Zur Qualifizierung der Postdoktoranden


Entschließung des 188. Plenums vom 5. Juli 1999


A. Vorbemerkungen


B. Ausgangslage


C. Empfehlungen


D. Schlussbemerkungen


 


A. Vorbemerkungen


Die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses zum Hochschullehrer bzw. zur Hochschullehrerin wird üblicherweise in eine Doktorandenphase und eine Postdoktorandenphase unterteilt. Für die Ausgestaltung der Postdoktorandenphase, d.h. die Zeit von der Promotion bis zu einer formalen Feststellung der Berufbarkeit auf eine Professur - sei es über eine Habilitationsprüfung oder ein anderes geeignetes Verfahren -, tragen die Universitäten im selben Maße wie für das Promotions- oder Berufungswesen institutionelle Verantwortung.


Zu beiden Phasen der Nachwuchsqualifizierung hat sich die HRK bereits mehrfach geäußert, zur Doktorandenphase zuletzt ausführlich in der Entschließung "Zum Promotionsstudium" vom Juli 1996. Hier schließen die folgenden Ausführungen unmittelbar an, die zur weiteren Diskussion in den HRK-Mitgliedshochschulen empfohlen werden. Sie zielen auf die Ausbildung derjenigen Postdoktoranden, die Wissenschaft als Beruf auf einer Professur betreiben wollen und hierfür einer weitgehend universitätsinternen Qualifizierung bedürfen.


Im Vordergrund stehen folglich die Kultur- und Sozial­wissenschaften sowie die Naturwissenschaften, weniger die Medizin, in der die Postdoktorandenausbildung meist mit der Ausbildung zum Facharzt verbunden ist, oder die Ingenieur­wissenschaften, in denen die weitere Qualifizierung nach der Promotion in der Regel zu großen Teilen in der forschungsorientierten Industrie erfolgt.


B. Ausgangslage


Im Jahr 1997 wurden in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 24200 Promotionen und 1740 Habilitationen abgelegt. Im selben Jahr standen den Universitäten, Gesamthochschulen, Pädagogischen und Theologischen Hochschulen 5440 C2-Stellen und 16361 C1-Stellen zur Verfügung. 1997 waren für dieselben Einrichtungen 14502 'Dozenten und Assistenten' erfasst (22392 Professoren), die über C-Stellen oder andere Stellenarten (teil)finanziert werden. In außeruniversitären Forschungseinrichtungen gibt es eine nicht näher quantifizierbare Anzahl promovierter Stelleninhaber [1], die sich (auch) für eine Professur qualifizieren möchten. Eine Aufschlüsselung der 1997 erfolgten Habilitationen nach Fächergruppen ergibt in Bezug auf die Anzahl der Prüfungen und das Alter der Kandidaten folgendes Bild:

FächergruppenAnzahlAlter
arithm. MittelMedian
Humanmedizin61639,439,1
Mathematik,
Naturwiss.
45738,738,5
Sprach- und
Kulturwiss.
38141,540,8
Rechts-, Wirtschafts-
und Sozialwiss.
15441,140,5
Ingenieurwiss.5143,441,6
Agrar-, Forst- und
Ernährungswiss.
2740,640,4
Kunst, Kunstwiss.2641,041,3
Veterinärmedizin2138,739,4
Sport740,739,5
Insgesamt174040,039,5

Um in Deutschland die Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern für eine Professur im internationalen Wettbewerb auch weiterhin zu gewährleisten, werden derzeit verschiedene Aspekte diskutiert [2]. Die folgende Zusammenstellung der wichtigsten Einzelargumente dient als Anregung für gegebenenfalls einzuleitende Maßnahmen.

  1. Das Habilitationsalter beträgt durchschnittlich ca. 40 Jahre und liegt damit im internationalen Vergleich bei der Feststellung der Berufbarkeit zu hoch.

  2. Die Qualifizierungsphase bis zur Promotion mit bis zu fünf Jahren und von der Promotion bis zur ersten Berufung mit 8-10 Jahren ist im internationalen Vergleich zu lang. Als ein Grund hierfür wird berichtet, dass C1-Qualifizierungsstellen beendet würden, sobald die Befähigung für den Hochschullehrerberuf festgestellt ist.

  3. Nachwuchswissenschaftler beklagen vielfach eine zu große und bis zur Habilitation andauernde Abhängigkeit als 'persönliche' Assistenten von einzelnen Professoren. Die damit verbundene (oder zumindest subjektiv empfundene) Unselbständigkeit ist eine der Ursachen für die Überlänge auch der zweiten Qualifizierungsphase.

