel des Studienortes und würden auch hochschulübergreifende nationale und internationale Studienangebote vereinfachen.


C. Vorschlag für Semester- und Vorlesungszeiten


In den skandinavischen Ländern, Großbritannien, Irland, Frankreich und den USA beginnen die Vorlesungen des Frühjahrssemesters unterschiedlich im Januar. In Italien, Österreich, Kroatien und der Slowakei ist dieser Beginn auf Anfang März gelegt. In den übrigen zum Vergleich herangezogenen Ländern beginnen die Vorlesungen des Frühjahrssemesters im Februar. Für eine Neuregelung der deutschen Semester- und Vorlesungszeiten ist weiter von Bedeutung, dass die Vorlesungen des vorhergehenden Herbst-/Wintersemesters außerhalb Deutschlands - unabhängig davon, ob sie im August, September oder Oktober beginnen - zu einem Teil im Dezember, ganz überwiegend Ende Januar abgeschlossen sind. Nur in fünf Fällen reichen sie bis zum Ende der ersten, in Portugal bis zum Ende der zweiten Februarwoche. Auch wenn es insoweit keine einheitliche europäische Regelung der Vorlesungszeiten gibt, so liegen doch angepasste bzw. vergleichbare Regelungen vor, die in den ganz überwiegenden Fällen mobilitätsfördernd und nicht -hemmend sind (vgl. Anhang).


Vor diesem Hintergrund müssen eine neue deutsche Semesterverteilung im Jahr und neue Vorlesungszeiten so festgelegt werden, dass ein Wechsel zum Mitte Januar beginnenden Frühjahrssemester von Hochschulen anderer Staaten möglich wird. Im Hinblick auf die geltenden Zahlen der Vorlesungswochen, die unverändert bleiben sollen, ergibt sich folgende neue Einteilung:


Das bisherige Wintersemester wird in ein Herbstsemester umgewandelt. Das Herbstsemester beginnt am 1. September und endet am 28. Februar des Folgejahres (Semesterzeit). Die Vorlesungszeit, d.h. die Kernzeiten der Lehrveranstaltungen, soll grundsätzlich am ersten Montag des Septembers beginnen und in jedem Fall spätestens Mitte/Ende Januar enden. Der Beginn kann gegebenenfalls innerhalb der ersten Septemberhälfte von Hochschule zu Hochschule variieren. Das konkrete Ende der Vorlesungszeit hängt von der jeweiligen Anzahl der Vorlesungswochen in den Hochschulen ab. Ein Vorlesungsende z. B. am 23.12. ist also an Universitäten möglich.


Das bisherige Sommersemester wird in ein Frühjahrssemester umgewandelt. Das Frühjahrssemester beginnt am 1. März und endet am 31. August (Semesterzeit). Die Vorlesungszeit beginnt grundsätzlich am ersten Montag des März und soll spätestens Ende Juni enden. Das konkrete Ende der Vorlesungszeit hängt wiederum von der jeweiligen Anzahl der Vorlesungswochen in den Hochschulen ab. Mit der Fixierung auf einen einheitlichen Anfang der Vorlesungszeiten und die offene Terminierung des Endes bleiben genügend Spielräume, Besonderheiten einzelner Hochschulen und Mitgliedergruppen (wie der Kunst- und Musikhochschulen) oder allgemeine Rahmenbedingungen durch flexible Gestaltung der Zeiten zwischen diesen Fixpunkten zu berücksichtigten. Auch ein zweimaliger Studienbeginn im Jahr wird nicht ausgeschlossen.


Es wird nochmals ausdrücklich betont, dass mit diesem Vorschlag keiner Verlängerung oder Verkürzung der Vorlesungszeiten das Wort geredet wird. Hinzuweisen ist aber darauf, dass der Nachweis von ECTS-Punkten grundsätzlich auch in der so genannten vorlesungsfreien Zeit erwartet wird.Es wird auch anerkannt, dass sich für die Kunst- und Musikhochschulen die Notwendigkeit der Vorlesungszeitreform nicht in dem Maße stellt wie bei den Universitäten und Fachhochschulen. Wegen der Lehramtsstudiengänge, die in Kooperation mit den Universitäten durchgeführt werden, ist aber die Beteiligung der Kunst- und Musikhochschulen sinnvoll.


D. Voraussetzungen und Auswirkungen, Zeitschiene


Eine solche Umstellung hat Auswirkungen auf gängige Gepflogenheiten und rechtliche Vorgaben für die Durchführung von Prüfungen, von wissenschaftlichen Kongressen und Lehrtätigkeiten ausländischer Wissenschaftler in Deutschland und deutscher Wissenschaftler im Ausland sowie für die Zulassungsverfahren. Andere Probleme, wie die Reform der Studienstruktur und die Durchführung von Praktika, sind unabhängig von dem Harmonisierungsvorschlag entstanden und zu lösen, gleichwohl hier mit zu bedenken.


