Zur sicherheitsrelevanten Forschung und Entwicklung an Hochschulen


Entschließung der 42. Mitgliederversammlung der HRK am 28.4.2026 in Weimar

I. Vorbemerkung
Die unter dem Dach der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) versammelten 272 Hochschulen orientieren sich in ihrem Handeln an der Wertordnung des Grundgesetzes und dem darin enthaltenen Gebot, dem weltweiten Frieden zu dienen und die freiheitlich demokratische Rechtsordnung zu schützen. Im Hinblick auf die global veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und die damit verbundene Bedrohung unserer Sicherheit und unserer demokratischen Grundordnung tragen die Hochschulen auf unterschiedliche Art und Weise zu Aufbau und Erhalt des Friedens und zur Sicherheit unseres Gemeinwesens bei. Über Art und Umfang ihres Beitrages entscheiden sie auf der Basis der Freiheit von Forschung Lehre (Art. 5(3) GG) autonom auf der Basis ihrer jeweils eigenen Profile. Die HRK betont dabei die Gleichwertigkeit aller Beiträge zur sicherheitsrelevanten Forschung und Entwicklung und das Recht jeder Hochschule, entsprechende Diskussionen selbstständig zu führen.

Das vorliegende Positionspapier versteht sich als Beitrag der HRK zur umfassenderen wissenschaftspolitischen Debatte um sicherheitsrelevante Forschung und Entwicklung in Deutschland. Es formuliert Handlungsbedarfe aus der Perspektive der Hochschulen.

II. Sicherheitsrelevante Forschung und Entwicklung
Soweit Wissenschaftler:innen an Hochschulen sich dafür entscheiden, im Bereich der sicherheitsrelevanten Forschung und Entwicklung und damit verbunden in der Lehre tätig zu sein, legt die HRK in Anlehnung an die Begriffsbestimmung des Wissenschaftsrats diesem Positionspapier eine weite Definition von sicherheitsrelevanter Forschung zu Grunde. Diese geht über rein militärische Forschung im engeren Sinn hinaus und umfasst jedwede Forschung, die zur integrierten Sicherheit und Resilienz der Gesellschaft beiträgt.1  

Die Hochschulen als Organisationszentren des Wissenschaftssystems2 nehmen auch im Bereich der sicherheitsrelevanten Forschung und Entwicklung eine besondere Stellung ein. Hochschulen decken das gesamte Spektrum akademischer Fächer ab. Als Stätten akademischer Lehre und Bildung schaffen Hochschulen den zentralen Talentpool für Fachkräfte in sicherheitsrelevanten Feldern. Sie bilden Forschende in frühen Karrierephasen aus, die einen Beitrag zur sicherheitsrelevanten Forschung und Entwicklung leisten. Die Hochschulen decken zudem das gesamte Spektrum von der Grundlagenforschung bis hin zur anwendungsorientierten Forschung in allen relevanten Forschungsfeldern von den Geistes- und Sozial­wissenschaften über die Natur- und Lebenswissenschaften bis zu den Ingenieur­wissenschaften ab. Schließlich sind die Hochschulen führend auf dem Gebiet des Transfers und der Innovation. Die Einbeziehung der Hochschulen ist somit eine zentrale Voraussetzung für die umfassende Nutzung öffentlich geförderter Forschung bei der Erreichung des Ziels einer möglichst umfassenden Sicherheit in Deutschland.

Die Diskussion um den Bedeutungszuwachs sicherheitsrelevanter Forschung in Deutschland spielt sich ab vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklungen, etwa der Bestrebung, das kommende EU-Forschungsrahmenprogramm stärker mit sicherheits- und verteidigungspolitischen Zielsetzungen zu verzahnen. Hierbei soll das bisher rein zivil ausgerichtete Forschungsrahmenprogramm der EU für „Dual-Use-Forschung“ geöffnet werden3. Andere Staaten in Europa schreiten bereits voran und haben begonnen, entsprechende Plattformen einzurichten.

III. Handlungsbedarfe
Um das volle Potenzial der Hochschulen für sicherheitsrelevante Forschung und Entwicklung zu heben, besteht sowohl innerhalb der Hochschulen als auch hinsichtlich der strukturellen Rahmenbedingungen Handlungsbedarf. Die folgenden Punkte erscheinen von prioritärer Bedeutung. Sie formulieren Handlungsbedarfe und adressieren zugleich die Gefahr von Fehlentwicklungen.

• Sicherheitsrelevante Forschung und Lehre kann in Einzelfällen in Konflikt geraten mit übergeordneten ethischen Leitlinien der Hochschule, wie sie beispielhaft in Grundordnungen, Leitbildern oder Zivilklauseln konsentiert sind. In solchen Fällen empfiehlt sich ein hochschulweiter offener Diskurs mit dem Ziel, sich vor dem Hintergrund einer veränderten geopolitischen Lage erneut gemeinsamer Werte zu versichern.

• Sicherheitsrelevante Forschung bedarf der gleichberechtigten Einbeziehung der Geistes- und Sozial­wissenschaften. Die Erkenntnisse der Konflikt- und Friedensforschung, der Sprach-, Geschichts- und Regionalwissenschaften, der Kommunikations- und Medienwissenschaft (etwa zum Umgang mit Desinformation) sowie der Theologie und Philosophie (etwa zu Fragen der Ethik), um nur einige ausgewählte Beispiele zu nennen, sind essenziell für eine umfassende wissenschaftsbasierte Analyse sicherheitsrelevanter Entwicklungen.