  4. Die Art und Weise der Stellenvergabe für Postdoktoranden erscheint zuweilen intransparent und wettbewerbsverzerrend. Postdoktoranden, die nach einem Aufenthalt im Ausland und/oder an einer anderen öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung in die Universität zurückkehren wollen, haben nur in seltenen Fällen Zugang zu einer freien Stelle. Häufig werden Qualifizierungsstellen für Postdoktoranden geteilt und mit Doktoranden besetzt, auch wenn dies angesichts der Nachfragesituation bei Berufungen nicht angebracht erscheint. Dies reduziert die Mobilität der Postdoktoranden und kann hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler veranlassen, eine wissenschaftliche Laufbahn nicht einzuschlagen.

  5. Bei Verkettung verschiedener befristeter Stellen ergibt sich individuell - sofern nicht eine Habilitation abgelegt, eine Dauerstelle angetreten oder die Universität verlassen wird - kein definiertes und institutionell verantwortetes Ende der Postdoktorandenphase. Ein Wechsel auf den Arbeitsmarkt außerhalb von Hochschule und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen wird mit steigendem Alter zunehmend schwieriger.

  6. Der Umfang von Habilitationsschriften ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten in einigen Fächern - besonders der Geistes- und Sozial­wissenschaften - so stark angestiegen, dass er weit über den notwendigen Nachweis eines eigenständigen Forschungsbeitrags hinausgeht. In den Naturwissenschaften ist demgegenüber die kumulative Habilitation schon verbreitet, die der raschen Entwicklung der Wissenschaft in internationaler Konkurrenz entspricht und das Forschen und Publizieren in internationalen Teams und peer reviewed Zeitschriften erleichtert. Die Habilitationsschrift als opus magnum wird zwar mancherorts von externen, aber nur selten von ausländischen Wissenschaftlern begutachtet.

  7. Der Nachweis einer weiteren Forschungsqualifikation nach der Promotion als Voraussetzung für die Berufung auf eine Professur ist international üblich. In den Geistes- und Kultur­wissenschaften kann dies auch eine größere eigenständige Publikation ("opus magnum") sein. Die Habilitation als Ziel der zweiten Qualifikation nach der Promotion ist international im wesentlichen auf dem deutschsprachigen Raum beschränkt. Das Erfordernis einer Habilitation, zumal aufgrund eines opus magnum, kann die Einbindung der Postdoktoranden in internationale Arbeitsabläufe und Publikationsgepflogenheiten manchmal eine Berufung aus dem Ausland erschweren. Dessen ungeachtet ist die Habilitation in einem angemessenen Zeitrahmen Nachweis breiter eigenständiger Forschungsqualifikation, der in Wissenschaften mit nationalem Bezugssystem von Bedeutung sein kann.

  8. An US-Hochschulen erhalten herausragend promovierte Nachwuchswissenschaftler Stellen als assistant professors; sie können im Vergleich zu Assistenten in Deutschland selbständiger - und dadurch individuell oft auch kreativer - im vollen Aufgabenspektrum einer Professur arbeiten. Mit Blick auf eine Professorenlaufbahn wechseln die Nachwuchswissenschaftler in aller Regel die Hochschule nach der Promotion aufgrund einer überregionalen und wettbewerbsorientierten Ausschreibung. Damit wird die Mobilität zu einem wichtigen Zeitpunkt in der Ausbildung ein weiteres Mal (nach dem üblichen Hochschulwechsel beim Übergang auf die graduate school) gefördert, so dass auch ein tenure track (im Gegensatz zur 'Hausberufung') ohne Verlust an Seriosität des Verfahrens angeboten werden kann.

  9. Gemeinsame, strikte Habilitationsordnungen für unterschiedliche Fächergruppen in manchen Hochschulen hindern einzelne Disziplinen daran, andere Modelle der Forschungsqualifikation an Stelle der Habilitation eigenverantwortlich optimal zu gestalten.

C. Empfehlungen


I. Die Universität ist für international kompatible Strukturen und Verfahren verantwortlich, die es dem wissenschaftlichen Nachwuchs ermöglichen, individuell über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren nach Studienabschluss alle notwendigen Qualifikationen für Wissenschaft als Beruf zu erreichen [3]. Die zweite Qualifikationsphase nach der dreijährigen, gelegentlich längeren, Doktorandenphase bis zur Feststellung der Berufbarkeit bzw. bis zum ersten Ruf auf eine Professur ist somit auf höchstens sechs Jahre auszulegen.