Die hierfür erforderlichen Lösungen werden nicht in jedem Fall schnell erzielt werden können. Deshalb wird die Umstellung der Vorlesungszeiten zum September 2010 angestrebt, in der Erwartung, dass bis dahin zufrieden stellende Lösungen der Rechts- und Verfahrensfragen sichergestellt sind. Anderenfalls ist eine Realisierung der Umstellung nicht möglich.


Nachfolgend werden Lösungsvorschläge entwickelt, die mit den Zeitverschiebungen verbundene Fragestellungen betreffen. Nicht behandelt werden hingegen Fragen, die darüber hinaus gehen, wie z.B. die Frage der Angleichung des Umfangs der Vorlesungszeiten (zwischen Hochschulen und Ländern), der Harmonisierung der Schulzeiten zwischen den Bundesländern, der Vorverlegung der Abiturprüfungen oder des Abbaus von Einreisehemmnissen für ausländische Studienbewerber.

I. Zur Frage ausreichender Zeiten für Sprachkurse, Vorpraktika und Vorkursen sowie geblockte SchulpraktikaMedizinprüfungen des 1. Abschnitts

Hier geht es grundsätzlich um die Frage der zeitlichen Studierbarkeit. Auszugehen ist von der studentischen Workload (1800 Arbeitsstunden pro Jahr). Insoweit ist unabhängig von dem HRK-Vorschlag zu prüfen, ob bis zu dreimonatige Praktika außerhalb der Vorlesungszeit dieser Vorgabe genügen und möglicherweise eine Neukonzeption schulpraktischer und längerer außerschulischer (Block-) Praktika notwendig ist. Die Aufgabe zur Verteilung der studentischen Workload auf die Veranstaltungs- und die veranstaltungsfreie Zeit innerhalb des Studienjahres verändert sich jedenfalls durch die Verschiebung der Semester innerhalb des Kalenderjahres nicht. Es ändern sich allerdings die äußeren zeitlichen Rahmenbedingungen.


Notwendige Vorpraktika und Vorkurse könnten unmittelbar nach dem Abitur belegt werden. Dabei besteht ein Zeitfenster zwischen mündlicher Abiturprüfung und Vorlesungsbeginn.Vorkurse könnten im August abgehalten werden. Wegen der geringen Zahl des dafür notwendigen Lehrpersonals müsste dieser Zeitraum trotz der Urlaubszeit kein Personalproblem für die Hochschulen sein.


Es wird notwendig sein, die Approbationsordnung für die ärztliche Ausbildung zu ändern.

II. Kongresstermine und Dozentenmobilität

Die in Deutschland üblichen Kongressgepflogenheiten müssten den neuen Vorlesungszeiten angepasst werden. Dies würde in weiten Teilen eine Anpassung an internationale Kongresstermine bedeuten. Allerdings ist das nur mit einer entsprechend langen Vorlaufzeit realisierbar, da in vielen Fällen die Kongresstermine bis 2009 einschließlich feststehen.


Die Dozentenmobilität ist über Kooperationen und Austauschprogramme zu sichern.

III. Zulassungsverfahren

Die nachfolgenden Überlegungen beziehen sich auf ein Wintersemester.Zunächst ist festzustellen, dass die Zahl der Studienanfänger ca. 1/5 der Gesamtstudierendenzahl ausmacht. Es gilt, einen Ausgleich zwischen ihren Interessen und den Interessen der an einem Auslandsstudium interessierten Studierenden zu finden. Das Zulassungsverfahren muss deshalb die Abiturtermine und das Vorliegen der Abiturzeugnisse berücksichtigen, da das Abitur nach wie vor eine zentrale Bedeutung als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung behält. Gleichzeitig muss das Verfahren aber so frühzeitig beginnen und so effizient durchgeführt werden, dass es in der zweiten Hälfte Juli abgeschlossen ist und den Hochschulen genügend Zeit zur Verfügung steht, ihre eigenen Auswahlverfahren angemessen durchführen zu können. Kritisch ist dies im Wesentlichen nur für Auswahlgespräche.