• Auch die Stärkung und weitere Akademisierung der Studiengänge der Sozialen Arbeit, Gesundheit sowie Erziehung und Bildung (SAGE) sowie der Ausbau der medizinischen Sicherheitsforschung erhöhen die krisenrelevante Versorgungskompetenz und tragen so zur Sicherheit im Sinne des Zivilschutzes bei.

• Sicherheitsrelevante Forschung kann unter Umständen signifikante technische und infrastrukturelle Anforderungen mit sich bringen, worauf die Hochschulen nicht oder nur teilweise vorbereitet sind. Hierzu zählen u. a. Zugangsbeschränkungen zu Gebäuden und Räumen, Auflagen zur IT-Sicherheit und Kommunikationstechnologien. Auch wenn solche Anforderungen stets nur lokal und mit Blick auf den konkreten Einzelfall zu erfüllen sind, erscheint ein strukturierter Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedshochschulen der HRK hilfreich und sinnvoll. Sicherheitsrelevante Forschung erfordert auch eine Stärkung der Cybersicherheit.

• Nicht alle Hochschulen sind infrastrukturell in der Lage, Forschung unter den Bedingungen erhöhter Sicherheitsanforderungen zu ermöglichen. Der Aufbau und die Nutzung gemeinsamer Forschungsinfrastrukturen und sogenannter Innovation Hubs für Sicherheits- und Verteidigungsforschung, an denen Wissenschaftler:innen der Hochschulen, die das möchten, auch unter erhöhten Sicherheitsbedingungen forschen können, können Lösungsansätze sein.

• Sicherheitsrelevante Forschung bringt in besonderer Weise die Notwendigkeit mit sich, Fragen der Forschungssicherheit zu bedenken. Dies betrifft in gleicher Weise die Hochschulleitungen (z. B. in ihrer Verantwortung für entsprechende Strukturen und Prozesse zur Sicherstellung der Exportkontrolle) wie die Wissenschaftler:innen und das wissenschaftsstützende Personal, die in besonderer Weise der Gefahr der Spionage ausgesetzt sind. Hier erscheinen entsprechende Informationskampagnen angebracht, die Hochschulmitglieder für potenzielle Gefahren weiter sensibilisieren.

• Die spezifischen Rahmenbedingungen sicherheitsrelevanter Forschung bleiben nicht ohne Rückwirkungen auf etablierte Publikationspraktiken. Die Wissenschaft ist gefordert, Fragen der akademischen Verwendbarkeit von sicherheitsrelevanter Forschung für die Karrierewege, insbesondere von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen, zu klären.

• Es ist nötig, Förderprogramme für sicherheitsrelevante Forschung zu schaffen, die sowohl Grundlagenforschungsfragen als auch Fragen der Angewandten Forschung betreffen. Die Hochschulen als die zentralen Akteurinnen der Forschung in Deutschland müssen antragsberechtigt sein und die bewährten Prinzipien des Peer Review Verfahrens bei der Auswahl der Einreichungen müssen im Sinne der Transparenz der Entscheidungen genutzt werden. Sie müssen auch die offenen Fragen der zivilen Sicherheitsforschung sowie speziell der Friedens- und Konfliktforschung adressieren.

• Forschungsförderstrukturen sind zu flexibilisieren bzw. zu erweitern, um den spezifischen Bedarfen der sicherheitsrelevanten Forschung gerecht zu werden. Forschungsprojekten, die als rein zivile Forschung beginnen, in deren Verlauf jedoch auch eine sicherheitsrelevante Komponente sichtbar wird, sollte die Möglichkeit eröffnet werden, für diese Übertragungseffekte eine Anschlussfinanzierung im Bereich der sicherheitsrelevanten Forschung zu erhalten.

• Die Vernetzung ist zu stärken. Dies gilt für die Vernetzung von Hochschulen untereinander, die sicherheitsrelevante Forschung und Lehre betreiben. Hochschulen sollten Erfahrungen austauschen und Möglichkeiten der Kooperation nutzen. Es gilt jedoch ebenso für die eingehendere Vernetzung der Hochschulen mit der Gesellschaft, der Bundeswehr, den Sicherheitsbehörden, den außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, der forschenden Industrie und der Politik auf Landes- und Bundesebene. Es liegt nahe, dabei auch an bestehende Einrichtungen der Friedens- und Konfliktforschung anzuschließen. Der HRK kann hier eine den Hochschulteil koordinierende Rolle zukommen.

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[1] Wissenschaftsrat: Wissenschaft und Sicherheit in Zeiten weltpolitischer Umbrüche: Positionspapier. Köln 2025, S. 51. Gegenstand des vorliegenden Positionspapiers der HRK ist ausschließlich die sicherheitsrelevante Forschung. Aspekte der Forschungssicherheit, die immer auch Aspekte von Wissenssicherheit sind, werden nur dort aufgegriffen, wo sich diese mit Aspekten der Sicherheitsforschung überschneiden.
[2] Wissenschaftsrat: Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems. Braunschweig 2013, S. 28.
[3] Im Zuge der Vorbereitungen des kommenden EU-Forschungsrahmenprogramms FP10 wird auf europäischer Ebene derzeit diskutiert, das bislang ausschließlich zivil ausgerichtete Rahmenprogramm in begrenztem Umfang für Dual-Use-Forschung zu öffnen. Transparente Förderlogiken und die Vermeidung von Fehlanreizen im Wettbewerbssystem bleiben daher von zentraler Bedeutung. Die HRK teilt dabei die zunehmend vertretene Einschätzung, dass der Begriff „Dual Use“ angesichts der breiten sicherheitsrelevanten Verwendbarkeit moderner Forschung an analytischer Trennschärfe verliert, da grundsätzlich nahezu jede Forschung potentiell sowohl zivile als auch sicherheits- bzw. verteidigungsrelevante Anwendungen entfalten kann.