Hierfür müssen die Universitäten mit Unterstützung der Länder über eine geeignete Stellenausstattung verfügen. Eine Reform der Qualifizierungswege darf nicht die Lehre in ohnehin schon überlasteten Fächern weiter erschweren.


II. Innerhalb des genannten Zeitraums können in verschiedenen Fächern unterschiedliche, aber gleichwertige Qualifizierungswege vorgesehen werden, denn in verschiedenen 'Fachkulturen' haben sich jeweils unterschiedliche, aber weltweit akzeptierte Verfahren bei der Feststellung der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses eingespielt. Fachkulturen unterliegen indes Änderungen, die sich sowohl aus dem Fortschritt der Wissenschaft als auch aus der Globalisierung wissenschaftlicher Arbeit ergeben. Entscheidend ist, die qualifiziertesten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler für eine Professorenlaufbahn zu gewinnen, die ihr Fach nicht nur in ihren Spezialgebieten, sondern in der Breite vertreten können müssen.


Kurzfristig erscheint es vorrangig, klare Verfahrensregeln für den Nachweis der Qualifikation für die Berufung auf eine Professur zumindest gemeinsam für verwandte Disziplinen zu bestimmen, um so eine Reform der Qualifizierungswege zu erleichtern.


Alle Verfahren sollten eine qualifizierte externe Begutachtung vorsehen, auch die Habilitation. In allen - auch kleinen - Fächergruppen gibt es weltweit eine 'scientific community', innerhalb derer die Anforderungen an eine Professur Bestand haben müssen. Die Berücksichtigung habilitationsäquivalenter Leistungen hat sich in den Naturwissenschaften in Bezug auf die Transparenz der Begutachtung und die Praxis internationaler Zusammenarbeit vielfach bewährt. Ein analoges Vorgehen in den Kultur- und Sozial­wissenschaften könnte auch deren Qualifikationswege ohne Qualitätseinbuße verkürzen.


III. Ergänzend sollten mittelfristig und gleichwertig zum Habilitationsverfahren auch andere postdoktorale Qualifizierungswege eröffnet werden, die es den besten Nachwuchswissenschaftlern erlauben, sich gemäß internationalen Gepflogenheiten in 6 Jahren in einer Qualifikationsprofessur bei weitgehender Selbständigkeit für das volle Aufgabenspektrum einer Professur in Forschung und Lehre zu qualifizieren. Dabei kann die derzeit übliche Habilitation ersetzt werden durch eine externe Begutachtung der Qualifikation gegen Ende der befristeten Professur. Dadurch wird auch die direkte Abhängigkeit von einzelnen Professoren der Fakultät reduziert.


Entsprechende Qualifizierungsprofessuren [4] kommen insbesondere für solche Fächer in Betracht, in denen die zweite Qualifikationsphase - unbeschadet der Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen - sehr weitgehend innerhalb der Universität erfolgt und in denen weltweit zugleich enge Zusammenarbeit und harter Wettbewerb herrschen (etwa in den biomedizinischen Wissenschaften), so dass ein nationaler Sonderweg besonders nachteilig ist.


Unbeschadet der spezifischen Besonderheiten einzelner Fächer sollten für die Ausgestaltung der Qualifizierungssprofessur in den Universitäten Ort folgende Aspekte angemessene Berücksichtigung finden:

  1. Die Einstellung in einer Qualifizierungssprofessur auf Zeit zur Entwicklung der Kompetenzen eine Professur auf Dauer setzt eine ausgezeichnete und zügig absolvierte Promotion und evtl. weitere wissenschaftliche Arbeiten voraus.

  2. Doktorandenphase und Postdoktorandenphase sollten - nach amerikanischem Vorbild - möglichst an verschiedenen Universitäten absolviert werden. Dies gilt insbesondere, wenn erster berufsqualifizierender Abschluss und Promotion an derselben Universität abgelegt wurden. Zumindest sollte von der Heimathochschule des Promovierten ein längerer, aber vorübergehender Aufenthalt an einer anderen Universität oder Forschungseinrichtung, möglichst im Ausland, mit Rückkehrmöglichkeit vorgegeben werden, wie dies im Emmy Noether-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft vorgesehen ist [5].

  3. Die Qualifizierungsprofessur sollte in der Regel in zwei Phasen unterteilt sein (4 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu insgesamt 6 Jahren).

  4. Qualifizierungsprofessuren sind in den Fakultäten/Fachbereichen oder auf Hochschulebene in hinreichender Anzahl vorzuhalten, international auszuschreiben und in einem transparenten und wettbewerbsorientierten Verfahren zu besetzen.