Deshalb wird Folgendes vorgeschlagen:

  1. Form der Anträge
    Die Zulassungsanträge sollen generell nur noch online gestellt werden.
  2. Hochschulservicestelle
    Die Bewerbungen, die Studienplatzangebote der Hochschulen und die Zulassung können über eine Hochschul-Servicestelle koordiniert und unterstützt werden. Hierzu verhandelt die HRK weiterhin mit der KMK. Es wird davon ausgegangen, dass die Studienbewerber für Kunst- und Musikhochschulen sich weiterhin wegen der Besonderheiten der Aufnahmeprüfungen unmittelbar an ihrer Wunschhochschule bewerben und in soweit eine bundesweite Koordinierung nicht erforderlich ist.
  3. Antragsfrist
    Für alle Bewerber und Bewerberinnen wird die Antragsfrist auf den 15. Mai festgelegt. Deren Anträge können unmittelbar danach bearbeitet und nach den hochschuleigenen Auswahlkriterien in eine (vorläufige) Rangreihenfolge gebracht werden. Auch können Auswahlgespräche schon im Februar oder später durchgeführt werden. Bewerber und Bewerberinnen, die ihre HZB erst im laufenden Kalenderjahr erhalten, bewerben sich mit dem letzten Halbjahreszeugnis des Gymnasiums.
  4. Nachreichen der Abiturnoten
    Sobald die Noten verwaltungsintern vorliegen (Mitte Juni), stellen die Gymnasien bzw. die für das Schulwesen zuständigen Landesministerien die Gesamt- und Einzelnote online der Hochschulservicestelle zur Verfügung Die Online-Übermittlung würde die Überprüfung der Richtigkeit der Bewerberangaben in diesem entscheidenden Bereich durch die Hochschulen entbehrlich machen und damit zu einem weiteren Zeitgewinn führen.
  5. Hochschulauswahlverfahren
    Die Hochschulen können die Bewerbungen nach den von ihnen festgelegten Kriterien vorläufig in eine Rangfolge bringen. Ab Erhalt der Bewerbungsunterlagen können sie auch Auswahlgespräche durchführen. Nach Vorliegen der HZB werden die vorläufigen Ergebnisse überprüft und die endgültige Entscheidung getroffen (Anfang Juli), welchen Bewerbern jede einzelne Hochschule einen Studienplatz anbietet. Insgesamt stünde den Hochschulen für ihre Auswahlverfahren ein Zeitraum von 6 Wochen (18.5. bis erste Woche Juli) zur Verfügung. Dies müsste auch ressourcenaufwendige Verfahren ermöglichen.
  6. Studienplatzannahme und Zulassung
    Die Auswahlranglisten werden ab Anfang Juli in einem dialogorientierten Verfahren online vorgehalten, so dass sich die Bewerber über den Stand ihres Antrages informieren. Bei mehreren Studienplatzangeboten müssen sie sich innerhalb einer kurzen Frist online entscheiden, welchen Platz sie annehmen. Auf die dadurch freiwerdenden Plätze rücken die in der Hochschulrangliste dahinter stehenden Bewerber nach, die nun wiederum entscheiden, ob sie und welchen Platz sie annehmen. Damit entfallen die bisher bis weit in die Vorlesungszeit reichenden Nachrückverfahren. Die Zulassungsbescheide können von der Hochschulservicestelle im Auftrag der Hochschulen versandt werden. Das Hauptverfahren wäre zwischen dem 15. und 20. Juli beendet.
  7. Verfahren für die Besetzung frei gebliebener Studienplätze
    Es muss sichergestellt werden, dass frei gebliebene Studienplätze an noch nicht erfolgreiche Studienbewerber vergeben werden können. Auch hierfür wäre ein dialog-orientiertes online - Verfahren über die Hochschulservicestelle einzusetzen.
  8. Software
    Die vorstehenden Überlegungen verdeutlichen die Notwendigkeit der Entwicklung und des Einsatzes einer effektiven Software-Unterstützung.

E. Schlussbemerkung


Die Hochschulen können die Realisierung des neuen Konzepts nicht alleine erreichen. Zwar zeigt eine Analyse der Länderregelungen zu Semester- und Vorlesungszeiten die gewachsene Zuständigkeit der Hochschulen. Sie ist hinsichtlich der Vorlesungszeiten gegenüber einer Erhebung aus dem Jahr 1999 deutlich gestiegen. Die Vorlesungszeiten legen in 11 von 16 Ländern die Hochschulen fest. In zwei Ländern bestimmen die Hochschulen den Zeitraum, allerdings unterliegt diese Entscheidung dem Einspruch oder der Zustimmung des Ministeriums. Aber nicht nur in diesen Fällen ist die Mitwirkung der KMK und der einzelnen Länder notwendig, um den Vorschlag umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Lösung der Zulassungsproblematik. KMK und Länder werden deshalb um intensive Kooperation gebeten.