Zum Bericht der Expertenkommission "Reform des Hochschuldienstrechts"


Stellungnahme des 191. Plenums vom 3./4. Juli 2000


1. Die HRK kann den Bericht der Expertenkommission "Reform des Hochschuldienstrechts" nur insoweit begrüßen, als er die Kernpunkte aus der Empfehlung des HRK-Plenums "Zum Dienst- und Tarif-, Besoldungs- und Vergütungsrecht sowie zur Personalstruktur in den Hochschulen" vom 2. November 1998 durch die Einführung von Juniorprofessuren, die Verhandelbarkeit der (Professoren-) Gehälter in jedem Einzelfall und die Ersetzung der festen Dienstalterszulagen durch variable leistungsbezogene Gehaltsbestandteile in den Grundzügen übernommen hat. Diese Veränderungen und andere Vorschläge, wie z.B. zum Nebentätigkeitsrecht, sind nach wie vor als Teile einer Hochschulfinanzreform hin zu einer stärker wettbewerbs- wie leistungsorientierten Mittelverteilung notwendig und sinnvoll.


2. Die HRK hält jedoch diese Vorschläge wegen der der Kommission politisch, vor allem von Länderfinanzministern vorgegebenen, kameralistisch eng angelegten Kostenneutralität und der damit verbundenen Bemessungsgrundlage (S. 39, 40 des Berichts) im Sinne der eigenen Zielsetzungen für nicht umsetzbar. Insoweit wird der Bericht von der HRK abgelehnt.Aufgrund der für Leistungsanreize zu geringen und zu unflexibel zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden die Hochschulen entgegen den Erwartungen weder auf die Bedingungen des (fachbezogenen) Arbeitsmarktes wettbewerbsfähig reagieren noch Leistungen im nennenswerten Umfang honorieren können. Damit wird auch die angestrebte Erleichterung des Wechsels zwischen Hochschule und Wirtschaft (und umgekehrt) nicht erreicht. Infolge dessen werden die Hochschulen auch eine der Profilbildung und den Erfordernissen wissenschaftlicher Qualität entsprechende Personalentwicklung nicht wie erforderlich und gewünscht umsetzen können.


Schließlich wird die Sondersituation in den neuen Bundesländern nicht berücksichtigt. Neben dem Problem der niedrigen Gehälter in den neuen Ländern stehen dort in der Regel wegen der im Durchschnitt deutlich jüngeren Professorenschaft viel weniger "Alterszuschläge" ausgeschiedener Professoren und damit weniger Mittel für Leistungszulagen für Neuberufene zur Verfügung.


Die von der Expertenkommission unterbreiteten Vorschläge sind daher nur umsetzbar, wenn die Länder Kostenneutralität so festlegen, dass über einen mehrjährigen Zeitraum die jährlichen Hochschulausgaben des Landes insgesamt mindestens in ihrer Kaufkraft konstant bleiben, von den neuen Besoldungsregelungen also nicht berührt werden, und die Hochschulen über die Höhe ihrer Personalausgaben selbst entscheiden können.


Die HRK wiederholt auch deshalb ihre schon 1998 erhobene Forderung, dass zur Umsetzung der Vorschläge neben rechtlichen Änderungen "die Einführung von echten, mehrjährig verlässlichen Globaldotationen entscheidende Voraussetzung (ist). Die Hochschulen müssen auf der Grundlage der verfügbaren Stellen unter Einbeziehung der tatsächlichen Aufwendungen ausfinanzierte Globalhaushalte mit Dynamisierungsklauseln für Vergütungs- und Besoldungsänderungen erhalten. Darin müssen ihnen auch die Finanzmittel für die üblichen Gehaltssteigerungen/Tariferhöhungen gemäß Besoldungsrecht und Tarifvertrag, für Beihilfezahlungen, für die bisherigen "Alterszulagen" und Zulagen für die Berufungs- und Bleibeverhandlungen sowie für den auf die jeweilige Hochschule entfallenden Anteil der staatlichen Altersversorgung zur Verfügung gestellt werden."Diese Voraussetzungen sind in den meisten Ländern leider noch nicht erfüllt.


3. Die HRK nimmt zur Kenntnis, dass die Expertenkommission unterschiedliche Ausgangsbeträge (d.h. nicht Grundgehälter) für die Verhandlung der individuellen Gehälter im Universitäts- und Fachhochschulbereich vorschlägt und von unterschiedlichen durchschnittlichen Finanzvolumina für die variablen Gehaltsbestandteile ausgeht. Wie schon in der Entschließung vom 2. November 1998 zum Ausdruck gebracht bestehen innerhalb der Hochschulrektorenkonferenz unterschiedliche Auffassungen über die sachliche Gebotenheit und Angemessenheit dieser Unterscheidungen im Grundsatz wie in der vorgesehenen Höhe.


4. Unabhängig davon teilt die HRK die Sorge der Fachhochschulen, dass die Öffnung der Gehälter "nach oben" nur dann realisierbar ist (und damit die geringen Ausgangsbeträge kompensiert werden können), wenn die zu verteilenden Finanzmittel im Fachhochschulbereich über die auch von der Kommission empfohlenen Fonds mindestens in einer mehrjährigen Übergangsfrist verstärkt werden.Dies gilt auch für die Universitäten, vor allem im Hinblick auf die Einführung der Juniorprofessuren und für die Hochschulen insgesamt bezüglich der Berufungen im Wettbewerb mit der Wirtschaft.


5. Die HRK sieht in der Entwicklung von Kriterienkatalogen in den Hochschulen zur Bemessung der Leistung und Belastung der Professorenschaft eine weitere unabdingbare Aufgabe, von deren Erfüllung die erfolgreiche Umsetzung der Teile der Reformvorschläge abhängt, die auf leistungsbezogene Besoldungszuschläge anstelle von Alterszuschlägen abzielen. Dabei hält es die HRK für notwendig, internationale Erfahrungen zu berücksichtigen.


6. Die HRK bedauert, dass in dem Bericht der Expertenkommission noch keine konkreten Vorschläge zur Reform des Dienst- und Tarifrechts des sonstigen wissenschaftlichen Personals sowie des administrativen und technischen Personals enthalten sind. Entsprechende Reformen sind aber auch für diese Personalgruppen dringend erforderlich, soll der Systemzusammenhang gewahrt bleiben. Die HRK verweist hierzu insbesondere auf ihre in Abschnitt IV ihrer Empfehlung aus dem Jahre 1998 gemachten Vorschläge. Sie erwartet daher von Bund und Ländern, auch diese Aufgabe unverzüglich anzugehen.


7. Die HRK erwartet, dass bei der Umsetzung der vorliegenden Empfehlungen in den Gesetzgebungsverfahren von Bund und Ländern ihre Vorstellungen Berücksichtigung finden. Sie bietet hierbei ihre aktive Mitwirkung an, sofern die Reformmaßnahmen nicht den Eindruck eines Sparprogramms erwecken, sondern das im Expertenbericht beschriebene Leistungsanreizsystem verwirklichen.