  5. Qualifizierungsprofessuren berechtigen zu selbständiger Forschung und Lehre sowie Antragstellung bei Drittmittelgebern. Stelleninhaber sollten gleichwohl in ein Team von Nachwuchswissenschaftlern und/oder Professoren eingebunden sein und möglichst von erfahrenen Wissenschaftlern auf ihrem Qualifizierungsweg begleitet werden.

  6. Erscheint ein Ruf auf eine Professur kurz nach Ablauf der Qualifizierungssprofessur wahrscheinlich, sollte aus einem Stellenpool eine Zwischenfinanzierung erfolgen. Um weltweit die besten Kandidaten zu gewinnen sollte bei nachgewiesener Mobilität und wissenschaftlicher Produktivität auch eine Dauerstelle als Professor an der eigenen Hochschule angeboten werden können (tenure track).

  7. Die Tätigkeit als Qualifikationsprofessor schließt eine Habilitation nach dem in der Fakultät üblichen Verfahren innerhalb der Frist von sechs Jahren nicht aus.

  8. Entscheidend ist die Qualität des Berufungsverfahrens, die zumeist am besten durch die Einbeziehung externer, möglichst ausländischer Gutachter oder Mitglieder der Berufungskommission gewährleistet erscheint. Dies gilt für befristete wie unbefristete Professuren.

IV. Langfristig muss es möglich bleiben, auch aus Drittmittelstellen sowie aus Funktionsstellen die Qualifikation für eine Professur nachzuweisen. In diesen Fällen tragen die Fakultäten ebenfalls (Teil-)Verantwortung dafür, die individuelle Gesamtausbildungszeit nicht übermäßig andauern zu lassen.


Ein frühzeitiger Erwerb der Qualifikation darf niemals zum (vorzeitigen) Verlust der Stelle führen, weil sonst kein Anreiz für schnellen Qualifikationserwerb bestünde. Zügig vorankommenden Nachwuchswissenschaftlern sollte ggf. angeboten werden, eine absehbare Zeit bis zu einer anderen hochqualifizierten Tätigkeit zu überbrücken.


D. Schlussbemerkungen


Universitäten haben eine institutionelle Verantwortung für geeignete Strukturen und Verfahren zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Dennoch treffen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwissenschaftler individuell und selbstverantwortlich ihre Entscheidung, wenn sie eine Doktorandenphase und eine Postdoktorandenphase mit dem Ziel planen, Wissenschaft als Beruf auszuüben.


Staat und Gesellschaft sind gefordert, die Universitäten durch angemessene Rahmenbedingungen darin zu unterstützen, im EU-weiten und zunehmend globalen Wettbewerb eine ausreichend hohe Anzahl begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwissenschaftler für Wissenschaft als Beruf in Deutschland zu motivieren.<






Anmerkungen


[1] Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Text gelten in männlicher und weiblicher Form.


[2] Vgl. zuletzt den Bericht zur Systemevaluation von Deutscher Forschungsgemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft (und Universitäten), BLK, Juni 1999. Die internationale Expertenkommission empfiehlt, die Habilitation als Zugangsvoraussetzung zur Professur in Deutschland als ein selbstauferlegtes Hemmnis abzuschaffen.


[3] Die Universität hat indes nicht die unmittelbare Verantwortung für das Lebensalter ihrer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwissenschaftler. Im internationalen Vergleich liegen Doktoranden- und Postdoktorandenphase zwischen dem 25. und 35. Lebensjahr.


[4] Vgl. Teil II in den HRK-Empfehlungen "Zum Dienst- und Tarif-, Besoldungs- und Verungsrecht sowie zur Personalstruktur in den Hochschulen" vom November 1998.


[5] In diesem Zusammenhang hat die HRK bereits 1992 in ihrer Plenarentschließung "Zu neuen Organisationsformen bei der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses" betont (vgl. dort Nr. 7): "Deshalb empfiehlt die HRK, für Post-Docs, die zum potentiellen wissenschaftlichen Nachwuchs zu zählen sind, einen bis zu zweijährigen Forschungsaufenthalt im Ausland vorzusehen und diesen mit Stipendien zu fördern, die kompetitiv vergeben werden. Ein besonderer Nutzen ergibt sich aus solchen Auslandsaufenthalten, wenn zusammen mit der Bewilligung eines Forschungsstipendiums für eine ausländische Forschungseinrichtung ein Rückkehrstipendium für ein bis zwei Jahre im Heimatinstitut bewilligt wird, dessen Auszahlung von positiv begutachteten Zwischenberichten nach der Hälfte der Förderungszeit abhängig gemacht wird."